Auswirkungen der Corona-Krise auf die Leistungsangebote in der Sozial- und Jugendhilfe: Kindertagesbetreuung (Fortschreibung)

Vorlage: 2020/0775
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2020

    TOP: 6.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Corona Krise Kindertagesbetreuung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0775 Dez. 3 Auswirkungen der Corona-Krise auf die Leistungsangebote in der Sozial- und Jugendhilfe hier: Kindertagesbetreuung (Fortschreibung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 30.06.2020 6.1 X Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Vorgehensweise im Bereich der Kindertagesbetreuung im Zusammenhang mit der Corona-Krise zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von 450.400 Euro Mehraufwendungen zur Kompensation der Kita-Beiträge der freien Träger und die Übernahme der Mindererträge von 108.000 Euro der erlassenen Kita-Beiträge der städtischen Einrichtungen in der Schließzeit vom 16. Juni 2020 bis zum 28. Juni 2020. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/ Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Mehraufwendungen: 450.400 Euro/ Zeitraum Mindererträge: 108.000 Euro/Zeitraum Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen und die Finanzierung im gesamtstädtischen Interesse IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bereits in den Sitzungen des Gemeinderats vom 28. April 2020 (Vorlage TOP 8.1 Nr. 2020/431) und 26. Mai 2020 (Vorlage TOP 12.2 Nr. 2020/537) wurden die gravierenden Auswirkungen im Bereich der Sozial- und Jugendbehörde aufgrund der von der Landesregierung Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verordneten Schließung der Schulen, Kindertageseinrichtungen und –pflegestellen vom 17. März bis voraussichtlich 15. Juni 2020 dargestellt. 1. Allgemeine Situation Gemäß dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 28. April 2020, „Gemeinsamer Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie“, erfolgt die schrittweise Öffnung der Kindertageseinrichtungen in vier Phasen. In Baden-Württemberg wurden bislang die Phasen 1 bis 3 umgesetzt. Im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs können seit dem 18. Mai 2020 maximal 50 Prozent der Kinder, bezogen auf die in der Betriebserlaubnis genehmigte Gruppengröße, vor Ort betreut werden. Den Trägern wurden Spielräume ermöglicht, um im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten individuelle Konzepte zu entwickeln, um eine schrittweise Öffnung der Betreuung umsetzen zu können. Mit Stand vom 15. Juni 2020 werden in der Stadt Karlsruhe insgesamt 4.601 Kinder in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege betreut. Dies entspricht einer Quote von insgesamt rund 40 Prozent. Von diesen 4.601 Kindern sind 1.524 Kinder unter 3 Jahre alt und 3.077 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Alle Träger von Kindertagesstätten bieten in 202 Kindertagesstätten erweiterte Notbetreuung und Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb an. Mit Stand vom 15. Juni 2020 befinden sich insgesamt 400 Schulkinder in Notbetreuung. Die Notbetreuung wird über die Schulen gesteuert und liegt im Zuständigkeitsbereich des Schul- und Sportamts. Die Anzahl der Kinder wird über die betreffenden Grundschulen statistisch erfasst. Mit dem „Konzept zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in Baden- Württemberg: Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ und der Vierten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 16. Juni 2020 soll ab dem 29. Juni 2020 in die vierte Phase des Rahmenkonzepts übergegangen werden, welche die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen vorsieht. Damit entfällt die eingerichtete Notbetreuung, und der Betrieb orientiert sich bezüglich der Anzahl an Gruppen, Gruppengröße und Betreuungszeiten wieder an der Betriebserlaubnis. Auch die Tagespflegestellen können ab dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb ohne Einschränkungen öffnen, sofern die gemeinsamen Schutzhinweise von KVJS, Unfallkasse BaWü und Landesgesundheitsamt eingehalten werden. 2. Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft Für die Zeit der Schließungen der städtischen Kindertageseinrichtungen werden für Kinder, die gar nicht (auch nicht in der Notbetreuung) betreut werden, bis zum 28. Juni 2020 keine Entgelte erhoben. In der Zeit vom 16. Juni bis 28. Juni 2020 ist daher mit voraussichtlichen Mindererträgen in Höhe von insgesamt rund 108.000 Euro zu rechnen. Ab dem 29. Juni 2020 werden für alle Kinder wieder die vertraglich vereinbarten Entgelte auf Grundlage der Benutzungsordnung erhoben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Kindertageseinrichtungen in freier und privat-gewerblicher Trägerschaft Bis zur Aufnahme des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen zum 29. Juni 2020 sollten den freien Trägern die Elternbeiträge bis zur Höhe des städtischen Beitragsniveaus über den 15. Juni 2020 hinaus bis zum 28. Juni 2020 nach den bisherigen Regelungen erstattet werden. Die Erst- und Geschwisterkinderzuschüsse werden gemäß der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ weitergewährt und bleiben unberührt. Den Trägern wird empfohlen, ab dem 29. Juni 2020 für alle Kinder wieder die vertraglich vereinbarten Entgelte auf Grundlage der Betreuungsverträge zu erheben. Vorbehaltlich etwaiger anderer öffentlich-rechtlicher bzw. gesetzgeberischer Vorgaben wäre für die Kompensation der Elternbeiträge für die Betreuung für Kindertageseinrichtungen, Kinderkrippen und Horte freier Träger unter Berücksichtigung der zuvor genannten Betreuungsquote von 40 Prozent mit Mehraufwendungen für den Zeitraum vom 16. Juni bis 28. Juni 2020 in Höhe von rund 450.400 Euro (orientiert an dem Niveau der städtischen Beiträge) zu rechnen. Die Erstattungen im Rahmen der Geschwisterkinderzuschüsse wurden dabei berücksichtigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Vorgehensweise im Bereich der Kindertagesbetreuung im Zusammenhang mit der Corona-Krise zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von 450.400 Euro Mehraufwendungen zur Kompensation der Kita-Beiträge der freien Träger und die Übernahme der Mindererträge von 108.000 Euro der erlassenen Kita-Beiträge der städtischen Einrichtungen in der Schließzeit vom 16. Juni 2020 bis zum 28. Juni 2020.

  • Protokoll TOP 6.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. Juni 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 6.1 der Tagesordnung: Auswirkungen der Corona-Krise auf die Leistungsangebote in der Sozial- und Jugendhilfe: Kindertagesbetreuung (Fortschreibung) Vorlage: 2020/0775 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Vorgehensweise im Bereich der Kindertagesbetreuung im Zusam- menhang mit der Corona-Krise zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von 450.400 Euro Mehraufwendungen zur Kom- pensation der Kita-Beiträge der freien Träger und die Übernahme der Mindererträge von 108.000 Euro der erlassenen Kita-Beiträge der städtischen Einrichtungen in der Schließzeit vom 16. Juni 2020 bis zum 28. Juni 2020. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6.1 zur Behandlung auf: Sie kennen das schon. Wir hatten es schon in zwei Etappen hier zur Beschlussfassung gebracht. Jetzt liefern wir noch die letzten zwei Wochen dieses Zeitraums nach. Ich denke, wir können sofort in die Abstimmung gehen. – Damit einstimmig angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 2 – Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. Juli 2020