Sicherung des Grundstücks Litzenhardtstraße 109 für ein Projekt der sozialen Stadtteilentwicklung für Bulach und Beiertheim

Vorlage: 2020/0821
Art: Antrag
Datum: 01.07.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.07.2020

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLER ANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktioin SPD-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeidneratsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0821 Sicherung des Grundstücks Litzenhardtstraße 109 für ein Projekt der sozialen Stadtteilentwicklung für Bulach und Beiertheim Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.07.2020 17 x Die Fraktionen von CDU-, GRÜNE-, SPD-, FDP-, KAL|DIE PARTEI-, FW|FÜR und DIE LINKE beantragen: 1. das Grundstück in der Litzenhardtstraße 109 in Bulach, das demnächst in den Besitz der Stadt Karlsruhe übergeht, wird gesichert für das Vorhaben der Initiative der Bürgervereine, der Kirchengemeinden und vieler Bürger*innen „Gut leben und alter werden in Beiertheim und Bulach“. 2. das Konzept für ein dort zu erstellendes Pflege-, Mehrgenerationen- und Begegnungszent- rum in einem kreativen Beteiligungsprozess gemeinsam mit der Bürgerschaft zu entwickeln. Sachverhalt/Begründung: Beiertheim und Bulach fehlt ein Begegnungszentrum. Das oben genannte Grundstück (Flurstück 21067) beherbergte einst das ehemalige Gemeindezentrum und den Kindergarten St. Maria. Nun ist geplant, dass dieses Grundstück auf der Basis einer Vereinbarung zwischen der kirchlichen und der städtischen Gemeinde in absehbarer Zeit in das Eigentum der Stadt Karlsruhe übergeht. Es liegt im Bereich der Erhaltungssatzung „Ortskern Bulach“ im Geltungsbereich der einfachen Bebauungspläne (Baufluchtenpläne) Nr.195 und Nr. 195a „Bulach (alt)“. Die unterzeichnenden Fraktionen setzen sich dafür ein, dass das Grundstück auch künftig für soziale Belange des Stadtteils zur Verfügung stehen wird. In diesem Sinne soll geprüft werden, welche Art von gemeinschaftlicher und sozialer Einrichtung an diesem Standort von einem künftigen Betreiber errichtet werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel, dass dort Pflege- beziehungsweise. Kurzzeitpfle- geplätze oder ein Mehrgenerationenhaus und Begegnungszentrum einen Platz finden. Ein Bedarf von 70 Pflegeplätzen in Beiertheim-Bulach ist belegt (siehe Seite 12 der Bedarfsplanung für Pflegeplätze, die im Februar 2019 dem Gemeinderat vorgelegt wurde - https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/vo0050.php?__kvonr=37032). In der nächsten Um- gebung gibt es keine Einrichtung, die diesen Bedarf abdecken kann, der voraussichtlich noch wach- sen wird. Deshalb ist schnelles Handeln wichtig. Ein mögliches Konzept soll in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft im Sinne der sozialen Quartiers- entwicklung und deren Verankerung in den Stadtteilen entwickelt werden. Bereits zum jetzigen Zeit- punkt engagieren sich die Bürgervereine von Beiertheim und Bulach gemeinsam mit den evangeli- Ergänzende Erläuterungen Seite 2 schen und katholischen Kirchengemeinden vorbildlich in einer Initiative „Gut leben und älter werden in Beiertheim und Bulach“. Dieses Engagement sollte unserer Ansicht nach unbedingt durch die sozi- ale Quartiersentwicklung unterstützt werden. Die hier beantragte Vorgehensweise ist mit diesen Akteur*innen abgestimmt und wird von diesen ausdrücklich mitgetragen. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch Bettina Meier-Augenstein Dr. Thomas Müller Christine Großmann Aljoscha Löffler Parsa Marvi Michael Zeh Tom Høyem Annette Böringer Thomas H. Hock Lüppo Cramer Friedemann Kalmbach Jürgen Wenzel Petra Lorenz Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • Stellungnahme TOP 17
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen An- trag CDU-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0821 Dez. 4 Sicherung des Grundstücks Litzenhardtstraße 109 für ein Projekt der sozialen Stadtteilentwicklung für Bulach und Beiertheim Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.07.2020 17 x Die Stadt Karlsruhe steht bezüglich des Erwerbs des Grundstücks Nr. 21067, Litzenhardtstr. 109, in intensiven Verhandlungen mit der Katholischen Kirchengemeinde Alb-Südwest St. Nikolaus. Ein ent- sprechender Vertragsentwurf liegt der Kirchengemeinde vor. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe hat der Katholischen Kirchengemeinde Alb-Südwest St. Nikolaus bereits in 2013 das hierfür eigens neu gebildete Grundstück Nr. 23933/1, St.-Georg-Weg 2, zum Bau eines 6 Grup- pen und 35 Betreuungsplätze umfassenden Kindergartens überlassen. Die Kirchengemeinde hat sich im Gegenzug dazu verpflichtet, nach Fertigstellung des Katholischen Kindergartens „St. Georg“ das nach Aufgabe der kirchlichen Nutzungen frei werdende Grundstück Nr. 21067, Litzenhardtstr. 109, an die Stadt zu veräußern. Die Stadt Karlsruhe steht bezüglich des Grundstückserwerbs in intensiven Verhandlungen mit der Katholischen Kirchengemeinde Alb-Südwest St. Nikolaus. Ein entsprechender Vertragsentwurf wurde der Kirchengemeinde bereits unterbreitet. Der Vertragsabschluss steht neben der ausdrücklich vor- zubehaltenden Genehmigung der zuständigen städtischen Organe unter dem Vorbehalt, dass sich nach Abschluss der lfd. Rückbaumaßnahmen im Auftrag der Grundstückseigentümerin nach Maßga- be der hierzu seitens der Stadt geforderten Nachweise und Unterlagen bei der Abnahme der Arbei- ten bzw. des Grundstücks durch Vertreter der Stadt keine, die Verwertung des Grundstücks als Bau- platz beeinträchtigenden Feststellungen ergeben. Über die weitere Verwendung des Grundstücks ist noch zu entscheiden. Die vielfältigen Bedarfe sind bekannt. Unabhängig von der möglichen künftigen Nutzung gilt für eine Vergabe des Grundstückes die allgemeine städtische Handhabe, dass dieses sodann - auch unter Berücksichtigung eines wirt- schaftlichen, ökologischen, energetischen, gestalterischen und sozialen Konzepts - ausgeschrieben wird, sofern erforderlich, auch unter Beachtung des Vergaberechts.

  • Protokoll GR TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. Juli 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 17 der Tagesordnung: Sicherung des Grundstücks Litzenhardtstraße 109 für ein Projekt der sozialen Stadtteilentwicklung für Bulach und Beiertheim Interfraktioneller Antrag: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, KAL/Die PARTEI, FW|FÜR, DIE LINKE. Vorlage: 2020/0821 Beschluss: Einverstanden mit der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf. Stadträtin Großmann (GRÜNE): In der Litzenhardtstraße 109 ist es wieder ruhiger, die Bagger sind abgezogen, es ist eine Baulücke entstanden. Dort stand bis vor kurzem ein Gebäude, das der katholischen Kirchengemeinde gehörte. Der dort ansässige Kindergarten musste schnell aufgelöst und das Gebäude abgerissen werden, es war marode und gesundheitsgefährdend für die Kinder. Weil damals schneller Handlungsbedarf bestand, konnte auf einem städtischen Grundstück ein neuer Kindergarten gebaut werden. Demnächst soll deshalb das Grundstück Litzenhardtstraße 109 an die Stadt veräußert werden. Dass der Übergang des Grundstücks an die Stadt ansteht, hat uns bewogen, dieses Grundstück jetzt zu sichern. Die Bulacher*innen wünschen sich, dass im Ort etwas entsteht, wo Jung und Alt zusammenkommen und wo vielleicht in naher Zukunft ältere oder behinderte Menschen im Ortskern von Bulach gepflegt oder versorgt werden können. Sie wollen in ihrem gewohnten Umfeld alt werden. Das Grundstück bietet in den Augen der Antragsteller den idealen Standort für eine Einrichtung im Sinne eines Mehrgenerationenhauses, zum Beispiel mit Pflegeplätzen und Begegnungsorten und/oder täglichen Unterstützungsangeboten. Auch alternative Wohnkonzepte mit Raum für – 2 – bürgerschaftliches Engagement sind denkbar. Deshalb stellen wir den Antrag, dass für ein der- artiges Vorhaben das Grundstück gesichert wird. Der Ort hat Tradition, hier gab es ein Gemeindezentrum, eine Schule, einen Kindergarten -also immer soziale und gemeinnützige Einrichtungen. Es ist als Dorfgebiet ausgewiesen und muss weiterhin als Baugrundstück für Gemeindebedarf verbleiben. Tatsächlich gibt es weder in Bu- lach noch in Beiertheim eine Altenbegegnungsstätte oder ein Pflegeheim, obwohl der von der Stadt ermittelte Bedarf mit siebzig Pflegeplätzen sehr hoch ist. Unabhängig von dem Wunsch nach Sicherung dieses Grundstücks wird in Beiertheim und Bulach seit Längerem an einem kre- ativen Beteiligungsprozess für ein entstehendes Zentrum gearbeitet. Dazu hat die Initiative „Gut leben und älter werden in Beiertheim und Bulach“ bereits die Unterstützung der Stadt. Diese starke Gemeinschaft besteht nun seit knapp eineinhalb Jahren aus Teilnehmer*innen der beiden Kirchengemeinden, katholisch und evangelisch, sowie der Bürgervereine beider Stadt- teile. Außerdem arbeiten zahlreiche Bürger*innen beider Stadtteile mit. „Gut leben und älter werden in Beiertheim und Bulach“, der Motor, der hinter diesem Antrag steckt, macht sich für eine soziale Quartiersentwicklung stark und arbeitet mit der Unterstützung der Sozial- und Ju- gendbehörde. Anträge auf Mittel aus einem Landesprogramm für Quartiersimpulse sind von der Stadt gestellt, die Chancen auf Bewilligung sind hoffentlich gut. Ein sozial gemeinnütziges Nutzungskonzept für das Grundstück ist also in aller Sinne. Es ist der Initiative bewusst, dass das Grundstück dem Vergaberecht unterliegt, aber die Hoffnung besteht, dass es bei einer Aus- schreibung zu einer Nutzung im Sinne der Antragsteller kommt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Für den unbedarften Leser dieses Antrags mag es so aussehen, als ob wir die Einzigen sind, die dieses Projekt nicht unterstützen, das ist schlicht nicht so. Wir sind nur die Einzigen, die nicht gefragt wurden, ob wir dem gemeinsamen Antrag beitreten wollen. Wir sind nicht gegen diesen Antrag, sondern wir unterstützen ihn, ich wohne selbst dort um die Ecke, vielleicht wird dann irgendwann einmal mein Schwiegervater in dieser Einrichtung woh- nen können und nicht nur für ihn, sondern auch für alle anderen Bulacher ist das sicher eine gute Idee. Der Vorsitzende: Gut, ich sehe überall Zustimmung zu diesem Projekt, ich möchte nur feststel- len, dass wir am Ende jemanden brauchen, der das betreibt, die Idee ist gut. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 8. September 2020