Eine Krawallnacht wie am 21.06.2020 in Stuttgart darf es in Karlsruhe nicht geben

Vorlage: 2020/0788
Art: Anfrage
Datum: 25.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.07.2020

    TOP: 43.2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.07.2020

    TOP: 13.3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0788 Eine Krawallnacht wie am 21.06.2020 in Stuttgart darf es in Karlsruhe nicht geben Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.07.2020 13.3 x Die Verwaltung möge Auskunft geben über: 1. Wird die nächtliche Szene in Karlsruhe beobachtet? Sind dabei Personen aufgefallen, denen Ausschreitungen wie in Stuttgart zuzutrauen sind, die also als potentielle Gewalttäter einzu- stufen sind? 2. Gibt es Anzeichen dafür, dass es auch in Karlsruhe zu massiven Ausschreitungen und Plünde- rungen kommen kann? 3. Welche Vorkehrungen haben das städtische Ordnungsamt in Verbindung mit der Landespo- lizei zur Vermeidung von Verhältnissen wie sie in Stuttgart aufgetreten sind, getroffen? 4. Käme es in Karlsruhe zu Ausschreitungen wie in Stuttgart, bekämen die Einsatzkräfte die notwendigen Befugnisse, um eine Eskalation der Lage wie in Stuttgart (Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Plünderungen) effektiv zu verhindern? 5. Welche Präventivmaßnahmen gibt es von Seiten der Stadt, des Landes und/oder des Bun- des, damit es nicht zu solchen Gewaltexzessen kommen kann? Sachverhalt/Begründung Die Krawallnacht vom 21. Juni 2020 in Stuttgart stellt einen neuen, verstörenden Höhepunkt ständig steigender Gewaltbereitschaft und Missachtung der Ordnungsmacht und der Grundlagen des Zu- sammenlebens in Deutschland dar. Wenn die gegenwärtige Entwicklung anhält, steht zu befürchten, dass die Hemmschwelle noch weiter sinken wird. Ständig steigende gewalttätige Ausschreitungen zeigen sich auch in Karlsruhe, wie beispielsweise in der Nacht vom 16./17. Juni in der Karlsruher Südstadt, als rund 40 Personen zum Teil mit Holzlatten aufeinander losgingen (die BNN berichteten). Aus Presseberichten ist zu entnehmen, dass es immer häufiger zu Belästigungen, Bedrohungen und Angriffen kommt. In Stuttgart kann aus unserer Sicht von einem spontanen Übergriff keine Rede sein, denn Sturmmas- ken gehören nicht ins Handgepäck von "Partygängern". Es dürfte daher im Hintergrund Organisatio- nen und Absprachen gegeben haben. Die hiesige Szene wäre demgemäß zu beobachten und erfor- derlichenfalls gewaltbereite "Netzwerke" zu eliminieren. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Wenn sich dennoch Ausschreitungen wie in Stuttgart entwickeln sollten, muss den Einsatzkräften die Befugnis gegeben werden, mit aller Härte des Gesetzes wieder für Ruhe und Ordnung zu sorgen und die Verantwortlichen in Gewahrsam zu nehmen und der Justiz zu überstellen. Es geht hier um den Schutz des Lebens der Einsatzkräfte und der Bevölkerung, den Schutz der von Steuergeldern finanzierten polizeilichen Ausrüstung und selbstverständlich um den Schutz des Eigen- tums und der Existenzgrundlage unserer Bürger. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Stellungnahme Krawallnacht Stuttgart
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0788 Dez. 2 Eine Krawallnacht wie am 21.06.2020 in Stuttgart darf es in Karlsruhe nicht geben. Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.07.2020 13.3 X Zu den einzelnen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wird die nächtliche Szene in Karlsruhe beobachtet? Sind dabei Personen aufgefallen, denen Ausschreitungen wie in Stuttgart zuzutrauen sind, die also als potentielle Gewalttäter einzu- stufen sind? 2. Gibt es Anzeichen dafür, dass es auch in Karlsruhe zu massiven Ausschreitungen und Plünde- rungen kommen kann? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Hierzu wurde auch das Polizeipräsidium Karlsruhe um eine Einschätzung gebeten, die in die Be- antwortung mit einfließt. Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Karlsruhe sind hinsichtlich der Geschehnisse am 20./21. Juni 2020 in Stuttgart sensibilisiert. An relevanten Örtlichkeiten, insbesondere in der Karlsruher Innenstadt, erfolgen regelmäßig Aufklärungs-, Präsenz- und Kontrollmaß-nahmen. Eine Ein- schätzung, ob einzelnen Personen ein vergleichbares Verhalten wie am 21./22. Juni 2020 in Stuttgart zugetraut werden kann, ist mangels objektiver Erkenntnisse nicht möglich. Entsprechende Tendenzen waren bislang nicht erkennbar. 3. Welche Vorkehrungen haben das städtische Ordnungsamt in Verbindung mit der Landespoli- zei zur Vermeidung von Verhältnissen, wie sie in Stuttgart aufgetreten sind, getroffen? Das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe steht sowohl mit dem Polizeipräsidium Karls- ruhe als auch mit der Stadt Stuttgart in engem Austausch. Derzeit werden die Hintergründe der Ereignisse in Stuttgart untersucht. Bei Bedarf werden auch in Karlsruhe polizeiliche Maßnahmen entsprechend angepasst. 4. Käme es in Karlsruhe zu Ausschreitungen wie in Stuttgart, bekämen die Einsatzkräfte die not- wendigen Befugnisse, um eine Eskalation der Lage wie in Stuttgart (Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Plünderungen) effektiv zu verhindern? Die polizeilichen Maßnahmen erfolgen lageorientiert im Rahmen der landeseinheitlichen recht- lichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit sowie polizeitaktischer Aspekte. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 5. Welchen Präventivmaßnahmen gibt es von Seiten der Stadt, des Landes und/oder des Bun- des, damit es nicht zu solchen Gewaltexzessen kommen kann? Bei der derzeit laufenden Erstellung des Sicherheitskonzeptes für die Karlsruher Innenstadt werden die aktuellen Geschehnisse in Stuttgart berücksichtigt.