Neuordnung der Situation am Karlstor

Vorlage: 2020/0825
Art: Antrag
Datum: 02.10.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2020

    TOP: 15

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.10.2020

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2 - 2020_0825_Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 30.06.2020 Vorlage Nr.: 2020/0825 Neuordnung der Situation am Karlstor Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 15 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, 1. verschiedene Varianten zu prüfen und dem Gemeinderat zur Diskussion vorzulegen, wie eine Neuordnung des Verkehrsraums am Karlstor (nördlich begrenzt von der Kriegsstraße und südlich von der Mathystraße) mit der Zielsetzung der Verbesserung der Situation für Rad- und Fußverkehr ge- staltet werden kann. 2. Hierfür prüft die Verwaltung folgende Modelle und legt sie dem Gemeinderat vor: a) die Reduzierung der Breite des Autofahrstreifens mit optionaler Einschränkung der Durch- fahrt für KfZ mit zu großer Breite (z.B. LKW) sowie eine Versetzung der Abtrennung von Hal- testelle zu Fahrstreifen. Die gewonnene Fläche könnte für eine Verbreiterung des Fußgän- gerwegs und Radstreifens genutzt werden. b) die Einführung einer Fahrradstraße im betreffenden Abschnitt. c) die Einführung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereich. d) eine Vollsperrung des Abschnitts für den Autoverkehr. Begründung: Die Situation am Karlstor auf der Straße, die aus der Stadt hinausführt, ist für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen äußerst problematisch. Insbesondere durch die Präsenz eines Supermarkts sowie zweier Kneipen ist der Raum für Fußgänger*innen maximal beengt, was oftmals zu einem Auswei- chen auf den Radstreifen führt und dementsprechend Unfallpotenzial bewirkt. Insbesondere für Verkehrsteilnehmer*innen, wie Familien mit Kinderwägen und Menschen im Rollstuhl, ist die Situa- tion dort nicht tragbar. Auch für die Anwohner*innen ist die Situation derzeit nicht akzeptabel. Hinzu kommt eine höhere Anzahl an motorisiertem Individualverkehr, der die Straße nutzt und auch zu keiner Beruhigung der Situation beiträgt. Ein Vorbeifahren am parallel fahrenden Radverkehr kann hier nur mit kaum vorhandenem Abstand erfolgen. Der Gesamtabschnitt muss im Sinne einer Verbesserung für Fuß- und Radverkehr neugeoordnet werden. Hierzu soll die Verwaltung verschiedene Modelle prüfen und dem Gemeinderat zur Diskus- sion vorlegen. Darauf basierend kann eine Entscheidung getroffen werden. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder Ergänzende Erläuterungen Seite 2

  • TOP 2 - 2020_0825_Stellungnahme_DIE_LINKE_Neuordnung_der_Situation_am_Karlstor
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 6 Neuordnung der Situation am Karlstor Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 x Planungsausschuss 14.10.2020 x Kurzfassung Die vorgeschlagenen Modelle sind nicht mit den Funktionen der Karlstraße südlich der Kriegs- straße, wie sie im Verkehrsentwicklungsplan dargestellt sind, vereinbar. Zu Punkt 1 des Antrages: Bei einer Spurreduktion ist die erforderliche Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nicht mehr gegeben. Zu Punkt 2 des Antrages: Die Einrichtung einer Fahrradstraße, eines verkehrsberuhigten Ge- schäftsbereiches oder die Vollsperrung für den Kfz-Verkehrs widersprechen sowohl der Klassifi- zierung als auch der Funktion der Karlstraße. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1) Die Verwaltung wurde beauftragt Möglichkeiten zur Verbesserung der Fuß- und Radver- kehrssituation in der Karlstraße zwischen Kriegsstraße und Mathystraße zu prüfen. Im Antrag werden mehrere Varianten zur Neuordnung des Querschnitts vorgeschlagen, zu denen die Ver- waltung im Weiteren Stellung nimmt. Zu 2a) „die Reduzierung der Breite des Autofahrstreifens mit optionaler Einschränkung der Durchfahrt für Kfz mit zu großer Breite (z.B. Lkw) sowie eine Versetzung der Ab- trennung von Haltestelle zu Fahrstreifen. Die gewonnene Fläche könnte für eine Ver- breiterung des Fußgängerwegs und Radstreifens genutzt werden.“ Der Querschnitt der Karlstraße südlich der Kriegsstraße im Bereich der Straßenbahnhaltestelle ist im Bebauungsplan „Kriegsstraße-Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel“ festgelegt. Der Bebauungsplan ersetzt einen Planfeststellungsbeschluss. Mit der Verlegung der Haltestelle auf die Südseite der Kriegsstraße war klar, dass hier sehr beengte Verhältnisse ent- stehen. Der Querschnitt besteht aus einer Aneinanderreihung von Mindestmaßen. Die Reduk- tion der Breite einzelner Elemente ist auf der Grundlage der geltenden Richtlinien nicht mehr möglich. Ein Lösungsansatz wäre die Zusammenfassung des Geradeaus-Rechts-Fahrstreifens mit dem Linksabbieger. Dieser Verkehrsstrom wäre dann mit keiner Straßenbahn und allen anderen Kfz- Strömen sowie vier Fußgängerfurten nicht verträglich. Hierfür müsste dann eine eigene Phase geschaffen werden. In der Verkehrstechnischen Untersuchung von 2003 zum Tunnel Kriegsstraße wurde auch das Karlstor untersucht. Man ging von 48 Bahnfahrten in der Stunde aus. Dies bedeutet, dass in je- dem Signalumlauf eine Straßenbahn abgearbeitet werden muss. Die notwendige Leistungsfä- higkeit wäre bei einer Fahrstreifenreduktion nicht mehr gegeben. Zu dem könnten die so gewonnenen Flächen nur genutzt werden, wenn die gesamte Halte-stel- lenanlage nach Osten verschoben wird. Dies stellt sich aber wirtschaftlich nicht dar. Zu 2b – d) Einrichtung einer Fahrradstraße, verkehrsberuhigter Geschäftsbereich oder Vollsperrung für den Kfz-Verkehr. Die Karlstraße südlich der Kriegsstraße ist eine Hauptverkehrsstraße (nach RIN 08: angebaute Hauptverkehrsstraße mit nahräumiger Verbindungsfunktion) und außerdem Landesstraße (L561). Sie hat auch erhebliche Sammel- und Erschließungsfunktion für die Innenstadt sowie die Südweststadt. Dies widerspricht einer Ausweisung als verkehrsberuhigtem Geschäftsbereich o- der gar einer Vollsperrung für den Kfz-Verkehr. Die dominierende Verkehrsart in diesem Stra- ßenabschnitt ist der motorisierte Verkehr. Die Einrichtung einer Fahrradstraße ist daher nicht möglich.