Klimaanpassung des Stadtwaldes

Vorlage: 2020/0818
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 30.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2020

    TOP: 7.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0818 Klimaanpassung des Stadtwaldes Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 7 x Die Stadtverwaltung prüft 1. ob und wie die Anzahl der Neupflanzungen mit nichtheimischen Baumarten künftig verringert werden kann 2. inwieweit es zum Erhalt des Kronendachs erforderlich ist, den Holzeinschlag künftig zu reduzieren und weitgehend auf abgestorbene oder schwer geschädigte Bäume zu konzentrieren 3. ob die bereits begonnene natürliche Waldverjüngung gegenüber der Baumpflanzung künftig ausgeweitet werden kann. Wir Grüne begrüßen das Konzept „Klimaanpassung des Stadtwalds“. Mit diesem Konzept werden die bereits seit Jahren begonnenen Waldwendemaßnahmen in positiver Weise fortgesetzt. Bei drei Maßnahmen sehen wir ein Potenzial, die Widerstandkraft des Waldes noch mehr zu stärken: Ein wichtiges Ziel ist die Stärkung der Biodiversität des Waldes. Wie die Umweltverbände setzen wir uns dafür ein, dass auf die Neupflanzung nichtheimischer Baumarten in der Regel verringert wird. Sie wurden zu Zeiten des „Wirtschaftswaldes“ eingeführt und ihr Stellenwert für die Biodiversität des Waldes ist geringer als der unserer einheimischen Baumarten. Vitale große Bäume tragen zum Erhalt des Kronendachs und damit zum Schutz vor dem Austrocknen des Waldbodens sowie zur Eindämmung von Neophythen bei. Der Holzeinschlag soll deshalb so weit wie möglich auf geschädigte und abgestorbene Bäume beschränkt bleiben. Mit der natürlichen Baumverjüngung liegen bereits gute Erfahrungen vor. Die Bäume sind widerstandsfähiger gegenüber gepflanzten Jungbäumen. Diese haben viel stärker mit den klimabedingten negativen Gegebenheiten (Trockenheit, Hitze) zu kämpfen und die Ausfallquote ist viel höher. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Dr. Clemens Cremer Johannes Honné Christina Bischoff Christine Weber Christine Großmann Zoe Mayer Begründung/Sachverhalt

  • Stellungnahme TOP 7 Ergänzungsantrag GRÜNE
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0818 Dez. 5 Konzept zur Klimaanpassung für den Stadtwald Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 7 X Kurzfassung Die Stadtverwaltung sagt die Prüfung der Fragen zu und berichtet im Ausschuss für öffentliche Einrichtung und im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit über die Ergebnisse. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadtverwaltung prüft, 1. ob und wie die Anzahl der Neupflanzungen mit nichtheimischen Baumarten künftig verringert werden kann Das Konzept zur Klimaanpassung geht von einem auf 20 % limitierten Anteil nicht-heimischer Baumarten mit Anbauerfahrungen in Mischbeständen als Mindestanteil aus. Eine weitere Reduzierung ist abhängig von der Klimaentwicklung, der Vitalität heimischer Baumarten und der Zielsetzung der Stadt als Waldeigentümerin. Insbesondere auf sehr trockenen Waldstandorten, auf denen heimische Baumarten an ihre Grenzen stoßen, ist die Frage vor dem Hintergrund der Walderhaltung und eines Waldinnenklimas von zentraler Bedeutung. Die Frage wurde in den Vorberatungen bereits ausführlich behandelt. Die Stadtverwaltung sagt eine nochmalige Prüfung dieser Frage zu. 2. inwieweit es zum Erhalt des Kronendachs erforderlich ist, den Holzeinschlag künftig zu reduzieren und weitgehend auf abgestorbene oder schwer geschädigte Bäume zu konzentrieren Bereits in den letzten Jahren wurde der reguläre Holzeinschlag aufgrund sogenannter zufälliger Nutzungen geschädigter Bäume reduziert. Im Konzept ist ausgeführt, dass es in bestimmten Situationen sinnvoll ist, das Kronendach geschlossen zu halten. Zur Waldpflege, der Förderung von Mischbaumarten und der Entwicklung vitaler Baumkronen sind jedoch weiterhin Durchforstungen erforderlich. Diese sollen, wie im Konzept dargelegt, eher in häufigeren und schwächeren Durchforstungen erfolgen. Abgestorbene oder schwer geschädigte Bäume sollen aus ökologischen Gründen im Wald (in Bereichen ohne Verkehrssicherungspflicht) verbleiben. Nur wenn dadurch, wie zum Beispiel beim Borkenkäfer Risiken für noch gesunde Bäume entstehen, werden diese genutzt. Durch die Zunahme an geschädigten oder abgestorbenen Bäumen reduziert sich ortsweise der Holzvorrat. Die Auswirkungen auf die maximal nachhaltig nutzbaren Holzmengen, den sogenannten Hiebssatz, sind erst nach der nächsten Waldinventur feststellbar. Insgesamt geht die Stadtverwaltung davon aus, dass in den kommenden Jahren der Holzeinschlag deutlich unter dem in der letzten Forsteinrichtung festgelegten sogenannten Hiebssatz liegen wird. Dies auch unter den Aspekten, dass der Öffentlichkeit nicht vermittelbar ist, dass angesichts vieler Waldschäden große Mengen gesunder Bäume gefällt werden und dass der Holzabsatz bei vielen Holzarten schwierig ist. Die Stadt sagt im Hinblick auf die forstliche Planung für 2021 die Prüfung dieser Frage zu. 3. ob die bereits begonnene natürliche Waldverjüngung gegenüber der Baum-pflanzung künftig ausgeweitet werden kann. Das Konzept verweist aus verschiedenen Gründen deutlich auf die Priorisierung von Naturverjüngung gegenüber Pflanzungen. Eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen ist das ökosystemverträgliche Wildmanagement, das heißt konkret die Regulierung der Rehwildbestände. Bei der Prüfung der Ausweitung von Naturverjüngung sind zahlreiche mögliche Auswirkungen zu betrachten, wie zum Beispiel die mögliche Ausbreitung von unerwünschten Neophyten, der Ergänzende Erläuterungen Seite 3 mögliche Verlust der ökologisch wertvollen Baumart Eiche oder die Auswirkungen auf die umfassende Erfüllung aller Waldfunktionen für künftige Generationen. Bei dieser Frage sind die Zielsetzungen der Stadt als Waldeigentümerin, aber auch die gesetzlichen Regelungen im Landeswaldgesetz von Bedeutung. Die Stadtverwaltung sagt eine nochmalige Prüfung dieser Frage zu.