Umfahrung Hagsfeld
| Vorlage: | 2020/0813 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 30.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Hagsfeld |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0813 Umfahrung Hagsfeld Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 10.10 x Der Gemeinderat möge beschließen, Ein Beschluss zur Umfahrung Hagsfeld wird im Gemeinderat nicht gefasst, bevor die Auswirkungen auf das Klima in Karlsruhe und im tangierten städtischen Bereich nicht untersucht sind und entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderats zum Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe (Gemeinderat vom 28.04.20) und zur Darstellung der Klimarelevanz in Gemeinderatsvorlagen (Gemeinderat vom 26.05.20) vorliegen. Begründung: Die Stadt Karlsruhe macht sich völlig unglaubwürdig, wenn sie bei einem Projekt wie der geplanten sogenannten „Umfahrung Hagsfeld“ nicht die Klimafolgen in ausreichendem Maß berücksichtigt. Die Stadt sollte bzw. muss sich an ihre eigenen Beschlüsse und Verlautbarungen zur Durchsetzung des Klimaschutzes halten und entsprechend die Klimafolgen des Projekts vorab eines angestrebten Beschlusses im Gemeinderat darstellen. Die Mitteilungen aus Dezernat 1, dass, bei der Prüfung einer Bezuschussung im Rahmen des GVFG, „durch die Umfahrung Hagsfeld insgesamt im Modellraum eine Reduzierung der Fahrleistung von rund -22.000 Kfz-km/Tag entsteht“ ist, aus Sicht der Unterzeichnenden, nicht ausreichend im Sinne der Intention der oben angeführten Gemeinderatsbeschlüsse. Es gibt viel berechtigte Kritik an der geplanten Umfahrung. Straßenplanungen von gestern und Klimaschutz von heute passen nicht zusammen. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs-antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0813 Dez. 6 Umfahrung Hagsfeld Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 10.10 x Kurzfassung Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb sinnvoll, zuerst eine Vorzugsvariante festzulegen und diese im weiteren Verfahren hinsichtlich der Klimarelevanz zu bewerten. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bei der Planung der Umfahrung Hagsfeld handelt es sich um eine moderne zweistreifige Straßenplanung mit minimalem Querschnitt, so dass die Eingriffe in der Summe auf ein Minimum begrenzt werden. Weiterhin erhält die Straße einen begleitenden Geh- und Radweg. Durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Brückenlösung werden die negativen Auswirkungen für den Natur- und Artenschutz äußerst gering gehalten. Hinsichtlich der Klimarelevanz führt die Umfahrung Hagsfeld zu kürzeren Wegen und Reisezeiten und damit zu einer Verringerung des Schadstoffausstoßes. Vertiefte Untersuchungen zur Klimarelevanz gibt es zu diesem Projekt noch nicht. Die grundsätzliche Vorgehensweise hierzu wurde erst in der letzten Sitzung des Gemeinderates am 26. Mai 2020 beschlossen. Innerhalb der Stadtverwaltung finden derzeit Abstimmungen und Überlegungen statt zur Abschätzung und Bewertung der Klimarelevanz von Vorhaben. Aus Sicht der Verwaltung ist es deshalb sinnvoll, zuerst eine Vorzugsvariante festzulegen und diese im weiteren Verfahren hinsichtlich der Klimarelevanz zu bewerten.