Anforderungen zur Umsetzung der Klimaneutralität in Bauleitplanungen sowie Verträgen der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2020/0815
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 30.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2020

    TOP: 9.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0815 Anforderungen zur Umsetzung der Klimaneutralität in Bauleitplanungen sowie Verträgen der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 9 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Die Stadtverwaltung präzisiert folgende Punkte: 1. Die Verwaltung stellt konkrete Modellrechnungen für Gebäudekosten in Karlsruhe auf. Dabei orientieren sich die Berechnungen an den derzeitigen lokalen Bauerrichtungskosten, die in Karlsruhe anfallen, wenn nach den energetischen Standards (EnEV, KfW55, KfW40, KfW40 Plus) gebaut wird. Zusätzlich soll nicht der durchschnittliche Grundstückspreis in Karlsruhe bei den Berechnungen angewandt werden, sondern die Höchst- und Tiefstwerte den Berechnungen zugrunde gelegt werden. 2. Die Verwaltungsvorlage geht zu Unrecht davon aus, dass die Volkswohnung künftig gemäß KfW Standard 40 und nicht mehr gemäß KfW Standard 55 Gebäude errichten wird. Dieses Vorgehen wurde nicht mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Speziell muss gezeigt werden, inwieweit sich dieser Richtungswechsel auf die Finanzen der Volkswohnung auswirkt. 3. Vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat legt der Zentrale Juristische Dienst eine abschließende juristische Prüfung vor, ob Grundstückserwerbern die Pflicht im Rahmen eines Bebauungsplans auferlegt werden kann, Photovoltaikanlagen auf neuen Gebäuden zu betreiben. 4. Die Stadtverwaltung legt konkret dar, welcher Personalbedarf zur „fachlichen Prüfung“ hinsichtlich der Kontrolle und des Vollzugs der energetischen Standards zusätzlich zu den bereits in der Vorlage genannten 4,0 Personalstellen besteht. Sachverhalt/Begründung Zu 1. In der Verwaltungsvorlage (2020/0643) liegen keine Berechnungen zu den Baukosten eines Gebäudes vor, das mit den oben angegebenen energetischen Standards hier in Karlsruhe gebaut wird. Die Vorlage zitiert Studien, die Freiburger und Hamburger Verhältnisse illustrieren. Für eine grundlegende Entscheidung, künftig einen erhöhten energetischen Standard hier in Karlsruhe durchzusetzen, sollten jedoch die lokalen Gegebenheiten wie der Quadratmeterpreis für Bauherren näher untersucht und transparent dargestellt werden. Zu 2. Bisher wurden dem Aufsichtsrat der Volkswohnung keine Unterlagen vorgelegt, dass die Volkswohnung künftig nicht mehr gemäß KfW Standard 55, sondern gemäß KfW Standard 40 Gebäude errichtet. Vor solch einem grundlegenden Richtungswechsel müssen dem Aufsichtsrat Berechnungen vorgelegt werden, wie sich eine solche Änderung des energetischen Standards bei der Errichtung von Gebäuden auf die Finanzen der Volkswohnung auswirken wird. Zu 3. Die Verwaltungsvorlage besagt, dass aus juristischer Sicht derzeit nicht geklärt sei, ob und unter welchen Bedingungen auch der Betrieb von Photovoltaikanlagen als Festsetzung im Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bebauungsplan vorgeschrieben werden könne. Die Festsetzung von Primärenergiefaktoren und Gebäudestandards im Bebauungsplan sei derzeit nicht vom Baugesetzbuch erfasst und damit unzulässig. Diese rechtliche Frage muss dringend vor der Implementation der genannten Vorgaben geklärt werden. Zu 4. In Zeiten von Corona und der damit einhergehenden Mindereinnahmen im städtischen Haushalt kann es sich die Stadt nicht leisten, unbegrenzt Personal einzustellen. Es muss genau beziffert sein, wie viele zusätzliche Stellen für die Bewerkstelligung der neuen Aufgaben notwendig sind. Unterzeichnet von: Tilman Pfannkuch

  • Stellungnahme TOP 9 CDU
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0815 Dez. 5 Anforderungen zur Umsetzung der Klimaneutralität in Bauleitplanungen sowie Verträgen der Stadt Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 9 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung stellt konkrete Modellrechnungen für Gebäudekosten in Karlsruhe auf. Dabei orientieren sich die Berechnungen an den derzeitigen lokalen Bauerrichtungskosten, die in Karlsruhe anfallen, wenn nach den energetischen Standards (EnEV, KfW55, KfW40, KfW40 Plus) gebaut wird. Zusätzlich soll nicht der durchschnittliche Grundstückspreis in Karlsruhe bei den Berechnungen angewandt werden, sondern die Höchst- und Tiefstwerte den Berechnungen zugrunde gelegt werden. Ein Vergleich der Baukosten nach unterschiedlichen energetischen Standards wurde in der Vorlage auf der Basis mehrerer vorliegender Studien dargestellt. Die Ersteller der Studien sind anerkannte Fachleute bzw. Wissenschaftler*innen namhafter Institute. Eine Karlsruher Modellrechnung würde zu keinen anderen Ergebnissen führen, müsste aber erst in Auftrag gegeben werden. Hinzu kommt bei allen Studien, deren Erstellung aus zurückliegenden Jahren stammt, dass seit Januar 2020 die KfW ihre Förderung für Wohngebäude verdoppelt hat. Damit hat sich auch die Wirtschaftlichkeit, insbesondere für den mehrgeschossigen Wohnungsbau, deutlich verbessert. 2. Die Verwaltungsvorlage geht zu Unrecht davon aus, dass die Volkswohnung künftig gemäß KfW Standard 40 und nicht mehr gemäß KfW Standard 55 Gebäude errichten wird. Dieses Vorgehen wurde nicht mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Speziell muss gezeigt werden, inwieweit sich dieser Richtungswechsel auf die Finanzen der Volkswohnung auswirkt. Die Aussage, dass die VOLKSWOHNUNG zukünftig beabsichtigt, bei Neubauvorhaben den KfW-40 Standard umzusetzen, kommt der VOKSWOHNUNG selbst. Es wird davon ausgegangen, dass dies in den zuständigen Aufsichtsgremien behandelt werden wird. 3. Vor der Beschlussfassung durch den Gemeinderat legt der Zentrale Juristische Dienst eine abschließende juristische Prüfung vor, ob Grundstückserwerbenden die Pflicht im Rahmen eines Bebauungsplans auferlegt werden kann, Photovoltaikanlagen auf neuen Gebäuden zu betreiben. Die verpflichtende Errichtung von Photovoltaikanlagen in Bebauungsplanfestsetzungen wird im Einzelfall mit dem Zentralen Juristischen Dienst entwickelt und vom Gemeinderat beschlossen. Damit kann der Gemeinderat in jedem Einzelfall entscheiden. Der Landesgesetzgeber sieht auf jeden Fall bei Nichtwohngebäuden eine Photovoltaikpflicht vor. 4. Die Stadtverwaltung legt konkret dar, welcher Personalbedarf zur „fachlichen Prüfung“ hinsichtlich der Kontrolle und des Vollzugs der energetischen Standards zusätzlich zu den bereits in der Vorlage genannten 4,0 Personalstellen besteht. Der Personalbedarf wird von den jeweiligen Fachdienststellen im Rahmen des üblichen Stellenplanverfahrens angemeldet und begründet. Die angemeldeten Bedarfe werden dann vom POA überprüft. Eine vorherige Abschätzung des Personalbedarfs und die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben sind in der Vorlage enthalten und zeigen auf, dass dieses Thema nicht ohne zusätzliche Ressourcen bearbeitet werden kann.