Öffnung der Kindertageseinrichtungen zum 29. Juni 2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
| Vorlage: | 2020/0778 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 23.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Anlage Die RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN wird wie folgt geändert: In Teil B, Ziffer 1, Alternative 1, Nr. VI. wird vor den 1. Absatz der Buchstabe a) gesetzt und nach dem 2. Aufzählungspfeil folgender Abschnitt b) eingefügt: b) Einsatz von geeigneten Kräften im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen In Anlehnung an das „Konzept zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in Baden-Württemberg: Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pande- miebedingungen“ werden bei Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssel nach § 1 KitaVO zum Ausgleich für Beschäftigte, die durch eine ärztliche Bescheinigung vom Präsenzdienst befreit sind, geeignete Kräfte über einen Zeitraum von vier Wo- chen hinaus befristet bis maximal zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021 ge- fördert. Damit soll bei der Rückkehr zum Regelbetrieb eine mögliche Reduzierung der Öff- nungszeiten durch eine Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels nach § 1 KitaVO vermieden werden. Abweichungen vom Mindestpersonalschlüssel sind dem KVJS gegenüber anzuzeigen.
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0778 Dez. 3 Öffnung der Kindertageseinrichtungen zum 29. Juni 2020: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 08.07.2020 7 X vorberaten Gemeinderat 21.07.2020 6 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss 1. für die anteilige Erstattung der Elternbeiträge während der Notbetreuung bzw. des eingeschränkten Regelbetriebs vom 1. Mai 2020 bis zum 28. Juni 2020 die Bereitstellung von 269.600 Euro Mehraufwendungen zur Kompensation der Kita-Beiträge der freien Träger und die Übernahme der Mindererträge von 35.000 Euro der Kita-Beiträge im Rahmen der Schließzeit der städtischen Einrichtungen. 2. die Ergänzung von Teil B, Ziffer 1, Alternative 1, Nr. VI. der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ gemäß Anlage. Diese Ergänzung tritt rückwirkend zum 29. Juni 2020 in Kraft. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Beschlussziffer 1: Mehraufwendungen: 269.600 Euro/ Zeitraum Mindererträge: 35.000 Euro/Zeitraum Beschlussziffer 2: derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen und die Finanzierung im gesamtstädtischen Interesse IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bereits in den Sitzungen des Gemeinderats vom 28. April 2020 (Vorlage TOP 8.1 Nr. 2020/431) und 26. Mai 2020 (Vorlage TOP 12.2 Nr. 2020/537), sowie 30. Juni 2020 (Vorlage TOP 6.1 Nr. 2020/775) wurden die gravierenden Auswirkungen im Bereich der Sozial- und Jugendbehörde aufgrund der von der Landesregierung Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verordneten Schließung der Schulen, Kindertageseinrichtungen und –pflegestellen vom 17. März bis voraussichtlich 15. Juni 2020 dargestellt. 1. Allgemeine Situation Gemäß dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 28. April 2020, „Gemeinsamer Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie“, erfolgt die schrittweise Öffnung der Kindertageseinrichtungen in vier Phasen. In Baden-Württemberg wurden bislang die Phasen 1 bis 3 umgesetzt. Im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs können seit dem 18. Mai 2020 maximal 50 Prozent der Kinder, bezogen auf die in der Betriebserlaubnis genehmigte Gruppengröße, vor Ort betreut werden. Den Trägern wurden Spielräume ermöglicht, um im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten individuelle Konzepte zu entwickeln, um eine schrittweise Öffnung der Betreuung umsetzen zu können. Mit Stand vom 15. Juni 2020 werden in der Stadt Karlsruhe insgesamt 4.601 Kinder in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege betreut. Dies entspricht einer Quote von insgesamt rund 40 Prozent. Von diesen 4.601 Kindern sind 1.524 Kinder unter 3 Jahre alt und 3.077 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Alle Träger von Kindertagesstätten bieten in 202 Kindertagesstätten erweiterte Notbetreuung und Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb an. Mit Stand vom 15. Juni 2020 befinden sich insgesamt 400 Schulkinder in Notbetreuung. Die Notbetreuung wird über die Schulen gesteuert und liegt im Zuständigkeitsbereich des Schul- und Sportamts. Die Anzahl der Kinder wird über die betreffenden Grundschulen statistisch erfasst. Mit dem „Konzept zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in Baden- Württemberg: Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ und der Vierten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 16. Juni 2020 soll ab dem 29. Juni 2020 in die vierte Phase des Rahmenkonzepts übergegangen werden, welches die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen vorsieht. Mit dem 29. Juni 2020 gelten insbesondere folgende Eckpunkte: - Die eingerichtete Notbetreuung entfällt. - Der Betrieb orientiert sich bezüglich der Anzahl an Gruppen, Gruppengröße und Betreuungszeiten an der Betriebserlaubnis. - Vom Mindestpersonalschlüssel nach § 1 KitaVO kann zum Ausgleich für Beschäftigte, die durch eine ärztliche Bescheinigung vom Präsenzdienst befreit sind, befristet bis zum Ende des Kita-Jahres 2020/2021 um bis zu 20 Prozent abgewichen werden, sofern die Aufsichtspflichten uneingeschränkt wahrgenommen werden. Bei einer weiteren Unterschreitung ist der Personalausfall mit geeigneten Personen, die keine Fachkräfte sein müssen, zu kompensieren (zum Beispiel durch „geeignete Kräfte“). Abweichungen vom Mindestpersonalschlüssel sind dem KVJS gegenüber anzuzeigen. - Für den Fall, dass trotz dieser Maßnahmen nicht ausreichend Personal zur Gewährleistung der Aufsichtspflichten zur Verfügung steht, können die Öffnungszeiten reduziert werden. - Es können zusätzliche geeignete Räume genutzt werden. - Es genügt eine einfache Mitteilung an den KVJS. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Nach Einigung zwischen dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Kultusministerium ist ein schrittweiser Anstieg im Vorgriff auf die Öffnung in Einzelfällen möglich. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung des Trägers, die er treffen kann, um schnell den nach der bisherigen Regelung nicht möglichen dringenden Fällen Rechnung zu tragen. Auch die Tagespflegestellen können ab dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb ohne Einschränkungen öffnen, sofern die gemeinsamen Schutzhinweise von KVJS, Unfallkasse BaWÜ und Landesgesundheitsamt eingehalten werden. Um den Personenkreis der pädagogischen Fach- und Zusatzkräfte dauerhaft zu erweitern, beabsichtigt das Kultusministerium über Einstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten ein Direkteinsteigerprogramm zu initiieren. 2. Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft Für die Zeit der Schließungen der städtischen Kindertageseinrichtungen werden für Kinder, die gar nicht betreut werden, bis zum 28. Juni 2020 keine Entgelte erhoben. Die erweiterte Notbetreuung bzw. der eingeschränkte Regelbetrieb wird seit dem 1. Mai 2020 in städtischen Einrichtungen nicht mehr kostenfrei angeboten. Das System der vollen Beitragszahlung soll dabei aufrechterhalten werden. Die Eltern erhalten eine Rechnung über die Benutzungsentgelte für die Betreuung auf Basis der bestehenden Betreuungsverträge ab dem Zeitpunkt zu dem die Kinder wieder in die Betreuung aufgenommen werden konnten. Beginnt zum Beispiel die Betreuung ab dem 18. Mai 2020, werden die Gebühren ab diesem Zeitpunkt anteilig fällig. Für den Betrieb in der erweiterten Notbetreuung in der Zeit vom 1. Mai bis 28. Juni 2020 ist voraussichtlich mit weiteren Mindererträgen in Höhe von insgesamt rund 35.000 Euro zu rechnen. Verpflegungsentgelte werden pro Mittagessen mit 3,50 Euro berechnet. Diese Mindererträge entstehen aufgrund der anteiligen Beitragsberechnung. Ab dem 29. Juni 2020 werden für alle Kinder wieder die vertraglich vereinbarten Entgelte auf Grundlage der Benutzungsordnung erhoben. 3. Kindertageseinrichtungen in freier und privat-gewerblicher Trägerschaft In Bezug auf die Gebührenerhebung im Rahmen der Notbetreuung bzw. des eingeschränkten Regelbetriebs wird den freien Trägern empfohlen, sich dem städtischen Abrechnungsverfahren anzuschließen (siehe hierzu Ziffer 2). Folglich würden den freien Trägern die Elternbeiträge im Zeitraum vom 1. Mai bis 28. Juni 2020 bis zur Höhe der städtischen Beitragssätze bis zu dem Zeitpunkt erstattet werden, an welchem die (Not-)Betreuung des jeweiligen Kindes wieder erfolgte. Ab dem Tag, an welchem die Kinder wieder in die (Not-)Betreuung aufgenommen werden, erfolgt keine Erstattung der Elternbeiträge. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Betreuungsquote von 40 Prozent ist vorbehaltlich etwaiger anderer öffentlich-rechtlicher bzw. gesetzgeberischer Vorgaben für die Kompensation der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kinderkrippen und Horten freier Träger mit weiteren Mehraufwendungen im Zeitraum vom 1. Mai bis 28. Juni 2020 in Höhe von maximal 269.600 Euro (orientiert an dem Niveau der städtischen Beiträge) zu rechnen. Die Erstattungen im Rahmen der Geschwisterkinderzuschüsse wurden dabei berücksichtigt. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Den Trägern wird empfohlen, ab dem 29. Juni 2020 für alle Kinder wieder die vertraglich vereinbarten Entgelte auf Grundlage der Betreuungsverträge zu erheben. Die Zuschüsse gemäß der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ bzw. der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Schülerhorten freier Träger“ werden in Abhängigkeit sonstiger vorrangig in Anspruch zu nehmender Finanzierungsmittel auf Bundes- oder Landesebene weitergewährt. Die Abschlagszahlungen auf die (voraussichtlichen) Zuschüsse 2020 werden in gewohnter Weise ausbezahlt. 4. Auswirkungen des „Konzept zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in Baden-Württemberg: Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ Damit grundsätzlich alle Kinder zu den gebuchten Betreuungszeiten ab dem 29. Juni 2020 betreut werden können, sind auch die entsprechenden Rahmenbedingungen sicherzustellen. 4.1 Einsatz von „geeigneten Kräften“ Gemäß Teil B, Ziffer 1, Alternative 1, Nr. VI. der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ kann eine Fachkraft bei Ausfall in Verantwortung des Trägers für einen Zeitraum von höchstens bis zu vier Wochen durch eine „geeignete Kraft“ einmalig ersetzt werden. Der Personalkostenzuschuss beträgt 88 Prozent der anrechnungsfähigen Kosten für diese „geeignete Kräfte“. Der jeweilige Träger stellt die Geeignetheit in eigener Verantwortung fest. Im Hinblick auf eine mögliche Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels nach § 1 KitaVO und der notwendigen Kompensation zum Ausgleich für Fachkräfte, die durch eine ärztliche Bescheinigung vom Präsenzdienst befreit sind, sollte die Förderung von Zusatzkräften („geeigneten Kräften“) im Rahmen der sonstigen Maßnahmen über einen Zeitraum von vier Wochen ab 29. Juni 2020 bis maximal zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021 erfolgen. Damit kann den Trägern ein gewisses Maß an Planungssicherheit in diesen hochdynamischen Zeiten gegeben werden. Hierzu ist eine Ergänzung oben genannter Richtlinie unter Teil B, Ziffer 1, Alternative 1, Nr. VI erforderlich. Um eine mögliche Reduzierung der Öffnungszeiten während des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen zu vermeiden, ist auch auf ausreichend Personal zur zuverlässigen Gewährleistung der Aufsichtspflicht hinzuwirken. Dies ist bei einer Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels um bis zu 20 Prozent nur bedingt möglich. Aufgrund dessen sollte die Förderung der „geeigneten Kräfte“ unabhängig von der Höhe der Unterschreitung bis maximal zur Höhe des Mindestpersonalschlüssels erfolgen. Die Ergänzung von Teil B, Ziffer 1, Alternative 1, Nr. VI. der Richtlinie ist als Anlage beigefügt. Diese Ergänzung tritt rückwirkend zum 29. Juni 2020 in Kraft. Dieses Vorgehen ist analog für die Einrichtungen in städtischer Trägerschaft anzuwenden. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 4.2 Anmietung von zusätzlichen geeigneten Räumen Ein etwaiger Mietkostenzuschuss für die tatsächliche notwendige Anmietung zusätzlicher geeigneter Räume zur Sicherstellung des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen ist im Einzelfall zu prüfen. Es gelten die entsprechenden Regelungen in der oben genannten Richtlinie, insbesondere die Miet- obergrenzen von 10 Euro bzw. 12 Euro pro Quadratmeter abhängig von der Gebäudequalität (Bestandsgebäude oder Neubau). 4.3 Direkteinsteigerprogramm Um den Personenkreis der pädagogischen Fach- und Zusatzkräfte dauerhaft zu erweitern, beabsichtigt das Kultusministerium Baden-Württemberg, im Rahmen der Umsetzung des „Gute-Kita- Gesetz“, ein Direkteinsteigerprogramm zu initiieren, um Menschen im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung entsprechende Einstiegs- und Qualifikationsmöglichkeiten anzubieten. Zunächst sollen Zusatzkräfte berufsbegleitend eine pädagogische Qualifizierung erhalten, in einem weiteren Modul soll die Qualifizierung als Fachkraft möglich sein. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist das Direkteinsteigerprogramm grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch muss dabei die gute Qualität in den Kindertageseinrichtungen gewährleistet sein. Es bleiben die Vorgaben im Rahmen der Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetz“ abzuwarten. Da derzeit noch unklar ist, wie sich diese Maßnahmen zur Sicherstellung der Rückkehr in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (Ziffern 4.1 bis 4.3) auswirken, ist eine Aussage zu den benötigten finanziellen Mitteln im Vorhinein nicht möglich. Allerdings ist, da seit März 2020 kaum Neueinstellungen stattgefunden haben, durch vakante Stellen mit Einsparungen im Rahmen der Fachpersonalkosten bzw. deren Bezuschussung zu rechnen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss 1. für die anteilige Erstattung der Elternbeiträge während der Notbetreuung beziehungsweise des eingeschränkten Regelbetriebs vom 1. Mai bis 28. Juni 2020 die Bereitstellung von 269.600 Euro Mehraufwendungen zur Kompensation der Kita-Beiträge der freien Träger und die Übernahme der Mindererträge von 35.000 Euro der Kita-Beiträge. 2. die Ergänzung von Teil B, Ziffer 1, Alternative 1, Nr. VI. der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ gemäß Anlage. Diese Ergänzung tritt rückwirkend zum 29. Juni 2020 in Kraft.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 12. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Juli 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 6 der Tagesordnung: Öffnung der Kindertageseinrichtungen zum 29. Juni 2020: Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen Vorlage: 2020/0778 dazu: Anteilige Berechnung der Kita-Gebühren verwirklichen Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/0922 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss 1. für die anteilige Erstattung der Elternbeiträge während der Notbetreuung beziehungsweise des eingeschränkten Regelbetriebs vom 1. Mai bis 28. Juni 2020 die Bereitstellung von 269.600 Euro Mehraufwendungen zur Kompensation der Kita-Beiträge der freien Träger und die Übernahme der Mindererträge von 35.000 Euro der Kita-Beiträge. 2. die Ergänzung von Teil B, Ziffer 1, Alternative 1, Nr. VI. der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ gemäß Anlage. Diese Ergänzung tritt rückwirkend zum 29. Juni 2020 in Kraft. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 44 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Änderungsantrag: Bei 11 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vor- beratung im Jugendhilfeausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Gerechtigkeit ist ein großes Thema in dieser Pandemie. Das zeigt sich im Großen wie im Kleinen, bei den Pflegekräften als auch bei der Entlastung von Eltern, beim – 2 – Recht auf Bildung und Betreuung bei Kindern. Das ist ein Thema, das uns schon eine Weile be- schäftigt. Wir in Karlsruhe nehmen diese Gerechtigkeit ernst. Das haben wir von Tag 1 dieser Pandemie gezeigt. Mit der Beitragsrückerstattung für freie Träger seit den ersten Wochen, mit unserem GRÜNE-Antrag für unbürokratische Hilfe für Träger, die in Not geraten. Und auch die heutige Vorlage spricht diese Sprache der Gerechtigkeit. Auch, wenn auf der anderen Seite das aufmerksame Auge der Elternbeiräte der verschiedenen freien Kitas uns anderes signalisiert hat. Keine tagesgenaue Rückerstattung der Elternbeiträge während der Zeit des eingeschränk- ten Regelbetriebs. Das war die Kritik, die vielfach an uns herangetragen wurde in den letzten Tagen und Wochen. Das ganze gepaart mit Unverständnis und einem Gefühl von Ungerechtig- keit bei den Eltern. Ich bin ganz ehrlich, wir haben es uns als Fraktion auch nicht ganz leicht gemacht, diese Ent- scheidung, für diese Verwaltungsvorlage zu stimmen. Aber haben uns dann im Endeffekt doch so entschieden. Es ist eben auch in dieser Verwaltungsvorlage so angelegt, dass es ein Entge- genkommen an die Eltern ist. Wir haben eine anteilige Berechnung erst ab dem Zeitpunkt des Betreuungsbeginns, der in der Vorlage steht. Die tageweise Abrechnung, so wurde uns deutlich gemacht in Gesprächen mit Frau Langeneckert von der Sozial- und Jugendbehörde, für einen sehr geringen Personenkreis, für eine sehr kurze Zeit, wäre ein sehr hoher zusätzlicher Aufwand für eine überschaubare Zahl von Einzelfällen. Zusätzlich sind es genau die sozial Benachteiligten in unserer Stadtgesellschaft, die von vornherein keine Gebühren zahlen. 30 % an der Zahl. Wir werden diese Zahl heute noch erweitern im nächsten Antrag, der auf der Tagesordnung steht. Das heißt, die haben auch keine Rückerstattungen, von denen sie ausgehen müssen. Den betroffenen Eltern werden bereits 80 % der Beiträge durch die Stadt erstattet. Wir reden hier von den übrigen 20 %. Das heißt, das ist eine relativ kleine Kröte, die man schlucken muss. Gleichzeitig muss man sagen, was noch viel wichtiger und vielfach unerwähnt geblieben ist, dass das ein Kraftakt für die Mitarbeitenden in den Kitas war, ein Kraftakt für die Menschen in der Verwaltung, in dieser völlig neuen Situation all das zu koordinieren mit begrenzten perso- nellen und finanziellen Mitteln. Das heißt, an der Stelle wäre ein großer Dank aus unserer Sicht an die Sozial- und Jugendbehörde und all ihren Mitarbeitenden angebracht. Wir reden gleich im nächsten TOP noch über die neue Beitragssystematik und über die Deckelung der Beiträge, die dann auch in der Zukunft passieren soll. Das ist die viel größere Entlastung angesichts der klei- nen Trübung im Wasser. Deswegen stimmt unsere Fraktion heute gerne zu. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Ich darf auch für meine Fraktion sagen, dass wir natürlich sehr froh sind, dass unsere Einrichtungen seit dem 29. Juni wieder geöffnet sind für alle Kinder. Es war wirklich eine schwere Durststrecke, die die Familien durchmachen mussten in den Wo- chen davor. Natürlich ist es so, dass in einer solchen Situation wir nicht jedem individuellen Anliegen entgegenkommen können. Meine Fraktion kann sehr den Unmut einiger Eltern nach- vollziehen, die sich jetzt ungerecht behandelt fühlen. Da gibt es auch Einzelfälle, wo es wirklich ungleich erscheint, wenn das Kind zum Beispiel nur an einem Tag in der Woche in der Einrich- tung war, aber dies seit Anfang des Monats tut, trotzdem den vollen Beitrag bezahlen muss. Deswegen hatten wir auch schon in der Jugendhilfeausschusssitzung darum gebeten, ob es denn nicht doch möglich ist, seitens der Verwaltung ein einfaches Verfahren hinzubekommen, um diesen Sonderfällen gerecht zu werden. Denn wir sehen schon, dass eine taggenaue Berechnung der Beiträge doch sehr aufwändig ist für die Verwaltung. Insofern wollen wir diesen Weg nicht gehen. Wir appellieren aber gerne – 3 – noch einmal an die Verwaltung, zu sagen, wenn es eine Möglichkeit gibt, in besonderen Einzel- fällen vielleicht entgegenzukommen, dann würden wir das ebenso unterstützen. Für heute tra- gen wir die Vorlage mit. Auch begrüßen wir es, dass wir jetzt den Einsatz von geeigneten Kräf- ten möglich machen, um die Personalsituation in unseren Kitas gut zu haben und eine entspre- chende gute Betreuung für unsere Kinder vorhalten zu können. Stadträtin Melchien (SPD): Auch wir folgen der Beschlussvorlage der Verwaltung, die Elternbei- träge für den entsprechenden Zeitraum anteilig zu erstatten. Sehr gerne hätten wir den Eltern diese Beiträge vollumfänglich erstattet. Dass dies finanziell nicht möglich ist, dürfte allen hier im Hause klar sein, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir die Einrichtung der Kinderbetreu- ung bei allen Einschränkungen grundsätzlich erhalten mussten, und das mit einem sehr großen finanziellen Aufwand. Die Verwaltung hat ausführlich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses dargestellt, dass eine taggenaue Abrechnung für alle Kinder in Betreuung einen sehr hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen würde. Natürlich kann man in Anbetracht der Belastung, die Eltern mit Kindern in den letzten Wochen und Monaten zu tragen hatten, eine solche taggenaue Abrechnung, die die Verwaltung mit dem vorhandenen Personal kaum leisten kann, dennoch fordern, wie es DIE LINKE. hier tut und wie wir es auch in zahlreichen Schreiben lesen mussten. Man muss es aber dennoch als zynisch bezeichnen, wenn man diese Forderung, wie es DIE LINKE. in ihrem Antrag getan hat, mit gro- ßem Vertrauen in die Verwaltung begründet. Denn diese hat in der Ausschusssitzung sehr klar dargelegt, dass es so nicht leistbar ist. Wir haben es ausgiebig diskutiert. Wir haben es abgewo- gen. So kommen auch wir als SPD-Fraktion zum Schluss, dass es nicht so einfach gewährleistet werden kann. Umso wichtiger ist auch aus Sicht der SPD-Fraktion, insgesamt die nächsten Schritte in Richtung Gebührenfreiheit zu gehen. Deshalb freuen wir uns, gleich im nächsten Tagesordnungspunkt Eltern von Kindern in Karlsruhe spürbar zu entlasten und das auch dauerhaft. Stadtrat Høyem (FDP): Herr Bürgermeister Lenz, wir haben dieses Thema diskutiert. Ich verste- he unsere GRÜNE- und SPD-Kollegen, dass die auch das Problem haben zwischen Aufwand in der Verwaltung und der Gerechtigkeit. Zuerst sollte man einmal Danke an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagen, und auch Danke allen, die in den Kitas gearbeitet haben. Aber die Eltern waren auch in einer sehr schwierigen Situation. Ich denke, dass es möglich ist, ohne so viel Aufwand, wie Herr Lenz sagt, doch eine Lösung zu finden. Zu unserer Diskussion zwischen Gerechtigkeit und eines Verwaltungsaufwands ist trotzdem, dass wir dem LINKE.-Änderungsantrag zustimmen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion kann im Gegensatz zu den GRÜNEN und der SPD diese Kröte nicht schlucken. Wir werden dem Antrag der LINKE. zustimmen. Denn das ist ein Antrag, der gerecht ist, gerecht gegenüber den Eltern. Wenn hier auf diese 80 % hingewie- sen wird, dann möchte ich noch einmal daran erinnern, dass es nur 80 % der städtischen Bei- träge sind und nicht 80 % der realen Beiträge in den einzelnen Einrichtungen, die dort sehr un- terschiedlich sind. Ich kann die Information, die wir in den letzten Tagen von betroffenen Eltern und Einrichtungen bekommen haben, nicht mit einer Handbewegung wegschicken. Wir sind auch der Meinung, dass ein Weg gefunden werden muss, tagesgenau abzurechnen. Da sehe ich es so, dass man enger mit den Einrichtungen zusammenarbeiten muss. Denn die haben das – 4 – schon aktenkundig für sich. Die haben diese Bürokratie, die jetzt wie ein Popanz aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion hier aufgebaut wird, schon praktisch in ihren Akten. Da müsste die Verwaltung nur bitten, darauf zugreifen zu können. Dann gehe ich davon aus, dass diese überbordende Bürokratie nicht wirklich greift. Wir sind der Meinung, da muss die Verwal- tung noch einmal in die Richtung denken, wie gesagt, mit den Einrichtungen sprechen und sich von dort die tagesgenauen Zahlen abholen. Stadträtin Fenrich (AfD): Wir als kleine Fraktion sind heute in der glücklichen Lage bei diesem Tagesordnungspunkt, dass alle Vorredner schon gesagt haben, was darüber zu sagen ist. Man darf natürlich nicht vergessen, dass die Eltern in der Corona-Situation einer besonderen Schwierigkeit ausgesetzt waren. Das verkennen wir nicht. Aber es ist gesagt worden, dass hier ein finanzieller Aufwand betrieben werden muss, dass der Verwaltungsaufwand sehr hoch wä- re, wenn man das tageweise abrechnen würde. Das wird wahrscheinlich nicht zu realisieren sein. Da viele Beiträge von der Stadt schon subventioniert werden, denken wir als Fraktion, ist das zu verkraften. Ganz besonders möchte ich hervorheben, dass der erste Redner bei diesem Tagesordnungs- punkt, Herr Kollege Bauer, alles gesagt hat, was wir auch besprochen haben. Das ist ganz selten, dass die AfD d‘accord geht mit den GRÜNEN. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Vielen herz- lichen Dank, Herr Bauer, Sie haben alles gesagt, wofür wir auch stehen. Das ist das eine. (Unruhe, Zurufe) - Danke schön. Sie brauchen sich nicht zu bedanken. Noch ein Punkt zu den geeigneten Kräften, die vier Wochen einspringen können für diejenigen Kräfte, die corona-bedingt ein Attest haben und in den Einrichtungen nicht arbeiten dürfen. Selbstverständlich stimmen wir da zu. Insgesamt ist die Beschlussvorlage für uns soweit in Ordnung. Wir stimmen zu. Den weiterge- henden Änderungsantrag der GRÜNEN, die eine tageweise Abrechnung möchten, würden wir ablehnen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich kann den Schmerz von Kollege Bauer bis hierher nach vor- ne in die erste Reihe spüren. Zunächst einmal würde ich mich heute auf unseren vorliegenden Änderungsantrag beschrän- ken. Dieser Änderungsantrag kam erst so spät und deshalb standen vielleicht auch andere Frak- tionen nicht mit darauf, weil wir bis Montagabend gehofft hatten, dass ein Signal der Verwal- tung kommt, dass sie eine gute Lösung gefunden hat, nachdem im Jugendhilfeausschuss bei zahlreichen Stadträten bei den Ausführungen der Verwaltung ein sehr tiefes Stirnrunzeln statt- gefunden hat. Ich habe den Herrn Hofmann noch sehr gut im Auge, wie er die Stirn gerunzelt hat, dass es nicht möglich sei, die Tage zu erfassen, an denen die Kinder in der Kita vor Ort wa- ren. Unser Antrag hat auch nichts mit Zynismus zu tun, Frau Melchien. Wir haben an vielen Stellen immer wieder sehr lobend die Verwaltung erwähnt, wegen der guten Zusammenarbeit mit den sozialen Trägern. An der Stelle hatten wir nur das Gefühl, dass es sicherlich möglich sei, eine – 5 – gute Lösung zu finden im Sinne aller Beteiligten. Dass das nicht erfolgt ist, hat uns dazu bewo- gen, unseren Änderungsantrag einzureichen. Wir hoffen natürlich, dass der am Ende mehrheit- lich angenommen wird. Denn ich glaube, das wäre in Zeiten von Corona trotz der schwierigen Haushaltslage noch einmal ein wichtiges politisches Zeichen an die Familien, dass sie eine dem- entsprechende Unterstützung haben, und dass auch kein Gefühl der Ungerechtigkeit auf- kommt, wenn es dann nicht einmal ein Gefühl ist, sondern tatsächlich eine ist, wenn ich mein Kind nur an wenigen Tagen in die Kita schicken kann, ohnehin eine finanziell private schwierige Situation habe und dann den vollen Beitrag zu zahlen habe. Da würde ich das Gefühl der Unge- rechtigkeit auch als Elternteil nachvollziehen können. Herr Bürgermeister Lenz hat mit seinen Ausführungen im Jugendhilfeausschuss noch einmal bewirkt – vielen Dank an dieser Stelle -, dass wir in den letzten Tagen zahlreiche Post in unsere Fraktionsgeschäftsstellen bekommen haben. Da sind Sie ein wesentlicher Treiber davon, was uns allen große Aufwände verursacht hat. Aber ich hoffe trotzdem, dass wir heute diesen Ände- rungsantrag verabschieden, oder – falls er abgelehnt würde – die Verwaltung noch einmal in sich geht und noch einmal überlegt, ob nicht ein anderes Verfahren möglich wäre, was noch einmal ein Schritt in die richtige Richtung wäre. Am Ende kann ich nur dafür werben, dass wir diesem Änderungsantrag zustimmen. Das wäre noch einmal ein letztes familienpolitisches Sig- nal an die Karlsruher Familien. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Herr Bürgermeister Lenz, ich wollte das gleiche sagen. Es war ein strategischer Fehler zu sagen, bei mir kamen keine Beschwerden an. Jetzt haben wir in der Tat im Nachgang zu diesem Aufruf unglaublich viele Mails von Eltern, das ging rum, in vielfacher Ausfertigung erhalten. Wir hatten viel Arbeit damit. Es ist in der Tat schwierig abzuwägen, für wen ist was gerecht. Natürlich finde ich es als Elternteil auch ungerecht. Ich würde mich wahr- scheinlich genauso darüber aufregen. Aber gleichzeitig muss man auch wissen, die Stadt muss etwas vorhalten. Die Träger haben einen Dienst vorzuhalten. Der kostet auch weiter, ob die Kinder da sind oder nicht. Es sind zwei Dinge. Deswegen würde ich gerne um einen dritten Weg werben. Machen Sie uns einmal ein Angebot, wie man dem entgegenkommen könnte, doch noch einen dritten Weg zu finden. Also nicht tagesgleich, aber vielleicht können Sie irgendwo eine gerechtere Lösung bringen, die den Eltern einleuchtet, dass sie passt und dass sie richtig ist. Das wäre meine Bitte. Ansonsten sind wir mit der Vorlage einverstanden. Den Änderungsantrag in dieser Form würden wir ablehnen. Stadtrat Hofmann (CDU): Entschuldigen Sie bitte, dass ich die Debatte kurz verlängere. Aber so können wir es nicht stehen lassen. Es gibt hier nicht Gute oder Böse oder Gerechte und Unge- rechte. Der Teufel steckt im Detail in dieser Vorlage. Ich glaube, dass viele der Eltern, die uns geschrieben haben, diese Vorlage so im Detail gar nicht kennen und gar nicht wissen, was da drin steht. Hier steckt schon eine Differenzierung drin. Wenn ein Kind nämlich erst am 25. zum Beispiel in die Kita geht, dann zahlt das Elternteil auch nur ein Viertel dieses Betrags. Hier ist schon eine Differenzierung mit drin. Genau das hat Herr Bürgermeister Lenz uns das letzte Mal im Jugendhilfeausschuss erklärt, dass wir hier ein Stück weit Gerechtigkeit schaffen. Wir schaf- fen nicht die punktuelle Gerechtigkeit, Tag für Tag. Aber hier müssten wir so viel Geld aufwen- den, neues Personal zusätzlich nehmen, die das entsprechend ausrechnen. Da wäre unverhält- nismäßig. – 6 – Aber ich sehe trotzdem – deswegen ist mein Stirnrunzeln berechtigt – noch einen gewissen Spielraum, dass wir es vielleicht im Einzelfall bei dem einen oder anderen, der wirklich nur an einem Tag da war, regeln können. Das kann man doch einzeln regeln, wenn jemand kommt, und nicht eine generelle tagesgenaue Abrechnung fordern. In dem Fall können wir, wie meine Kollegin vorhin schon sagte, entsprechend zustimmen. Ich will noch einmal betonen, hier geht es nicht um gerecht und ungerecht. Ich denke, ein gewisser Gerechtigkeitsbereich ist schon drin. Es war auch nicht gerecht, wer als systemrelevant bezeichnet wurde und wer nicht. Es war nicht gerecht, dass einige Eltern komplett zuhause bleiben mussten und andere nicht. Bitte, lassen Sie uns den Weg, den wir ganz sachlich und gut gegangen sind, auch weiter zusammen gehen. Ich bin mir ganz sicher, dass es viele Eltern draußen dann auch verstehen würden. Ich bitte aber auch noch einmal das Dezernat, wie meine Kollegin gesagt hat, wirklich bei diesen Einzelfällen, wenn wirklich das eine oder andere schwierig ist aufgrund von Kurzarbeit, zu ver- suchen, den einen oder anderen zu unterstützen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Herr Bimmerle, ich finde es ziemlich unangemessen, wie Sie hier sagen, da sind Leute ungerecht behandelt worden. Sie müssen bedenken, in welcher hervorra- genden Situation wir uns als Eltern von Kindern, die in Kindertagesstätten oder in Schülerhorten betreut werden, in Karlsruhe befinde. Ich gehöre auch dazu. Wenn Sie einmal wenige Kilometer Richtung Süden fahren, in die Schweiz, werden Sie feststellen, was eine Kinderbetreuung ei- gentlich kostet. Dann werden Sie merken, dass wir als Eltern hier massiv staatlich und von der Stadt unterstützt werden. Wir müssen etwa nur ein Fünftel der Kosten bezahlen, die für die Betreuung unserer Kinder anfallen. Darüber hinaus gewährt die Stadt Karlsruhe bei Geschwis- terkindern noch zusätzliche Nachlässe. Wir haben es als Eltern bereits sehr gut in Karlsruhe. Wenn man bedenkt, dass dieser Service, dieser Dienst all die Jahre zuverlässig erbracht wird und wir uns als Eltern voll darauf verlassen können, dann muss ich sagen, dass in so einer Krise, von der jeder unterschiedlich betroffen ist – bei uns mussten auch die einen zuhause bleiben, die anderen mussten ganz normal zur Arbeit kommen – man auch hinnehmen muss, dass man bei der einen Sache etwas Nachteile hat im Vergleich zu anderen, und in anderen Bereichen dafür wieder Vorteile. Deswegen finde ich es nicht richtig, in so einer Situation, wo wir als El- tern schon stark subventioniert werden, dann noch auf den letzten Heller und Pfennig von der Stadt ausrechnen lassen zu wollen, wieviel rückzuerstatten ist. Denn diese Kosten muss auch wieder die Allgemeinheit bezahlen. Diese Kosten für dieses Nachrechnen muss die Allgemein- heit bezahlen. Das sind städtische Kosten, die der Steuerzahler letztendlich zu tragen hat. Da muss man einfach der Verwaltung glauben, wenn sie sagt, es ist unverhältnismäßig. Da müssen wir als Eltern einfach akzeptieren, dass wir an der Stelle vielleicht ein paar Euro zuviel bezahlen. Aber dafür können wir diesen Dienst, den uns die Stadt, den uns die freien Träger bieten, auch sonst immer wieder in Anspruch nehmen. Darüber freuen wir uns als Eltern. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich wollte nochmals betonen, dass ich gesagt habe, es könnte ein Gefühl der Ungerechtigkeit entstehen. Das ist ein ganz großer inhaltlicher Unterschied. Ich habe auch nicht gesagt, dass es eine böse Verwaltung gibt und eine gute Fraktion, die den Än- derungsantrag wollte. Das habe ich auch nicht gesagt. Wir haben nur im Detail einen Unter- schied bei einem gewissen Punkt. Das ist mir noch einmal wichtig klarzustellen für die Öffent- lichkeit. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass wir anders als andere Städte zunächst einmal alle Zahlungen an die sozialen Träger fortgesetzt haben, ohne dass überhaupt nachgewiesen werden musste, was an Aufwand noch weiter da war und was nicht da war. – 7 – Dann haben wir eine Notbetreuung mitunterstützt und bei unseren eigenen Einrichtungen durchgeführt, für die für die ersten sechs Wochen überhaupt keine Beiträge erhoben wurden. Dann wurde die Notbetreuung ab 18. Mai kostenpflichtig. Jetzt geht es um die Stufe, wo eigent- lich fast alle theoretisch wieder ein Angebot aus ihren Einrichtungen bekommen konnten. Da haben die Träger ganz unterschiedliche Angebote gemacht. Es gibt rollierende Systeme, es gibt eingeschränkte Öffnungszeiten, es gibt tageweise. Jeder Träger und oft auch jede Einrichtung hat es etwas anders gemacht. Da ist es ein pragmatischer Weg, und zwar nicht nur aus Gründen der Bürokratie, dass wir dann sagen, ab dem Zeitpunkt, wo jemand das Angebot in Anspruch nimmt, das er von seiner Kindertagesstätte bekommt, soll er wieder den Beitrag zahlen, zu dem er sich ursprünglich verpflichtet hat. Nicht zahlen müssen es die 30 %, die sowieso unter die wirtschaftliche Jugendhilfe fallen. Nicht zahlen müssen es die Geschwisterkinder. Wenn jemand durch Kurzarbeit oder was auch immer, jetzt in eine bedürftige Lage kommt, dann wird er auch unter diese wirtschaftliche Jugendhilfe fallen. Natürlich kann ich dann Einzelfälle über den Trä- ger abbilden. Uns geht es auch gar nicht darum, dass wir das alles entscheiden, sondern wir rechnen mit den Trägern so ab. Auch der Träger kann es wieder völlig unterschiedlich mit seinen Eltern handha- ben. Es geht hier vor allem um die Schnittstelle Stadt zu den Trägern und Erstattung der mögli- chen ausfallenden Kindertagesstättengebühren. Ein Träger kann es dann natürlich auch wieder ganz anders für sich handhaben. Wenn Sie einmal andersherum denken, hätten wir eigentlich zu Beginn der Corona-Zeit alle Betreuungsverträge aufkündigen müssen, weil wir zu den Beträgen gar nicht mehr in der Lage gewesen wären, die Betreuung sicherzustellen. Dann hätte man in Anbetracht der jeweiligen Möglichkeiten überhaupt noch Betreuung anzubieten, neue Betreuungsverträge schließen müssen. Dann hätten die Eltern einen mehrfach höheren Beitrag zahlen müssen, weil ein Be- treuungstag unter Corona-Bedingungen für den Träger viel teurer ist, als ein Betreuungstag unter nicht Corona-Bedingungen, weil er Gruppen ganz anders aufteilen muss, Personal vonei- nander trennen usw. Ich glaube deswegen, dass wir in Anbetracht der Gesamtabfolge und der Gesamtdiskussion eigentlich ganz gute pragmatische Lösungen gefunden haben, die eigentlich von allen ein Stück weit auch ein Beitrag der Solidarität zum Erhalt dieses Systems abfordert. Insofern halte ich das nicht nur aus Bürokratiegründen, sondern auch aus anderen Gründen für ein gerechtfertigtes Vorgehen und bin insgesamt sehr dankbar, dass Sie dieser Argumentation der Verwaltung folgen können. Ich sage aber auch zu – ich weiß, die einzelnen Träger sind so- wieso frei in ihrer Gestaltung -, dass man mit Sicherheit bei einzelnen Elternpaaren oder Allein- erziehenden, die in einer besonderen Situation sind, Einzellösungen finden wird. Theoretisch würde nach der tageweisen Abrechnung dann die Diskussion kommen, ich habe zwar an dem Tag mein Kind gebracht, aber statt der 8 Stunden hat mir die Kita nur 6 Stunden angeboten. Dann kommen wir in die nächste Diskussion. Wenn das gerecht ist, dass man für die Leistung bezahlt, die man bekommt, aber die alten Betreuungssätze unterstellt, ist es ungerecht. Aus Sicht des Trägers ist es ungerecht, dass er eine Leistung bringen muss, die ihn vielleicht das Dreifache an Personalkosten abfordert und er soll es trotzdem nur zu einem Drittel anbieten. Für alle Seiten wird es nie gleichzeitig gerecht. Ich glaube, dass wir einen ganz guten Weg ge- funden haben, durch diese Pandemie mit verschiedenen Abschnitten, die jeweils angepasst waren an die Nachfrage und die Möglichkeiten an Notbetreuung, Regelbetreuung, geregelter oder kontrollierter Regelbetreuung. – 8 – Damit kommen wir zum Änderungsantrag der LINKE. Ich bitte Sie um das entsprechende Kar- tenzeichen. – Das sind 11 Zustimmungen und ansonsten Ablehnung. Das sind bei 48 Anwesen- den 37 dagegen und 11 dafür. Wir kommen damit zur unveränderten Beschlussvorlage der Verwaltung. Da bitte ich Sie auch um Ihr Kartenzeichen. – Da sehe ich 4 Gegenstimmen, ansonsten nur Zustimmung. Dann sind wir bei 44 Zustimmungen und 4 Gegenstimmen, damit mehrheitlich angenommen. Ich glaube, dem vielfach vorgetragenen Dank an die Trägerinnen und Träger, Erzieherinnen und Erzieher und auch unsere Dezernate und allen, die mitgeholfen haben, können wir uns alle ger- ne anschließen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. August 2020