Klimaneutrale Bauleitplanung
| Vorlage: | 2020/0814 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 30.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0814 Klimaneutrale Bauleitplanung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 9 x Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadt stellt sicher, dass mit den Auflagen für Klimaschutz im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bzw. der preiswerten Wohnungen entsprechend einer klimaneutralen Bauleitplanung keine Mehrkosten für die späteren Mieter*innen folgender Mietwohnungstypen entstehen: - Bauvorhaben Sozialer Wohnungsbau mit entsprechender öffentlicher Förderung - Bauvorhaben von Wohnungsgenossenschaften und anderen Wohnungsunternehmen, die preiswerte Wohnungen ohne öffentliche Förderung errichten. Ein Gradmesser für die Auswahl der Wohnungsunternehmen sollte ein noch festzulegender Prozentsatz sein (bspw. 35%), den die durchschnittlichen Neubauten der Unternehmen der letzten 5 Jahre unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. - Wohnprojekte in Gemeinschaftseigentum, bei denen die Wohnungen selbstgenutzt werden. Das sind Wohnprojekte wie bspw. die MiKa e.G. in der Nordstadt bzw. des Mietshäusersyndikats, die nachgewiesenermaßen preiswerte Mieten langfristig sicherstellen. Die resultierenden Kosten werden im Einzelfall geprüft und falls Mehrkosten entstehen würden, werden diese durch Zuschüsse der Stadt kompensiert bzw. sind Abweichungen von den Vorgaben zur klimaneutralen Bauleitplanung möglich. Ein entsprechendes detailliertes Vorgehenskonzept und ein Prüfungsleitfaden ist durch die Stadtverwaltung zu erstellen. Sachverhalt/Begründung: Die Unterzeichnenden begrüßen die Idee und den Vorschlag zu einer klimaneutralen Bauleitplanung. Wird Klimaschutz ernst genommen, so bedarf es auch entsprechender Vorgaben für Bauvorhaben in Karlsruhe. Es ist zu begrüßen, dass sich die Stadt in ihrer Vorlage mit dem Thema der Kosten befasst hat, die aus den geplanten Vorgaben zur Dämmung insbesondere von Wohngebäuden ergeben würden. Ziel dieses Ergänzungsantrages ist sicherzustellen, dass mit den Auflagen für Klimaschutz im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bzw. der preiswerten Wohnungen keine Mehrkosten für die späteren Mieter*innen entstehen. Dies sollte gelten für - Bauvorhaben Sozialer Wohnungsbau mit entsprechender öffentlicher Förderung Ergänzende Erläuterungen Seite 2 - Bauvorhaben von Wohnungsgenossenschaften und anderen Wohnungsunternehmen, die preiswerte Wohnungen ohne öffentliche Förderung errichten. Ein Gradmesser für die Auswahl der Wohnungsunternehmen sollte ein festzulegender Prozentsatz sein (bspw. 35%), den die durchschnittlichen Neubauten der Unternehmen der letzten 5 Jahre unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. - Wohnprojekte in Gemeinschaftseigentum, bei denen die Wohnungen selbstgenutzt werden. Das sind Wohnprojekte wie bspw. die MiKa e.G. in der Nordstadt bzw. des Mietshäusersyndikats, die nachgewiesenermaßen preiswerte Mieten langfristig sicherstellen. Die Betrachtung der Kosten der gewünschten Vorgaben greift in Vorlage der Stadtverwaltung zu kurz. Der Bereich der baulichen Wärmedämmung – Ausführung von Wohngebäuden in KfW-40 – wird allein aufgrund Untersuchung durchschnittlicher Werte betrachtet. Die Vorlage selbst weist darauf hin, dass die Baukosten der einzelnen Bauvorhaben eine große Spreizung aufweisen. - Deshalb müssen Bauvorhaben im Einzelnen geprüft werden. - Die ebenfalls kostenintensiven Bereiche der Wärmebereitstellung- - sowie der Photovoltaik, die ebenfalls Teil der Vorgaben für die Bauleitplanung sein sollen, müssen ebenfalls in eine Kostenbetrachtung eingehen. Berechtigter Klimasschutz soll nicht gegen soziale Zielstellungen und insbesondere den Bau preiswerter Wohnungen ausgespielt werden. Bei Einzelverkäufen von Grundstücken soll bereits durch die Stadtverwaltung geprüft werden, ob mit einer Steigerung der Mieten durch die Vorgaben zu rechnen ist. Bei Bauleitplanungen sollen die Investoren verpflichtet werden bei eigenen Bauvorhaben bzw. bei Weiterveräußerungen entsprechende Prüfungen vorzunehmen bzw. diese Pflicht auch an weitere Käufer weiterzugeben. Sollten resultierende Mieten für die genannten Projekt sich durch die Maßnahmen erhöhen, werden die resultierenden Mieterhöhungen durch Zuschüsse der Stadt (energetische Förderung z.B. in Anlehnung an KaWof) kompensiert oder es werden Abweichungen von den Vorgaben der klimaneutralen Bauleitplanung zugelassen, z.B. KfW 55 statt KfW 40. Ein entsprechendes detailliertes Vorgehenskonzept und ein Prüfungsleitfaden ist durch die Stadtverwaltung zu erstellen. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungsantrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0814 Dez. 5 Klimaneutrale Bauleitplanung Gremium Termin TOP ö nö Gemeindrat 30.06.2020 9 x Kurzfassung Die Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt stellt sicher, dass mit den Auflagen für Klimaschutz im Bereich des sozialen Wohnungsbaus bzw. der preiswerten Wohnungen entsprechend einer klimaneutralen Bauleitplanung keine Mehrkosten für die späteren Mieter*innen folgender Mietwohnungstypen entstehen: - Bauvorhaben Sozialer Wohnungsbau mit entsprechender öffentlicher Förderung - Bauvorhaben von Wohnungsgenossenschaften und anderen Wohnungsunternehmen, die preiswerte Wohnungen ohne öffentliche Förderung errichten. Ein Gradmesser für die Auswahl der Wohnungsunternehmen sollte ein noch festzulegender Prozentsatz sein (bspw. 35%), den die durchschnittlichen Neubauten der Unternehmen der letzten 5 Jahre unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. - Wohnprojekte in Gemeinschaftseigentum, bei denen die Wohnungen selbstgenutzt werden. Das sind Wohnprojekte wie bspw. die MiKa e.G. in der Nordstadt bzw. des Mietshäusersyndikats, die nachgewiesenermaßen preiswerte Mieten langfristig sicherstellen. Die resultierenden Kosten werden im Einzelfall geprüft und falls Mehrkosten entstehen würden, werden diese durch Zuschüsse der Stadt kompensiert bzw. sind Abweichungen von den Vorgaben zur klimaneutralen Bauleitplanung möglich. Ein entsprechendes detailliertes Vorgehenskonzept und ein Prüfungsleitfaden ist durch die Stadtverwaltung zu erstellen. Zuschüsse für energetisches Bauen werden im Wesentlichen über KfW-Förderung gewährt. Diese hat zum Januar 2020 ihre Förderung für Wohnbauten verdoppelt. Dies wirkt sich insbesondere auf mehrgeschossige Bauten positiv aus. Verbunden mit geringeren Energiekosten lässt sich hierfür eine Einsparung der Gesamtkosten (Investitions- und Betriebskosten) gegenüber Bauten nach dem gesetzlichen Mindeststandard bereits zu Beginn der Abschreibungslaufzeit darstellen. Insoweit ist eine städtische Förderung für Neubauvorhaben nicht erforderlich. Die Prüfung von Baukosten privater Bauvorhaben im Einzelfall ist derzeit keine Aufgabe der Stadt und hätte erheblichen Personalaufwand zur Folge. Hinzu kämen zu erwartende Streitigkeiten, was als energetischer Mehraufwand anzusetzen bzw. welche Kosten von der Stadt zu erstatten wären. Daher wird von einem Vorgehen, das Kostenprüfungen privater Vorhaben durch die Stadt nach sich zieht, generell abgeraten. Gegenwärtig arbeitet die Verwaltung an der Entwicklung eines neuen Förderprogramms, das das bisherige Bonusprogramm ersetzen soll. Hierin sind Elemente wie Förderung eines hohen energetischen Standards (mind. KfW-40 oder besser) bei Sanierungsmaßnahmen und Förderung von Photovoltaikanlagen, deren Dimension über den Eigenverbrauch hinausgeht, vorgesehen. Die jeweilige Prüfung soll einem Energiegutachter obliegen. Das Förderprogramm wird zu gegebener Zeit dem Gemeinderat vorgestellt.