Beschlussfassung zum Vergleich 2. Rheinbrücke
| Vorlage: | 2020/0779 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen, Mühlburg, Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.07.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0779 Dez. 1 Beschlussfassung zum Vergleich 2. Rheinbrücke Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 14.07.2020 7 x Gemeinderat 21.07.2020 3 x Beschlussantrag Der Gemeinderat stimmt dem in Anlage beigefügten Vergleich im Rechtsstreit mit dem Land Baden-Württemberg zu und macht von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Klageverfahren der Stadt Karlsruhe gegen das Land Baden-Württemberg wegen des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der zweiten Rheinbrücke fand am 24. und 25. Juni 2020 die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof statt. Auch die Klage des BUND war Gegenstand der Verhandlung. An deren Ende nahm das Gericht eine Bewertung der Erfolgsaussichten der Klagen des BUND und der Stadt Karlsruhe vor. Nach Einschätzung des Gerichts seien zwar deutliche Mängel an dem Planfeststellungsbeschluss erkennbar geworden, diese seien aber nicht so schwerwiegend, dass sie nicht durch eine Planänderung behoben werden könnten. Zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses würde das Gericht deshalb voraussichtlich nicht kommen. Vor diesem Hintergrund sei das Gericht erfreut, dass die Parteien dem bereits im Vorfeld vom Gericht geäußerten Vorschlag gefolgt und in Vergleichsverhandlungen eingetreten seien. In diesem Zusammenhang hatten mehrere Sondierungsgespräche auf Fachebene sowie zwei Spitzengespräche unter Beteiligung der Regierungspräsidentin und des Oberbürgermeisters stattgefunden. Auf diesen Verhandlungen aufbauend wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen, der für die Stadt Karlsruhe entscheidende Verbesserungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vorsieht. Der genaue Wortlaut des Vergleichs kann der Anlage entnommen werden. In seinen Beratungen am 28. April 2020 hatte der Gemeinderat neben der vom Gericht bereits vorgeschlagenen zusätzlichen Geh- und Radwegeverbindung sich auch dafür ausgesprochen, eine zeitgleiche Anbindung der neuen Rheinbrücke an die B 36 in den Vergleichsverhandlungen zu thematisieren und auch eine Verbesserung des ÖPNV und der Kompensationsmaßnahmen zu erreichen. Aus Sicht des Bürgermeisteramtes werden mit diesem Vergleich die zentralen Forderungen der Stadt Karlsruhe durch das Land Baden-Württemberg erfüllt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, diesem Vergleich zuzustimmen. Sollte dies nicht mehrheitlicher Wille des Gemeinderates sein, kann der Vergleich bis zum 31. Juli 2020 durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof widerrufen werden. Dies hätte zur Folge, dass der Verwaltungsgerichtshof dann ein Urteil fällen würde, dessen Inhalt das Gericht bereits antizipiert hatte. Die auf dem Verhandlungswege erreichten Zugeständnisse wären damit aber hinfällig. Abschließend gilt es noch zu erwähnen, dass der BUND mit Ausnahme der Vergleichsziffer 5 einen inhaltlich identischen Vergleich geschlossen hat. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss Der Gemeinderat stimmt dem in Anlage beigefügten Vergleich im Rechtsstreit mit dem Land Baden-Württemberg zu und macht von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch.
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5 S 2835/17 Zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits einigten sich die Beteiligten in den oben genann- ten Verfahren im Wege des gegenseitigen Nachgebens auf folgenden V e r g l e i ch 1.Das beklagte Land verpflichtet sich, einen Geh-und Radweg über die geplante zweite Rheinbrücke mit direkter und verkehrssicherer Anbindung an das Radwegenetz auf baden- württembergischer Seite mitzuplanen und dabei auch die Anbindungsmöglichkeit andas Radwegenetz in Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen. Das beklagte Land verpflichtet sich weiter, das Baurecht für diesen Geh-und Radweg her- beizuführen, und den Geh-und Radweg mit dem Bau einer zweiten Rheinbrücke zu realisie- ren. 2.Das beklagte Landverpflichtet sich, die Führung der Geh-und Radwege entlang der Bun- desstraße B 10 zur und über die bestehende Rheinbrücke gegenüber dem Planfeststel- lungsbeschluss vom 15.09.2017 für den Fuß-und Radverkehr zu optimieren mit dem Ziel, sie gegenüber ihrer derzeitigen Qualitätzu verbessern und in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe eine sichere und zügige Wegeführung sicherzustellen. 3.Das beklagte Land verpflichtet sich, bis zum 31.12.2020 eine Machbarkeitsstudie zur Auf- wertung des ÖPNV für eine leistungsfähige Rheinquerung zwischen Karlsruhe und Wörth in Auftrag zu geben und in deren Rahmen Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu entwickeln. In der Machbarkeitsstudie ist eine verkehrliche Gesamtbetrachtung anzustel- len, in die auch die bestehendenund zukünftigen Rheinquerungen zwischen Wörth und Karlsruhe einzubeziehen sind–mit einer Szenarienbetrachtung in Bezug auf das Verkehrs- aufkommen und die Verteilung auf ÖPNV, Pkw-und Lkw-Verkehr, Rad-und Fußverkehr. Im Hinblick auf die bestehenden Defizite im ÖPNV sind getrennt nach den Themenfeldern Angebotsbestellungen und Infrastruktur einzelne Maßnahmen zu erarbeiten (Zuständigkeit, Umsetzungshindernisse, Umsetzungsdauer, Kosten), in ihren Wechselwirkungen zu be- schreiben, zu priorisieren undein Umsetzungskonzept zu entwerfen. Diese Ausarbeitung soll aufbauen auf bereits vorliegenden Untersuchungen und Unterlagen, beispielsweise auf dem Zielkonzept des Landes für den Schienenpersonennahverkehr für 2025 bzw. für dessen vor- gesehene Fortschreibung bzw. aus dem Faktencheck 2011. Das beklagte Land bindet die zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz ein. Das beklagte Land verpflichtet sich, bei sich aus der Machbarkeitsstudie ergebenden noch verfügbaren Potenzialender bestehenden Schieneninfrastruktur zusätzliche rheinquerende SPNV-Angebote in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz unter dem Vorbehalt zu bestellen, dass diese von den dortigen Stellen mitgetragen werden. 4.Das beklagte Land verpflichtet sich, über die imPlanfeststellungsbeschluss enthaltenen Maßnahmen hinaus die folgenden weiteren Ausgleichsmaßnahmen mit den jeweiligen Betei- ligten abzustimmen und umzusetzen: a) Für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren wird ein Konzept für eine naturschutzopti- mierte Pflege der Dammböschungen am West-und Ostdamm der Alb (zwischen etwa 50 m südlich der Eisenbahnbrücke über die Alb bis zu deren Einmündung in den Hauptsammelka- nal–Teilfläche Flst.-Nr. 40011; sh. Anlage 1) ingemeinsam mit dem Unterhaltungspflichti- gen festzulegenden fachlich sinnvoll abgegrenztenAbschnittenentwickelt, umgesetzt und evaluiert mit dem Ziel einer langfristig wirksamen Anpassung des Unterhaltungsplans. b)Auf ausgewählten Waldflächen (Flst.-Nrn. 10729, 10727, 10725, 10723, 10728, 10726, 10731undca. 0,4 ha des Flst.-Nr.6600gem. Anlage 2) östlichdes Altrheinarms „Kleiner Bodensee“ auf Gemarkung Neureut wird der Altholzbestand auf 80% der Fläche gesichert. Auf der übrigen Fläche werden lediglich Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt. c)Auf dem Landesgrundstückwestlichder Bundesstraße B 36 im Bereich Vautenstücker (Flst.-Nr. 10390, Gemarkung Neureut–Anlage 3) werden unter Berücksichtigung der Ver- kehrssicherungspflichten die vorhandenen Altholzstrukturen gesichert. Diese nehmen 50 % der Grundstücksfläche ein.Für die Restfläche werden in diesem Vergleich keine Maßnah- men festgelegt. 5.Die Planungen des Landes zur Planfeststellung und Realisierung der beiden Projekte „2.Rheinbrücke“ und „Anbindung B 36“ zielen darauf ab, dass Rückbauten baulicher Anla- gen vermieden und beide Anlagen auch gemeinsam in Betrieb genommen werden sollen. Soweit sich die Realisierung des Vorhabens „Anbindung B 36“ nicht wegen verfahrenstech- nischer, vergabetechnischer Probleme oder einer Klage gegen den Planfeststellungsbe- schluss verzögert, verpflichtet sich das Land, den Anschluss der zweiten Rheinbrücke an der AS „Ölkreuz“ erst dann in Betrieb z nehmen, wenn ein direkter Anschluss der zweiten Rhein- brücke an die B 36 hergestellt ist. Im Falle einer Verzögerung der Realisierung einer Anbin- dung an die B 36 verpflichtet sich das Land, bis zur Herstellung eines direkten Anschlusses der zweiten Rheinbrücke an die B 36 den Verkehr von den beiden Rheinbrücken zur Südtangente Karlsruhe an der AS „Ölkreuz“ so zu drosseln, dass dort keine Verschlechte- rung der Verkehrsverhältnisse auftreten kann. 6. Die Beteiligten tragendie KostendesVerfahrensjeweils zur Hälfte. 7. Die Beteiligten können den Vergleich bis 31. Juli 2020, 24 Uhr durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verwaltungsgerichtshofwiderrufen. v.u.g. Die Beteiligten verzichteten für den Fall des Widerrufs des Vergleichs auf eine weitere münd- liche Verhandlung.
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Niederschrift 12. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Juli 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 3 der Tagesordnung: Beschlussfassung zum Vergleich 2. Rheinbrücke Vorlage: 2020/0779 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem in der Anlage (zur Vorlage) beigefügten Vergleich im Rechtsstreit mit dem Land Baden-Württemberg zu und macht von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: Bei 8 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Ich würde jetzt auf eine Einleitung verzichten, sondern lieber am Ende noch etwas sagen, wenn es denn aus meiner Sicht sinnvoll erscheint. Stadtrat Honné (GRÜNE): Wir bedauern es sehr, dass wahrscheinlich zu erwarten wäre dass die Klage abgelehnt wird vom Gericht. Insofern sind wir nicht damit durchgedrungen, Rheinbrücke per Klage zu verhindern. Aber das zeigt auch ganz deutlich, man kann im Regelfall nicht durch eine Klage eine verfehlte Verkehrspolitik oder generell eine verfehlte Politik gerade- rücken, sondern da ist der Bundestag im Zweifelsfall am längeren Hebel. Aber die Klage hat trotzdem einen Erfolg gebracht, weil das, was jetzt an Vergleichsvorschlag da ist, doch eine ganze Menge an positiven Dingen enthält. Deshalb können wir dem Ganzen auch zustimmen. Man hätte es eigentlich für selbstverständlich erwartet, dass eine neue Brücke einen Radweg hat. Aber die Klage war nötig, damit jetzt auf der neuen Rheinbrücke ein vernünftiger Radweg geplant wird, und dass auf der alten Rheinbrücke der Radweg nicht verschlimmbessert wird. Denn da war geplant, einiges wegzunehmen. Das ist jetzt auch wieder in der Diskussion. Das Land hat zugesagt, noch einmal zu schauen, ob der öffentliche Verkehr gestärkt werden kann. Das ist ein ganz wesentlicher Erfolg. Auch wenn wir jetzt noch nicht wissen, was genau am Ende – 2 – bei dieser Studie herauskommen wird. Beim Naturschutz wurde auch noch einiges verbessert. Insofern können wir wenigstens teilweise zufrieden sein mit dem Ergebnis. Bei der Hauptsache, ob die Brücke überhaupt gebaut wird, haben wir noch zwei heiße Eisen im Feuer. Das eine ist, dass auf der anderen Rheinseite noch eine Beschwerde läuft, um eventuell doch noch einmal in die Revision zu gehen. Da muss man sehen, was herauskommt. Es gibt noch eine neue Bundestagswahl. Da gibt es auch noch die Chance, dass die neue Bundesregie- rung das Ganze anders sieht und dann doch noch die Rheinbrücke abbläst, bis es heißt, frühes- tens 2025 wird der Bau beginnen. Es geht also noch mehrere Jahre Zeit ins Land, die die Bun- desregierung noch für einen Systemwechsel zur Verfügung hat. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich kann gut verstehen, dass den GRÜNEN heute drei Minuten Zeit reicht, um Ihre Kurven, die Sie drehen, der Bevölkerung zu erläutern. Die Argumente, die Sie anführen, sind nicht nachvollziehbar. Sie sollten sich jetzt so langsam orientieren, zumindest an der gefühlten Mehrheit dieser Region, an der gefühlten Mehrheit dieser Stadt und für diese Bürgerinnen und Bürger Ihre Politik machen. Herr Oberbürgermeister, das Thema kann an Ihnen so nicht vorbei. Sie sollten zumindest erin- nert werden, dass heute eines Ihrer Wahlversprechen eingelöst wird, wenn dieser Beschluss zustande kommt. In der Zwischenzeit haben Sie auch eine Riesenkurve gemacht. Zum Schluss haben Sie sich aus taktischen und sonstigen Erwägungen zum Gegner dieser Rheinbrücke ge- macht. Um es ganz klar zu sagen, die CDU hält die Beschlussfassung dieses Hauses in der letzten Legislaturperiode für einen der größten Kardinalfehler. Wir haben sehr viel Zeit, wenn nicht auch sehr viel Geld verloren. Wer sich heute hergibt und sagt: Gott sei Dank haben wir die Kla- ge eingereicht. Wir konnte das Ergebnis verbessern. Das ist wohl der Hammer. Sie alle wollten es verhindern. Das Gericht musste Ihnen sagen, Sie hatten keine Chance. Soviel als Blick in die Vergangenheit. Die CDU kann jetzt einen Strich darunterziehen. Sie ist zufrieden mit diesem Ergebnis. Das sind aber alles Ergebnisse, die hätten wir sehr wohl auch in einem vernünftigen Verhandlungsweg erzielen können. Überhaupt, der Gewinn dieses Verfahrens auf Druck des Gerichts war, dass die Akteure wieder miteinander an einem Tisch gesessen sind und vernünftige Dinge miteinander verhandelt haben. Das hätte man schon vor Jahren machen können, wenn nicht diese Unein- sichtigkeit auf Seiten der Stadt vorgenommen worden wäre. Was ich ganz toll finde, neben dieser Verhandlungsführung, die jetzt eingekehrt ist und zu der ich weiter aufmuntere, ist die Idee der Stadt, eine Verkehrsdrosselung herbeizuführen, falls die Rheinbrücke aus welchen Gründen auch immer doch vorher gebaut werden muss, bevor eine Anbindung an die B 36 erfolgt. Aber auch da könnte man positiv in die Zukunft schauen, wenn man zusammen mit der MiRO das plant, wie es sich eigentlich jetzt schon anbietet. Ich lege die Hoffnung in die Geschicke aller Akteure, vor allem in die des Regierungspräsidiums, um diese Sache noch zu einem guten Ende zu bringen. Stadtrat Marvi (SPD): Ich wollte heute eigentlich keinen ideologischen Beitrag halten. Ich wollte einfach zum Ausdruck bringen, dass dieser vorliegende Vergleich eine Art öffentliches Gütesie- gel ist. Herr Pfannkuch hat es angesprochen. Ob diese Klage nun angemessen war, ob sie einen Mehrwert gestiftet hat oder eben auch nicht. Wir wissen, wie umstritten diese Klage war, als wir sie eingereicht haben. Wir erinnern uns auch sehr gut, Herr Pfannkuch, dass die CDU- – 3 – Fraktion gegen diese Klage war. Es ist gut, dass Sie das betonen. Nur absolut spannend war, dass sich hinter dieser Klage gegen diese Planfeststellungsvariante nicht nur die traditionellen Gegner der zweiten Rheinbrücke, wie sie hier sitzen, vereinigt haben, sondern auch drüben unter anderem die FDP-Fraktion. Das hatte Gründe. Umso erstaunlicher war es, dass die CDU nicht mitgemacht hat bei der Klage, wenn schon die die zweiten Rheinbrücke befürwortende FDP mitgemacht hat. Herr Honné hat es gesagt, ganz klar, wir hatten eine Maximalforderung. Die ist bekannt. Die Position der SPD-Fraktion ist bekannt in diesem Haus. Nur, Herr Honné, ich fürchte, die heißen Eisen, die Sie benannt haben, werden dann eher kalte Eisen sein. Das will ich als Realist in dieser Diskussion sagen. Dennoch hat diese Klage Sinn gemacht. Alle, die sie auf den Weg gebracht haben, haben im Interesse und zum Wohle der Stadt Karlsruhe gehan- delt. Die Einrichtung eines Geh- und Radweges war für uns eine absolute Verständlichkeit. Es ist eher peinlich, dass so ein Sachverhalt erst vor Gericht geklärt muss und nicht auf anderem Wege vom Land her möglich gewesen ist. Wir waren positiv überrascht, dass die Machbarkeitsstudie nun in Auftrag gegeben wird zur Aufwertung des ÖPNV zwischen Karlsruhe und der Pfalz. Denn auch diese Mobilitätsart gehört für uns ausdrücklich zu einer leistungsfähigen und nachhaltigen Rheinquerung. Der eigentliche Kern aber, deswegen hat die FDP mitgemacht, war die zeitglei- che Anbindung der zweiten Rheinbrücke bei Inbetriebnahme an die B 36. Genau deswegen mussten wir klagen. Deswegen waren wir umso verwundeter, dass die CDU-Fraktion nicht mit- gemacht hat. (Zuruf Stadtrat Pfannkuch/CDU) Hätten wir nicht geklagt, hätte diese Zusage des Landes nicht stattgefunden, hätten wir natür- lich einen Verkehrsinfarkt im Karlsruher Verkehrsnetz bekommen, der ungeheure Ausmaße angenommen hätte. Insofern sind wir froh, dass nun dieser allerletzte Lückenschluss im Karls- ruher Verkehrsnetz, der an dieser Stelle höchstsinnvoll ist, sehr wahrscheinlich vorgenommen wird. Umso erfreuter bin ich, dass heute niemand dagegen demonstriert. Stadtrat Hock (FDP): Lieber Herr Oberbürgermeister, heute können wir in diesem Haus zu die- sem für die Stadt Karlsruhe so wichtigen Thema auch lachen. Wir können lachen und freuen uns. Das ist unglaublich. Ich kann es fast nicht glauben, dass wir mit diesem wichtigen Thema für unsere Stadt Tage, Wochen, Stunden verbracht haben. Ich möchte eines noch vorwegschi- cken: Wir alle sind verpflichtet - da gebe ich dem Kollege Parsa Marvi Recht -, Schaden von un- serer Stadt Karlsruhe fernzuhalten. Meine Fraktion und viele hier im Haus, auch die SPD- Fraktion, kann sich noch gut an diese denkwürdige Veranstaltung erinnern, als wir unterbre- chen mussten, um der CDU zu sagen, dass sie diesen Weg mitgehen muss - sie hat es getan, Gott sei Dank –, dass wir als Stadt Karlsruhe auf keinen Fall zulassen dürfen, dass dieser Vor- schlag des Regierungspräsidium, der auf dem Tisch lag und keine zeitgleiche Anbindung an die B 36 vorsah, so hingenommen wird. Da hat sich Gott sei Dank dieses hohe Haus dazu entschlos- sen, die Klage voranzutreiben. Es war richtig, das zu tun. Wir haben damals gesagt, lasst uns diesen Weg beschreiten. Vor Gericht wird – das war uns vollkommen klar – der Richter versu- chen, einen Konsens und einen Schulterschluss mit uns als Stadt Karlsruhe hinzubekommen. Unser Oberbürgermeister hat es vorhin schon richtig gemacht, dass er erst einmal nicht ein- führt, sondern sich alles Schlimmes, was noch auf ihn zukommt, anhört, damit er dann nachher richtig kontern kann. Das war mir schon klar. Das hätte ich auch so gemacht. Ich sage Ihnen – 4 – ganz ehrlich, heute ist ein guter Tag. Auch der Kollege Honné muss eigentlich sagen, wir finden es richtig, jetzt kommt der Radweg. Jetzt ist es da drin. Es kommt der zeitgleiche Anschluss an die B 36. Aber er hat ein Problem mit der generellen Schaffung dieser Brücke. Das ist das gute Recht der GRÜNEN. Wobei man erwähnen muss, dass der Verkehrsminister, der mit Sicherheit ein FDP-Freund ist, sagt, die Brücke muss kommen. Die ist erforderlich. Da sollten Sie sich ir- gendwann einmal Gedanken machen und den Weg mit Ihrem eigenen Minister mitgehen. Er sieht es richtig und Sie sehen es falsch. Diese Stadt braucht die zweite Rheinbrücke. Diese Stadt wird die zweite Rheinbrücke bekommen. Es dauert noch ein paar Jährchen. Aber glauben Sie mir, diese Brücke wird kommen. Sie wird kommen mit Rad- und Gehweg und zeitgleichem An- schluss an die B 36. Alles andere wäre ein Treppenwitz der Geschichte gewesen. Deshalb herzli- chen Dank, dass es so gekommen ist. Meine Fraktion hat damals gerne die Unterbrechung mit- gemacht, dass wir die CDU auf dem Weg mitnehmen. (Unruhe, Zurufe) Der Vorsitzende: Ich bitte um etwas Ruhe. Wir haben doch gerade festgestellt, dass wir uns alle amüsieren. Stadträtin Ansin (KAL/Die PARTEI): Die Rheinbrücke hätte so nie geplant werden dürfen. So- wohl aus verkehrstechnischer Sicht, wie aus Naturschutzgründen ist die vorliegende Planung ein Desaster. Ein Desaster, das sich vermeiden ließ, hätten Sie auf unseren sehr guten Vorschlag der Rheinuntertunnelung zurückgegriffen. Die zweite Rheinbrücke ist heute bereits in der Stadtgesellschaft so negativ konnotiert, wie kaum ein anderes Bauprojekt. Und das trotz jahr- zehntelanger Diskussion. Die einzig richtige Entscheidung wäre daher, die Planungen zur zwei- ten Rheinbrücke einzustellen und stattdessen eine weniger negativ konnotierte dritte oder vier- te Rheinbrücke zu bauen. Und die Pfälzer sollen gefälligst dafür bezahlen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Es ist schön, dass meine Vorredner schon mit einer historischen Bewertung der ganzen Angelegenheit begonnen haben. Ich würde gerne noch ein bisschen wei- ter zurückgehen. Denn für uns war die Nordanbindung von der Rheinbrücke an die B 36 bereits in unserem ersten Kommunalwahlkampf ein sehr wichtiges Thema. Wir haben bereits damals 2013/Anfang 2014 darauf hingewiesen, dass es ausreichen würde, den Pförtner abzuschaffen und die dritte Spur von der Pfalz her kommend zu verlängern bis zum Ölkreuz und von dort die Nordanbindung an die B 36 zu bauen. Denn dann hätte man auf der badischen Seite die gleiche Situation wie auf der pfälzer Seite. Drei Spuren gehen über den Rhein. Eine Spur wird ausgelei- tet Richtung Norden, dort ist es die B 9, bei uns ist es die B 36, und die Probleme auf der Brücke sind gelöst. Es war damals unser Ansatz und ist es auch heute noch. Deswegen war für uns nicht wichtig, dass eine zweite Brücke gebaut wird. Denn dieser Vorschlag hätte auch mit der beste- henden Brücke funktioniert. Wir haben diesen Vorschlag dann im November 2014 in die Debatte um die verschiedenen Va- rianten der zweiten Brücke eingebracht, damit der Bau der Nordanbindung an die B 36 gleich- zeitig mit der zweiten Rheinbrücke mitgeprüft wird. Raten Sie einmal, wer alles dafür war? Es waren genau drei Leute dafür, nämlich Stefan Schmitt und die beiden AfD-Abgeordneten. Alle anderen, auch Sie, die Sie noch hier sitzen seit der letzten Legislaturperiode, Sie waren alle da- gegen. Alle, die sich jetzt freuen, dass die Nordanbindung an die B 36 kommt, die vorher ge- sprochen, haben damals dagegen gestimmt. Es war erst im November 2014. Zum Glück hatten wir dann diese Debatte, an die mein Vorredner von der FDP gerade erinnert hat, wo wir noch – 5 – einmal vorgebracht haben, dass wir diese Nordanbindung unbedingt brauchen. Zum Glück hat dann auch bei den Kollegen ein Umdenken eingesetzt. Wir haben dann über den Umweg dieser Klage mit der jetzigen Einigung, die wir natürlich begrüßen, das erreicht, was wir von Anfang an wollten, nämlich die Nordanbindung an die B 36 von der Rheinbrücke aus. Wir müssen jetzt akzeptieren, dass dazu die zweite Brücke zeitgleich gebaut wird. Aber wir sind froh, dass endlich ein Einsehen insoweit gekommen ist, dass man sagt, es bringt nichts, zusätzli- che Fahrspuren anzubinden, wenn man dann nur zwei Spuren auf der Südtangente zur Verfü- gung hat. Deswegen auch diese feste Verbindung, die jetzt eingeführt wird, zwischen dem Bau der zweiten Brücke und der Nordanbindung an die B 36. Die müssen gemeinsam in Betrieb ge- hen. Es steht heute zur Debatte. Dem stimmen wir gerne zu. Damit werden auch die Nordwest- stadt, Mühlburg und Knielingen stark entlastet werden, weil nämlich auch der Honsellknoten von den Pfälzern, die erst dort auf die B 36 fahren können, entlastet wird. Deswegen wird es für alle die beste Lösung sein. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Heute ist es für mich fast ein Déjà-vu der letzten Sitzung, weil man sich beinahe wiederholen könnte. Wir erleben heute, dass ein aus heutiger Sicht völlig überalterter Lösungsansatz der Mobilitätsprobleme trotzdem auf den letzten Metern noch durchgezogen wird. Herr Marvi, Sie haben es schön gesagt, es soll jetzt der allerallerletzte Lü- ckenschluss sein. Ich erinnere Sie dann gerne beim nächsten Mal daran. Ich hoffe stattdessen, dass es endlich die letzte Zuckung eines toten Patienten der autodominierten Verkehrspolitik ist, auf Kosten der Umwelt, und dass wir dem endlich politisch einen Stecker ziehen können. Wir müssen jetzt endlich einmal in Richtung einer Mobilitätswende kommen und nicht immer das allerletzte Projekt dann noch durchziehen. Ich wiederhole mich an der Stelle nochmals: Autos führen immer wieder zu mehr Verkehr, zu mehr Belastung und werden nie eine Lösung für diese Probleme sein. Wenn wir uns diesen Vergleich anschauen – wir können alle glücklich sein, was da herausgekommen ist -, bleibt es letztendlich das schöne Gesicht eines ganz großen Übels, nämlich der zweiten Rheinbrücke, die wir natürlich so nicht mittragen können. Wenn wir uns noch einmal die Punkte im Detail an- schauen, sind da Sachen drin, die heute eigentlich selbstverständlich sein sollten. Die Fuß- und Radbrücke, es ist klar, dass das drin sein sollte. Auch der Punkt 3 der Studie zu einem öffentli- chen Nahverkehr ist eigentlich bezeichnend, dass der jetzt erst kommt. Sie haben es richtig er- wähnt, wie viele Monate und Jahre man über die zweite Rheinbrücke diskutiert hätte. Hätte man einmal die Zeit genutzt, die dementsprechenden Konzepte für einen öffentlichen Nahver- kehr zu erarbeiten, würden wir wahrscheinlich heute nicht mehr über die zweite Rheinbrücke sprechen, sondern die Probleme wären deutlich gelindert oder gelöst. Auch der fünfte Punkt, der Anschluss an die B 36, ist natürlich nur die konsequente Umsetzung eines völlig falschen Projektes eines völlig falschen letzten Lückenschlusses in der Stadt. Deshalb müssen wir an der Stelle ganz klar sagen, wir werden heute weiterhin mit Nein stim- men. Wir werden als LINKE. weiterhin alle Möglichkeiten ausnutzen, dieses Projekt zu verhin- dern, auf allen politischen Ebenen. Herr Honné, Sie haben es schön gesagt. Es gibt noch ein paar heiße Eisen. Wir sollten alle dafür sorgen, dass diese heißen Eisen auch richtig glühen. Herr Marvi, Sie wissen sicherlich, dass die SPD auch auf anderen Ebenen noch einmal Druck ausüben könnte, dass die CDU nicht auf Bun- desebene diese falsche Verkehrspolitik weiter umsetzt. Deshalb lassen Sie uns am Ende alle – 6 – hoffen, dass diese politische Geisterfahrt ohne Rheinbrücke im Rhein endet und wir endlich eine Mobilitätswende einläuten können. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich habe es mit Interesse gehört, was der Kollege Bimmerle ge- sagt hat. Ich weiß, damals beim OB-Wahlkampf 2012 haben wir das diskutiert als eines der vor- dringlichsten Probleme. Die Leute standen damals schon in der Schlange. Sie stehen heute noch mehr in der Schlange. Verkehrswende heißt doch, dass die Leute nicht mehr in der Schlange stehen. Verkehrswende heißt, wir machen das Fahren schwerer. Wir dürfen die Schlange nicht noch länger machen, damit die Leute noch mehr Abgase produzieren. Das wäre auf keinen Fall eine Lösung. Es gibt auch intelligente Lösungen, die wirklich ökologisch Sinn machen. Ich finde diesen ganzen Prozess traurig, dass wir klagen müssen. Wir müssen klagen, dass selbstverständliche Dinge durchgesetzt werden, sogar gegen grüne Verkehrsminister in Stutt- gart. Man muss sich vorstellen, wir wollen einen Radweg. Da muss man klagen. Erst ein Ver- gleich macht klar, dass es funktioniert. Man muss klagen, dass der ÖPNV, was wir alle wollen, gestärkt wird. Man muss klagen, dass die Ausgleichsmaßnahmen verbessert werden. Und schließlich, dass der Anschluss an die B 36 der verkehrlich einzig sinnvolle Weg ist. Darüber bin ich traurig, dass man es nicht anders klären konnte. Das konnte man tatsächlich anders klären, anders, als der Kollegen Pfannkuch das interpretiert hat. Ich glaube, der Weg war letztlich rich- tig. Wir konnten nicht daran vorbeigehen. Es war kein Taktieren, sondern es war der Weg, um diese Dinge durchzubekommen. Wir werden zustimmen. Wir sehen gleichzeitig auch, dass es bei aller politischer Abwägung schwierig ist, dass man vom Naturschutz her Dinge tut, die nicht schön sind. Aber wir müsse entsprechenden Ausgleich finden. Es ist sehr wichtig. Man darf nicht sagen, nur das eine oder das andere. Wir haben beides zu tun und beides zu betrachten. Dann wird es auch am Ende eine gute Sache. Stadtrat Honné (GRÜNE): Weil jetzt mehrfach die Rolle des Landes angesprochen wurde, will ich nur noch einmal deutlich sagen, Herr Pfannkuch, wir haben mit dem Land verhandelt. Aber das Land ist nur Auftragsverwalter. Der Bund ist der Bauherr. Der Bund hat nein gesagt. Herr Marvi, nicht das Land hat den Radweg an der neuen Brücke abgelehnt, sondern der Bund hat es abgelehnt. Das Land war nur der Überbringer dieser Nachricht. Auch da hatte das Land keinen Einfluss. Das möchte ich noch einmal deutlich sagen. Genauso, ob der Landesverkehrsminister die Brücke jetzt haben will oder nicht, spielt gar keine Rolle. Der Bund entscheidet das alleine, sonst niemand. Da müssen wir die Wende schaffen. Herr Kalmbach, es ist doch völlig klar. In nächster Zeit wird es weniger Autos geben müssen. Es bleibt uns gar nichts anderes übrig, weil sonst nämlich das Klima über uns hinwegfegt. Dazu gehört auch auf Bundesebene neue Politik. Dann sind auch auf der Rheinbrücke weniger Autos. Da wird ein Torso gebaut, der dann, wenn er irgendwann einmal in Betreib genommen wird, schon sichtbar unnötig ist, weil nämlich der Verkehr bis dahin abgenommen hat. Das behaupte ich steif und fest. Vielleicht sind es fünf Jahre später. Aber irgendwann wird man es deutlich sehen, dass diese zweite Rheinbrücke ein völliger Unsinn ist. Stadträtin Moser (SPD): Die SPD Neureut und ich als deren Vorsitzende engagiert sich seit vie- len Jahren gegen die zweite Rheinbrücke und eine Ersatzbrücke an bisheriger Stelle. Die zweite Rheinbrücke scheint jetzt nicht zu verhindern zu sein. Das Gericht hat einen Vergleich vorge- – 7 – schlagen. Diesem Vergleich stimme ich nicht zu und werde ihn ablehnen. Ich enthalte mich auch nicht, weil das für mich unehrlich wäre, da ich gegen die zweite Rheinbrücke bin. Das bedeutet aber nicht, dass ich den Inhalt des Vergleichs nicht gut finde. Wir brauchen in Neureut unbedingt einen verträglichen Anschluss an die B 36. Es gibt Ausgleichsflächen. Die Umweltschutzmaßnahmen sind mit dem Fuß- und Radweg über die zweite Rheinbrücke alle so, wie wir das gerne hätten. Von daher werde ich trotzdem nicht zustimmen. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal zur Klärung der einen oder anderen Punkte kurz da- rauf hinweisen, dass es offensichtlich immer noch schwer fällt zu unterscheiden, dass ich so- wohl im letzten Wahlkampf als auch durchgängig immer gegen diese zweite Rheinbrücke war und auch nie einen Hehl daraus gemacht habe, wie wohl ich grundsätzlich aus Redundanzgrün- den eine weitere Rheinquerung zwischen Iffezheim und Germersheim zusätzlich zur bestehen- den Rheinbrücke für sinnvoll erachte. Ich habe das aber immer mit einer deutlich kleineren Lö- sung verbunden, die nicht an dieser Stelle und in einem anderen Ausmaß hätte stattfinden können. Ich habe aber insbesondere auch auf der Pfälzer Seite keine Partnerin oder Partner gefunden, die bereit gewesen wären, über solche Dinge zu reden. Einmal davon abgesehen, dass auch im Landkreis Karlsruhe keiner daran Interesse hatte. Denn mit dieser Planung der zweiten Rheinbrücke hat man sozusagen erst einmal weitgehend alle Problemfelder vom Tisch bekommen. Problematisch ist aber die Rolle der Stadt Karlsruhe insofern, als wir als Leidtragende dieser Planung auch im politischen Beschluss, dem der Planfeststellungsbeschluss gefolgt ist, ein Stück weit einfach übergangen wurden. Nicht im formalen Sinne, aber im politischen Sinne. Das ist schon ein relativ ungewöhnliches Verfahren. Man muss aber auch zur Richtigkeit sagen, dass es in den 2000er Jahren zu einer Abstimmung zwischen den beiden Bundesländern kam, diese zweite Rheinbrücke auf alle Fälle in diesem Bereich über den Rhein bringen zu wollen. Es gibt einen wunderbaren Zeitungsausschnitt, wo der damalige Innenminister des Landes Baden- Württemberg sagt, man habe sich mit dem Land Rheinland-Pfalz geeinigt. Da steht wörtlich drin: Egal, wo diese Brücke über den Rhein kommt, wir werden sie dort abnehmen. Aus meiner Sicht hat man es in der Landesregierung ab 2011 versäumt, sich mit dieser Vereinbarung aus- reichend auseinanderzusetzen und dann gegebenenfalls einen anderen Weg einzuschlagen. Das Ergebnis ist, dass man eine Rheinbrücke geplant hat, die noch aus der damaligen Nordtangen- tenzeit kommt, wo man mit einer autobahnähnlichen Tangentenlösung durch das nördliche Stadtgebiet von Karlsruhe gerechnet hat. Das ist einfach immer fortgeschrieben worden. Das löst genau dann auch die Probleme aus. Es gibt aber eine Mehrheit hier im Gemeinderat. Es gibt eine Mehrheit bei allen letzten Wahlen in Karlsruhe gegen diese zweite Rheinbrücke. Deswegen ist es doch logisch, dass dann die Stadt Karlsruhe dagegen klagt. Ich kann im Moment keinen Fehler erkennen. Was diese Klage aber auch gezeigt hat, ist, dass am Ende das Primat der Politik eine ganz hohe Bedeutung hat. Bei- spielsweise hat sich das Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, was hat denn der Rech- nungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Bundestags eigentlich die ganze Zeit untersucht. Der hat sich jahrelang damit beschäftigt, ob der Bund überhaupt diese Brücke fi- nanzieren kann, nachdem es bis auf ein letztes Gutachten nicht gelungen war, einen angemes- senen Fernverkehrsanteil darzustellen. In einem letzten Gutachten ist das dann von 8 % auf 23 % hochgeschnellt. Das Gericht hat jetzt ausdrücklich gesagt, wir beschäftigen uns nicht mit der Stimmigkeit dieses Gutachtens. Wir beschäftigen uns nicht mit den Voraussetzungen für eine – 8 – Bundesverkehrsfinanzierung, sondern wir akzeptieren den Beschluss des Deutschen Bundesta- ges, dass in einem Bundesverkehrswegeplan dies zu einem vorrangigen Projekt gemacht wurde. Das ist für uns dann erst einmal die Messschnur. Insofern hat sich dann das Gericht auch auf formale Fehler und auf Ermessensfehler konzentriert. Das waren die wesentlichen Inhalte unse- rer Klagen, dass es formale Fehler gab, und dass es Ermessensfehler gab. Da ist interessanter- weise das Gericht zum Teil zu sehr kritischen Einschätzungen gekommen, was die Trassenvari- antenprüfung betraf und war etwas überrascht, als das Land Rheinland-Pfalz plötzlich darge- stellt hat, dass eine Parallelbrücke zur bestehenden Rheinbrücke zwar technisch schwierig und finanziell teurer aber grundsätzlich trotzdem machbar ist. Man hat sowohl formale als auch leichtere Ermessensfehler festgestellt, hat dann aber am Ende gesagt, all das lässt sich korrigie- ren und bringt nicht den Planfeststellungsbeschluss insgesamt ins Wanken. Dann gab es von daher die klare Ansage, wir werden diesen Prozess nicht gewinnen und damit ist ein Stück die Entscheidung heute auch keine Entscheidung für die zweite Rheinbrücke, sondern es ist eine Entscheidung für den Vergleich. Der Vergleich gibt uns doch einiges an die Hand, mit dem wir zufrieden sein können. Das noch, um das Ganze ein bisschen einzusortieren. Ich möchte dennoch allen Optimisten und Optimistinnen ins Stammbuch schreiben, dass die Auseinandersetzung um diese Querspange der Anbindung an die B 36 noch eine sehr intensive werden wird. Auf der planungsrechtlichen Ebene, weil hier erhebliche Schutzgüter im Bereich des Naturschutzes, des Artenschutzes, ge- gebenenfalls auch der Sicherheit von Industrieanlagen und auch des Schutzes der Menschen noch einbezogen werden müssen. Ich würde mich freuen, wenn wir eine solche Querspange in einem möglichst kleinen Format hinbekommen. Aber auch da setzt wieder die Bundessichtwei- se an, die sagt, bei der Verkehrsbelastung und der Anbindung an eine große Trasse muss es mindestens eine vierspurige Straße sein. Damit haben wir möglicherweise schon wieder den nächsten Konflikt. Nur einfach, damit jetzt deutlich wird, wir werden noch oft über dieses Pro- jekt diskutieren. Auch wenn es dann um einen anderen Abschnitt geht. Da sind auch noch nicht alle Dinge soweit geklärt, dass es dann auch sicher sein würde, dass es dazu käme. Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Kartenzeichen. – Ich habe 8 Gegen- stimmen. Wir sind 48. Das wird nicht angezweifelt. Damit hätten wir 40 für diesen Vergleich und 8 gegen diesen Vergleich. – 9 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. August 2020