Fehlbetragsausgleich für Karlsruher Kultureinrichtungen zur Abmilderung finanzieller coronabedingter Notlagen

Vorlage: 2020/0834
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.07.2020

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Corona Hilfe Kultur
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0834 Dez. 2 Fehlbetragsausgleich für Karlsruher Kultureinrichtungen zur Abmilderung finanzieller coronabedingter Notlagen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 14.07.2020 8 X Gemeinderat 21.07.2020 4 X Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Vergaberichtlinien für einen Fehlbetragsausgleich für Karlsruher Kultureinrichtungen zur Abmilderung finanzieller Notlagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu und stellt hierfür überplanmäßig im Haushaltsjahr 2020 Haushaltsmittel in Höhe bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 09.07.2020 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Der Kulturausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 mit den Anträgen mehrerer Gemeinderatsfraktionen zur Unterstützung der Karlsruher Kultureinrichtungen angesichts corona- bedingter Notlagen. Er sprach sich dafür aus, die von der Stadt geförderten kulturellen Strukturen und Institutionen grundsätzlich zu erhalten, im Einzelfall aber auch solche, die bisher noch nicht gefördert werden. Es sollen auf der Grundlage von Vergaberichtlinien nach Einzelfallprüfung die Hilfen gewährt werden, die zur Existenzsicherung möglich und erforderlich sind. Hintergrund dieses Bemühens ist die Tatsache, dass die Fraktionen des Gemeinderates wie die Verwaltung die Kultur als einen Wesenskern Karlsruhes sehen, der zu erhalten und zu pflegen ist. Grundlage des Bekenntnisses ist unter anderem das Kulturkonzept 2025 der Stadt Karlsruhe, das auch Gegenstand der Bewerbung Karlsruhes als UNESCO City of Media Arts war: Karlsruhe ist nicht zuletzt mit der Bewerbung und Anerkennung sich selbst gegenüber wie auch national und international eine entsprechende Verpflichtung eingegangen. Ziel der Förderung ist es, die Arbeit und Produktivität der kulturellen und künstlerischen Einrichtungen für Karlsruhe langfristig zu sichern und Karlsruhe als Kulturstadt zu erhalten. Dies soll in Form eines Fehlbetragsausgleichs erfolgen. Voraussetzung hierfür ist ein durch die Corona- Pandemie verursachter, nicht selbst verschuldeter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung durch akute Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führt. Für die meisten Kultureinrichtungen ist dies auf Einnahmeausfälle aufgrund verordneter Absage oder Einschränkung von Veranstaltungen zurückzuführen. Ein städtischer Fehlbetragsausgleich muss jedoch nachranging sein; zuvor müssen die Hilfs- und Förderprogramme des Bundes und des Landes sowie öffentlicher Stiftungen ebenso in Anspruch genommen worden sein wie Kurzarbeitergeld (Grundsatz der Subsidiarität). Mit einem städtischen Fehlbetragsausgleich sollen keine Liquiditätsengpässe und Verbindlichkeiten aufgefangen werden, die bereits vor den coronabedingten Einschränkungen bestanden; ebenso wenig betreffen sie investive Maßnahmen. Die Verwaltung hat eine Erhebung bei allen aus dem städtischen Kulturetat regelmäßig geförderten Kultureinrichtungen durchgeführt. Gefragt war das bis zum 31.12.2020 errechnete Fixkostendefizit bei bis Ende des Jahres unterbrochenem oder eingeschränktem Veranstaltungsbetrieb. Daraus errechnet sich ein voraussichtlicher Bedarf von ca. 2,5 Mio. Euro. Nicht einbezogen ist der Ausfall beim Badischen Staatstheater, beim ZKM sowie bei der Volkshochschule. Sollte es sich abzeichnen, dass der genannte Richtwert durch die eingehenden Anträge übertroffen wird, ist unverzüglich der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung damit zu befassen. Die Nothilfe soll als Fehlbetragsszuschuss gewährt werden; eine Abstimmung mit Europäischem Recht sowie den Bestimmungen des Insolvenzrechts ist vorzunehmen. Weist der nach Abschluss des Jahres vorzulegende Verwendungsnachweis einen Überschuss aus, behält sich die Stadt die Möglichkeit einer Rückforderung ausgezahlter Zuschussmittel vor. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Förderbestimmungen im Einzelnen: Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind kulturelle Einrichtungen beziehungsweise Organisationen sowie kulturelle Vereine, die in Karlsruhe ansässig und hier kulturell aktiv sind und die bereits bisher aus Kulturfördermitteln der Stadt Karlsruhe regelmäßig und im Wesentlichen gleichbleibend gefördert werden. Im Einzelfall können auch Kultureinrichtungen einen Antrag stellen, die bisher noch nicht regelmäßig von der Stadt Karlsruhe gefördert werden und deren Kulturangebot nicht gewerblich ausgerichtet ist. Fördervoraussetzungen: Voraussetzung ist ein konkreter oder sich abzeichnender Liquiditätsengpass, der die Existenz der Antragstellenden durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gefährdet. Der Liquiditätsengpass muss durch den Wegfall von Einnahmen aufgrund coronabedingt verordneter Schließung der Einrichtung beziehungsweise coronabedingt verordneter Absage oder Einschränkung von Veranstaltungen hervorgerufen und nicht auf andere Weise ausgleichbar sein. Einnahmeausfälle können sich ergeben aus ausbleibenden Veranstaltungserlösen, wegfallenden Pacht-, Gastronomie-, Sponsoringeinnahmen sowie dem Einfrieren bestehender Förderprogramme. Nicht berücksichtigt werden Kosten beziehungsweise Einnahmeausfälle im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben. Es ist unter Vorlage eines testierten Jahresabschlusses für das Jahr 2019 darzulegen, dass der Liquiditätsengpass beziehungsweise die Verbindlichkeiten nicht bereits vor den coronabedingten Einschränkungen der Kultureinrichtungen bestanden. Die Antragstellenden haben darzulegen und zu belegen, dass sie zur Behebung des Liquiditätsengpasses die bekannten und verfügbaren Hilfsprogramme des Bundes, des Landes und öffentlicher Stiftungen sowie der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen und sich um private Spenden bemüht haben. Darüber hinaus sind eigene Rücklagen einzusetzen und ausstehende Forderungen einzubeziehen. Ein aktualisierter Wirtschaftsplan für das Restjahr 2020 ist vorzulegen. Dabei ist bei der Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben von einem bis zum Jahresende coronabedingt eingeschränkten Veranstaltungsbetrieb auf der Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. Juli 2020 auszugehen. Höhe der Förderung: Die Förderung dient zur Abdeckung des Liquiditätsengpasses zum Zeitpunkt der Antragstellung wie auch des erwarteten Liquiditätsengpasses bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll die Antragstellenden in die Lage versetzen, im rechtlich zulässigen Rahmen ihre künstlerische Arbeit wieder aufzunehmen beziehungsweise fortzusetzen, ohne bis zum Jahresende erneut in Liquiditätsschwierigkeiten zu geraten. Es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall, insbesondere auch mit Blick darauf, ob der/dem Antragsteller*in trotz eines städtischen Fehlbetragsausgleichs die Insolvenz droht. Für die Prüfung heranzuziehen sind - die monatlichen Fixkosten bis 31.12.2020 (Miete, Gehälter, Energiekosten, Büro und Telekommunikation, Versicherungen, Wartungen, Künstlersozialkasse, Steuerberater, Zinsen), - gesicherte Zuschüsse von Bund, Land, Stadt, institutionell und projektbezogen für das laufende Jahr, Ergänzende Erläuterungen Seite 4 - erhaltene und zugesagte Mittel aus den Corona-Soforthilfefonds des Bundes, des Landes und öffentlicher Stiftungen, - Kurzarbeitergeld (prognostizierter Betrag bis 31.12.2020) - Einnahmen aus Spenden, die bis zum 30. Juni eingeworben werden konnten, - veranstaltungsbezogene Einnahmen seit Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs beziehungsweise Wiederöffnung der Einrichtung (Veranstaltungserlöse, Pacht-, Gastronomie-, Sponsoringeinnahmen sowie Förderprogramme) unter Abzug der hierfür zuzurechnenden variablen Kosten, - etwaige Stundung oder etwaiger Erlass von Forderungen (beispielsweise Miete). Bei der Beurteilung können im Einzelfall herangezogen werden - einmalige Kosten für außerordentliche Maßnahmen, die zur Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs beziehungsweise zur Wiedereröffnung der Einrichtung unabdingbar sind. Die Förderung soll in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der regelmäßigen Förderung durch die Stadt Karlsruhe stehen. Art der Förderung: Die Förderung wird als Fehlbetragsausgleich gewährt. Weist der nach Abschluss des Jahres vorzulegende Verwendungsnachweis einen Überschuss aus, behält sich die Stadt die Möglichkeit einer Rückforderung ausgezahlter Zuschussmittel vor. Verfahren: Die Antragstellung erfolgt bis 31. Dezember 2020 beim Kulturamt unter Verwendung eines hierfür entwickelten Antragsformulars. Die fachliche, inhaltliche und finanzielle Prüfung und Bewertung des Antrags erfolgt durch das Kulturamt; in die Festsetzung des Förderumfangs ist die Stadtkämmerei einzubeziehen. Die Bewilligung erfolgt im Wege eines Bewilligungsbescheides unter Bezugnahme auf Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Stadt Karlsruhe (ANBestKA), die hierfür zu entwickeln sind. Die Zuständigkeit für die Zeichnung richtet sich nach den Regelungen der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat | Ausschuss Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Vergaberichtlinien für einen Fehlbetragsausgleich für Karlsruher Kultureinrichtungen zur Abmilderung finanzieller Notlagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu und stellt hierfür überplanmäßig im Haushaltsjahr 2020 Haushaltsmittel in Höhe bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

  • Protokoll GR TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 12. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Juli 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 4 der Tagesordnung: Fehlbetragsausgleich für Karlsruher Kultureinrichtungen zur Ab- milderung finanzieller coronabedingter Notlagen Vorlage: 2020/0834 dazu: Kulturveranstaltungen: Größere Räume als temporäre Ersatzspielorte Interfraktioneller Ergänzungsantrag: GRÜNE, SPD, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE., FDP, FW|FÜR Vorlage: 2020/0919 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Hauptausschuss den Vergaberichtlinien für ei- nen Fehlbetragsausgleich für Karlsruher Kultureinrichtungen zur Abmilderung finanzieller Not- lagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu und stellt hierfür überplanmäßig im Haushaltsjahr 2020 Haushaltsmittel in Höhe bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vor- beratung im Hauptausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Schmidt (GRÜNE): Die Frage, ist das Kunst oder kann das weg?, enthält insbesondere in Zeiten von globalen Pandemien, wo alle den Gürtel ein bisschen enger schnallen müssen, noch einmal eine ganz andere Dimension. Aus dem Grund bin ich froh, dass sich jetzt alle einig sind, dass die Güter Kunst und Kultur Dinge sind, für die man insbesondere in Krisenzeiten den einen oder anderen Pfennig mehr investieren sollte. Mit alle meine ich zum einen den Bund, der diverse Hilfsprogramme aufgelegt hat. Damit meine ich das Land, das mit dem Masterplan Kultur über 40 Mio. Euro an Corona-Soforthilfe aufgelegt hat, und nicht zuletzt auch uns als Kommune, die wir vor Ort das Schlimmste verhindern müssen. 2,5 Mio. Euro als Fehlbetrags- ausgleich ist ungefähr das, was wir GRÜNE im April gefordert haben. Das ist ein starkes Zeichen – 2 – an alle Kultureinrichtungen hier in Karlsruhe, denen wir damit sagen, wir wissen, wie es euch geht. Wir lassen euch nicht alleine. Wir sind für auch, weil wir möchten, dass auch nach der Krise Kultur in Karlsruhe weiter einen Platz hat. Trotzdem möchte ich zwei Dinge anregen. Zum einen würde ich gerne ansprechen, dass auch bei Kultureinrichtungen, die bisher noch nicht institutionell gefördert wurden, deren Anträge wohlwollend geprüft werden, falls sie nichtkommerziell tätig sind. Und zum anderen begrüßen wir es sehr, wenn sich abzeichnen sollte, dass diese 2,5 Mio. Euro nicht reichen, dass sich der Gemeinderat weiter damit befasst, um weiterhin Sicherheit zu schaffen für die Kultureinrich- tungen. Denn eine Sache ist klar: Karlsruhes vielfältige Kulturlandschaft muss erhalten bleiben. Aus dem Grund bin ich froh, dass wir uns alle mit ganzer Kraft – wenn ich sage, wir alle, dann ist das für mich ein fraktionsübergreifender Begriff – dafür einsetzen, dass das reiche Kulturange- bot hier in Karlsruhe erhalten bleibt. An dieser Stelle möchte ich auch den Kultureinrichtungen ein ganz dickes Lob aussprechen. Denn die haben ihre Hausaufgaben gemacht. Die haben wahnsinnig flexibel reagiert mit digita- len Angeboten, mit digitalen Projekten oder in Zukunft auch mit diesem Toujours- Kulturangebot, das durch den Kulturring organisiert wurde und auf dem Schlachthofareal statt- finden wird. Trotzdem wissen wir, dass es nicht immer Sommer bleibt, dass Veranstaltungen nicht mehr draußen stattfinden können und dass es vielleicht auch nicht so cool ist, die Sachen immer nur zuhause vom heimischen Sofa aus anschauen zu müssen. Deswegen möchten wir gerne, dass die Verwaltung ermittelt oder prüft, welche Räumlichkeiten sich als Ersatzspielorte anbieten würden, die dann im besten Fall auch kostengünstig von den Kultureinrichtungen an- gemietet werden können. Von daher sind wir froh über die Vorlage der Verwaltung und würden gerne noch einmal dafür werben wollen, dass andere Fraktionen diesem interfraktionellen Ergänzungsantrag von uns, der den Raumbedarf zusätzlich prüfen möchte, zustimmen. Der Vorsitzende: Ich hatte versäumt, den interfraktionellen Antrag mitaufzurufen. Aber Sie haben es jetzt nachgeholt. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Corona trifft alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Eine Pandemie macht vor nichts Halt. Die Wirtschaft, der Handel, wir hatten es vorhin von den Schaustellern, so viele sind betroffen. Auch die Kultureinrichtungen, Kulturschaffende, seien es die großen Institutionen aber auch die kleinen, die vor allem im Ehrenamt tätig sind und wirken, sind be- sonders betroffen. Die Clubszene nochmals in größerem Maße als andere Einrichtungen, die schon wieder öffnen können oder Festivals im Freien ausrichten können. So vielfältig unsere Kultur ist, so unterschiedlich ist sie auch betroffen in dieser Situation. Allen gemeinsam ist ei- nes: Sie sind mehr als nur Unterhaltung. Sie regen uns an zum Denken, bieten Anstoß, geben die Möglichkeit des Austausches. Sie bereichern unser gesellschaftliches Leben, unseren Geist und unsere Seele. So wie wir als Publikum, als Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt unsere Kultur, die Darbietungen, Ausstellungen, also Kunst und Kultur insgesamt, vermissen, so wer- den wir auch von den Schaffenden und Wirkenden als Publikum vermisst. Die wechselseitige Ansprache fehlt uns allen in dieser Zeit. Umso wichtiger ist, dass Bund, Land und auch wir als Kommune uns dazu bekennen und die Dringlichkeit sehen, hier schnell und zügig zu helfen durch entsprechende Mittel. Als Kommune trifft uns die Besonderheit, dass wir nach dem – 3 – Grundsatz der Subsidiarität erst einmal darauf angewiesen sind, dass Mittel von Bund und Land ausgeschöpft werden, bevor wir finanziell helfen können. Wir bedanken uns für die Vorlage der Verwaltung bei Ihnen und auch dem Herrn Kulturbür- germeister, aber auch bei allen Mitwirkenden, insbesondere auch den Kultureinrichtungen wie dem Kulturring, die uns im Vorfeld in vielen Gesprächen – wir waren aus verschiedenen Frakti- onen teilweise gemeinsam dort oder in Einzelgesprächen – belegbare und belastbare Zahlen geliefert haben, wie es denn um die Defizite steht. Es geht hier nur um die Defizite, die wirklich krisenbedingt entstanden sind. Sie haben alle mitgewirkt, im Vorfeld gut gearbeitet. So kom- men wir auf diese Zahl 2,5 Mio. Euro. Wir danken der Verwaltung, dass sie vor allem die Anre- gungen, die wir im Kulturausschuss ausführlich und auch überparteilich gemeinsam beraten haben, aufgenommen haben. Insbesondere, dass nicht nur bisher geförderte Kultureinrichtun- gen zum antragsberechtigten Kreis gehören, sondern auch solche, da denke ich spontan an die SAU e. V. aber auch andere, die sich bisher noch nie auf Zuschüsse der Stadt berufen haben, erstmals bedürftig sind. In diesem Sinne bedanken wir uns bei allen und hoffen, dass diese Maßnahme hilft, Existenzen zu erhalten. Stadträtin Ernemann (SPD): Als ich am 10. März die letzte Kulturveranstaltung im Staatstheater besucht habe, wusste ich nicht und wahrscheinlich niemand in Karlsruhe und überhaupt, dass das auf lange Zeit eine der letzten Veranstaltungen sein wird. Ich habe es sehr bedauert, dass dann die Kultureinrichtungen nicht mehr nutzbar waren und geschlossen wurden. Ich habe es aber auch bewundert, wie die einzelnen Kulturinstitutionen an die Öffentlichkeit gingen und auch an uns politisch Verantwortlichen. Sie waren in der Tat nicht alleine. Wir waren immer an ihrer Seite. Zumindest haben wir Gespräche geführt. Ich bin auch froh, dass wir mit diesem Hilfsfonds mit dem derzeitigen Gesamtvolumen von 2,5 Mio. Euro die Diskussion beenden kön- nen, wer fordert mehr. Es kam mir schon leicht wie ein Wettbewerb vor, 4 Millionen, 5 Millio- nen, wenn überhaupt. Es war sehr schwer draußen zu vertreten, dass die Partei, die den höhe- ren Topf fordert, wohl mehr Kulturaffinität hat als die andere Partei. Dies ist mit dem heutigen Tag erledigt. Das ist ein Punkt, den ich sehr begrüße. Denn wir stehen alle zur Kultur. Wir ste- hen alle zur Kulturszene in Karlsruhe. Mit der heutigen Vorlage, die mit Sicherheit einstimmige Zustimmung findet, werden wir das auch beweisen. Ich muss sagen, alle Kriterien, die im Kulturausschuss und auch kurz im Hauptausschuss ange- sprochen wurden, sind erfüllt. Die Bedingungen, wer bekommt welche Förderung, was sind die Voraussetzungen und was muss nachgewiesen werden, finde ich in der Vorlage komplett wie- der. Wie Kollegin Dogan schon gesagt hat, auch dass Institutionen aufgenommen werden, die noch keine Förderung erhalten hatten. Da liegt mir natürlich SAU e. V. am Herzen. SAU e. V. ist jetzt keine einmalige Situation, dass die Alte Hackerei die Hardware bietet, so nenne ich es einmal, und SAU e. V. die Software, nämlich die künstlerische und musikalische Gestaltung. Wir haben eine ähnliche Konstellation hier in Karlsruhe. Das wird oft nicht erwähnt, weil sie uns finanziell noch nicht beansprucht hat. Ich will aber auch keine schlafenden Hunde heute we- cken. Das ist zum Beispiel die Hemingway-Lounge. Das ist eine Gaststätte, die von Klang e. V. bespielt wird. SAU e. V., das wollte ich nur berichtigen, hat die volle Unterstützung, eine Förde- rung zu bekommen. Ich habe aus dem heutigen Schreiben, das ich bekommen habe, herausge- lesen, dass Gespräche mit dem Kulturamt geführt werden. Es ist eine Institution, die es in der Tat wert ist, unterstützt zu werden. – 4 – Summa summarum muss ich sagen, wir sind mit der Vorlage einverstanden. Wir finden die Punkte, die hier dargelegt wurden, und die Anforderungen beziehungsweise was verlangt wird von den Kulturinstitutionen, um die Förderung zu erhalten, absolut in Ordnung. Es wird keine leichte Aufgabe sein für das Kulturamt, diese einzelnen Punkte zu überprüfen und die Antrags- formulare zu sichten. Aber ich verlasse mich voll und ganz und vertraue auch auf das Kulturamt, dass sie eine richtige Entscheidung treffen und uns im Kulturausschuss eine Wasserstandsmel- dung geben, reicht es oder reicht es nicht. Aber ich bin optimistisch, dass wir jetzt erst einmal die größte Strecke bewältigen können. Stadträtin Böringer (FDP): Es ist schon vieles gesagt worden, vieles richtige. Ich mache es kurz. Als Kulturstadt müssen wir die vielfältigen kulturellen Einrichtungen unbedingt erhalten. Auch das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Kultur, wie es im Kulturkonzept 2025 steht, ist zu sichern. Die Existenz vieler Einrichtungen, das ist schon erwähnt worden, wissen wir auch alle, Organisationen und Vereine sind durch die Corona-Pandemie gefährdet. Wir müssen ihnen un- ter die Arme greifen. Das ist unverzichtbar. Dass jeder Einzelfall betrachtet wird und keine Per- se-Deckelung erfolgt, begrüßen wir außerordentlich. Wir bitten genauso wie viele andere hier im Raum, dass auch die Kultureinrichtungen, die bisher von der Stadt nicht gefördert wurden, nicht vergessen werden. Wir setzen Vertrauen in die Verantwortlichen der Stadt, dass der Li- quiditätsengpass rasch und effektiv gelöst wird. Wir wollen niemanden auf diesem Weg verlie- ren. Meine Fraktion wird selbstverständlich dieser Vorlage, auch mit Blick auf die Haushaltsmittel, die zur Verfügung gestellt wurden, zustimmen. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Das kulturelle Leben einer Stadt ist unverzichtbar für den so- zialen Zusammenhalt einer Gesellschaft. Die freien Kulturträger und die freien Theater erfüllen ihren gesellschaftlichen Auftrag seit Jahren und tragen dazu bei, dass Karlsruhe und seine Kul- turlandschaft vielfältig und bunt sind. Dafür gebührt ihnen unser Dank und unsere Anerken- nung. Deshalb müssen die Kultureinrichtungen und die freien Theater zeitnah und massiv un- terstützt werden, um Insolvenzen zu vermeiden. Denn gerade in der freien Kultur- und Thea- terszene stehen viele Einrichtungen kurz vor dem endgültigen Aus. Finanzielle Polster sind auf- gebraucht oder nicht vorhanden. Die Bereitschaft der Stadtverwaltung und des Gemeinderates, den betroffenen Einrichtungen mit individuellen Lösungen helfen zu wollen, unterstützen wir voll und ganz. Denn jeder Betrieb steht vor ganz eigenen Schwierigkeiten. Die nun bereitgestellten 2,5 Mio. Euro für den Fehlbetragsausgleich der Karlsruher Kulturein- richtungen werden helfen, wie Sie es ausgedrückt haben, Herr Oberbürgermeister, die vorhan- denen Strukturen zu sichern. Uns ist klar, dass dies einer großen Kraftanstrengung bedarf, da die finanziellen Folgen der Corona-Krise auch für die Stadt selbst eine schwerwiegende Heraus- forderung darstellen. Für meine Fraktion sind die 2,5 Mio. Euro aber keine Kosten, die gegebe- nenfalls einzusparen sind, sondern vielmehr eine unverzichtbare Investition in die kulturelle Vielfalt von Karlsruhe. Die Menschen bauchen dringend Kulturveranstaltungen. Kultur ist sys- temrelevant. Kultur braucht Raum. Auch bei weiteren Lockerungen wird die Durchführung von großen Veranstaltungen nur dann in einen wirtschaftlichen Bereich kommen, wenn größere Räume zur Verfügung stehen und die erforderlichen Hygieneregeln eingehalten werden kön- nen. – 5 – Abschließend ein Wort zu einem der Pioniere auf dem Gelände des alten Schlachthofs. Ich spreche vom SAU e. V. und der Alten Hackerei. Hier wird durch eine zugegeben eigene Struktur seit Jahren ein ansprechendes Kulturangebot geboten. SAU e. V. ist der Veranstalter, die Alte Hackerei die Spielstätte. Die gastronomischen Einnahmen der Alten Hackerei versetzen sie in die Lage, dem SAU e. V. den Raum und die veranstaltungstechnischen Leistungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Durch dieses Konstrukt konnte ein bemerkenswertes Kulturkonzept ohne institutionelle Förderung der Stadt umgesetzt werden. SAU e. V. und Alte Hackerei müs- sen als eine Einheit begriffen werden. Wir bitten, dies bei der Prüfung des individuellen Fehlbe- tragsausgleichs zu berücksichtigen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Der Kulturausschuss hat aus Sicht der AfD sehr gute Arbeit geleis- tet. Ich habe dem Kulturausschuss in der letzten Legislaturperiode selbst angehört, habe es dann vor einem Jahr abgegeben. Ich muss sagen, die Sache ist wirklich gut. Die Vorlage ist so gut, dass wir sie unter TOP 2 auch auf die Schausteller angewendet haben wollten. Das haben leider alle anderen vorhin abgelehnt. Aber das zeigt, wie gut wir die Vorlage finden. Sie ist des- wegen vor allem gut, weil das Prinzip der Subsidiarität voll ausgelebt wird. Hilfe bekommt nur, wer sie dringend braucht, weil er in einem Liquiditätsengpass ist, den er nicht selbst verschul- det hat, wer aber auch die ganzen anderen Hilfsangebote des Bundes und des Landes Baden- Württemberg ausgeschöpft hat, wer Kurzarbeitergeld beantragt hat und wer auch private Spenden eingeworben hat. Das heißt wirklich Hilfe zur Selbsthilfe. Denn die Institutionen, de- nen geholfen wird, müssen all diese anderen Schritte vorher schon getan haben. Das ist natür- lich vorbildlich, dass die Stadt Karlsruhe die Institution, die sie fördert, motiviert, alle anderen Quellen auch auszuschöpfen. Ausgenommen sind das Badische Staatstheater, das ZKM und die Volkshochschule. Sonst würden die 2,5 Mio. Euro auch sicher nicht reichen. Mit all diesen Einschränkungen glauben wir dennoch, dass vielen Institutionen auf diese Art und Weise die Hilfe zuteilwird, die sie dringend brauchen. Eben, weil sie vorher motiviert wur- den, alle anderen Hilfsquellen schon abzuschöpfen. Deswegen glauben wir auch, dass die 2,5 Mio. Euro gut investiert sind. Wenn sie am Ende nicht reichen, wenn man dieselben Kriterien weiter anwendet, wären wir auch bereit, auf dieser Basis weiteren Geldflüssen unser Jawort zu geben. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich bin froh, dass ich jetzt noch ein Plädoyer für die Kultur halten kann, nachdem so viele penibel vorgerechnet haben, wieviel sie bekommen haben. Ich glaube, wir haben alle während der Hochphase der Corona-Krise gemerkt, wie sehr wir die Kultur brau- chen und wie sehr sie uns fehlt. Ich kann mich erinnern, am Vorabend der Corona-Krise, als das alles noch diffuse Ängste waren, hatten wir diese Nutzungsumfrage auf der Tagesordnung. Da ist hervorgekommen, welche unglaubliche Bandbreite das Kulturangebot in Karlsruhe hat und was es auch für eine Bereicherung für unsere Stadt ist. Das war meine allergrößte Angst mit Corona, wovon die Kulturschaffenden mit am stärksten betroffen waren, dass sie in dieser Krise das verlieren, was das Leben in dieser Stadt erst lebenswert macht. Deswegen war dieser frühe Konsens, den wir hier im Haus hatten, dass keine Einrichtung infolge der Krise verschwinden darf, auch so wichtig. Das hat den Kulturinstitutionen über diese schwere Zeit, diese unwägbare Zeit, man weiß nicht, wie es weitergeht, geholfen. Ich finde wichtig, was viele gesagt haben, dass wir die fördern, die schon Förderung bekommen haben, aber auch die, wie die Alte Hackerei, die bisher ohne ausgekommen sind. Jetzt sind wir in einer absoluten Notsituation, wo wirklich alle nicht mehr weiterkommen. Diese Zusagen un- – 6 – terlegen wir heute mit einer Basis. Ich begrüße, dass in diesem Papier auch ein ganz klares Be- kenntnis ist, dass Kultur wieder stattfinden soll. Nicht nur, Kultur soll überleben, sondern Kultur soll unter Corona-Bedingungen wieder stattfinden können. Das ist wichtig für die Kulturschaf- fenden, die hinter den Institutionen stehen. Das sind Bands, das sind Sängerinnen und Sänger, das sind alle möglichen Künstlerinnen und Künstler. Aber das ist auch für die Karlsruherinnen und Karlsruher ganz wichtig, denn endlich kann man wieder herauskommen. Man braucht die Kulturinstitutionen, um wieder aus den eigenen Denkräumen herauszukommen. Damit Kultur wieder stattfinden kann unter diesen Sicherheitsabstandsbedingungen, braucht es aber auch ausreichend große Räume. Deswegen unterstützen wir ausdrücklich den interfrakti- onellen Antrag. Denn besonders kleinere Institutionen stoßen an ihre Raumgrenzen. Sie waren sehr kreativ. Sie haben Open-Air-Festivals als Abhilfe erfunden, was auch ein Geschenk an die Stadtgesellschaft ist, aber auch wieder zeigt, wie gut unsere Kulturinstitutionen untereinander vernetzt sind. Trotzdem sind die Platzressourcen begrenzt. Ich zitiere: Wir machen über zwei Monate das Programm eines einzigen Wochenendes. – Zitat Ende. Natürlich müssen wir uns auch den Herbst anschauen, der auf uns zukommt. Da braucht es größere Flächen. Ich bin schon optimistisch, dass wir welche finden. Denn gerade größere Veranstaltungen können jetzt noch gar nicht wirtschaftlich stattfinden, während mittelgroße Institutionen vielleicht in diesen Räumen wirtschaftlich arbeiten können. Heute setzen wir mit dieser Vorlage ein großes Zeichen für die Bedeutung, die wir der Kultur in dieser Stadt zumessen. Aber wir geben ihnen auch zurück, was sie uns jahrelang geschenkt ha- ben. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Wir haben Kultur – noch. Die Vielfältigkeit und Qualität unserer Kultureinrichtungen sind eine Marke, in welcher viel Herzblut, Arbeit und Kreativität stecken. Diese Marke sollten wir nicht aufgeben. Die wollen wir auch nicht aufgeben. Die Auswirkungen der Pandemie auf die Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden sind hart. Nach der wochen- langen Zwangspause ist der eingeschränkte Spielbetrieb eigentlich wirtschaftlich nicht darstell- bar. Somit ist das Aus eine Frage der Zeit. Daher stimmen wir Freien Wähler/FÜR Karlsruhe ger- ne dem Nothilfefonds beziehungsweise den Vergaberichtlinien für den Fehlbetragsausgleich zu, verbunden mit der Hoffnung, dass alle gut durch die Krise kommen. Der Vorsitzende: Ich glaube, es ist aus unserer Antwort deutlich geworden, dass es schon lange das Gespräch unter den Kultureinrichtungen, aber auch mit uns gibt, wie wir eventuell einzel- nen Kultureinrichtungen größere Räume geben können, damit sie dann mit ihrer an sich vorge- sehenen Besucherinnen- und Besucherzahl wieder einigermaßen in wirtschaftlichere Bereiche kommen. Es ist aber auch deutlich geworden, dass sich hier ganz viel eigenständige Kreativität entwickelt und auch eine gute Kooperation der Kultureinrichtungen untereinander, dass wir aber auf der anderen Seite keinen Stall voller großer Räumlichkeiten hätten, die wir mal eben dafür zur Verfügung stellen. Insofern wird es auch darum gehen, falls sich an den Corona- bedingten Einschränkungen mittelfristig nichts ändert, müssen wir die Kultureinrichtungen da- rin begleiten, wie sie sich konzeptionell anderweitig umstellen. Denn sonst bedeutet jeder Kul- turbetrieb eine Erhöhung des Defizits. Da merkt man dann, dass möglicherweise diese Konzep- tion auf Dauer nicht durchgreift. Ich nutze diesen Punkt gerne wieder zum Appell, dass man sich irgendwann einmal darauf ei- nigt, ob man bei aller Maskenpflicht noch Abstand braucht, oder ob man nicht irgendwann – 7 – einmal sagt, wenn eines von beiden ausreichend gewährleistet ist, dann kann ich trotzdem eine Struktur schaffen. Wir haben erst in den letzten Verordnungen des Landes Optionen für eine solche Sichtweise. Ich würde mir wünschen, dass das uns noch etwas grundsätzlicher die Mög- lichkeit gibt, etwas kreativer mit verschiedenen Herausforderungen umzugehen. Für mich ist die Frage, ob wir den interfraktionellen Ergänzungsantrag zur Abstimmung stellen müssen. Wir nehmen ihn als Auftrag gerne an. Ich sehe jetzt keine Diskrepanz. Auch die, die sich nicht an der Antragserstellung beteiligt haben, haben signalisiert, dass sie das gut finden. Insofern sehe ich einen breiten Konsens im Gemeinderat zu dieser Thematik. Dann könnten wir gleich in die Beschlussvorlage gehen. Ich bitte Sie nun um Ihr Kartenzeichen. – Auch das ist einstimmig, damit ein starkes Signal für die Kultur in dieser Stadt. Ich darf dem Kulturausschuss, dem Kulturamt, aber vor allem allen Kulturschaffenden danken für die Art und Weise, wie sie mit uns diesen ganzen Dinge vorbereitet haben und mitgestalten werden. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. August 2020