Ausscheiden des Ortschaftsrates Matthias Bessler, Verpflichtung der Ortschaftsrätin Annette Beese

Vorlage: 2020/0867
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.07.2020

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 68 - Ausscheiden des Ortschaftsrates Matthias Bessler, Verpflichtung der Ortschaftsrätin Annette Beese Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 14.07.2020 3 X Beschlussantrag: Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 14.07.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Matthias Bessler festgestellt. Unter Tagesordnungspunkt 2 der gleichen Sitzung hat der Ortschaftsrat weiter die Feststellung getroffen, dass Frau Annette Beese gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 69 Abs. 1 GemO als nächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der FDP für die restliche Amtszeit nachrückt. Frau Beese hat am 21.06.2020 schriftlich erklärt, dass sie die Wahl zum Ortschaftsrat annimmt. Wie für die Gewählten zum Zeitpunkt der Wahl zum Ortschaftsrat, muss auch die als Ersatzfrau festgestellte Bewerberin zum Zeitpunkt ihres Nachrückens durch den Ortsvorsteher für die Dauer ihrer Amtszeit verpflichtet werden. Für die Verpflichtung schlägt die GemO folgenden Wortlaut vor: Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern. Danach soll die Gewählte die Verpflichtung durch die von ihr gesprochenen Worte: Ich gelobe es. bekräftigen. Anschließend wird eine von ihr entsprechende Niederschrift unterschrieben.