Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließungen im Bereich des Schul- und Sportamts (2. Fortschreibung)
| Vorlage: | 2020/0874 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.07.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.07.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0874 Dez. 3 Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließungen im Bereich des Schul- und Sportamts (2. Fort- schreibung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 21.07.2020 5 X Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Bereich des Schul- und Sportamts zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt a) die Bereitstellung von 210.303 Euro für Mehraufwendungen zur Kompensation der Elternbei- träge für die Betreuung von Grundschulkindern der freien Träger einschließlich des Mittages- sens, als Kostenersatz für Caterer und für Beitragsanpassungen der Mittagessenslieferverträge. b) die Übernahme der Mindererträge von 278.346 Euro der erlassenen Elternbeiträge einschließ- lich des Mittagessens, den Verzicht auf Elternentgelte sowie den Verzicht auf Schulgelder im Zeitraum vom 17. März bis 14. Juni 2020. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlun- gen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Mehraufwendungen insgesamt: 210.303 Euro Mindererträge insgesamt: 278.346 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Einleitung Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben sich auf ein Hilfsnetz für Familien in der Corona-Krise verständigt. Im Rahmen von zwei Soforthilfeprogrammen wurden rund 200 Mil- lionen Euro bereitgestellt. Diese sind beispielsweise für die Erstattung von Elternbeiträgen und Ge- bühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten, Horte und andere Betreuungseinrichtun- gen vorgesehen. Seit dem 1. Mai 2020 werden Entgelte für die erweiterte Notbetreuung erhoben. Dies betrifft die Notbetreuungsangebote entsprechend der Ergänzenden Betreuung und der Flexiblen Nachmittags- betreuung, die zusätzlich zum Schulunterricht von den Eltern benötigt werden. Ab dem 29. Juni 2020 nahmen die Grundschulen wieder den Regelbetrieb auf. Daher entfällt dort das Angebot der Notbe- treuung. Diese ist aber weiterhin für die Sekundarstufe I der Klassenstufen fünf bis sieben vorgese- hen. Bezogen auf die Vertragsverhältnisse, die sich beispielsweise in der Ergänzenden Betreuung mit den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler ergeben, entsteht die Leistungspflicht der Stadt Karlsruhe, die Betreuung für einen bestimmten Zeitraum zu gewährleisten, während die Erzie- hungsberechtigten sich zur Leistung der Entgelte verpflichten. Wendet man die Grundsätze des all- gemeinen Vertragsrechts auf diese Rechtsverhältnisse an, dann ist im Hinblick auf die Leistungs- pflicht der Stadt Karlsruhe durch die vom Land verfügten Schließungen der Schulen und damit der verbundenen Betreuungen Unmöglichkeit eingetreten. Das heißt, die Erbringung der Leistung ist für die Stadt Karlsruhe unmöglich geworden. Dadurch wird die Stadt Karlsruhe von ihrer vertraglichen Pflicht, die Betreuung durchzuführen, befreit. Das bedeutet gleichzeitig, dass die Eltern auch von ihrer Gegenleistung befreit werden, also kein Entgelt für die Dauer der Schließung der Schulen be- zahlen müssen. Damit entsteht keine Forderung der Stadt Karlsruhe. Diese allgemeinen Grundsätze gelten entsprechend auch umgekehrt, wenn die Stadt Karlsruhe Leistungsabnehmer ist. Auch sie wird dann von der Pflicht zur Zahlung der Leistung befreit. Es sollen die Elternentgelte für Betreuungsleistungen bei freien Trägern von der Stadt übernommen werden. Grundsätzlich können die freien Träger einen Ausgleich für entgangene Elternentgelte in Höhe des kommunalen Satzes erhalten. Für die freien Träger gilt, dass sämtliche, auch zukünftige Finanzierungsansprüche auf Bundes- oder Landesebene vorrangig geltend zu machen sind. Die von der Landesregierung verordneten Schulschließungen haben erhebliche Auswirkungen auf der Ertrags- und Aufwandsseite des Schul- und Sportamts (SuS) in einigen Bereichen. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum 17. März bis 30. April 2020 und 4. Mai bis 15. Juni 2020 wurden bereits in den Vorlagen Nummern 2020/0432 und 2020/0563 für die Gemein- deratssitzung am 26. Mai 2020 skizziert. Ihnen wurde einstimmig zugestimmt. Die finanziellen Auswirkungen für den Zeitraum vom 15. Juni bis Ende Juni 2020 für die ergänzende Betreuung, die Leistungen an freie Träger und Essensleistungen werden in dieser Vorlage dargestellt. Hinzu kommen die finanziellen Auswirkungen der Ertragsausfälle und der Kostenersatz für Caterer aufgrund von Schulschließungen vom 17. März bis 30. April 2020, die Vertragsanpassungen für Mit- tagessenslieferverträge für die Zeit vom 4. Mai bis 28. Juni 2020 und der Verzicht auf die Erhebung von Schulgebühren für Fachschulen im Zeitraum vom 17. März bis 14. Juni 2020. Nachfolgend sind die wesentlichen tangierten Bereiche mit Erläuterungen zum derzeitigen Stand, rechtlichen Bewertungen und den zu erwartenden finanziellen Auswirkungen aufgeführt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1. Ergänzende Betreuung (EB) durch SuS einschließlich des Modularen Betreuungsangebots an der Viktor-von-Scheffel-Schule 2. Ergänzendes Betreuungsmodul an Ganztagsschulen für den Zeitraum von 16 bis 17.30 Uhr durch SuS 3. Leistungen an freie Träger (stja, Kinder-Stadtkirche e.V. Karlsruhe) 4. Verpflegungsleistungen (Mittagessensangebot) durch SuS und stja 5. Kostenersatz für Caterer aufgrund von Schulschließungen vom 17. März bis 30 April 2020 durch SuS und stja 6. Vertragsanpassungen für Mittagessenslieferverträge für die Zeit vom 4. Mai bis 28. Juni 2020 durch SuS und stja 7. Schulgebühr für Fachschulen für die Zeit vom 17. März bis 14. Juni 2020 1. Ergänzende Betreuung (EB) einschließlich des Modularen Betreuungsangebots an der Vik- tor-von-Scheffel-Schule durch SuS Elternentgelte werden regulär als monatliche Pauschalen erhoben. Im Falle eines vollständigen Aussetzens im Zeitraum 15. Juni bis Ende Juni 2020 der Elternentgelte wird der städtische Haushalt durch Mindererträge für Betreuungsleistungen des Schul- und Sportamts folgendermaßen belastet. Annahme: 2 Wochen Entgeltfreiheit: 15. Juni bis Ende Juni 2020 2. Ergänzendes Betreuungsmodul an Ganztagsschulen für den Zeitraum von 16 bis 17.30 Uhr durch SuS Elternentgelte werden regulär als monatliche Pauschalen erhoben. Im Falle einer vollständigen Entgeltbefreiung im Zeitraum 15. Juni bis Ende Juni 2020 wird der städti- sche Haushalt durch Mindererträge für Betreuungsleistungen des Schul- und Sportamts folgender- maßen belastet. Annahme: 2 Wochen Entgeltfreiheit: 15. Juni bis Ende Juni 2020 3. Leistungen an freie Träger (Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe, Kinder-Stadtkirche e.V. Karlsruhe) Leistungen Zeitpunkt Schließung Mindererträge pro Woche (€) Gesamtbetrag 2 Wochen (€) Elternentgelte Ergänzende Betreuung 15.6.2020 27.560 55.120 Summe 27.560 55.120 Leistungen Zeitpunkt Schließung Mindererträge pro Woche (€) Gesamtbetrag 2 Wochen (€) Elternentgelte Modul 16-17.30 Uhr Ganztagsgrundschule 15.6.2020 1.363 2.726 Summe 1.363 2.726 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Elternentgelte werden als monatliche Pauschalen erhoben. Durch die Unmöglichkeit der Leistungserbringung sind die Eltern von den Entgeltzahlungen befreit. Jedoch sind kleine Träger auf die Fortzahlung der Elternentgelte angewiesen, um ihre Liquidität si- cherzustellen. Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe erbringt im Rahmen der Schulkindbetreuung für die Stadt Karlsruhe folgende Leistungen: Leistungen Zeitpunkt Schließung Mehraufwand pro Woche (€) (ohne Personalkos- ten) Mehraufwand 2 Wochen (€) Kompensation Elternent- gelte Ergänzendes Modul Ganztagsschule 16-17.30 Uhr 15.6.2020 875 1.750 Kompensation Elternent- gelte KLEVER (Nachmittagsbetreuung) 15.6.2020 1.875 3.750 Gesamtsumme 2.750 5.500 Annahme: 2 Wochen Entgeltfreiheit: 15. Juni bis Ende Juni 2020 Die Kinder-Stadtkirche e.V. Karlsruhe erbringt im Rahmen der Schulkindbetreuung für die Stadt Karlsruhe folgende Leistungen: Leistungen Zeitpunkt Schließung Mehraufwand pro Woche (€) (ohne Personalkos- ten) Mehraufwand 2 Wochen (€) Kompensation Flexible Nachmittagsbetreuung an Grund- und weiterfüh- renden Schulen 15.6.2020 11.628 23.256 Gesamtsumme 11.628 23.256 Annahme: 2 Wochen Entgeltfreiheit: 15. Juni bis Ende Juni 2020 Ertragsausfall beim freien Träger bedeutet bei einer Kompensation einen Mehraufwand für die Stadt Karlsruhe ohne Gegenleistung. 4. Verpflegungsleistungen (Mittagessensangebot) durch SuS und stja Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Folgende Situation ist zwischen dem 15. Juni und Ende Juni 2020 gegeben: Für das Mittagessen an Ganztagsgrundschulen und weiterführenden Schulen mit Essensverträgen erhebt die Stadt Karlsruhe von den Eltern eine monatliche Pauschale. Die Pauschale wird für 11 Mo- nate pro Jahr eingezogen (August ist beitragsfrei). Das Bestellsystem I-Net-Menü (Chip-System) ist für die Stadt Karlsruhe als kostenneutral zu betrachten, da nur Abbuchungen vom Guthaben der Schülerinnen und Schüler erfolgen, wenn tatsächlich Essen bestellt wird. Vom 15. Juni bis Ende Juni 2020 kann das Essensangebot nicht in Anspruch genommen werden. Bei der Annahme, dass die Entgeltbefreiung Ende Juni endet, wird der städtische Haushalt durch Min- dererträge für Mittagessensleistungen des Schul- und Sportamts mit einem Betrag von rund 46.500 Euro und bei einer Übernahme der Mindererträge des Stadtjugendausschusses mit weiteren 16.600 Euro belastet. 5. Kostenersatz für Caterer aufgrund von Schulschließungen vom 17. März bis 30 April 2020 durch SuS und stja Durch die Schulschließungen konnte im Zeitraum 17. März bis 30. April 2020 keine Schulverpflegung von den Caterern, mit denen die Stadt Verträge abgeschlossen hatte, abgenommen werden. Dadurch konnten von den Caterern keine Umsätze durch die Belieferung der Karlsruher Schulen generiert werden. Als Ausgleich erhalten sie in diesem Zeitraum für die Anzahl der vertraglich ver- einbarten Essensportionen einen Kostenanteil von 1,50 Euro pro Essen im Wege der Vertragsanpas- sung gemäß § 313 BGB. Im Falle einer vollständigen Entgeltbefreiung im Zeitraum 17. März bis 30. April 2020 wird der städti- sche Haushalt durch Mehraufwendungen auf Grund des Kostenersatzes für Caterer durch das Schul- und Sportamt folgendermaßen belastet. Die unterschiedliche Anzahl an Essenstagen je Schule sowie die Osterferien wurden in der Berech- nung berücksichtigt. Leistungen Zeitpunkt Schließung Mindererträge pro Woche (€) Stadt Karlsruhe Gesamtbetrag 2 Wochen (€) Mittagessen SuS 15.6.2020 23.250 46.500 Summe 23.250 46.500 Leistungen Zeitpunkt Schließung Bei Kompensation Mehraufwand für Karlsruhe Gesamtbetrag 2 Wochen (€) Mittagessen stja (Mindererträge) 15.6.2020 8.300 16.600 Summe 8.300 16.600 Leistungen Zeitpunkt Schließung Mehraufwendungen pro Woche (€) Stadt Karlsruhe Gesamtbetrag 7 Wochen (€) Kostenersatz für Caterer SuS 17.3.2020 17.076 119.533 Summe 17.076 119.533 Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Der stja hat die Regelung des SuS übernommen. 6. Vertragsanpassungen für Mittagessenslieferverträge für die Zeit vom 4. Mai bis Ende Juni 2020 durch SuS und stja Es besteht die Situation, dass bei den aktuell sechs Mittagessenslieferanten nur ein geringer Teil, nämlich rund 10 Prozent der bestellten Mittagessen abgerufen werden. Dies bringt die Anbieter in existentielle Schwierigkeiten. Das Schul- und Sportamt ist aber auf diese Vertragspartner auch nach der Corona-Krise angewiesen. Als Lösung wurde festgelegt, dass die Verträge nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB nachverhandelt werden sollen. Das bedeutet in der Praxis, dass die Portionspreise pro Mittagessen erhöht werden. Im Falle einer vollständigen Entgeltbefreiung im Zeitraum 4. Mai bis Ende Juni 2020 wird der städti- sche Haushalt durch Mehraufwendungen für Vertragsanpassungen für Mittagessenslieferverträge durch das Schul- und Sportamt folgendermaßen belastet. Die unterschiedliche Anzahl an Essenstagen je Schule sowie die Pfingstferien wurden in der Berech- nung berücksichtigt. Der stja hat die Lösung von SuS für seinen Caterer übernommen. 7. Schulgeld für Fachschulen Die Stadt Karlsruhe erhebt für den Besuch der öffentlichen Fachschulen Gebühren nach der städti- schen Schulgeldsatzung. Die Schulgebühren für die Teilnahme am Unterricht für das laufende Semester vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Juli 2020 sind jeweils zum 1. April eines Jahres fällig. Von den seitens der Landesregie- Leistungen Zeitpunkt Schließung Mehraufwendungen pro Woche (€) Stadt Karlsruhe Gesamtbetrag 7 Wochen (€) Kostenersatz für Caterer Stja 17.3.2020 3.402 23.814 Summe 3.402 23.814 Leistungen Zeitpunkt Schließung Mehraufwendungen pro Woche (€) Stadt Karlsruhe Gesamtbetrag 8 Wochen (€) Vertragsanpassungen für Mit- tagessenslieferverträge durch SuS 4.5.2020 1.500 12.000 Summe 1.500 12.000 Leistungen Zeitpunkt Schließung Mehraufwendungen pro Woche (€) Stadt Karlsruhe Gesamtbetrag 8 Wochen (€) Vertragsanpassungen für Mit- tagessenslieferverträge durch stja 4.5.2020 1.200 9.600 Summe 1.200 9.600 Ergänzende Erläuterungen Seite 7 rung verordneten Schulschließungen ab dem 17. März 2020 waren auch die gewerblichen- technischen und kaufmännischen Fachschulen betroffen. Die Wiederaufnahme des Unterrichts und die Teilnahme der Fachschülerinnen und Fachschüler am Präsenzunterricht in Kombination mit Fernlernunterricht erfolgten in eingeschränkter Weise. Die Corona Verordnung Schule (vom 27. Mai 2020) sieht vor, dass allen Schülerinnen und Schülern an den Berufsschulen ab dem 15. Juni 2020 Präsenzunterricht in größtmöglichem Umfang angeboten werden soll. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, soll auf die Erhebung der Schulgelder für den Zeitraum vom 17. März 2020 bis 14. Juni 2020 verzichtet werden. Dieser Zeitraum umfasst drei- zehn Wochen und entspricht der Hälfte des Semesters. Im Falle einer vollständigen Gebührenbefreiung im Zeitraum 17. März bis 14. Juni 2020 wird der städtische Haushalt durch Mindererträge für das Nichterheben von den Schulgebühren durch das Schul- und Sportamt folgendermaßen belastet. Zusammenfassung Haushaltsrelevante Regelungen im Umgang mit den Konsequenzen der Coronakrise im Bereich des Schul- und Sportamts sind nachfolgend zusammenfassend dargestellt. Ziffer Leistungen Mehraufwen- dungen (€) (ohne Personal- aufwand) Mindererträge pro Woche (€) Gesamtmin- dererträge (€) 1 Ergänzende Betreuung durch SuS 0 27.560 55.120 2 Betreuungsmodul Ganztags- schulen 0 1.363 2.726 3 Kompensationsleitungen Leistungen an private Träger 28.756 0 0 4 Mittagessen SuS 0 23.250 46.500 4 Mittagessen stja 16.600 0 0 5 Kostenersatz Caterer SuS 119.533 0 0 5 Kostenersatz Caterer stja 23.814 0 0 6 Vertragsanpassungen Mit- tagsessenslieferverträge SuS 12.000 0 0 6 Vertragsanpassungen Mit- tagsessenslieferverträge stja 9.600 0 0 7 Gebühren für Fachschulen 0 13.385 (gerundet) 174.000 (gerundet) Gesamtsumme 210.303 278.346 Die nicht im Haushaltsplan veranschlagten Aufwendungen beziehungsweise Mindererträge für das Jahr 2020 betragen Leistungen Zeitpunkt Schließung Mindererträge pro Woche (€) Stadt Karlsruhe Gesamtbetrag 13 Wochen (€) Schulgeld für Fachschulen 17.3.2020 13.385 (gerundet) 174.000 (gerundet) Summe 13.385 174.000 Ergänzende Erläuterungen Seite 8 – Aufwendungen 210.303 Euro – Mindererträge 278.346 Euro. Bundes- und landesrechtliche Rettungs- und Finanzierungsmaßnahmen sind vorrangig einzusetzen. Eine kommunale Weiterfinanzierung ab Juli 2020 erfolgt nur in Ausnahmefällen. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Nein X Ja positiv negativ geringfügig erheblich Begründung/ Optimierung: Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Bereich des Schul- und Sportamts zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt a) die Bereitstellung von 210.303 Euro für Mehraufwendungen zur Kompensation der Eltern- beiträge für die Betreuung von Grundschulkindern der freien Träger einschließlich des Mit- tagessens, als Kostenersatz für Caterer und für Beitragsanpassungen der Mittagessensliefer- verträge. b) die Übernahme der Mindererträge von 278.346 Euro der erlassenen Elternbeiträge ein- schließlich des Mittagessens, den Verzicht auf Elternentgelte, sowie den Verzicht auf Schul- gelder im Zeitraum vom 17. März bis 14. Juni 2020.
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Extrahierter Text
Niederschrift 12. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Juli 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Finanzielle Auswirkungen durch die Schulschließung im Bereich des Schul- und Sportamtes (2. Fortschreibung) Vorlage: 2020/0874 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona- Krise im Bereich des Schul- und Sportamts zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt a) die Bereitstellung von 210.303 Euro für Mehraufwendungen zur Kompensation der El- ternbeiträge für die Betreuung von Grundschulkindern der freien Träger einschließlich des Mittagessens, als Kostenersatz für Caterer und für Beitragsanpassungen der Mittag- essenslieferverträge. b) die Übernahme der Mindererträge von 278.346 Euro der erlassenen Elternbeiträge ein- schließlich des Mittagessens, den Verzicht auf Elternentgelte, sowie den Verzicht auf Schulgelder im Zeitraum vom 17. März bis 14. Juni 2020. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbe- reitschaft des Hauses fest: Da sehe ich nur gelbe Kartenzeichen. – 2 – – 3 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. August 2020