Nachrücken von Annette Beese als Nachfolgerin für den ausscheidenden Ortschaftsrat Matthias Bessler

Vorlage: 2020/0866
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.07.2020

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 67 - Nachrücken von Annette Beese als Nachfolgerin für den ausscheidenden Ortschaftsrat Matthias Bessler Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 14.07.2020 2 X Beschlussantrag: Gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 69 Abs. 1 GemO rückt Frau Annette Beese als nächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der FDP zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Ortschaftsrates Matthias Bessler für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 Abs. 5 i. V. m. § 72 GemO fest, dass bei Frau Annette Beese kein Hinderungsgrund vorliegt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 14.07.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Matthias Bessler festgestellt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Bessler rückt gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 69 Abs. 1 GemO als nächster Ersatzbewerber/nächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der FDP zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 Frau Annette Beese für die restliche Amtszeit nach. Frau Beese ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat am 14.07.2020 schriftlich benachrichtigt worden und hat daraufhin mitgeteilt, dass sie die Wahl annimmt. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass kein Hinderungsgrund für ihren Eintritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 Abs. 1-4 i. V. m. § 72 GemO vorliegt. Diese Erklärung allein ist nach dem Gesetz nicht ausreichend. Gemäß § 29 Abs. 5 i. V. m. § 72 GemO ist durch den Ortschaftsrat förmlich festzustellen, ob bei Frau Beese ein Hinderungsgrund gegeben ist. Diese Feststellung hat der Ortschaftsrat zu treffen.