Durchführung der Ersatzaufforstung für den Waldverlust beim Neubau des Wildparkstadions, hier: Vorstellung durch das Forstamt

Vorlage: 2020/0845
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.07.2020

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_1_Aufforstungsflaechen_Wildparkstadion
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe OV Neureut INFORMATIONSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020 Forstamt Durchführung der Ersatzaufforstung für den Waldverlust beim Neubau des Wild- parkstadions (Bebauungsplan „Fußballstadion im Wildpark“, Karlsruhe) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 14.07.2020 1 X Beschluss Der Ortschaftsrat nimmt die vom Forstamt geplante Umsetzung der Ersatzaufforstungsmaßnah- men auf Gemarkung Neureut für den Waldverlust beim Neubau des Wildparkstadions zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) Ja x Nein Noch keine Angaben vor- liegend Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan "Fußballstadion im Wildpark", Karlsruhe vom Mai 2015, erstellt durch das Planungsbüro Spang.Fischer.Natzschka wurde der forstrechtli- che Ausgleich für wegfallende Waldflächen festgelegt (siehe Anlage 5.3 Forstrechtlicher Aus- gleich, S. 174-175). Die Festlegung der Flächen erfolgte durch die höhere Forstbehörde, Regie- rungspräsidium Freiburg. Zuvor wurden die Flächen mit dem Forstamt, dem Umwelt- und Ar- beitsschutz, dem Landwirtschaftsamt und der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Eine Aufforstungsgenehmigung seitens der unteren Landwirtschaftsbehörde liegt vor. Der Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplans und wurde in der 26. Plenarsitzung des Gemeinderates am 19. Juli 2016 beschlossen. Zwei der festgelegten Ersatzaufforstungsflächen mit den Nummern 3a und 3b „Oberer Damm“ liegen auf Gemarkung Neureut. Beide Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe und werden von der Ortsverwaltung Neureut bewirtschaftet bzw. verpachtet. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Der westliche Teil der Fläche 3a ist bereits durch Sukzession bestockt. Östlich soll eine Wiesen- fläche mit 60 Stieleichen im Weitverband (10 m x 10 m) bepflanzt werden. Die Fläche 3b wird aktuell von einem landwirtschaftlichen Betrieb als Ackerland bewirtschaftet. Diese Fläche soll mit 50 Stieleichen im Weitverband (10 m x 10 m) bepflanzt werden. Die Vorbereitung der Fläche und die Pflanzung sollen im Spätherbst/Winter (November/Dezem- ber) stattfinden. Gepflanzt werden sogenannte „Junge Riesen“. Das sind ca. 4 m hohe Jungbäume, die das Gar- tenbauamt in Eigenanzucht aus städtischen Eichen großzieht und verschult. In den Zwischen- räumen sollen sich sukzessive, für den Standort typische Baumarten und Krautvegetation ansa- men. Stieleichen sind ökologisch wertvolle Baumarten, die für diesen Standort geeignet sind und das Potenzial haben, den Herausforderungen des Klimawandels standzuhalten. Die Groß- bäume wurden ausgewählt, weil man sich bei der Festlegung der Ersatzaufforstungsmaßnah- men aus naturschutzfachlichen Gründen auf eine lockere Bepflanzung, anstelle einer klassi- schen Forstkultur geeinigt hat. Kleine Einzelbäume, insbesondere die langsam wachsenden Ei- chen, würden aufgrund der hohen Wüchsigkeit von Konkurrenzvegetation an diesem Standort untergehen oder häufige und intensive Pflegemaßnahmen benötigen. Die Pflanzung wird von Mitarbeitenden des Forstamts durchgeführt, ggf. mit Unterstützung eines Forstunternehmers. Die Kosten der Maßnahme trägt der Vorhabenträger Eigenbetrieb Stadion (EIBS). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat: 1. Der Ortschaftsrat nimmt die vom Forstamt geplante Umsetzung der Ersatzauffors- tungsmaßnahmen auf Gemarkung Neureut für den Waldverlust beim Neubau des Wildparkstadions zur Kenntnis. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Ortschaftsrates Neureut am 14. Juli 2020 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates. IV. Z. d. A. (Den Beschluss bitte um Ihre internen Beschlussziffern ergänzen.) Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 5 UA LA EIBS ZJD Sachbearbeitung 22. Juni 2020 Stephanie Bauer Telefon: R -7362 Az: 8623.05 (nur für die interne Bearbeitung) An der Wässerung Oberer Damm Oberer Damm Vautenstücker Mittlerer Damm Vorderer Egelsee Vorderer Egelsee Wässerung -Neureut- Wässerung -Neureut- Hintere lange Wiesen Knielinger Grabenstücker 10456 10469 10414 10530 10435 10516 10526 10418 10457 10452 10437 10432 10454 10394 10395 10540 10400 10402 10510 10521 10513 10442 10440 10438 10458 10396 10416 10404 10534 10439 10421 10429 10412 10519 10409 10419 10423 10443 10410 10390 10398 10399 10411 10413 10446 10450 10397 10393 10417 10425 10405 10529 10527 10514 10517 10524 10512 10436 10392 10538 10401 10403 10444 10525 10460 10543 10420 10427 10511 10515 10448 10523 10436/1 10458/1 10539 10415 10464 10509 10453 10441 10462 10431 10434 10428 10455 10424 10531 10461 10388 10391 10433 10532 10518 10465 10463 10537 10447 10533 10451 10468 10467 10466 10422 10426 10430 10536 10528 10535 10449 10520 10445 10522 10392/1 Legende Ersatzaufforstungsflächen betroffenes Flurstück Luftbild 2015 ́ 3a 3b Planfertigung L1: Viola Knab Datum: 16.11.2015 Dieser Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt werden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu machen. Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Flurstück-Nr. 10047 u. 10458/1 Maßstab: 1:3.000 Gemarkung: Neureut "Fußballstadion im Wildpark" Anlage zum Antrag auf Waldumwandlungserklärung Fläche 3a, 3b