Städtebaulicher Rahmenplan Neureut-Zentrum III: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
| Vorlage: | 2020/0880 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 08.07.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.07.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0880 Städtebaulicher Rahmenplan Neutreut-Zentrum III: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 09.07.2020 3 X Gemeinderat 21.07.2020 14.1 x Der Gemeinderat möge beschließen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Sachverhalt/Begründung Das Neubaugebiet Neureut – Zentrum III ist von großem öffentlichem Interesse für die Neureuter Bürgerschaft. Mit großer Beteiligung an einer Bürgerversammlung und reger Diskussion ist zu rechnen. Die von Seiten der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung lässt diesen Austausch nicht zu. Sie verhindert auch, dass die Vertreter des Gemeinderats über die Meinung der Bürger und ihrer Bedenken hinsichtlich des geplanten Projektes unmittelbar und ungefiltert ein authentisches Stimmungsbild erhalten. Dies ist aber unbedingt erforderlich, damit die Interessen der Bürger bei der Entscheidungsfindung im Gemeinderat angemessen berücksichtigt werden. Gemäß der geltenden Corona-Verordnung Baden-Württemberg finden gemäß § 10 Abs. 4 die Beschränkungen für Veranstaltungen der Absätze 1 bis 3 keine Anwendung auf Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren. Somit gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl. Durch die Nutzung einer entsprechend großen Veranstaltungshalle, beispielsweise der Badnerlandhalle, sollte es möglich sein, die Abstände zwischen den einzelnen Sitzen ausreichend groß zu gestalten. Zudem sollen zwar gemäß Vorlage die Unterlagen sowohl im Stadtplanungsamt als auch in der Ortsverwaltung ausgelegt werden. Die Möglichkeit der Erörterung der Planung sei jedoch nur im Stadtplanungsamt in der Innenstadt und nicht in der Ortsverwaltung Neureut Ergänzende Erläuterungen Seite 2 gegeben. Somit werden die Neureuter, die von ihrem Recht zur Erörterung Gebrauch machen möchten, gezwungen, in die Innenstadt zu fahren. Ein derartiger Bürgerservice kann nur als mangelhaft bezeichnet werden und ist den Bewohnern Neureuts nicht zuzumuten. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0880 Dez. 6 Städtebaulicher Rahmenplan Neureut-Zentrum III: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 09.07.2020 3 x Gemeinderat 21.07.2020 14 x Kurzfassung Wie im Beschluss der Vorlage formuliert, soll die nach § 3 Abs.1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer erweiterten Darlegung im Amts- blatt der Stadt Karlsruhe durchgeführt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 16.06.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen des bisherigen Planungsprozesses zum Rahmenplan Neureut – Zentrum III wurde die Bürgerschaft intensiv eingebunden und beteiligt. Hierzu haben verschiedene öffentliche Veranstal- tungen in der Badnerlandhalle stattgefunden, die in der Vorlage unter dem Punkt „Beteiligungspro- zess“ näher erläutert werden: - 22.09.2016: öffentliche Auftaktveranstaltung - 14.09.2017: öffentlicher Workshop - 16.05.2018: öffentlicher Bürger-Workshop (und anschließende Online-Befragung) - 16.06.2020: öffentliche Ortschaftsrat-Sitzung Die von den Bürgern in den verschiedenen Veranstaltungen und online vorgebrachten Anregungen wurden im Planungsprozess immer wieder aufgenommen und eingearbeitet, insbesondere bei der Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zu dem jetzt vorliegenden Rahmenplan. Unbestritten ist, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gegenüber der nun vorgeschlagenen "erweiterten Darlegung im Amtsblatt" für dieses Bebauungs- planverfahren die bevorzugte Form wäre. Allerdings befinden wir uns immer noch in Zeiten der Pandemie, was eine Bürgerversammlung in der üblichen Form zumindest in Frage stellt. Wie sich die Situation hier nach der Sommerpause bzw. im weiteren Verlauf des Jahres darstellt, ist momentan nicht abzuschätzen. Davon unabhängig bleibt die Frage, ob eine derartige Veranstaltung in dieser Situation angemessen ist. Hier ist abzuwägen, ob die Möglichkeit für einzelne Gemeinderatsvertreter die Meinungen der Bürger und ihre Bedenken unmittelbar und ungefiltert mitzuerleben anstatt sie zur Entscheidung des Gemeinderats schriftlich lesen zu können, gegenüber dem Interesse am Schutz der Gesundheit der Bürgerschaft und der Veranstaltenden überwiegt. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Frage des hohen personellen und finanziellen Aufwandes, den es bedarf, um eine solche Veranstaltung unter den derzeit gebotenen hygienischen Bedingungen durchführen zu können. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, zurzeit auf solche Veranstaltungen zu verzichten und stattdessen eine der Situation angepasste Form anzubieten, die weniger gesundheit- liche Risiken birgt, gleichwohl der Bürgerschaft ein möglichst hohes Niveau an Information und Be- teiligungsmöglichkeit bietet. Inzwischen kann auch zugesagt werden, dass der vorgesehene, sprachlich unterlegte Power-Point- Vortrag nicht nur im Internet und beim Stadtplanungsamt, sondern auch bei der Ortsverwaltung Neureut zur Verfügung gestellt werden kann. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass auch während des Bebauungsplan-Verfahrens zum Ausle- gungsbeschluss für die Ortschaftsrats- und Gemeinderatsvertreter und anschließend im Rahmen der Offenlage für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit besteht, sich mit der Planung intensiv aus- einander zu setzen und dazu zu äußern.