Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe: Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsreduzierung

Vorlage: 2020/0770
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.07.2020

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.07.2020

    TOP: 1

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anhang Finanzierungssystematik
    Extrahierter Text

    Neue Finanzierungssystematik in Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe Anlage Entwicklung der Einkommensgrenzen im Rahmen der einkommensabhängigen Beitragsreduzierung für Kindertagesstätten Ist-Situation (Sätze ab 1. Januar 2020)MonatsbeträgeMonatsbeträgeMonatsbeträgeMonatsbeträge (Einkommensgrenzen entsprechen SGB XII)Fam. mit 2 Pers.Fam. mit 3 Pers.Fam. mit 4 Pers.Fam. mit 5 Pers. Angenommener Kitabeitrag, der in Rechnung gestellt wird275 €275 €275 €275 € Grundbetrag Haushaltsvorstand864 € 864 € 864 € 864 € Zuschlagsbetrag für die weiteren Familienmitglieder303 € 606 € 909 € 1.212 € Angenommene Kaltmiete (entsprechend dem zulässigen Höchstbetrag für Miete, angesichts des Mietniveaus in Karlsruhe ist dies angemessen) 632 € 752 € 876 € 1.001 € EKG 1 (heute: bis dahin volle Übernahme)1.799 € 2.222 € 2.649 € 3.077 € Anteil des übersteigenden Einkommens, das freigelassen wird:30%40%50%60% EKG 2 (heute: anteilige Ermäßigung, darüber keine)2.192 € 2.680 € 3.199 € 3.765 € Erhöhung der Einkommensgrenze in %22%21%21%22% Erhöhung der Einkommensgrenze absolut393 € 458 € 550 € 688 € 1. Hinweis: Die zweite Einkommensgrenze ist abhängig von der Höhe des Kitabeitrags. Das übersteigende Einkommen soll zum angegebenen Prozentsatz jeweils freibleiben. Je höher der Kitabeitrag, desto höher die zweite Einkommensgrenze, ab der voll bezahlt werden muss. 2. Hinweis: Besondere Belastungen, z.B. weitere Unterhaltsverpflichtungen, werden der ersten Einkommensgrenze hinzugerechnet. Im vorliegenden Modell gehen wir von keinen besonderen Belastungen aus. Vorschlag: Erhöhung der Einkommensgrenzen um 20 % bzw. 30 % EKG 1 1.799 € 2.222 € 2.649 € 3.077 € EKG 3 (plus 20 %, zukünftig: bis dahin volle Übernahme des Kita-Beitrags)2.159 € 2.666 € 3.179 € 3.692 € Bis zu dieser Grenze, die in Abhängigkeit vom Kitabeitrag in der Nähe der EKG 2 liegt, wird zukünftig der Beitrag nicht nur anteilig erlassen, sondern vollständig. EKG 4 (plus 30 %, zukünftig: bis dahin 50 % Ermäßigung des Kita-Beitrags)2.339 € 2.889 € 3.444 € 4.000 € Die besonderen Belastungen werden auch zukünftig individuell festgestellt und den jeweiligen Grenzen von EKG 3 und EKG 4 hinzugerechnet.

  • Neue Finanzierungssystematik
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0770 Dez. 3 Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe: Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsreduzierung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 08.07.2020 1 x vorberaten Gemeinderat 21.07.2020 7 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss: 1. Familien mit Erstwohnsitz in Karlsruhe, die mit ihrem Einkommen 20 Prozent der allgemeinen Einkommensgrenze nicht überschreiten, werden auf Antrag ab 1. März 2021 die Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderkrippen vollständig erstattet. 2. Familien mit Erstwohnsitz in Karlsruhe, die mit ihrem Einkommen 30 Prozent der allgemeinen Einkommensgrenze nicht überschreiten, werden ab 1. März 2021 auf Antrag 50 Prozent der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderkrippen erstattet. 3. Das Verfahren folgt den Regelungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. 4. Zeitgleich zum 1. März 2021 wird das seit dem 1. September 2019 geltende monatliche städtische Beitragsniveau (Eckbeiträge), welches von allen Einrichtungen anzustreben ist um jeweils 3 Prozent gerundet auf volle Euro angehoben. 5. Über eine entsprechende Anpassung der städtischen Beiträge entscheidet der Gemeinderat zeitnah. Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss der inhaltlichen Konzeption zu und nimmt die finanziellen Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis. Die abschließende Etatisierung im Haushaltplan für das Jahr 2021 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen. Damit wird ein Vorgriff auf die Haushaltsbeschlussfassung vermieden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 2021: ca. 950.000 Euro ab 2022ff.: ca. 1.090.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden. Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Die Entscheidung obliegt hinsichtlich der Etatisierung dem Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021. IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Einkommensabhängige Beitragsreduzierung Zum 1. September 2019 hat die Stadt Karlsruhe durch eine deutliche Anhebung des Erstkinderzuschusses die Beiträge in den Kindertagestätten freier Träger abgesenkt. Hierfür wurde ein Haushaltsvolumen von 5 Millionen Euro jährlich vom Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Ziel ist, dass in einem ersten Schritt in allen Kindertagesstätten ein einheitliches städtisches Beitragsniveau, orientiert an den früher niedrigeren Gebühren der städtischen Einrichtungen, Maßstab für die Elternbeiträge ist. Weitere Schritte zur Beitragssenkung sollen in den kommenden Jahren folgen. Im Rahmen der im vorigen Jahr geführten Grundsatzdiskussion wurden auch weitere Maßnahmen erörtert. Aus den Reihen des Gemeinderates wurde eine Verstärkung einer einkommensabhängigen Beitragsreduzierung ins Gespräch gebracht. Entsprechend hat der Gemeinderat am 14. Mai 2019 (Vorlage-Nr. 2019/0302) beschlossen, den Einstieg in die einkommensabhängige Beitragsreduzierung, über die Regelungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hinaus, zum 1. September 2020 vorzusehen. Die konkrete Ausgestaltung wollte der Gemeinderat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss separat beschließen. Hieran schließt diese Vorlage an. Konkret soll nun die Verstärkung einer einkommensabhängigen Beitragsreduzierung zum 1. März 2021 in Kraft treten. Die besondere Situation angesichts der Coronakrise macht es erforderlich, den Entscheidungen des Gemeinderates bei den Haushaltsberatungen im Dezember 2020 nicht vorzugreifen und deshalb das Inkrafttreten um ein halbes Jahr nach hinten zu verschieben. In Karlsruhe existiert mit der Übernahme der Elternbeiträge durch den Jugendhilfeträger gemäß § 90 SGB VIII eine erste gesetzliche einkommensabhängige Beitragsreduzierung über die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Die geltende Regelung (entsprechend § 85 SGB XII) sieht ab 1. Januar 2020 einen Grundbetrag für den Haushaltsvorstand von 864 Euro und für jedes weitere im Haushalt lebende Familienmitglied einen Familienzuschlag von 303 Euro vor. Die Kaltmiete und Aufwendungen für besondere Belastungen werden gesondert berücksichtigt. Übersteigt das Einkommen die sich durch diese Berechnung ergebende Grenze (EKG 1), dann wird aktuell ein bestimmter Anteil des übersteigenden Einkommens freigelassen, bevor die Beitragspflicht einsetzt. Dies sind pro Familienmitglied 10 Prozent des übersteigenden Einkommens sowie ein zweiter Freibetrag von weiteren 10 Prozent des übersteigenden Einkommens für die Aufwendungen in der Kindertagesbetreuung. Erst aus dem restlichen Teil des übersteigenden Einkommens sind dann die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung zu zahlen. Diese (nicht ganz einfach zu durchschauende) Regelung bringt es mit sich, dass die so ermittelte zweite Einkommensgrenze (EKG 2) mit der Höhe der Kitabeiträge steigt, weil ein bestimmter Prozentsatz des übersteigenden Einkommens (in Abhängigkeit der Familiengröße) immer frei bleiben soll. Nach letzter Statistik vor September 2019 fielen rund 15 bis 20 Prozent aller Kinder in den Kindertageseinrichtungen unter diesen Befreiungstatbestand. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Diese Form der Beitragsübernahme für einkommensschwache Familien wurde zum 1. August 2019 durch ein Bundesgesetz („Gute-Kita-Gesetz“) in ihrem Anwendungsbereich erweitert. Generell werden nun gemäß § 90 Absatz 4 SGB VIII Bezieher von Leistungen nach SGB II, nach SGB XII, 3. und 4. Kapitel, Bezieher nach §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Bezieher des Kinderzuschlags gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz und die Bezieher von Wohngeld befreit. Insbesondere die beiden letztgenannten Gruppen sollten den Kreis der Berechtigten erweitern. Allerdings blieben die Auswirkungen dieser Erweiterung im ersten halben Jahr ihrer Gültigkeit hinter den Erwartungen zurück. Die Zahl der Anträge auf Entgeltbefreiung ist nur geringfügig angestiegen. Es gibt hierzu zwei Vermutungen: Der Personenkreis war zu wesentlichen Teilen bereits vorher befreit oder die Neuregelung ist noch nicht ausreichend bekannt. Eine deutliche Schwäche der bisherigen Regelung wurde auch durch die Erweiterung des Personenkreises nicht beseitigt. Es gilt bisher und zukünftig weitgehend die Regel: Entweder wird vollständig befreit oder es ist der volle Beitrag zu zahlen. Nach letzter Statistik kommen nur 95 Kinder in den Genuss einer teilweisen Kostenübernahme über die flexible zweite Einkommensgrenze. Überspitzt formuliert gilt nach den bisherigen Regelungen das Prinzip „Alles oder Nichts“. Mit dem nachfolgenden Vorschlag soll der Einstieg in eine stufenweise Reduzierung erreicht werden, der schwerpunktmäßig auf Familien des dritten Viertels der Einkommensverteilung abzielt. Es sollen mehr Familien einbezogen werden, aber für diejenigen mit etwas höheren Einkommen soll es nur eine Reduzierung des Beitrags geben und keine vollständige Befreiung. Die Einkommensprüfung soll in exakt derselben Weise stattfinden wie bisher bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Damit wird an bewährte Berechnungs- und Bearbeitungsformen angeknüpft. Es muss kein neues Schema entwickelt und verabschiedet werden. Geändert werden ausschließlich die Einkommensgrenzen und der Prozentsatz der Beitragsermäßigung. Der Vorschlag sieht wie folgt aus: 1. Viele, die bisher über die zweite Einkommensgrenze (EKG 2) nur eine anteilige Beitragsermäßigung erhalten haben, kommen nun in den Genuss einer vollen Übernahme. Dies wird dadurch erreicht, dass die erste Einkommensgrenze (EKG 1) pauschal um 20 Prozent erhöht wird. Diese neue Einkommensgrenze, die eine freiwillige Leistung der Stadt ist und über die zwingenden Bestimmungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hinausgeht, wird als EKG 3 bezeichnet. Der gewählte Erhöhungssatz sichert ab, dass auch bei hohen Kitabeiträgen in aller Regel niemand im Vergleich zum alten System benachteiligt wird. Alle Haushalte innerhalb von EKG 3 werden von den Kindergartenbeiträgen vollständig befreit. Die Berechnung mit den Zuschlägen von 10 Prozent je Familienmitglied und den 10 Prozent für die Kinderbetreuungskosten und damit die bisherige Ermittlung der EKG 2 entfällt ersatzlos. Das Berechnungsschema wird an dieser Stelle in der praktischen Bearbeitung deutlich einfacher. 2. Des Weiteren wird vorgeschlagen, bis zu einer vierten Einkommensgrenze (EKG 4), die 30 Prozent höher als die EKG 1 liegt, den Beitrag um 50 Prozent abzusenken. Die Auswirkungen sind im Einzelnen in der Anlage dargestellt. Konkret heißt dies, dass eine Familie mit zwei Kindern mit einem Einkommen bis circa 3.200 Euro netto von den Kitabeiträgen ganz befreit ist und bis circa 3.450 Euro einen um 50 Prozent ermäßigten Beitrag zu zahlen hat. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Für Alleinerziehende mit einem Kind liegt die Einkommensgrenze netto für die vollständige Befreiung von den Beiträgen bei circa 2.150 Euro und für die 50-prozentige Reduzierung bei circa 2.350 Euro. Es handelt sich hierbei nun um feststehende Beträge, weil für die Mietbelastung – angesichts des Mietniveaus in Karlsruhe – nun die möglichen Höchstbeträge eingesetzt wurden. Aus Sicht der Verwaltung ist dies eine fühlbare Verbesserung und Erweiterung gegenüber dem Ist- Zustand. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe, die auf Familien mit Erstwohnsitz in Karlsruhe begrenzt ist. Ähnlich wie bei der Ausweitung der bundesgesetzlichen Regelung ist auch bei diesem Vorschlag derzeit nicht genau abschätzbar, welcher Prozentsatz der Kinder hiervon begünstigt sein wird und welche Familien überhaupt einen solchen Antrag stellen. Es gibt keine ausreichend exakte Statistik, die die Einkommensverhältnisse der betroffenen Personengruppe mit angemessener Zuverlässigkeit abbildet. Die Offenlegung der Einkommensverhältnisse ist bei einer einkommensabhängigen Reduzierung oder Befreiung unumgänglich. Der große Vorteil der Neuregelung ist allerdings, dass konkrete Einkommensbeträge für die verschiedenen Familiengrößen nun kommuniziert werden können, die zur Befreiung beziehungsweise 50-prozentigen Reduzierung der Gebühren führen. Die zukünftige Regelung ist somit wesentlich klarer und eindeutiger. Die Experten in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe rechnen in den ersten Jahren mit 500 bis 600 zusätzlichen Anträgen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Gruppe bis zur EKG 3 nur eine Erhöhung der bisher bereits durch Ermittlung der EKG 2 gewährten Ermäßigung erfährt und die Gruppe bis EKG 4 nur eine Absenkung um 50 Prozent erhält. Im Durchschnitt wird bei beiden Gruppen von einer zusätzlichen, neuen Ermäßigung um 50 Prozent ausgegangen. Unter Berücksichtigung von 600 Kindern ist von einem zukünftigen Beitragsvolumen von circa 1,5 Millionen Euro auszugehen. Dies unterstellt, die begünstigten Kinder verteilen sich gleichmäßig auf die verschiedenen Angebotsformen und die unterschiedlichen Einrichtungen. Eine Reduzierung um 50 Prozent würde ungefähr 750.000 Euro im Jahr an städtischen Mitteln erfordern. Hinzu kommen die Aufwendungen für die rund 100 Kinder, die heute eine anteilige Reduzierung ihrer Beiträge erhalten und in der neuen Regelung dann vollständig entlastet werden. Hier ist mit weiteren 100.000 Euro zu rechnen, so dass die Einstellung von 850.000 Euro jährlich zumindest für die ersten Jahre ausreichend erscheint. Es wird im Übrigen erwartet, dass die neue Vergünstigung nicht von allen Familien sofort erkannt und wahrgenommen wird. Eine Anlaufphase von ein bis zwei Jahren ist durchaus wahrscheinlich, und es ist bereits heute wahrscheinlich, dass nach zwei Jahren bei den Einkommensgrenzen nachgesteuert werden sollte. Keine Prognose kann so gut sein wie die praktische Erfahrung. Letztlich dient diese einkommensabhängige Beitragsreduzierung auch als wichtiger Test, wie die Familien das Angebot einer Beitragsreduzierung bei gleichzeitiger Offenlegung ihrer Einkommensverhältnisse wahrnehmen werden. Nach zwei Jahren praktischer Erfahrung können aufbauend auf den dann gewonnenen Daten weitergehende Regelungen erarbeitet und vorgeschlagen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Anhebung der Eckbeträge der Elternbeiträge Im Rahmen der verwaltungsinternen Erörterung in den letzten Wochen wurde deutlich, dass das Ziel, zukünftig in Karlsruhe einheitliche Entgelte in allen Einrichtungen von den Eltern zu erheben, gefährdet ist, wenn die Elternbeiträge nicht jährlich proportional mit der Kostenentwicklung gesteigert werden. Dieses Element fehlte in der Beschlussfassung im Jahr 2019. Es wird nun vorgeschlagen, die Eckbeträge um einheitlich 3 Prozent zu erhöhen. Damit ergeben sich folgende neue Eckbeiträge: zum 01.09.2019 - alt - zum 01.03.2021 - neu - Kinder von 0 bis 3 Jahren: HT (pro Kind/Monat) 130 Euro 134 Euro VÖ (pro Kind/Monat) 180 Euro 186 Euro GT (pro Kind/Monat) 275 Euro 284 Euro Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt: HT (pro Kind/Monat) 70 Euro 73 Euro RG (pro Kind/Monat) 70 Euro 73 Euro VÖ (pro Kind/Monat) 90 Euro 93 Euro GT (pro Kind/Monat) 170 Euro 176 Euro Gerade den Trägern, die sich bereits jetzt an die allgemeinen Eckbeiträge halten bzw. innerhalb der Toleranzgrenze liegen, sollte eine Möglichkeit einer einheitlichen Erhöhung geboten werden. Mit den Einrichtungen, die derzeit oberhalb der 10 % - Toleranzgrenze liegen, werden die Verhandlungen, mit ihren Beiträgen in den allgemeinen Korridor zu gelangen, in den kommenden Monaten fortgesetzt. Die besonderen Herausforderungen durch die Corona-Krise haben zu einer zeitweiligen Unterbrechung der Verhandlungen geführt. Gegenüber den Eltern ist die Anhebung der Eckbeiträge ab 1. März 2021 auch deshalb zu rechtfertigen, weil zeitgleich die einkommensabhängige Beitragsreduzierung in Kraft treten soll, die Familien mit niedrigem bis zum mittlerem Einkommen besonders entlastet. Würde man auf eine kostengerechte Anhebung der Eckbeiträge verzichten, würde man sich automatisch vom vereinbarten Ziel, zu einheitlichen Beiträgen in allen Einrichtungen zu kommen, wieder entfernen. Die Träger würden erhöhen, und damit würde der einheitliche Eckbetrag infrage gestellt werden. Die einheitliche Erhöhung um 3 Prozent ist einerseits (unter Beachtung der Sachkosten- und Personalkostenentwicklung) soweit auskömmlich und bietet vor allem für alle Einrichtungen die vergleichbare Grundlage. In der Vorberatung im Arbeitsausschuss des Jugendhilfeausschusses vom 13. Mai 2020 wurde jedoch von einzelnen Mitgliedern diese Vorgehensweise kritisch beurteilt. Nachdem die Stadt im vorigen Jahr die Senkung der Elternbeiträge als Ziel formuliert habe, könne sie jetzt den Eckbeitrag nicht anheben, das sei widersprüchlich. Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Zweifelsfrei ist als Alternative, um die Eltern stärker zu entlasten, die erneute Anhebung des Erstkinderzuschusses denkbar, wie dies im Jahr 2019 ja in ganz erheblicher Weise geschehen ist. Um die Erhöhung des Eckbeitrags um 3 Prozent zu vermeiden, ist ein Betrag von 500.000 bis 600.000 Euro pro Jahr erforderlich, der in den Erstkinderzuschuss zusätzlich investiert werden müsste. Neben der einkommensabhängigen Reduzierung der Elternbeiträge hält die Verwaltung dies angesichts der kurzfristigen massiven Belastungen, die dadurch auf den städtischen Haushalt zukommen würden, allerdings derzeit nicht für vertretbar. Aus Sicht der Verwaltung gibt es Folgendes zu bedenken: Mit der genannten Erhöhung um 3 Prozent wird von den Eltern kein höherer Anteil an den Kosten verlangt, sondern es wird ausschließlich die Beteiligung an regelmäßigen Kostenerhöhungen vorgeschlagen. Gleichzeitig werden zum 1. März 2021 die einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen durch die oben dargestellte Beitragsreduzierung ganz nachhaltig entlastet, so dass zukünftig unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Freistellung der Zweitkinder an die 40 Prozent aller Kinder keinen oder nur einen sehr geringen Beitrag zahlen müssen. Den einkommensmäßig oberen 60 Prozent ist die anteilige Beteiligung an allgemeinen Kostenerhöhungen nach Auffassung der Verwaltung aber zumutbar, zumal der Entlastungsschritt durch Erhöhung des Erstkinderzuschusses im vorigen Jahr im Durchschnitt beim 10fachen lag. Das belegt die nachfolgende Tabelle: Erhöhung Erstkinderzuschuss (Entlastung) zum 01.09.2019 Erhöhung städtisches Beitragsniveau zum 01.03.2021 Kinder von 0 bis 3 Jahren: HT (pro Kind/Monat) 53 Euro 4 Euro VÖ (pro Kind/Monat) 73 Euro 6 Euro GT (pro Kind/Monat) 112 Euro 9 Euro Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt: HT (pro Kind/Monat) 34 Euro 3 Euro RG (pro Kind/Monat) 34 Euro 3 Euro VÖ (pro Kind/Monat) 27 Euro 3 Euro GT (pro Kind/Monat) 73 Euro 6 Euro Es gibt drei Alternativen: Erstens könnte auf die vorgeschlagene einkommensabhängige Beitragsreduzierung verzichtet werden. Dies würde aber genau die Bevölkerungsgruppe deutlich härter treffen, die über geringe Mittel verfügt. Unter sozialpolitischen Gesichtspunkten ist diese Variante wesentlich schlechter einzustufen. In dieser Variante könnten somit die für die einkommensabhängige Beitragsreduzierung vorgesehenen Mittel zur Erhöhung des Erstkinderzuschusses verwendet werden. Zweitens könnte der Elterneckbeitrag nicht erhöht werden. Damit würde das Problem allerdings an die Träger weitergereicht werden, die im Zweifel dann unkoordiniert und unterschiedlich hoch erhöhen würden bzw. erhöhen müssten. Damit würde das Ziel eines einheitlichen städtischen Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Beitragsniveaus verfehlt und gleichzeitig die Belastung der Eltern nicht einmal vermieden. Diese Variante ist als besonders schlecht einzustufen. Drittens könnte die Stadt, wie oben dargestellt, die zusätzlichen Mittel bereitstellen. In welcher Schrittfolge zukünftig der Erstkinderzuschuss weiter erhöht wird, um das langfristige Ziel „gebührenfreie Kindertagesbetreuung“ zu erreichen, muss im Hinblick auf die gravierenden Folgen aus der Corona-Krise späteren Beratungen des Gemeinderates vorbehalten bleiben. Die Verwaltung geht davon aus, dass dieses Thema die Stadt durchaus noch mittelfristig beschäftigen wird, zumal diesbezüglich vom Land bisher wenig Unterstützung zu spüren ist. Nach der Entscheidung über die Eckbeiträge ist beabsichtigt, auch die städtischen Beiträge entsprechend anzuheben. Auch dies entspricht dem Ziel einheitlicher Beiträge. Weiterhin wird die Verwaltung die Standardüberlegungen mit den Trägern fortsetzen. Finanzielle Auswirkungen Die Mehraufwendungen für den Einstieg in die einkommensabhängige Beitragsreduzierung, über die Regelungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hinaus, betragen im Jahr 2021 anteilig für 10 Monate rund 710.000 Euro, ab 2022 werden es dann ca. 850.000 Euro sein. Auch ist aufgrund des Anstiegs der Anträge bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe mit einem zusätzlichen Personal- und Sachaufwand von zunächst 90.000 Euro jährlich für eine Vollzeitstelle (E 9a TVöD oder A 9m Landesbesoldungsordnung Baden-Württemberg) zu rechnen. Der Personalbedarf wurde bereits in das Stellenschaffungsverfahren 2020 zur Beschlussfassung eingebracht. Die später zu beschließende Anpassung der städtischen Elternbeiträge an die neuen Eckbeiträge führt dagegen zu Mehrerträgen von ca. 50.000 Euro (nur von den weiterhin beitragspflichtigen Familien). Aufgrund der Übernahme der Elternbeiträge bei ca. 40 Prozent der Kinder hat die Stadt ca. 200.000 Euro der erhöhten Eckbeiträge selbst zu tragen. Im Saldo beträgt die städtische Mehrbelastung 150.000 Euro. Im Jahr 2021 ist mit finanziellen Auswirkungen in Höhe von insgesamt 950.000 Euro zu rechnen. Auf Basis der zuvor dargelegten Zahlen werden die Mehraufwendungen im Jahr 2022 auf rund 1.090.000 Euro geschätzt. Anzumerken ist, dass die finanziellen Auswirkungen erst nach einer gewissen Zeit der Erfahrung genauer bestimmbar sein werden. Die abschließende Etatisierung der Aufwendungen ist im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021 zu beschließen. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss: 1. Familien mit Erstwohnsitz in Karlsruhe, die mit ihrem Einkommen 20 Prozent der allgemeinen Einkommensgrenze nicht überschreiten, werden auf Antrag ab 1. März 2021 die Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderkrippen vollständig erstattet. 2. Familien mit Erstwohnsitz in Karlsruhe, die mit ihrem Einkommen 30 Prozent der allgemeinen Einkommensgrenze nicht überschreiten, werden ab 1. März 2021 auf Antrag 50 Prozent der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderkrippen erstattet. 3. Das Verfahren folgt den Regelungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. 4. Zeitgleich zum 1. März 2021 wird das seit dem 1. September 2019 geltende monatliche städtische Beitragsniveau (Eckbeiträge), welches von allen Einrichtungen anzustreben ist um jeweils 3 Prozent gerundet auf volle Euro angehoben. 5. Über eine entsprechende Anpassung der städtischen Beiträge entscheidet der Gemeinderat zeitnah. Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss der inhaltlichen Konzeption zu und nimmt die finanziellen Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis. Die abschließende Etatisierung im Haushaltplan für das Jahr 2021 ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließen. Damit wird ein Vorgriff auf die Haushaltsbeschlussfassung vermieden.

  • Protokoll TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 12. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Juli 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 7 der Tagesordnung: Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinder- krippen in Karlsruhe: Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsreduzierung Vorlage: 2020/0770 dazu: Interfraktioneller Änderungsantrag: SPD, GRÜNE, FDP, DIE LINKE., KAL/Die PARTEI Vorlage: 2020/0905 Beschluss (geändert aufgrund Zustimmung zum Änderungsantrag): Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss: 1. Familien mit Erstwohnsitz in Karlsruhe, die mit ihrem Einkommen 20 Prozent der allgemei- nen Einkommensgrenze nicht überschreiten, werden auf Antrag ab 1. März 2021 die Eltern- beiträge für Kindertagesstätten und Kinderkrippen vollständig erstattet. 2. Familien mit Erstwohnsitz in Karlsruhe, die mit ihrem Einkommen 30 Prozent der allgemei- nen Einkommensgrenze nicht überschreiten, werden ab 1. März 2021 auf Antrag 50 Prozent der Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderkrippen erstattet. 3. Das Verfahren folgt den Regelungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. 4. (neu): Der Erstkinderzuschuss wird zeitgleich zum 1. März 2021 um 3% angehoben. 5. (neu): Es findet eine regelmäßige Dynamisierung des Erstkinderzuschusses statt. Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss der inhaltlichen Konzepti- on zu und nimmt die finanziellen Auswirkungen ab dem Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis. Die abschließende Etatisierung im Haushaltplan für das Jahr 2021 ist im Rahmen der Haushaltsbe- ratungen zu beschließen. Damit wird ein Vorgriff auf die Haushaltsbeschlussfassung vermieden. – 2 – Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage (geändert): einstimmig zugestimmt Änderungsantrag: Bei 31 Ja-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vor- beratung im Jugendhilfeausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Bürgermeister Lenz: Zunächst von meiner Seite und meinem Team herzlichen Dank für die an- erkennenden Worte. Ich werde Ihr Lob und Ihre Anerkennung nächste Woche vor Ort anbrin- gen, sowohl die Trägerkonferenz mit den wesentlichen Trägern steht in meinem Terminkalen- der, als auch eine Dankeschönrunde mit zahlreichen Kitas, mit denen ich mich zum Ferienstart zusammensetzen werde. Ein familienpolitischer Lockdown war für uns alle nicht denkbar. Der Herr Oberbürgermeister hat es eben angedeutet, mit zwei Fortschreibungen nicht nur einer Vorlage waren Sie zeitweise ein Jugendhilfeausschuss. Sie waren es aber auch deshalb, weil der Jugendhilfeausschuss nicht immer vorberaten konnte. Er hätte auch gar nicht so oft tagen können, wie hier im vierwöchi- gen Rhythmus der Familienpolitik, sprich: der Jugendhilfe Geld zur Verfügung gestellt wurde, um es einmal einfach zu formulieren. Lassen Sie mich an 2018 erinnern, als der letzte Gemeinderat uns ein ganz großes Vertrauen ausgesprochen hat, insbesondere dem Finanz- und Sozialplanungsteam der Sozial- und Jugend- behörde. Sie haben 5 Mio. Euro bereitgestellt, im Vertrauen, dass wir Schritte Richtung Bei- tragsfreiheit, was die Kitas anbelangt, unternehmen können sollen. Sehr schnell hatten wir die- sen sperrigen Titel. Das war auch kein Problem, da wir mit Ihnen im Unterausschuss des Ju- gendhilfeausschusses diese Arbeit gemeinsam verrichten. Dieser sperrige Titel „Neue Finanzie- rungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe“ hat auch seinen Sinn. Denn Sie alle wissen, unser sehr modernes innovatives System an Kita-Betreuung bedeutet aber auch ein hoher Komplexitätsgrad, so dass die 5 Mio. Euro nicht gerade mit einer Gießkanne und einer Vorlage Richtung Beitragsfreiheit für alle Kitas zu verwenden waren. Nein, der Teufel – auch das Bild wurde heute schon verwandt – steckte im Detail. Ich habe es gesagt, der familienpolitische Lockdown war für uns keine Option. Das war kein Lippenbekenntnis. Wir haben uns auch nicht bürokratisch verschanzt oder sonst wie. Deswegen sind wir heute bei einer konzeptionell, wie ich meine, herausragenden Arbeit, die schon fast ihresgleichen sucht. Da bin nicht despektierlich allen anderen Vorlagen in meinem Dezernat und allen anderen gegenüber. Aber das hier, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich sage bewusst Kolleginnen und Kollegen -, ist schon ganz herausragend, weil wir uns alle, jetzt sage ich es ganz banal, herumschlagen mit dieser Herausforderung, wie treffen wir passgenau mit unseren Hil- fen auch Familien, die immer knapp über allen Einkommensgrenzen sind. Da denke ich gar nicht unbedingt an den Karlsruher Pass und soziale Benachteiligung, da denke ich auch nicht an Wohngeld und alles Mögliche. Die Umsetzung dieser Vorlage, wenn Sie dieser heute folgen, kann sich wegen Corona noch etwas verzögern. Dies vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltsdisziplin, die auch in dieser Vorlage von meinem Dezernat durchscheint. Aber das ist mir heute zweitrangig. Denn das ist ein struktureller Schritt. Das ist nicht spontane Liquiditätssi- cherung in Familien. Das ist tatsächlich an der Kante, wo es diejenigen jetzt „trifft“, die es be- – 3 – sonders verdient haben. Ich glaube, da geht bei dem einen oder anderen Sozialpolitiker oder der einen oder andern Sozialpolitikerin heute wirklich das Herz auf. Sie merken, ich habe selten so euphorisch im Gemeinderat gesprochen. Aber ich halte diese Vorlage für ganz herausragend, auch für die Zukunft. Da spielt es dann auch keine Rolle, ob sie in drei, sechs oder zwölf Monaten kommt. Denn wir werden dann dauerhaft Richtung 50 %, in der Vorlage steht noch 40 %, beitragsfreie Kitafamilien gehen. Das kann sich sehen lassen. Da- mit würde ich es an der Stelle auch bewenden lassen. Denn 3 % auf der Seite oder der anderen Seite, dafür ist mir das Thema zu überzeitlich, zu gewichtig. Da würde ich den Antragstellern jetzt die Argumentation überlassen, wie es im Jugendhilfeausschuss gute Kultur war und auch weiterhin ist. Man kann nicht jeden Widerspruch auflösen. Das haben wir eben auch gehört. Das heilen Sie dann durch die Abstimmung, wie es so schön heißt. Aber, wie gesagt, ich halte diese Vorlage für ganz herausragend. Deswegen Ihnen vielen Dank für die Idee mit den 5 Mio. Euro. Und vor allem vielen Dank für die Mitarbeit im Arbeitsausschuss Jugendhilfeausschuss. Denn der hat sich umfirmiert quasi zu diesem Begleitgremium, damit wir heute auf diesem Ni- veau im Gemeinderat diskutieren können. Wie gesagt, deswegen vielen Dank auch für die An- erkennung meiner Behörde. Wir hätten ein Leichtes gehabt, heute zu sagen, Corona ist jetzt wichtiger. Wenn wir wieder Geld und Zeit und Luft haben, machen wir das. Nein, wir wollten an der Stelle wirkliche keine Unterbrechung zulassen. Aber dazu haben wir Sie gebraucht. Deswe- gen noch einmal herzlichen Dank. Verstehen Sie bitte, dass ich heute meine Redezeit bei sechs Beschlussvorlagen lieber auf diesen einen Punkt begrenzt habe. Der Vorsitzende: Solange die Redezeit nicht versechsfacht ist, wird das sicher jeder akzeptie- ren. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Von der kleinen Kröte, die zu schlucken war, zum großen sozialpoliti- schen Tiger. Ich glaube, wir müssen uns damit wirklich nicht verstecken in Karlsruhe. Die Pan- demie hat noch einmal deutlich gemacht, welchen hohen Stellenwert frühkindliche Bildung hat, dass das Betreuungseinrichtungen sind, die aber gleichzeitig auch Bildungseinrichtungen sind. Da werden Kinder nicht nur aufbewahrt. Auch hier hat das Thema Gerechtigkeit einen großen Stellenwert. Die Anpassung der Beitragssystematik, die wir heute hier im Haus mitmachen – Sie haben es gerade erwähnt -, ist ein großer Erfolg und auch ein großes Geschenk an viele Eltern in Karlsruhe. Es ist das Ergebnis langjähriger Arbeit. Ich muss meiner Kollegin Renate Rastätter nur ins Gesicht blicken und sehe ihre Freude über dieses Ergebnis heute. Die Eltern profitieren gleich in doppelter Hinsicht. Zum einen finanziell. Wir haben einen größe- ren Kreis von Eltern, die die beitragsfreie Kita schon ab dem nächsten Jahr bekommen werden. Heute sind es schon 30 %, Sie haben es erwähnt. Bald sind es 50 %. Das ist ein guter Weg. Und bald ist es ein noch größerer Kreis von Eltern, die in Zukunft nur noch den reduzierten Beitrag zahlen. Wir haben gerade beim letzten Punkt darüber gesprochen, dass Gerechtigkeit und diese Fragen, die gerade im Kitathema so komplex sind, an vielen Stellen ganz schwer nur den Eltern zu vermitteln sind. Das hier ist einfach zu verstehen. Das ist einfach zu vermitteln. Diese bisher komplexe Beitragsrechnung ist jetzt total verschlankt. Für die Eltern ist es leicht nachvollzieh- bar, ob sie einen Beitrag entrichten müssen. Und wenn ja, welchen. Was nicht nachvollziehbar wäre für die Eltern, da kommen wir zu unserem Änderungsantrag, wäre die Anhebung des Eck- beitrags um 3 %, die dann eine Beitragserhöhung zur Folge hätte. In der aktuellen Situation wäre das aus unserer Sicht den Eltern nicht vermittelbar. Wir haben ein klares Commitment als Fraktion. Wir haben als Gemeinderat mittlerweile ein klares Commitment. Und alle, die es noch – 4 – nicht haben, sollten sich dem anschließen, hin zu einem Weg in Richtung Beitragsfreiheit. Des- wegen sagen wir, wir müssen den Erstkinderzuschuss in gleicher Höhe anheben, damit die Bei- träge für die Eltern nicht steigen, und noch einen drauflegen mit der Dynamisierung, um dieses Commitment weiter in die Zukunft zu tragen, dass die Elternbeiträge nicht mehr steigen. Des- wegen bitten wir um Zustimmung aller nicht unterzeichnenden Fraktionen zu unserem Ände- rungsantrag. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Den Grundstein für die heutige Vorlage haben wir in den letzten Haushaltsberatungen gelegt. Damals war es noch ein bunter Strauß an ganz unter- schiedlichen Anträgen aus so gut wie jeder Fraktion. Die einen haben komplette Beitragsfreiheit gefordert, andere nur für einzelne Kindergartenjahre. Ich finde es sehr schön zu sehen, was uns heute als Grundsatzbeschluss auf dem Tisch liegt. Denn es zeigt, dass es uns wirklich wichtig war die letzten zwei Jahre, dass wir gemeinsam an diesem Thema arbeiten, und dass wir einen weiteren Schritt gemeinsam tun zur Entlastung der Familien in unserer Stadt. Es ist schon gesagt worden, dass wir uns eigentlich nicht verstecken brauchen, weil schon heute 30 % der Kinder in unseren Einrichtungen von den Beiträgen befreit sind, weil wir auch in Karls- ruhe die Zweitkinderbeitragsbefreiung haben, die andere Städte nicht haben. Das heißt, wir waren immer schon Vorreiter. Mit dem heutigen Beschluss würden wir einen weiteren Schritt gehen in Richtung einkommensabhängige Beitragsreduzierung. Es wurde auch schon gesagt, das Verfahren, das entwickelt wurde, ist einfach zu verstehen für die Eltern. Das ist uns ganz wichtig gewesen. Denn alles, was zu kompliziert ist, findet wenig Akzeptanz. Auch wenn jetzt noch weitere Dinge erarbeitet werden müssen in der Verwaltung, ich erwähne nur die Stan- dards, wo es auch eine Arbeitsgruppe mit den Trägern gibt, können wir heute den Beschluss fassen. Unser Anliegen wäre, dass wir es auch schaffen, dieses Thema dann im Haushalt unterzubrin- gen. Da haben wir leider im Moment Bedenken. Deswegen können wir auch nicht verstehen, dass die Kolleginnen und Kollegen einiger Fraktionen den Änderungsantrag eingebracht haben. Aus unserer Sicht ist das ein falsches Zeichen. Wir meinen, wir müssen jetzt den Einstieg schaf- fen in die einkommensabhängige Beitragsreduzierung. Wir müssen schauen, dass wir das in den Haushalt bekommen. Die weitere Sache durch den Änderungsantrag würde noch einmal 500.000 bis 600.000 Euro zusätzlich kosten. Heute das den Eltern zu verkaufen, als sei das mög- lich, finden wir unehrlich. Deswegen haben wir uns auch dafür entschieden, diesen Antrag nicht mitzugehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen heute der Beschlussvorlage zu. Den Änderungsan- trag lehnen wir ab. Dann hoffen wir, dass der Haushalt etwas hergibt, dass wir hier einen Spiel- raum haben, um den Einstieg hinzubekommen. Stadträtin Melchien (SPD): Den ersten drei Punkten der Beschlussvorlage werden wir sehr ger- ne zustimmen. Ich kann mich hier vollumfänglich den euphorischen Worten unseres Bürger- meisters Lenz anschließen und für die herausfordernde Konzepterarbeitung auch der Fachver- waltung meinen großen Dank aussprechen. Mit der vorgeschlagenen Regelung können wir – es wurde hier schon mehrfach zitiert – einfach und transparent noch mehr Eltern vollständig oder zumindest spürbar von Beiträgen entlasten. Das ist gut. Außerdem stellt der vorgeschlagene Weg auch für die Verwaltung ein nicht zu kompliziertes Verfahren dar. Wir hoffen, dass es uns gelingt, dass die Eltern davon Gebrauch machen werden, auch wenn sie dafür ihre Einkom- – 5 – mensverhältnisse offenlegen müssen. Die Erfahrung der erweiterten Beitragsübernahme durch das gute Kita-Gesetz sind leider ernüchternd. Aber wir bleiben optimistisch. Auch wenn dieser Vorschlag ein guter Schritt ist, bleiben wir dabei, dass unser langfristiges Ziel die Gebührenfreiheit frühkindlicher Bildung ist. Wir haben gemeinschaftlich interfraktionell in der letzten Haushaltsberatung verkündet, dass wir zu diesem Ziel stehen und dies konkret be- deutet, dass Gebühren nicht steigen, sondern sinken sollen, wohl wissend, dass allgemeine Kos- ten natürlich weiter steigen. Daher haben wir entsprechende Mittel bereitgestellt. Die Verwal- tung verweist richterweise in ihrer Stellungnahme auf unseren interfraktionellen Antrag darauf, dass eine Anhebung des Erstkinderzuschusses zur Entlastung der Eltern bereits 2019 in erhebli- cher Weise erfolgt ist. Damals hatten wir nach langer Debatte gemeinschaftlich formuliert, dass für das langfristige Ziel der Gebührenfreiheit frühkindlicher Bildung künftige Gebührenerhö- hungen sowohl bei städtischen Kindertagesstätten als auch bei denen freier Träger verhindert werden sollen. Es ist also nichts Neues, was wir heute einbringen, sondern es ist die logische Konsequenz dessen, was wir interfraktionell bereits festgelegt haben. Daher verwundern mich auch die Äußerungen meiner Kollegin von der CDU. Um den beschlossenen und auch öffentlich kommunizierten Weg nun konsequent weitergehen zu können, müssen wir die Verwaltungsvorlage entsprechend ändern und zu der dreiprozenti- gen Erhöhung des Erstkinderzuschusses auch eine allgemeine Dynamisierung entsprechend der Kostensteigerung beschließen. Ich bin froh, dass wir diesen Schritt in zumindest großer Einigkeit beschließen. Stadtrat Høyem (FDP): Dieser Beschlussvorschlag ist ungewöhnlich. Man wird nahezu pathe- tisch, wenn eine große Mehrheit heute diesem Vorschlag zustimmt. Mehrere Jahre haben wir die Beitragsreduzierung für Kindertagesstätten vorbereitet. Heute ist ein erster Schritt, ein An- fang mit klarem Ziel. Es kann zwar lange dauern, bevor wir dieses Ziel erreichen. Aber den An- fang in Richtung beitragsfreie Kitas entscheiden wir heute. Wir haben mindestens drei Gründe, uns heute zu freuen. 1. Nach mehreren Jahren Arbeit hat sich eine Mehrheit von Fraktionen mit ganz verschie- denen politischen Auffassungen geeinigt, dieses Thema zu priorisieren. Politik braucht nicht immer gegeneinander zu sein. Politik bedeutet auch interfraktionelle Zusammen- arbeit ohne Parteiprofilierung, wie heute. 2. Viele politische Entscheidungen sind besonders in dieser Corona-Zeit, was auch Herr Bürgermeister Lenz gesagt hat, tagesaktuelle Lösungen ohne medieninspirierte Profilie- rungsvorschläge. Heute fangen wir mit einem Langzeitprojekt an, das unsere Gesell- schaftsstrukturen ändert. 3. Für mich persönlich ist heute auch ein besonderer Tag. Ich war 13 Jahre lang für große Kitas in mehreren Ländern zuständig. Ich habe die professionelle pädagogische Arbeit mit Respekt gesehen und geleitet. Ich habe wieder und wieder erlebt, wie wichtig der frühzeitige pädagogische Einsatz für den ganzen Bildungsverlauf ist. Ich habe mich geär- gert, wenn Kitas nur Betreuungsinstitution genannt und auch so verstanden wurden. Besonders – das sage ich bedauerlich – hier in Deutschland, anders als in vielen anderen europäischen Ländern. – 6 – Heute wollen wir die Beiträge für Kitas senken. Aber noch wichtiger ist es, dass wir die Kitas als absolut notwendige und selbständige pädagogische Institutionen wertschätzen. Liebe Eltern, wir vergessen nicht, dass der physische Rahmen und pädagogische Inhalte verbes- sert werden müssen. Die Zustimmung heute ist auch dafür ein positives Signal. Dieses Thema habe ich zum ersten Mal mit CDU-Stadtrat Günther Rüssel hier im Gemeinderat 2005 diskutiert. Er würde sich heute auch freuen. Einen kleinen Ärger habe ich. Unsere grünen und sozialistischen Kolleginnen und Kollegen sa- gen oft, dass die Familien, die heute keine Beitragssenkung erleben, die reichen sind. Wir spre- chen über Familien mit monatlichen Einnahmen von 3.450 Euro. Diese Familien sind nicht reich. Die sind gerade die Mittelstandsgruppe, die immer wieder erleben muss, dass gerade sie immer von jeder Unterstützung trotz höherer Steuerzahlungen ausgeklammert wird. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Auch meine Fraktion wird heute, wie in der Vergangenheit, der Verwaltungsvorlage zustimmen. Wir werden allerdings auch diesem interfraktionellen Än- derungsantrag, den wir mittragen, zustimmen. Ich habe mich gemeldet auf eine Einschätzung vom Kollegen Høyem. Ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe, dass in Deutschland die Kindergärten nur Betreuungsstätten wären. Habe ich das richtig verstanden? Im Gegensatz zu anderen Ländern in Europa. Mir kam das ne- gativ herüber. Ich glaube nicht, dass man das so stehenlassen kann. Wenn ich sehe, wie profes- sionell, wie pädagogisch in den einzelnen Einrichtungen der unterschiedlichsten Träger gearbei- tet wird, dann denke ich, dass Ihre Äußerung mit diesem negativen Touch so nicht stehenblei- ben kann. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Natürlich unterstützen auch wir die Vorlage der Verwaltung. Die gebührenfreie Kita ist und bleibt ein ganz zentrales Anliegen unserer Fraktion. Ich finde es schön, dass wir so eine große Mehrheit hinter diesem Anliegen haben, dass wir interfraktionell so harmonisch in den verschiedenen Ausschüssen diskutieren und wir auch die dementspre- chend sehr positive Systematik entworfen haben, die uns auch für die Folgejahre nach dem heutigen Beschluss die Grundlage dafür gibt, Stück für Stück dieses Ziel der gebührenfreien Kita in der Zukunft zu erreichen. Es ist überaus positiv, dass wir bereits heute so viele Kinder von den Gebühren der Kita befreien können, und dass wir auch in Zukunft weitere Schritte gehen können, auch wenn es in manchen Fällen erst einmal eine Ermäßigung ist. Aber ich glaube, ge- rade in diesen Zeiten ist es noch einmal ein wichtiges Signal. Deshalb haben wir uns heute selbstverständlich dem interfraktionellen Änderungsantrag angeschlossen, weil wir an diesem Signal, das wir vor zwei Jahren hier gesetzt haben, auch weiterhin festhalten wollen. Wir wollen das nicht in Kurven erreichen, sondern schon in einer geraden Linie auf dieses Ziel zuschreiten. Deshalb werden wir auch in Zukunft keiner kleinen Erhöhung, in welche Höhe auch immer, zu- stimmen, sondern schon darauf drängen, dass wir an unserem Ziel, unserer Vision einer bei- tragsfreien Kita weiter festhalten können. Herr Høyem, ich kann mich nur Ihren lobenden Worten anschließen. Ich glaube, das Thema Sozialismus besprechen wir einmal anderweitig. Da kann ich Ihnen gerne einmal eine Vorlesung dazu geben. Am Ende kann ich nur sagen, bleibt unser Appell als Fraktion, dass wir auch die Landesregierung ein wenig in der Pflicht sehen. Wir werden Probleme haben. Das haben wir in der Strukturkommission sehr eindeutig aufgezeigt bekommen in Richtung Haushalt der kom- – 7 – menden Jahre. Wir gehen in der beitragsfreien Kita natürlich jeden Schritt, der notwendig ist, und werden auch dementsprechend Prioritäten setzen. Aber irgendwo muss die Landesregie- rung erkennen, dass die Kommunen in dieser Frage nicht einfach allein gelassen werden kön- nen und dementsprechend finanzielle Unterstützung brauchen. Da hoffen wir, dass in den nächsten Jahren politische Veränderungen passieren. Deshalb Unterstützung an der Stelle von uns für die Vorlage der Verwaltung in den ersten drei Punkten und dementsprechend zum Än- derungsantrag bei Punkt 4 und 5. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Die Einfachheit dieses Antrags ist die große Stärke. Es gab einmal einen Politiker, der sagte, man kann die Steuererklärung auf einem Bierdeckel ausrechnen. Mit dieser Vorlage kann man tatsächlich auf einer Briefmarke ausrechnen, ob man die Zuwendung erhält oder nicht. Es ist ganz hervorragend gelungen. Wir sind auch sehr erfreut über diese ein- kommensabhängige Beitragszahlung. Ich finde es angemessen, dass wohlhabende Leute nach wie vor einen Beitrag bezahlen. Das trägt durchaus dazu bei, dass die Qualität in den Kindergär- ten hoch bleibt. Ich möchte an dieser Stelle kurz an Pfälzer Verhältnisse erinnern. Ich habe mich durchaus er- kundigt, wie das in der Pfalz ist. Da ist es so, dass die Eltern gefragt werden, ob sie bei der re- gelmäßigen Putzarbeit helfen, dass sie zum Beispiel bei Renovierungsarbeiten helfen. Die Eltern sind in einer ganz anderen Weise gefordert. Die Qualität, die wir hier haben, finden Sie dort kaum. Deswegen will ich davor warnen zu sagen, wir legen drauf und drauf. Diese 3 % halte ich für durchaus maßgeblich und für durchaus wichtig. Auch wenn die Vorlage sehr gut ist, aber wenn wir diese 3 % jedes Mal ausgleichen, wird es mehr und mehr mit der Steigerung der Fix- kosten. Das heißt, irgendwann müssen wir das mit der ganzen Finanzlage ausgleichen und kön- nen es nicht mehr ausgleichen. Was tun wir dann? Wir sparen an der Qualität, an welcher Qua- lität auch immer. Aber vor dem warne ich. Deswegen sage ich, wir sollten diese einkommens- abhängige Beitragszahlung belassen. Das ist sogar eine Stärke, dass hier noch Mittel bereitge- stellt werden, die wir sonst nicht hätten. Wenn zum Beispiel eine Alleinerziehende 100 % Nach- lass erhält, dann ist es bei 2.150 Euro. Das ist schon ein Wort. Oder 50 % beim Einkommen bis 2.350 Euro. Das ist eine hervorragende Ausgangslage. Wir müssen das nicht immer mehr top- pen. Wenn das Land das tut, ich bin sehr mit einverstanden. Aber wir können die Stadt nicht melken und melken, sonst können wir es irgendwann nicht mehr. Die Qualität geht mir über die Beitragsfreiheit. Stadtrat Høyem (FDP): Herr Kollege Bimmerle, ich würde sehr gerne Vorlesungen von Ihnen hören. Ich kann vielleicht, weil es mein Beruf war, mein ganzes Leben lang Vorlesungen an ver- schiedenen Universitäten zu halten, etwas methodisch unterstützen. Aber Sie habe gute Anla- gen. Denn oft sind Ihre Reden in unserem Gemeinderat kleine Vorlesungen. Herr Kollege Cramer, ich habe gesagt, ich habe großen Respekt vor der Arbeit, die in den Kin- dergärten, auch hier in Deutschland, gemacht wird. Aber, ob Sie das wünschen oder nicht, es ist eine Tatsache, dass die Ausbildung zu Pädagogen in den Kindergärten hier nicht auf der glei- chen Ebene, wie in vielen anderen Ländern ist. Beispielsweise ist es für in Deutschland ausge- bildete Pädagogen nicht möglich, in Kindergärten in anderen Ländern, beispielsweise Frank- reich, zu arbeiten, weil es ganz einfach später in Deutschland angekommen ist, dass es nicht eine Betreuungsanstalt ist, sondern ein pädagogischer Teil der Bildungslandschaft. Es ist keine negative, es ist eine konstruktive Kritik. Deutsche Pädagogen können auf der anderen Seite der – 8 – Grenze, beispielsweise in Frankreich, nicht arbeiten. Wir sollten eine noch bessere Ausbildung für die Pädagogen haben. Stadträtin Fenrich (AfD): Das Meiste wurde schon wieder vorweggenommen. Auch meine Frak- tion stimmt dieser Beschlussvorlage zu, was die Beitragsreduzierung für die Kitas anbelangt. Wir sehen, dass wir durch diese Erhöhung auf einem guten Weg sind und einen guten Schritt weitergekommen sind, hinsichtlich einer beitragsfreien Kita. Wir können stolz sein als Stadt, wenn wir das heute entscheiden, dass wir den Familien sagen können, noch einmal ca. 10 % der Familien, die ihre Kinder in Kitas geben, werden hiervon profitieren. Von daher ist es eine gute Sache, eine gute Ausarbeitung. Die tragen wir voll mit. Der zweite Punkt, der in dieser Beschlussvorlage angesprochen wurde, ist die Anhebung der Eckbeiträge, auch in diesem Änderungsantrag, der hierzu eingegangen ist. Dazu ist zu sagen, dass wir uns als Fraktion an das anschließen, was die Stadtverwaltung vorgegeben hat. Sie ver- weisen richtigerweise darauf, dass 2019 der Erstkinderzuschuss deutlich erhöht wurde. Nach dieser Beschlussvorlage ist es so, wenn es denn der Haushalt hergeben wird, das müssen wir erst noch sehen, dass noch einmal ein Beitragszuschuss erfolgen wird. Von daher glauben wir, dass diese Dinge kompensiert werden. Von dem abgesehen ist dieser Eckbetrag kein Betrag, den die Eltern zusätzlich zahlen müssen, sondern es ist ein Betrag, der sich an der Kostenent- wicklung orientiert. Von daher 100 % Zustimmung zur Beschlussvorlage. Den Änderungsantrag können wir nicht mittragen. Noch einmal zum Haushalt: Es wird, das wissen wir alle hier im Raum, sehr schwierig sein. An allen Ecken und Enden werden Maßnahmen getroffen werden müssen, die wahrscheinlich zu Reduzierungen führen werden. Wir hoffen, dass wir die Familien, insbesondere die Familien mit Kindern, unterstützen können. Wir hoffen, dass wir ein gutes Ergebnis bei den Haushaltsbera- tungen hinbekommen. Wie gesagt, Beschlussvorlage ja, Änderungsantrag nein. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich glaube, dass diese Be- schlussvorlage schon ein struktureller Meilenstein ist, völlig abseits davon, was am Ende durch den Änderungsantrag dann verändert wird oder nicht. Ich möchte mich bei allen bedanken, auch bei der ganzen Abstimmung mit der Politik. Es spiegelt noch einmal den Versuch wieder, vor allem zwischen den verschiedenen Trägern und ihren Beitragsstrukturen so etwas wie eine Gesamtlinie zu finden, an der sich dann ein Stück weit auch alle orientieren sollen. Das ist, finde ich, noch einmal ganz wichtig, damit am Ende nicht die einzelnen Beitragsunterschiede der Trä- ger entscheidend dafür sind, für welchen Träger man sich entscheidet. Es wäre die Wunschvor- stellung, dass man sich möglichst nach einem pädagogischen Konzept jeweils die Einrichtung auswählen kann. Nun treffen sich bei den Kitas drei Bereiche. Das eine ist der Betreuungsanspruch. Da gibt es einen Rechtsanspruch. Den Betreuungsanspruch kann man gut oder schlecht umsetzen. Das hat etwas mit Personalausstattung und Refinanzierung der Träger zu tun. Da sollten wir uns noch einmal auf die Schulter klopfen. Bei der letzten Bertelsmann-Studie ist herausgekommen, dass Baden-Württemberg bundesweit den höchsten Betreuungsschlüssel hat. Innerhalb von Baden- Württemberg hat der Stadtkreis Karlsruhe noch einmal den höchsten Betreuungsschlüssel, so dass wir an der Stelle feststellen können, rein quantitativ und rein qualitativ kommen wir unse- rer Verantwortung für das Thema Betreuung nach, auch wenn ich mir noch mehr Ganztagsplät- ze wünschen würde, weil das für viele Familien noch einmal ein wichtigeres Angebot wäre. – 9 – Dann hat das Ganze einen sozialpolitischen Aspekt. Der hat auch etwas mit uns als Kommune zu tun. Für Betreuung war der Bund zuständig, aber wir müssen es umsetzen, und wir tun es. Bei der Sozialpolitik sind wir zuständig. Da gehen Sie mit dieser Finanzierungssystematik noch einmal einen Schritt weiter, denn über die anerkannten Bedarfsgrenzen sind wir schon 10 % hinaus. Jetzt legen wir noch einmal 10 % drauf. Ich finde, da wird noch einmal eine ganz beson- dere Verantwortung sichtbar. Das ist auch unsere Zuständigkeit. Dann gibt es einen dritten Aspekt. Der betrifft das Thema Bildung und Bildungsgerechtigkeit. Für das Thema Bildung ist nach Landesverfassung das Land zuständig. Deswegen ist die Argu- mentation völlig richtig, zu sagen, warum soll denn die Schule etwas kosten und die Bildungs- einrichtung Kindertagesstätte nicht. Ich bin auch der Meinung, dass wir beitragsfreie Kitas ha- ben sollten. Aber es ist primär nicht in unserer Zuständigkeit und daher eigentlich eine freiwilli- ge Leistung, die wir uns leisten können müssen. Ich muss leider feststellen, dass ich, wenn ich mir den Ausbau der Kitas quantitativ und qualitativ anschaue, wenn ich mir unsere sozialpoliti- sche Aufgabe anschaue, dass wir einen größeren Kreis von Eltern in eine Beitragsfreiheit neh- men können, im Moment nicht die finanziellen Möglichkeiten sehe, auch noch den Bildungsauf- trag zu 100 % zu übernehmen und es für alle beitragsfrei zu stellen. Wenn wir nicht immer mehr in diese Schere hineinlaufen wollen, bedeutet es, dass die Eltern, die noch Beiträge zahlen müssen, gegebenenfalls auch einmal ein bisschen an den Preisanstieg in ihren Beiträgen angepasst werden sollten. Das nicht, weil ich nicht gerne Beitragsfreiheit hätte, sondern weil das immer auch eine Frage der finanzi- ellen Möglichkeiten ist. Deswegen lehnt die Verwaltung diesen Änderungsantrag heute ab. Auch wenn sie das von der Zielsetzung her grundsätzlich befürworten würde. Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, es ist ein strukturpolitischer Meilenstein. Aber die Umsetzung wird erst in den Haushaltsberatungen gemeinsam festgelegt, zu welchem Zeitpunkt in absehbarer Zeit oder nicht ganz absehbarer Zeit wir glauben, dass wir das unterbringen. Das auch noch einmal als Position der Verwaltung. Wir kommen zum interfraktionellen Änderungsantrag, der begehrt, die Ziffern 4 und 5 bei der Beschlussvorlage auszutauschen. Da bitte ich Sie jetzt um Ihr Kartenzeichen. – Ich sehe 31 Zu- stimmungen, dann wären es 16, die das abgelehnt haben. Das ist eine mehrheitliche Annahme dieses Änderungsantrags. Dann kommt die Beschlussvorlage mit der Veränderung durch den Änderungsantrag jetzt zur Abstimmung. Da bitte ich auch um das Kartenzeichen. – Ich sehe nur gelbe Karten. Damit eine einstimmige Annahme. Noch einmal einen Dank an alle, die das vorbereitet und auch politisch miteinander abgestimmt haben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 10 – Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. August 2020