Anfrage FDP-Ortschaftsratsfraktion vom 08.06.2020, Verkehrs- / Parksituation in ausgewählten Bereichen in Neureut
| Vorlage: | 2020/0853 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.07.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.07.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe OV Neureut Stellungnahme der Verwaltung Vorlage Nr.: Verantwortlich: /2020 OV Neureut Anfrage der FDP-Ortschaftsratsfraktion vom 08.06.2020 Verkehrs-/Parksituation in ausgewählten Bereichen in Neureut Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 14.07.2020 9 x Antrag Der Ortschaftsrat Neureut nimmt die Anfrage der FDP-Ortschaftsratsfraktion und die Stellung- nahme des Ordnungsamtes zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein gemäß Präsentation Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die FDP Ortschaftsratsfraktion hat eine Anfrage zu Parkmarkierungen vor dem Gemeindehaus Neureut Süd in der Kirchfeldstraße 5 a gestellt. Das Parken vor dem Gemeindehaus ist nach der StVO auch ohne entsprechende Markierungen am rechten Fahrbahnrand zulässig. Dies ist vielen Verkehrsteilnehmenden jedoch nicht klar. Nach Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt und der Ortsverwaltung Neureut ist kein Grund mehr ersichtlich, weshalb damals auf die Markierung der beiden Parkflächen verzichtet wurde. Es werden zwar Särge von der Kirche über die Kirch- feldstraße zum Friedhof transportiert, die Parkflächen behindern diesen Transport jedoch nicht. Um zu verdeutlichen, dass dort am rechten Fahrbahnrand geparkt werden kann, werden ent- sprechende Markierungen angebracht. Beschluss: Der Ortschaftsrat Neureut nimmt die Anfrage der FDP-Ortschaftsratsfraktion und die Stellung- nahme des Ordnungsamtes zur Kenntnis.