Entbindung von der ehrenamtlichen Tätigkeit wegen Wegzug aus der Gemeinde nach § 15 i. V. m. § 13 GemO für den Ortschaftsrat Matthias Bessler
| Vorlage: | 2020/0864 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.07.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.07.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 66 - Entbindung von der ehrenamtlichen Tätigkeit wegen Wegzug aus der Gemeinde nach § 15 i. V. m. § 13 GemO für den Ortschaftsrat Matthias Bessler Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 14.07.2020 1 X Beschlussantrag: Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stellt fest, dass Herr Matthias Bessler aufgrund seines Wegzugs aus der Gemeinde keine ehrenamtliche Tätigkeit mehr in der Gemeinde ausüben kann (§ 15 GemO i. V .m. § 13 GemO). Die rechtswirksame Entscheidung des Ortschaftsrates beendet die Zugehörigkeit von Matthias Bessler zum Ortschaftsrat Wettersbach. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Ortschaftsrat Matthias Bessler bittet mit Schreiben vom 18.05.2020 um die Entlassung aus dem Ortschaftsrat Wettersbach, da er seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt hat. Die Entlassung aus dem Ortschaftsrat bedarf der förmlichen Anerkennung. Die Entscheidung und Feststellung darüber trifft der Ortschaftsrat. Die Feststellungsverfügung ist zu begründen, mit Rechtsmittelbelehrung zu versehen und förmlich zuzustellen bzw. gegen Unterschrift zu eröffnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 14.07.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt