Förderung Projekt "Geht was!?" nach § 16h SGB II und § 13 SGB VIII

Vorlage: 2020/0787
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.07.2020

    TOP: 6

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6 Förderung Projekt Geht
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister INFORMATIONSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Förderung Projekt "Geht was!?" nach §16h SGB II und § 13 SGB VIII Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 08.07.2020 6 x Beschluss: Der Ausschuss nimmt die Förderung des Projekts „Geht was!?“ nach §16h SGB II und § 13 SGB VIII zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 166.948,77 Euro 154.427,61 Euro (ESF-Mittel + Jobcenter) 12.521,16 Euro (für 2020) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Projektstruktur und Zielgruppe Das Projekt „Geht was?!“ ist ein ergänzendes und begleitendes Beratungs- und Vermittlungs- angebot für junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren aus dem Stadtgebiet Karlsruhe. „Geht was?!“ richtet sich an junge Menschen, die aktuell keinen Zugang zu Regelsystemen der Beratung, Bildung, Ausbildung, Arbeitsförderung oder Arbeit finden. Diese Menschen haben in der Regel keinen Kontakt (mehr) zum Jobcenter sind aber größtenteils SGB II-leistungsberech- tigt. Sie haben oft keine gesicherte finanzielle Lebensgrundlage und sind ohne Beschäftigung. Weiterhin befinden sich viele in einer ungesicherten Wohnsituation. Nicht zuletzt ist die Ziel- gruppe aufgrund dieser fehlenden existentiellen Bausteine oder anderer Problemlagen psychisch hoch belastet. Diese jungen Menschen, die oft das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und in die Regelsys- teme verloren haben, sollen durch das Projekt Mut fassen, eigene, individuelle berufliche und persönliche Perspektiven neu zu entwickeln. Verantwortlich für die Durchführung von „Geht was?!“ sind in enger Kooperation die Träger AFB - Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH und der Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.. Finanziert wurde das Projekt bisher durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Jobcenter Karlsruhe. Mit dem Projekt werden zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen gefördert und eine sozialpädagogische Begleitung angeboten, wobei sich die begleitende Fachkraft den Le- benslagen der Teilnehmenden anpasst. Die Freiwilligkeit der Teilnahme trägt zum Gelingen der Zusammenarbeit bei. Aufgrund der eng gefassten Zugangsvoraussetzungen von Seiten des Jobcenters mussten in der Vergangenheit vermehrt Interessenten abgelehnt werden. Durch die neu geschaffene Betei- ligung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe können mittlerweile mehr junge Menschen er- reicht werden und auch dann teilnehmen, wenn die durch die Regelungen des SGB II gegebe- nen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Hierdurch wird die, inhaltlich bereits vorher sehr gute Kooperation, zwischen dem Projekt und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe deutlich ausgebaut, strukturell verankert und es wird eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit geschaffen, von der beide Systeme und vor allen Dingen die Jugendlichen/jungen Erwachsenen mit Unterstützungsbedarf profitieren. Zahlen-Daten-Fakten Insgesamt wurden im Jahr 2019 mit 49 jungen Menschen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren Erstgespräche geführt. 29 Personen davon mündeten in das Projekt. Über das Jahr hinweg wur- den permanent durchschnittlich circa 13 Teilnehmende niederschwellig unterstützt. Die Problemfelder „Wohnsituation“ und „Beschäftigungsstatus“ spielten sowohl bei den Inte- ressenten als auch bei den Teilnehmern eine wichtige Rolle. So hatten 57 Prozent der Personen, mit denen ein Erstgespräch geführt wurde, keinen festen Wohnsitz beziehungsweise keinen gültigen Meldestatus, und 49 Prozent waren beschäftigungslos gemeldet. Von diesen jungen Menschen konnten circa 80 Prozent in das Projekt aufgenommen werden. Was die Altersstruktur der Unterstützungssuchenden betrifft, lässt sich festhalten, dass circa 75 Prozent aller Personen zum Zeitpunkt des Erstgespräches zwischen 18 und 23 Jahren alt waren. Ähnliche Werte finden sich bei den Teilnehmenden. 80 Prozent weisen ein Alter zwischen 18 und 23 auf, lediglich zwei Teilnehmende waren 17 Jahre alt. Die Quote an weiblichen Teilneh- merinnen lag bei 28 %. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Gemessen an der Zielgruppe, die in der Regel multiple Problemlagen und einen hochkomplexen Unterstützungsbedarf aufweist, sind die Ergebnisse des Projekts bemerkenswert. Es konnten 71 Prozent aller aus dem Projekt ausgeschiedenen Personen an das Regelsystem angebunden wer- den. Dieses bedeutet nicht, dass eine direkte Integration in Arbeit oder Ausbildung gelungen ist, aber es wurden konkrete Schritte in Richtung einer weiterführenden, kontinuierlichen Beglei- tung und Beratung gemacht (siehe Grafik). Quelle: Sozial- und Jugendbehörde 2020 Fallbeispiele Ein Fallbeispiel beschreibt eine Projektteilnehmerin, die aufgrund der bisherigen Zugangsvoraus- setzungen trotz Hilfebedarfs nicht in das Projekt einmünden konnte. Auch ein positiver Fallver- lauf des Projekts wird beschrieben. 1. Zum Zeitpunkt des Erstgesprächs ist die 20-Jährige akut wohnungslos, weil sie die Wohnung ihrer Großmutter aufgrund von andauernden Streitigkeiten verlassen musste. Da sie zu ihren Eltern schon länger ein angespanntes Verhältnis hat, blieb ihr einzig der Unterschlupf bei ihrem damaligen Partner. Mit diesem teilte sie sich ein Zimmer in dessen elterlicher Wohnung. Die 20- Jährige hatte einen Monat zuvor eine Ausbildung begonnen und befürchtete, durch die auf- kommenden strukturellen Probleme diese wieder abbrechen zu müssen. Die 20-Jährige schilder- te, dass sie dadurch große Ängste durchlebe, psychische Belastungen empfinde und sich psy- chotherapeutische Unterstützung wünscht. Sie berichtete, dass sie in ihrer Situation nahezu täglich Alkohol konsumiert, um den psychischen Stress zu mildern. Die 20-Jährige hatte in ihrer Lebenslage akuten Hilfebedarf. Eine Teilnahme am Projekt war aufgrund ihrer Anbindung ans Ausbildungssystem nicht möglich. Dennoch wäre eine Beglei- tung zu diesem Zeitpunkt hilfreich gewesen, die strukturellen Probleme anzugehen. 2. Zum Zeitpunkt des Erstgesprächs ist der 23-Jährige akut wohnungslos. Er wurde aus der mütterlichen Wohnung verwiesen. Dort kam es aufgrund seiner abgebrochenen Ausbildung zu Streitigkeiten. In Folge dessen hielt er sich wechselnd bei Freunden auf. Die Kontaktaufnahme mit dem 23-Jährigen wurde über eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe vermittelt. Beruflich suchte er einen Neuanfang. Kurz vor Beginn der Maßnahme absolvierte er sein Anerkennungs- jahr. Dort wurde er gekündigt. In der Zwischenzeit gelang es dem 23-Jährigen nicht, einen an- 5 9 9 33 10 5 29 Status nach Austritt: Quoten in % Arbeit Ausbildung Schulische Qualifikation SGB II SGB II - Maßnahme SGB VIII - Jugendhilfe ohne Anbindung Ergänzende Erläuterungen Seite 4 deren Arbeitgeber zu finden, bei dem die Ausbildung planmäßig abgeschlossen werden konnte. Vielmehr thematisierte er einen Wechsel in den Einzelhandel. Der 23-Jährige konnte die gemeinsamen Termine dazu nutzen, neue Entwicklungsziele und Entwicklungsaufgaben zu definieren. Beispielsweise wurden im Bereich „Wohnen“ mit ihm gemeinsam Wege erarbeitet, sich durch öffentlichkeitswirksame Aktionen bekannt zu machen. Schließlich erarbeitete er sich über dieses persönliche Engagement eigenen Wohnraum. Im Be- reich „Beschäftigung“ gelang es ihm, ein Bewerbungscoaching zu durchlaufen. In Vorbereitung auf diese Termine fanden Gespräche zur beruflichen Orientierung statt. Schließlich bewarb er sich im Berichtszeitraum bei unterschiedlichen Unternehmen. Mittlerweile absolviert er eine Ausbildung zum Verkäufer. Im Vorfeld arbeitete er bereits mehrere Monate dort auf Minijobba- sis. Der 23-Jährige befindet sich auch heute noch in Ausbildung. Der Kontakt zu ihm in Form einer Nachbetreuung wurde bis zum Ende des Jahres aufrechterhalten. So konnte der Übergang in Beschäftigung erfolgreich begleitet werden. Er hatte damit die Sicherheit, bei Fragen jederzeit wieder Beratung in Anspruch nehmen zu können. Zusammenfassung und Ausblick Aufgrund der bisherigen Projekterfahrungen wurden die Möglichkeiten einer gemeinsamen Finanzierung sowie Gestaltung und Umsetzung des Projekts „Geht was!?“ zwischen Jobcenter, Maßnahmedurchführenden und dem Jugendamt der Stadt Karlsruhe erörtert. Ein Großteil der Teilnehmenden hatte bereits in der Vergangenheit ein Jugendhilfeangebot in Anspruch genommen, es gab eine intensive inhaltliche Kooperation sowohl mit Trägern der freien, als auch mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und es stellte sich immer wieder das Problem, dass inhaltlich passende Interessenten aufgrund der Zugangsvoraussetzungen nicht in das Projekt aufgenommen werden konnten. Weiterhin gab es schnell einen Konsens, dass im Sinne einer besseren Zielerreichung und einer höheren Nachhaltigkeit eine engere Verknüpfung der Angebote und Möglichkeiten des SGB II und des SGB VIII sinnvoll ist. Das Ziel dieser rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit ist eine ganzheitliche Förderung der jungen Menschen und Sicherstellung der Versorgung von Jugendli- chen, die durch die Regelsysteme nicht (mehr) erreicht werden. Es wurde zwischen Jobcenter und dem Jugendamt der Stadt Karlsruhe vereinbart, dass ab 2020 17 Maßnahmenplätze von Seiten des Jobcenters sowie drei Plätze über vorhandene Jugendhil- femittel mitfinanziert werden. Diese drei neu geschaffenen Jugendhilfeplätze füllen eine Lücke, aufgrund derer man in der Vergangenheit Ablehnungen aussprechen musste. Die Gesamtkos- ten der Maßnahme belaufen sich somit auf 166.948,77 Euro, wobei 154.427,61 Euro über ESF- Mittel und das Jobcenter finanziert werden. Der finanzielle Aufwand für die Stadt Karlsruhe, um diesen erweiterten Personenkreis aufnehmen zu können, ist hierbei mit 12.521,16 Euro relativ gering. Damit wird es zukünftig möglich sein, ein breiteres Spektrum an Unterstützungssuchenden zu versorgen. Nicht zuletzt soll damit eine Verstetigung dieses Angebots angestoßen werden, die langfristig ein intensives zielgerichtetes Zusammenwirken der beiden Rechtskreise SGB II und SGB VIII befördert. Die Projektmitarbeitenden werden auch im Jahr 2020 die Akquise von Unterstützungssuchen- den fortsetzen, die aufgrund ihrer persönlichen und strukturellen Probleme keine andere Unter- stützungsform annehmen wollen beziehungsweise annehmen können. Dazu wird es notwendig sein, die bestehenden Netzwerkkontakte weiter zu verstetigen und neue Kooperationen anzu- streben, mithilfe derer Informationen an die Zielgruppe geleitet werden können. Durch das in- haltliche und finanzielle Engagement der Stadt Karlsruhe steht dieses Angebot nun grundsätz- lich allen jungen Menschen in Karlsruhe offen, die einen entsprechenden Unterstützungsbedarf aufweisen.