Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen

Vorlage: 2020/0875
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.07.2020

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Sondernutzung Fußgängerbereiche
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0875 Dez. 1 Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.07.2020 1 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die als Anlage A beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ einschließlich der als Anlage B beigefügten Änderung der „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 26. Mai 2020 (TOP 21) beauftragt, mo- bilitätseingeschränkten Menschen den Arztbesuch in der Kaiserstraße zu ermöglichen (Vorlage Nr. 2020/0344; Interfraktioneller Antrag der CDU-, SPD-, FDP-, FW|FÜR-, KAL/Die PARTEI- Gemeinderatsfraktion „Mobilitätseingeschränkten Menschen den Arztbesuch in der Kaiserstraße ermöglichen“). Im Hinblick auf eine an den Interessen der hiervon betroffenen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Karlsruhe ausgerichtete Umsetzung hat die Verwaltung auch die Behindertenbeauftragte der Stadt Karlsruhe eingebunden. Der Hinweis, auch blinde oder sehbehinderte Personen in den Kreis der Begünstigten aufzunehmen, wurde entsprechend umgesetzt. Auf Grundlage des vom Gemeindera- tes in der Sitzung am 26. Mai 2020 gefassten Beschlusses geht die Verwaltung davon aus, dass der Gemeinderat nicht nur unmittelbar in der Mobilität eingeschränkte Personen begünstigen wollte, sondern im Sinne der Behindertenbeauftragten auch mittelbar in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen. Die Umsetzung bedarf der Änderung der „Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerzonen“ wie sie in Anlage A dargestellt ist. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Änderung der „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ wie sie in Anlage B dargestellt ist. Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die als Anlage A beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ einschließlich der als Anla- ge B beigefügten Änderung der „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzun- gen in den Fußgängerbereichen“.

  • Anlage A - Satzungsänderung Text
    Extrahierter Text

    Anlage A Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Aufgrund des § 16 Abs. 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330, ber. S. 683), zuletzt geändert durch Artikel 50 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37, 43) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 259) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 21. Juli 2020 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen vom 6. Oktober 1987, zuletzt geändert durch Satzung vom 29. September 2015, wird wie folgt geändert: § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert: [...] i) Taxen und Mietwagen (§ 49 PBefG), die mobilitätseingeschränkte Personen zu in der Kaiserstraße ansässigen Arztpraxen befördern oder von dort abholen. Die beförderten Personen müssen über einen gültigen Schwerbehindertenparkausweis verfügen oder in ihrer Muskelkraft, Motorik und Beweglichkeit mittelbar oder unmittelbar eingeschränkt und auf Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Gehhilfen angewiesen sein und diese im Zeitpunkt der Beförderung mit sich führen, j) Taxen und Mietwagen (§ 49 PBefG) ohne zeitliche Beschränkung in den Bereichen, für die dies in Anlage 2 zu dieser Satzung festgelegt ist, sofern die Taxen und Mietwagen Ziele in diesen Bereichen haben, k) das Be- und Entladen und den Lieferverkehr in den Zeiten und in den Bereichen, für die dies in Anlage 2 zu dieser Satzung festgelegt ist, l) einzelne Nutzungen entsprechend der Festlegung in Anlage 2 zu dieser Satzung, m) Radfahren in den Zeiten und in den Bereichen, für die dies in Anlage 2 zu dieser Satzung festgelegt ist. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den ................ Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage B - Anlage 2 zur Satzung
    Extrahierter Text

    - 1 - Karlsruher Stadtrecht – Stand: xx.xx.xxxx Anlage B Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Bereich (mit Nummer des Planausschnitts) Gemeingebrauch gem. § 3 erlaubnisfreie Sondernutzung gem. § 4 Abs. 1 Buchst. j - m Ritterstraße zwischen Schlossplatz und Zirkel (Nr. 1) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr Lammstraße zwischen Schlossplatz und Zirkel (Nr. 2) Fußgänger, Radfahrer Karl-Friedrich-Straße zwischen Schloss- platz und Kaiserstraße (Nr. 3) Fußgänger, Radfahrer Kreuzstraße zwischen Schlossplatz und Zirkel (Nr. 4) Fußgänger, Radfahrer Zufahrt zur Landeskreditbank Adlerstraße zwischen Schlossplatz und Zirkel (Nr. 5) Fußgänger, Radfahrer Europaplatz und Kaiserstraße zwischen Douglasstraße und Karlstraße (Nr. 6) Fußgänger, Straßenbahn Radfahrer ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Kaiserstraße zwischen Karlstraße und Waldstraße (Nr. 7) Fußgänger, Straßenbahn östlich von Haus Nr. 144: Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfahrer ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Kaiserstraße zwischen Waldstraße und Herrenstraße (Nr. 8) Fußgänger, Straßenbahn, Radfahrer im Zuge der Herrenstraße Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfah- rer ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Fol- getages sowie an Sonn- und Fei- ertagen Kaiserstraße zwischen Herrenstraße und Ritterstraße (Nr. 9) Fußgänger, Straßenbahn, Radfahrer im Zuge der Herrenstraße Radfahrer ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen Kaiserstraße zwischen Ritterstraße und Lammstraße (Nr. 10) Fußgänger, Straßenbahn auf der Nordseite: Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfah- rer ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Fol- getages sowie an Sonn- und Fei- ertagen Kaiserstraße zwischen Lammstraße und Kreuzstraße (Nr. 11) Fußgänger, Straßenbahn westlich des Marktplatzes: Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfah- rer ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Fol- getages sowie an Sonn- und Fei- ertagen Kaiserstraße zwischen Kreuzstraße und Adlerstraße (Nr. 12) Fußgänger, Straßenbahn Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfah- rer ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Fol- getages sowie an Sonn- und Fei- ertagen - 2 - Karlsruher Stadtrecht – Stand: xx.xx.xxxx 1/10 Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Bereich (mit Nummer des Planausschnitts) Gemeingebrauch gem. § 3 erlaubnisfreie Sondernutzung gem. § 4 Abs. 1 Buchst. j - m Kaiserstraße zwischen Adlerstraße und Kronenstraße (Nr. 13) Fußgänger, Straßenbahn, Radfahrer im Zuge der Kronenstraße Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfah- rer ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Fol- getages sowie an Sonn- und Fei- ertagen Kaiserstraße zwischen Kronenstraße und Waldhornstraße (Nr. 14) Fußgänger, Straßenbahn, Radfahrer im Zuge der Kronenstraße auf der Nordseite: Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Radfah- rer ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Fol- getages sowie an Sonn- und Fei- ertagen Zähringerstraße zwischen Lammstraße und Zufahrt zum Rathaus (Nr. 15) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Zufahrt zum Rat- haus, Garagenausfahrt Zähringerstraße zwischen Zufahrt zum Handelshof und Kreuzstraße (Nr. 16) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Zufahrt zum Handelshof Zähringerstraße zwischen Kreuzstraße und Adlerstraße (Nr. 17) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Zähringerstraße zwischen Adlerstraße und Kronenstraße (Nr. 18) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Zufahrt zur Tiefgara- ge, Taxiverkehr Zähringerstraße zwischen Kronenstra- ße und Waldhornstraße (Nr. 19) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr Stephanplatz, begrenzt durch Ste- phanstraße, Douglasstraße, Omnibus- bahnhof, Amalienstraße und Karlstraße (Nr. 20) Fußgänger, Radfahrer Ludwigsplatz, begrenzt durch Karl- straße und Erbprinzenstraße (Nr. 21) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Blumenstraße zwischen Ludwigsplatz und Bürgerstraße (Nr. 22) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Herrenstraße zwischen der Einmün- dung Ständehausstraße und der Ein- fahrt zum Zentralhof (Nr. 23) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Ständehausstraße zwischen Herren- straße und Ritterstraße (Nr. 24) Fußgänger, Radfahrer Friedrichsplatz, ehemalige Straße ent- lang der Nordseite des Platzes (Nr. 25) Fußgänger, Radfahrer Marktplatz und Zähringerstraße bis Rathaus- bzw. Handelshof-Zufahrt (Nr. 26) Fußgänger, Radfahrer, Straßenbahn Kreuzstraße zwischen der Ausfahrt aus dem Parkhaus (Kreuzstraße) und der Einfahrt zum Zirkelhof (Nr. 27) Fußgänger, Radfahrer süd- lich der Zähringerstraße südlich der Zähringerstraße: Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr - 3 - Karlsruher Stadtrecht – Stand: xx.xx.xxxx 1/10 Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Bereich (mit Nummer des Planausschnitts) Gemeingebrauch gem. § 3 erlaubnisfreie Sondernutzung gem. § 4 Abs. 1 Buchst. j - m Kronenstraße zwischen Kaiserstraße und Fritz-Erler-Straße (Nr. 28) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Markgrafenstraße zwischen Steinstraße und Adlerstraße (Nr. 29) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr Adlerstraße zwischen Markgrafenstra- ße und Steinstraße (Nr. 30) Fußgänger, Radfahrer Fasanenplatz mit Fasanenstraße bis zur Waldhornstraße (Nr. 31) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen, Taxiverkehr, Grundstückszufahrten Brunnenstraße zwischen Kaiserstraße und Zähringerstraße (Nr. 32) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr Steinstraße östlich der Adlerstraße (Nr. 33) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Grund- stückszufahrten Bürgerstraße zwischen Blumenstraße und Amalienstraße (Nr. 34) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Grund- stückszufahrten Erbprinzenstraße zwischen Karlstraße und Bürgerstraße (Nr. 35) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Zufahrt zum Waldhof und zum Erbprin- zenhof Waldstraße zwischen Erbprinzenstraße und Ausfahrt aus dem Zentralhof (Nr. 36) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Zähringerstraße zwischen Lammstraße und Ritterstraße (Nr. 37) Fußgänger, Radfahrer Zufahrt zum Parkhaus Karstadt Blumenstraße zwischen Bürgerstraße und Herrenstraße (Nr. 38) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Grund- stückszufahrten Bürgerstraße zwischen Blumenstraße und Erbprinzenstraße (Nr. 39) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Herrenstraße zwischen Ständehaus- straße und Erbprinzenstraße (Nr. 40) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr Erbprinzenstraße zwischen Bürger- straße und Ritterstraße (Nr. 41) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Zufahrt zum Erbprinzenhof, Grund- stückszufahrten Englerstraße zwischen Zufahrt Ludwig- Erhard-Schule und Zugang Universität (Nr. 42) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen Passagehof (Nr. 43) Fußgänger Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Grundstückszufahr- ten - 4 - Karlsruher Stadtrecht – Stand: xx.xx.xxxx 1/10 Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Bereich (mit Nummer des Planausschnitts) Gemeingebrauch gem. § 3 erlaubnisfreie Sondernutzung gem. § 4 Abs. 1 Buchst. j - m Kreuzstraße zwischen Kaiserstraße und Zirkel (Nr. 44) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Zufahrt zur Tiefgarage und zum Zirkelhof Kreuzstraße zwischen Zähringerstraße und Hebelstraße (Nr. 45) Fußgänger, Radfahrer Zufahrt zum Parkhaus und zur südl. angrenzenden Kreuzstraße Ritterstraße zwischen Bankhof/südl. Herrenhof und Zirkel (Nr. 46) Fußgänger, Radfahrer Lieferverkehr 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Zufahrt zum Parkhaus, Grundstückszu- fahrten Lammstraße zwischen Bankhof/ Hebelstraße und Zirkel (Nr. 47) Fußgänger, Radfahrer Lieferverkehr 8 - 11 Uhr und 19 - 21 Uhr, Taxiverkehr, Grund- stückszufahrten Werderplatz, Werderstraße zwischen Haus Nr. 37 und Marienstraße (Nr. 51) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen Beiertheimer Allee zwischen Hermann- Billing-Straße und Zufahrt zur Tiefga- rage am Konzerthaus (Nr. 52) Fußgänger, Radfahrer, Straßenbahn Be- und Entladen Sog. Schoppegässle, Weg vom Basler Tor (Amthausstraße) zum Saumarkt (Am Zwinger) Flurstücke 45035/1, 45037/1, 45055 (Nr. 53) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen, Grundstücks- zufahrten Basler-Tor-Straße zwischen Amthaus- straße und Gärtnerstraße (Nr. 54) Fußgänger, Radfahrer Be- und Entladen, Grundstücks- zufahrten Pfinztalstraße zwischen Bienleinstor- straße/Kelterstraße und Zunftstra- ße/Amthausstraße (Nr. 62) Fußgänger, Straßenbahn Lieferverkehr 8 - 11 Uhr, Grund- stückszufahrten, Radfahrer ab 20 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages sowie an Sonn- und Feiertagen

  • Protokoll TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 12. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Juli 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 1 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen Vorlage: 2020/0875 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage A (der Vorlage) beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“ einschließ- lich der als Anlage B (der Vorlage) beigefügten Änderung der „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen“. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Es ist ein Beschluss, der ausdrücklich auf einen entsprechenden Antrag aus dem Gemeinderat zurückgeht. Ich darf gleich um Ihr Kartenzeichen bitten. Stadträtin Fenrich (AfD): In der Vorlage steht, dass die Sehbehinderten und Blinden miteinbe- zogen werden in diese Satzung. Ich habe das jetzt im Satzungstext nicht finden können. Ich ge- he davon aus, dass die Verwaltung das nachholt. Denn das wurde der Behindertenbeauftragten zugesagt. Stadträtin Wiedemann (CDU): Zunächst möchte ich ein Lob an die Verwaltung aussprechen, dass sie so flott unseren Antrag umgesetzt hat. Ich möchte nur kurz aufgreifen, dass mobilitäts- eingeschränkte Personen unterschiedliche Behinderungen haben können, die dazu führen, das beinhaltet das auch mit diesen sehgeschädigten und blinden Menschen. – 2 – Eine Frage habe ich noch. Taxen und Mietwagen ohne zeitliche Beschränkung, sind da auch die Fahrdienste miteinbezogen? Der Vorsitzende: Ich würde beide Fragen mit Ja beantworten, ohne es genauer zu wissen. Ich würde noch einmal darauf hinweisen, dass ich gerade feststelle, dass in Artikel 1 unter i) von Gehilfen die Rede ist. Aber ich glaube, es sind Gehhilfen gemeint. Das fällt mir gerade noch auf, dass wir das redaktionelle bearbeiten sollten. Mit der Zusage zu den beiden Punkten würde ich jetzt die Abstimmung freigeben und bitte um Ihr Kartenzeichen. – Ich sehe nur gelbe Karten, damit einstimmig so beschlossen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. August 2020