Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Ahaweg 4 - 8: Majolika-Gebäude
| Vorlage: | 2020/0802 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 26.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.06.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0802 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Ahaweg 4 - 8: Majolika-Gebäude Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 11.1 x In den Planungszielen (S. 4) wird der folgende Absatz ersetzt: "Neben der Herstellung von Erschließungs- und Parkierungsflächen hat auch die Anlage von Grünflächen, fußläufigen Verbindungen zu den in der Umgebung bestehenden Infrastruktureinrichtungen und die landschaftsgerechte Einbindung der Anlagen eine hohe Priorität. Die angrenzenden Naturschutzzonen und ihre Besonderheiten sind bei den verschiedenen Planungsüberlegungen zu beachten." durch: "Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass der besondere Charakter der Umgebung vollständig gewahrt bleibt, der sich aus dem Wald mit Schutzgebietstatus und Schlosspark mit seiner höchsten Bedeutung als Kulturdenkmal und Erholungsort für Bürger*innen und Gäste ergibt. Bei der Herstellung von Erschließungs- und Parkierungsflächen muss daher die Planung so ausgestaltet werden, dass eine Erhöhung des motorisierten Verkehrs zur und von dem Gebiet der Majolika über den Ahaweg oder über andere mögliche Zuwegungen vollständig vermieden wird. Die Anlage von Grünflächen, fußläufigen Verbindungen zu den in der Umgebung bestehenden Infrastruktureinrichtungen und die landschaftsgerechte Einbindung der Anlagen hat eine höhere Priorität. Die angrenzenden Naturschutzzonen und ihre Besonderheiten sind bei den verschiedenen Planungsüberlegungen zu beachten." Begründung erfolgt mündlich Unterzeichnet von Dr. Clemens Cremer Aljoscha Löffler Renate Rastätter Christina Bischoff Begründung/Sachverhalt
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0802 --- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Ahaweg 4 - 8: Majolika-Gebäude Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 11.1 x Kurzfassung Eine zentrale Grundlage für die Weiterführung der Majolika und ergänzenden Nutzungen stellt die zukünftige Erschließung des Areals dar. Um die Erreichbarkeit des Geländes sicherzustellen und um eine öffentlich geordnete sowie funktionale Infrastruktur zu gewährleisten, ist ein Verkehrskonzept notwendig, das alle benötigten verkehrlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Zuwegung und Parkierung aufzeigt und nachweist, dass diese unter den gegebenen naturschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden können. Ein besonderer Schwerpunkt wird insofern sicherlich auf der fußläufigen und radverkehrlichen Anbindung liegen. Die Verwaltung bittet, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KFG Eine zentrale Grundlage für die Weiterführung der Majolika und ergänzenden Nutzungen stellt die zukünftige Erschließung des Areals dar. Um die Erreichbarkeit des Geländes sicherzustellen und eine öffentlich geordnete sowie funktionale Infrastruktur zu gewährleisten, wurde seitens des Liegenschaftsamtes der Grunderwerb des Ahaweges und der Kurzen Allee getätigt. Ein Erwerb der Teutschneureuter Allee durch die Stadt wurde bisher seitens des Landes abgelehnt, da dieser Weg für die Erschließung der Waldflächen in Richtung Willy-Brandt-Allee benötigt wird und deshalb ausschließlich forstbetrieblichen Zwecken vorbehalten sein soll. Je nach Verkehrskonzept muss hier gegebenenfalls erneut das Gespräch gesucht werden. Die derzeitige sowie künftig zu erwartende Erschließung erfolgt von der Willy-Brandt-Allee abgehend über den Ahaweg sowie die Kurze Allee. Das Majolika-Areal liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Nördliche Hardt“ und ist unmittelbar von einem FFH-Schutzgebiet und einem Vogelschutzgebiet umgeben. Der Ahaweg ist Teil dieser Schutzgebiete. Eine evtl. notwendige Verbreiterung des Ahaweges zur Sicherstellung einer adäquaten Verkehrsanbindung, auch für eine intensivere und besucherstärkere Nutzung, unterliegt ebenfalls der Restriktion der Schutzgebietskulisse. Teile der derzeit vorhandenen Stellplätze beziehungsweise der für Parkierung genutzten Waldsaumbereiche liegen innerhalb der Schutzgebiete und können dort nicht dauerhaft verbleiben. Insofern ist ein Parkierungskonzept notwendig. Die Anbindung des Areals an den ÖPNV ist nicht optimal, Haltestellen entlang der Kaiserstraße sind tagsüber zwar nur wenige Gehminuten entfernt, aber durch die nicht vorhandene Beleuchtung der Wege im Schlossgarten entfällt diese Verkehrsbeziehung in den Abendstunden und in der dunklen Jahreszeit weitgehend. Dies gilt in ähnlichem Maß für die Radwegeverbindung, die zwar über die Linkenheimer Landstraße und den Ahaweg funktioniert, aber ab dem Ahaweg wenig attraktiv ist. Es ist also ein Verkehrskonzept notwendig, das alle benötigten verkehrlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Zuwegung und Parkierung aufzeigt und nachweist, dass diese unter den gegebenen naturschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden können. Ein besonderer Schwerpunkt wird insofern sicherlich auf der fußläufigen und radverkehrlichen Anbindung liegen. Die Verwaltung bittet, den Antrag als erledigt zu betrachten.