Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Oberer Säuterich
| Vorlage: | 2020/0809 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.07.2020
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0809 StPlA / Dez. 6 Bebauungsplan „Oberer Säuterich“, Durlach Aue Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 08.07.2020 4 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Durlach empfiehlt dem Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe zu beschließen, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bau- leitplanung für den Bebauungsplan „Oberer Säuterich“, Durlach Aue in Form einer erweiterten Darlegung im Amtsblatt durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 08.07.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Stadtwerke Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zusammenfassung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB war für den Bebauungs- plan „Oberer Säuterich“ wegen des zu erwartenden erheblichen öffentlichen Interesses in Form einer Bürgerversammlung geplant, die bereits für den 28. Mai terminiert war. Da auf- grund der Pandemie diese Veranstaltung abgesagt werden musste und in der vorgesehenen Form wohl bis auf Weiteres nicht möglich sein wird, soll diese ersatzweise in Form einer erwei- terten Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchgeführt werden. Dies bedeutete im Einzelnen: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auszug aus der Begründung zum Be- bauungsplan in der StadtZeitung/Amtsblatt der Stadt Karlsruhe, Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen über Internet, beim Stadtplanungsamt und beim Stadtamt Durlach. Sowohl im Internet als auch beim Stadtplanungsamt (wenn möglich auch beim Stadtamt Durlach) wird ein sprachlich unterlegter Power-Point-Vortrag zur Verfügung gestellt, bei dem die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Im Stadtplanungsamt besteht auch die Möglichkeit, sich die Planung erläutern zu lassen. Sowohl im Internet, als auch beim Stadtplanungsamt und beim Stadtamt Durlach können innerhalb von zwei Wochen Anregungen und Einwendungen zur Planung abgegeben wer- den. In dieser Zeit erhält die interessierte Öffentlichkeit zudem die Gelegenheit, die eigenen Anregungen, Bedenken und ggf. Vorschläge beim Stadtplanungsamt mit einer oder einem mit den Planunterlagen vertrauten Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zu erörtern. Hintergrund Mit einem moderierten zweiphasigen Beteiligungsprozess wurde die Öffentlichkeit bereits seit März 2018 in die Erarbeitung des Rahmenplans einbezogen. Dabei wurde bereits mit verschie- dene Gruppierungen (Vertreter der örtlichen Bürgervereine, Verbände und Gemeinden; An- wohner; Eigentümer und Pächter) Gespräche geführt, über den aktuellen Planungsstand infor- miert und unterschiedliche Erwartungshaltungen an die Planung aufgenommen. Die Planung ist deshalb – zumindest der Öffentlichkeit von Durlach Aue – sehr gut bekannt. Neues, das sich bei der weiteren Konkretisierung im Bebauungsplanverfahren ergeben hat, kann jetzt ergänzend durch einen entsprechend abrufbaren Vortrag dargestellt werden. Men- schen, für die eine Beteiligung über Internet nicht in Frage kommt, haben die Möglichkeit, sich den Vortrag beim Stadtplanungsamt und beim Stadtamt Durlach anzusehen. Ein Verschieben der Veranstaltung, die als wesentlicher Meilenstein des Bebauungsplanverfah- rens vor dem Auslegungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgen muss, würde zu einer wei- tern Verzögerung führen. Um mit dem Bebauungsplanverfahren vorankommen zu können, erscheint der Verzicht auf die Veranstaltung und die ersatzweise Durchführung einer „erweiterten Darstellung im Amtsblatt“ eine angemessene Vorgehensweise. Nächste Schritte Als nächste Schritte im Bebauungsplanverfahren sind die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die hier beschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit nach der Sommerpause vorgesehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat Durlach empfiehlt dem Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe zu beschließen, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bau- leitplanung für den Bebauungsplan „Oberer Säuterich“ Durlach Aue in Form einer erweiterten Darlegung im Amtsblatt durchzuführen. II. Kontierungsobjekt: Sender: Empfänger: III. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses am 9. Juli 2020 IV. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Planungsausschusses. V. Z. d. A. Dienststelle Datum Unterschrift Dez. 1 Dez. 6 Amt ZJD Dez. 1 Dez. 6 Bereich GS Bereich V Bereich S Amtsleitung Dienste/Finanzen Bereich SB Planverfahren Sachbearbeitung Christiane Rahmann Telefon R 6155 Az: 621.4119.0156.0950 (nur für die interne Bearbeitung) G:\StplA\#_Daten\Planungsausschuss\Vorlagen\06-2020\TOP 1 - Aufstellungsbeschluss Ahaweg 4-8.docx