Umfahrung Hagsfeld

Vorlage: 2020/0807
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 29.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2020

    TOP: 10.8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0807 Umfahrung Hagsfeld Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 10.8 x Der Gemeinderat möge beschließen, die Umfahrung Hagsfelds als Brücken- oder Troglösung umzusetzen und alle weiter dafür nötigen Schritte ohne weitere Verzögerung einzuleiten; Die Entscheidung für Brücke oder Trog und zwei- oder vierspurig wird erfolgen, sobald die Verkehrsprognose für 2035 vorliegt, die für die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens erforderlich ist. Sachverhalt/Begründung: Die Planfeststellungsbehörde (RPKA) hat im Dezember in der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Ergebnis des Scoping-Termins) darauf hingewiesen, dass für das Planfeststellungsverfahren der Prognosehorizont noch von 2030 auf 2035 fortzuschreiben sein wird. Das Planfeststellungsverfahren wird auf der Basis des dann vorliegenden prognostizierten Verkehrsaufkommens erfolgen. Bei den Planungen zur zweiten Rheinbrücke und der zugehörigen Nordanbindung an die B36 hält das Regierungspräsidium bei einem Verkehrsaufkommen von 20.000 Kfz eindeutig einen vierspurigen Ausbau für erforderlich. Nach den bisher vorliegenden Prognosen für 2030 wird die Umfahrung Hagsfelds 23.000 Kfz pro Tag verkraften müssen. Aufgrund der allgemein zu beobachtenden Steigerungen des Verkehrsaufkommens ist zu erwarten, dass die neue Zahl noch höher liegen wird. Damit wird dann ein vierspuriger Ausbau der Umfahrung erforderlich, der in beiden Varianten deutlich höhere Kosten mit sich bringen wird. Es ist zu erwarten, dass dies - vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Haushaltslage - zu einer Verschiebung der Mehrheiten zwischen Brücke- und Troglösung führen wird. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Stellungnahme 10.8.
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0807 Dez. 6 Umfahrung Hagsfeld Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 10.8. x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit Beschluss vom 26. Januar 2016 wurde die Verwaltung bereits beauftragt ein förmliches Planfeststellungsverfahren vorzubereiten. Die Variantenprüfung liegt nun vor. Die Entscheidung über die Anzahl der Fahrstreifen kann auf Grundlage der vorliegenden Verkehrsuntersuchung 2030 getroffen werden. Bei einer Fortschreibung auf den Prognosehorizont 2035 sind keine wesentlichen Änderungen zu erwarten, die zu höheren Belastungen führen. Die Planung der Südumfahrung Hagsfeld kann nicht mit der Planung der zweiten Rheinbrücke und der dazugehörigen Nordanbindung an die B 36 verglichen werden. Während es sich bei der Planung des Regierungspräsidiums um eine Bundesstraße mit planfreien oder teilplanfreien Knotenpunkten handelt, ist die Umfahrung Hagsfeld als Stadtstraße zwischen zwei ebenerdigen Knotenpunkten vorgesehen. Die Leistungsfähigkeit innerhalb städtischer Gebiete wird maßgeblich von der Dimensionierung der Knotenpunkte und nicht durch die Dimensionierung der freien Strecke beeinflusst. Die in den aktuellen Planungen vorgesehenen ebenerdigen Knotenpunkte sind leistungsfähig dimensioniert - mit entsprechend langen Aufstellbereichen und zusätzlichen Abbiegefahrstreifen - und würden sich durch einen vierstreifigen Ausbau der Strecke dazwischen nicht verbessern.