Hauptfriedhof Neureut - Problematik der Betonplattenwege, Erläuterungen und Vorschläge der Ortsverwaltung

Vorlage: 2020/0848
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.07.2020

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_4_Hautfriedh_Betonplattenwege
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe OV Neureut Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: /2020 OV Neureut HauptfriedhofNeureut-Problematik der Betonplattenwege Erläuterungenund Vorschlägeder Ortsverwaltung Beratungsfolge dieser Vorlage GremiumTerminTOPönöErgebnis Ortschaftsrat14.07.20204 x Beschluss Der Ortschaftsratnimmt die Vorschläge der Ortsverwaltung zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zu. Der Ortschaftsrat stimmt für die Beauftragung zur Änderung der Friedhofssatzung. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) JaNeinX Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja NeinDie Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x NeinJaKorridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)NeinXJa Abstimmung mit städtischen GesellschaftenXNeinJaabgestimmt mit Ergänzende ErläuterungenSeite2 Erdbestattungsgrabstätten Auf dem Hauptfriedhof Neureut gibt esWahlgrabfelder(Wahlgräber zeichnen sich u.a. dadurch aus, dass Zulegungen möglich sind) undReihengrabfelder(hieristnurjeweils eine Beisetzung möglich). Die Gräber werden in der Länge durch die Wegeführung zwischen den Grabreihen be- grenzt, es ergibt sichdabeieineGrablänge von 2,00 m. Für eine Beisetzung muss das Grab in der Länge auf ca. 2,50 m und in der Breite auf ca. 1,00 m ausgehoben werden. Dies hat zur Folge, dass die Betonplatten der Wege ebenfallsaufgenommen werden müssen. Ein anschließendes technischnotwendiges Verdichten des Untergrunds für die Neuver- legung der Betonplatten findet aus Gründen der zu achtenden Pietät nicht statt. Durch die fehlende Verdichtung des Untergrundsund Einbrechen des Sargessacken bzw. kip- pen die Betonplatten ab. WahlgrabstättenLösungsansatz für die Zukunft Auf Grund der unterschiedlichen Nutzungs-und Ruhezeiten bei Wahlgräbern ergibt somit, dass Wahlgrabfelder entweder abgeräumt oder die Nutzung verlängert wird. Dies führt zu unbelegten Gräbern, welche wiederum das gesamt Erscheinungsbild stören. Auch die Pflege dieser leeren Grabstätten gestaltet sich schwierig, da aus Kos- tengründen nur eine Einsaat mit Gras möglich ist, welches wiederum regelmäßig ge- mäht werden muss.Das Mähen dieser Flächenist sehr zeitaufwändig undführt trotz Einsatz von den an den Mähern angebrachten Fangkörbenoftmals zu Unmut bei den Nutzungsberechtigten der angrenzenden Grabstätten, da der Rasenschnitt auf den an- grenzenden Grabstättenaus organisatorischenund personellenGründennichtumge- hendentferntwerden kann. Für eineWiederbelegung derGrabstätten müssen teilweise Spezialbagger zum Einsatz kommen. Dies bedeutet eine weitere übermäßige Beanspruchung der Plattenwege. Die- se Belastungen sowie Senkungen nach der Belegung führen zwangsläufig immer wie- der zu Stolperschwellen und somit zu erheblichen Instandsetzungsaufwendungender Plattenwege. Auf Grund der sehr beengten Verhältnissezwischen den Gräbernkann es trotz größter Sorgfalt vorkommen,dass während des Aushebens die Nachbargräber in Mitleiden- schaftgezogen werden. Hier ist das anschließenden Reinigen und Wiederherstellen der Nachbargrabstätten sehr zeitaufwendig und führt zudem zu Unmut bei den Nutzungs- berechtigten. Die generellrückläufigen Erdbestattungenwürden esermöglichenauf die Weiterbele- gung in Wahlgrabfeldern zu verzichten. Stattdessen könnte man,wieentlang des südli- chen Hauptweges auf Höhe Feld 2begonnen,weiterverfahren.Hier wurde damit be- gonnen, die Wahlgräberentlang des RandesdesHauptwegesanzuordnen. Da entlang des Hauptweges ausreichend benötigter Arbeitsraum für das Ausheben der Gräber vorhanden ist,entfälltderZugangüber die schmalen Betonwegeplatten zu den jeweiligen Grabstättenmitdem Bagger.Betonplattenwerdensich nicht senken, dakei- ne aufgenommen werden müssen.Zudem sind mit diesem Vorgehen jederzeit und oh- ne Probleme weitere Zulegungen möglich. Ergänzende ErläuterungenSeite3 Diese Vorgehensweise würde in der Zukunft das Problemder „Stolperschwellen“lösen. Bis zur gänzlichen Räumung eines bestehenden Wahlgrabfeldes müsstenjedochin einer Übergangsphase die unbelegten Grabstellen durch entsprechende Pflege, soweit mög- lich, unterhalten werden. Dabei muss es Ziel sein, diese Flächen zu einem festgelegten Zeitpunkt komplett abräumen zu können, was Jahrzehnte inAnspruch nehmen kann. Lageplan Ergänzende ErläuterungenSeite4 Kurz-und mittelfristigeLösung für Bestandsgräber inden einzelnenFeldern Da der größte Teil der bestehenden Grabstätten Erdbestattungswahlgrabstätten in Fel- dernsind,werden hierfürkurzfristigdurchführbare Lösungen benötigt. Dieständigen Senkungender Gräber könnennicht verhindert werden. Daher wird in der Verwendung vonBrechsandgemischen, anstatt Betonplatten(wie in den neuen Ur- nengrabfeldern),eine praktizierbare Lösunggesehen. Die Verwendung von Brechsandgemischenerfordert jedoch eine Einfassung desjeweili- genWeges. Auch hier wäre dieZulassungvon Einfassungen ein Teil der Problemlösung (Einfassun- gen sind in der Form gemäß Friedhofssatzungbislangnicht zulässig). In den Bereichender Wege,an deneneine Bekantung benötigt wird,könnte durch die Friedhofsverwaltungzum BeispieleinCorten-Stahlbandals Einfassungzugelassenwer- den. Für eine erste Erprobungwird vorgeschlagen imFeld 37(siehe Lageplan, Seite 3)einige Wege mit diesem System als Muster anzulegen. Reihengrabstätten Lösungsansatz für die Zukunft Durch das Aufbringen von einem wassergebundenen Belag, als Ersatz für die Betonplat- tenauf den Wegen zwischen den Grabreihen,müssten für die Einfassung des neuen Belags die Gräber mitKopf-und Fußeinfassungenausgestattet werden. Die Einfassungen ermöglichen die Verwendung von Brechsandgemischen als Wege- baumaterial. Die Mehrkosten je Grabstätte (ca. 250,00 Euro) für die Lieferung und das Versetzen der Einfassungen könnten auf den Nutzungsberechtigten übertragen werden. Vorteile: Kostengünstige Herstellung der neuen Wege mit wassergebundener Decke Einsparung finanzieller Mittel durch einfache Unterhaltung in Eigenleistung Mehr Sicherheit beim Begehen (keine Stolperkanten, keine Glatteisgefahr) Ansprechende Optik durch sauberen Grababschluss Keine Beschwerden durch abgesenkte oder verschobene Platten Grundsätzlich erscheint die generelle Vorgabe von Kopf-und Fußeinfassungen(mit Festlegung des Materials und Farbe) alszeitgemäßer Schritt.Hierfür müsste jedoch die Friedhofssatzung in Teilen geändert werden, da Einfassungen entweder gar nicht oder nurunter besonderen Vorgaben zulässig sind. Urnengrabstätten Da keine Gräber ausgehoben werden ist der Unterhalt der Betonplattenwege wesentlich geringer. Grundsätzlich sind jedoch alle Wegealternativen auch in diesen Bereichen anwendbar. Ergänzende ErläuterungenSeite5 Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt die Vorschläge der Ortsverwaltung zur Kenntnisund stimmt den vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zu. Der Ortschaftsrat stimmt für die Beauftragung zur Änderung der Friedhofssatzung.