Lern- und Freizeitangebote für benachteiligte Schüler*innen in den Ferien
| Vorlage: | 2020/0819 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 30.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.07.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.07.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0819 Lern- und Freizeitangebote für benachteiligte Schüler*innen in den Ferien Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.07.2020 3 x Der Gemeinderat möge beschließen: Ergänzung zu Ziffer 1: Außerdem berichtet die Stadtverwaltung für welche Schulformen diese Förder- und Nachhilfeange- bote angedacht sind. Gegebenenfalls sind die Förder- und Nachhilfeangebote auch auf Berufsschu- len und Schulen freier Träger auszuweiten. Neue Ziffer 7: Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeiten, wie derzeit unbeschäftigte oder gering beschäftigte Honorarkräfte von freien Bildungsträgern, z.B. der Volkshochschule oder dem Internationalen Bund, in die Umsetzung der Förder- und Nachhilfeangebote eingebunden werden können. Begründung: Neben Schüler*innen öffentlicher und allgemeinbildender Schulen sind vor allem auch Berufsschü- ler*innen oder Schüler*innen freier Schulträger stark von ausgefallenem Unterricht durch die Corona-Krise betroffen. Gleichzeitig waren aufgrund der Kontaktbeschränkungen keine Kurse in den Volkshochschulen oder bei anderen freien Bildungsträgern möglich. Dort beschäftigte Honorarkräfte sind derzeit ohne Einkommen und müssen bis heute irgendwie ihre Existenz bestreiten. Nur in be- grenztem Rahmen werden vereinzelte Kursangebote nun wieder hochgefahren. Diesen Lehrkräften nun die Möglichkeit zu bieten, bei Lern- und Nachhilfeangeboten mitzuwirken, kann deren finanziel- le Situation zumindest in Teilen verbessern. Gleichzeitig können deren Kompetenzen im Bereich der Förderung besonders benachteiligter Schüler*innen bei der Gestaltung von Förder- und Nachhilfe- angeboten hilfreich sein. Unterzeichnet von: Karin Binder Lukas Bimmerle Mathilde Göttel
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0819 Dez. 3 Lern- und Freizeitangebote für benachteiligte Schüler*innen in den Ferien Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.07.2020 3 x Kurzfassung Die Informationen, an welchen Schularten Förderung und Nachhilfe angeboten werden soll, liegen noch nicht vor. Das Land hat zur Umsetzung der Angebote einen Personenkreis definiert. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzung zu Ziffer 1: Außerdem berichtet die Stadtverwaltung für welche Schulformen diese Förder- und Nachhilfean- gebote angedacht sind. Gegebenenfalls sind die Förder- und Nachhilfeangebote auch auf Berufs- schulen und Schulen freier Träger auszuweiten. Die Antwort der staatlichen Schulverwaltung auf die Anfrage steht noch aus, somit auch die Antwort auf die Frage, auf welche Schularten sich die Förderung beziehen soll. Neue Ziffer 7: Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeiten, wie derzeit unbeschäftigte oder gering beschäftigte Honorarkräfte von freien Bildungsträgern, z.B. der Volkshochschule oder dem Internationalen Bund, in die Umsetzung der Förder- und Nachhilfeangebote eingebunden werden können. Das Land setzt auf die freiwillige Mitwirkung insbesondere von Lehrkräften, Lehramtsanwärtern, Pädagogischen Assistenten, Teach First-Fellows und Lehrbeauftragten. Kommunales Personal ist landesseitig nicht erbeten beziehungsweise eingeplant. Die Verwaltung wird den Vorschlag, Hono- rarkräfte von freien Bildungsträgern in das Programm einzubeziehen, über den Städtetag dem Kul- tusministerium kommunizieren.