Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark

Vorlage: 2020/0747
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.07.2020

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • @Anlage Jahresabschluss 2019
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss 2019 Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstr. 99 76133 Karlsruhe JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2019 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstraße 99 76133 Karlsruhe Mandant: 229 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 3 1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung 3 1.2 Rechtliche Verhältnisse 4 1.3 Buchführung 6 1.4 Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen 7 1.5 Angaben zum Jahresabschluss 9 2 Jahresabschluss 11 2.1 Bilanz 12 2.2 Gewinn- und Verlustrechnung 15 2.3 Anhang 16 2.4 Lagebericht 21 3 Weitere Angaben 31 3.1 Fälligkeitsübersicht 32 3.2 Anlagenspiegel 33 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur 35 3.4 Vermögensplanabrechnung 36 4 Erläuterungen zum Jahresabschluss 37 5 Entwicklung des Anlagevermögens 59 Anlagen Allgemeine Auftragsbedingungen Nachstehenden Jahresabschluss haben wir auf Grund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte erstellt. Karlsruhe, den 09.04.2020 Karlsruhe, den 09.04.2020 F. Zumbach H. Reiter W. Merkel Steuerberater Steuerberater Betriebsleiter Wirtschaftsprüfer vereid.Buchprüfer Dipl.-Betriebswirt (DH) Immobilienwirt Diplom VWA Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -3- 1 Vorbemerkungen 1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung Auftragserteilung Die Betriebsleitung des Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstraße 99 76133 Karlsruhe (im Folgenden auch kurz „Eigenbetrieb“ genannt) erteilte uns den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 unter Einbeziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 zu erstellen. Der in diesem Jahresabschluss mit eingebundene Lagebericht ist nicht Teil des Auftrags. Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung des Eigenbetriebs verfasst. Unterlagen Geschäftsbücher, Belege, Bestandsverzeichnisse, sonstige Unterlagen und Schriften haben wir in dem uns notwendig erscheinenden Umfang eingesehen. Erstellung, Aufklärungen und Nachweise Der Jahresabschluss wurde in der Zeit vom 20.03. bis 09.04.2020 erstellt. Die erbetenen Aufklärungen und Nachweise haben uns der Betriebsleiter Herr Werner Merkel und die beauftragten Mitarbeiter erteilt. Der Betriebsleiter hat uns die berufsübliche „Vollständigkeitserklärung“ bezüglich der Buchführung und des Jahresabschlusses schriftlich erteilt. Auftragsbedingungen Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften“ mit Stand November 2016 maßgebend. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -4- 1.2 Rechtliche Verhältnisse Die rechtlichen Verhältnisse im Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar: Einrichtung/ Betriebssatzung Gemeinden können Unternehmen, Einrichtungen und Hilfsbetriebe im Sinne des § 102 Abs. 1, 3 und 4 Satz 1-3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Eigenbetriebe führen, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigen (§ 1 Eigenbetriebsgesetz EigBG i.d.F. vom 08.01.1992, zuletzt geändert am 04.05.2009). Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 14.03.2017 die Gründung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark zum 01.04.2017 beschlossen. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2017 erlassen. Sie trat zum 01.04.2017 in Kraft. Am 26.03.2019 erfolgte eine Anpassung der Betriebssatzung mit Inkrafttreten am 13.04.2019. Rechtsform Eigenbetriebe werden als rechtlich unselbständige Einrichtungen (als sog. Sondervermögen) der Stadt geführt. Sie sind in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht, mit eigenem Wirtschaftsplan und Rechnungswesen, selbständig und werden nach kaufmännischen Grundsätzen geleitet. Name Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Zweck des Eigenbetriebs Zweck des Eigenbetriebes ist der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und seiner Außenflächen (insbesondere Spielflächen und Birkenparkplatz) sowie der Infrastruktur. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Wirtschaftsjahr 01.01.2019 - 31.12.2019 Stammkapital 100.000 € Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -5- Organe des Eigen- betriebes Gemeinderat der Stadt Karlsruhe Betriebsausschuss Oberbürgermeister/in Betriebsleitung Betriebsleitung Betriebsleiter Herr Werner Merkel stellvertretender technischer Betriebsleiter Herr Frank Nenninger (bis März 2019) stellvertretende kaufmännische Betriebsleiterin Frau Caroline Streiling Vollmachten Herr Frank Nenninger wurde mit Verfügung vom 25.01.2018 zur Vertretung der Betriebsleitung bevollmächtigt. Diese Verfügung besteht laut Beschluss der Betriebsleitung vom 04.06.2019 über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses uneingeschränkt in vollem Umfang fort. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -6- 1.3 Buchführung Organisation der Buchführung Die Buchführung wird nach dem System der doppelten kaufmännischen Buch- führung durch elektronische Datenverarbeitung erstellt. Die geprüften Belege werden nach Eingang gebucht. Die Rechnungen werden nach Endrechnungen, Anzahlungen und Schlussrechnungen unterschieden, um eine spätere Kontrolle zu erleichtern. Die Buchhaltung wurde unter Einsatz des Programmes Simba WiN-ner der Simba Computer Systeme GmbH erstellt. Nach Eingang der Kontoauszüge von der Sparkasse Karlsruhe und dem Clearingkonto Stadt Karlsruhe wurden die Zahlungen und Geldeingänge gebucht. Mit dem Kassengeschäft sind über einen internen Dienstleistungsvertrag Mitarbeitende der Stadtkämmerei, Abteilung Kasse, betraut. Monatlich wurde ein Monatsabschluss erstellt. Auskünfte zur Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses erteilten Frau Streiling und der Betriebsleiter Herr Merkel. Kontenrahmen Der im System der doppelten Buchführung verwendete Kontenrahmen entspricht den handelsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Internes Kontrollsystem Das von der Gesellschaft im Rahmen der Buchführung eingerichtete interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Das Prinzip der Funktions- trennung wird in allen wesentlichen Bereichen beachtet. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Geschäftsvorfälle des Jahres 2019 sind vollständig, zeitgerecht und richtig erfasst. Aufbewahrung von Unterlagen Handelsbücher und Bilanzen sowie Aufzeichnungen, Handelsbriefe, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen werden übersichtlich und geordnet aufbewahrt. Alle gewünschten Belege konnten vorgelegt werden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -7- 1.4 Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen Geschäftstätigkeit Die Tätigkeit der Gesellschaft entsprach im Geschäftsjahr 2019 dem gesellschafts- vertraglichen Gegenstand. Arbeitnehmeranzahl 31. Mrz. 30. Jun. 30. Sep. 31. Dez. Jahr Vorjahr Personalstand nach Köpfen (HGB) Betriebsleiter1111 1,00 1,00 Beamte1111 1,00 1,00 Bedienstete77108 8,00 8,25 Geringfügig Beschäftigte1000 0,25 1,00 Summe1091210 10,25 11,25 Personalstand nach Vollzeitäquivalent Betriebsleiter1,001,001,001,00 1,001,00 Beamte1,001,001,001,00 1,001,00 Bedienstete6,506,509,307,40 7,436,75 Geringfügig Beschäftigte0,150,000,000,00 0,040,15 Summe8,658,5011,309,40 9,468,90 Bis März 2019 war die stellvertretende technische Betriebsleitung als geringfügige Beschäftigung beim Eigenbetrieb angestellt. Alle städtischen Leistungen wurden über Stundenaufschriebe und Abrechnung zum städtischen Vollkostenstundensatz dem Eigenbetrieb in Rechnung gestellt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -8- Größenmerkmale Die Merkmale für die Größenklassifizierung der Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: 2019 2018 Bilanzsumme 25.913.950,14 16.912.693,14 Umsatzerlöse 306.715,48 258.435,36 Arbeitnehmer Siehe oben Die Größenmerkmale nach § 267 Abs. 1 HBG - § 267a HGB Kleinst Kleine Mittlere Große Kapitalgesellschaften Bilanzsumme < 350 T€ < 6.000 T€ < 20.000 T€ > 20.000 T€ Umsatzerlöse < 700 T€ < 12.000 T€ < 40.000 T€ > 40.000 T€ Arbeitnehmer < 10 <50 < 250 > 250 Damit erfolgt die Einordnung des Eigenbetriebs in die Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -9- 1.5 Angaben zum Jahresabschluss Vorjahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde am 28.06.2019 im Betriebsausschuss vorberaten und mit Beschluss vom 16.07.2019 vom Gemeinderat festgestellt. Er bildet die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019. Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde aus dem Vorjahresabschluss, den Geschäftsbüchern für das Berichtsjahr, den Bilanzinventaren, sowie den sonstigen Bilanzunterlagen entwickelt. Anlagenspiegel Die Darstellung des Anlagenspiegels erfolgt im Teil Weitere Angaben. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Höhe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs sind dort zu entnehmen. Bestandsnachweise Das Anlagevermögen wird mittels einer geführten Anlagenbuchführung nachgewiesen. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus den Aufzeichnungen im Kassenbuch ersichtlich. Bankguthaben sind durch die Bankauszüge nachgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet. Die Schulden sind in Saldenlisten, Einzelaufzeichnungen, sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen. Fälligkeitsübersicht Die Fälligkeit der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Art und Form der hierfür gewährten Sicherheiten sind der im Teil Weitere Angaben dargestellten Fälligkeitsübersicht zu entnehmen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -10- Sonstiges Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. Der besseren Übersichtlichkeit wegen wurden bei der Gewinnermittlung Zwischen- summen gebildet sowie die Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen" auf- gegliedert. Die Gewinn- und Verlust-Gliederung orientiert sich an der Vermietungssituation. Unter der Position „Materialaufwand“ werden die Betriebs- und Bewirtschaftungs- kosten für das Stadionareal aufgeführt. Die Grundsteuern sind nicht unter den „Sonstigen Steuern" ausgewiesen, sondern den Betriebskosten der Position „Materialaufwand" zugeordnet. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Jahresabschluss ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -11- 2 Jahresabschluss Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Bilanz ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -12- B I L A N Z zum 31. Dezember 2019 AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögens- gegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.245,00 5.706,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.782.890,65 7.214.173,65 2. technische Anlagen und Maschinen 1.552.995,00 621.435,00 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.489,00 8.936,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 12.830.653,34 2.244.078,26 22.171.027,99 10.088.622,91 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 159.352,69 170.562,52 2. Forderungen an die Stadt 3.480.970,38 193.122,72 3. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 18,13 3.640.323,07 363.703,37 II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 97.354,08 6.454.660,86 25.913.950,14 16.912.693,14 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Bilanz ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -13- B I L A N Z zum 31. Dezember 2019 PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Eigenkapital I. Stammkapital 100.000,00 100.000,00 II. Rücklagen Allgemeine Rücklage 32.522.755,82 17.772.440,15 III. Gewinn/Verlust 1. Gewinn/Verlust aus Vorjahren -1.657.027,39 -88.970,00 2. Jahresgewinn/Jahresverlust -7.218.273,40 -1.568.057,39 Summe Eigenkapital 23.747.455,03 16.215.412,76 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 89.885,36 63.854,90 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.202.357,30 583.193,33 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.202.357,30 (Vj: 583.193,33) 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.015,31 3.842,51 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 3.015,31 (Vj: 3.842,51) 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 871.237,14 46.389,64 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 871.237,14 (Vj: 46.389,64) 2.076.609,75 633.425,48 25.913.950,14 16.912.693,14 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -14- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Gewinn- und Verlustrechnung ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -15- GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse 306.715,48 258.435,36 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 183.612,08 147.228,99 3. Gesamtleistung 490.327,56 405.664,35 4. Sonstige betriebliche Erträge 846,31 846,31 5. Materialaufwand a) Betriebskosten 276.300,80 366.906,19 b) Bewirtschaftungskosten 64.037,80 89.712,05 340.338,60 456.618,24 6. Rohgewinn I 150.835,27 -50.107,58 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 510.019,37 464.118,61 b) soziale Abgaben 85.910,44 77.135,15 c) Aufwendungen für Alters- versorgung 81.935,42 80.062,36 677.865,23 621.316,12 8. Rohgewinn II -527.029,96 -671.423,70 9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen 507.465,82 100.073,78 10. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten 1.672,50 3.672,45 b) Miete und Pacht 17.004,18 12.901,58 c) Energie, Heizung, Wasser 6.879,23 8.152,09 d) Instandhaltung 0,00 209,88 e) Sonstige Raumkosten 7.401,68 5.963,00 f) Instandhaltungen 6.318,95 5.983,58 g) Vorabmaßnahmen 5.914.336,05 609.849,17 h) Bewirtung und Geschenke 4.089,16 2.509,01 i) Reisekosten 2.700,99 6.000,35 j) Maschinenmiete u. Leasing 15.360,00 0,00 k) Post- und Bürokosten 11.208,47 13.133,17 l) Rechts- und Beratungskosten 89.960,07 49.268,35 m) Sonstige Aufwendungen 116.430,00 83.037,53 6.193.361,28 800.680,16 11. Betriebsergebnis -7.227.857,06 -1.572.177,64 12. Zinsen und ähnliche Erträge 10.372,70 4.671,67 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 789,04 551,42 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -7.218.273,40 -1.568.057,39 15. Jahresfehlbetrag 7.218.273,40 1.568.057,39 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -16- 2.3 Anhang Allgemeine Angaben Laut Beschluss des Gemeinderats vom 14. März 2017 hat die Stadt Karlsruhe den Eigenbetrieb Fußballstadion am Wildpark gemäß § 1 Eigenbetriebsgesetz Baden- Württemberg eingerichtet. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2017 erlassen. Sie trat zum 01.04.2017 in Kraft. Am 26.03.2019 erfolgte eine Anpassung der Betriebssatzung mit Inkrafttreten am 13.04.2019. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800 (netto) wurden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Kassenbestand und Bankguthaben Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -17- Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagennachweis Die Entwicklung des Anlagevermögens und die darauf entfallenden Abschreibungen des Wirtschaftsjahres sind im Teil 3.2 Anlagenspiegel dargestellt. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Vertrag mit Totalunternehmer über den Vollumbau des Stadions mit einer Laufzeit bis Mitte 2022 über insgesamt 91.728.267 €, davon zum Bilanzstichtag ausstehend 83.150.667 €. Nachtragsbericht Bezüglich der Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres wird auf Punkt 2.4.3.2 des Lageberichts verwiesen. Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr beschäftigte der Eigenbetrieb im Durchschnitt 10 Mitarbeitende. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -18- Betriebsausschuss VornameNameBeruf Vorsitzender DanielFluhrerBürgermeister Dezernat 6 Dr. FrankMentrupOberbürgermeister Mitglieder LukasBimmerleProduktmanagerseit 24.09.2019 MichaelBornerFachkrankenpfleger für Intensivmedizin MaxBraunStudent JorindaFahringerKreisgeschäftsführerin BÜNDNIS 90seit 24.09.2019 Dr. RaphaelFechlerArztbis 23.07.2019 EllenFenrichJuristinseit 24.09.2020 NikoFostiropoulos Diplomingenieurbis 23.07.2019 Dr. KlausHeilgeistSteuerberater, Wirtschaftsprüferbis 23.07.2019 Thomas H.HockVerkehrsfachwirtbis 19.11.2019 Ekkehard HodappGymnasiallehrerbis 23.07.2019 DetlefHofmannDiplomsportlehrer, Bundestrainer Kanu JohannesHonnéDiplom-Ingenieur, Softwareentwicklerbis 23.07.2019 AntonHuberPhysiker, Doktorandseit 24.09.2019 Karl-HeinzJooßBäckermeisterseit 24.09.2019 FriedemannKalmbachLehrer, Leiter der Nehemia-Initiative AljoschaLöffler-seit 24.09.2019 SvenMaierBankkaufmann, Finanzassistent ParsaMarviDipl.-Betriebswirt, IT-Produktmanagerbis 23.07.2019 DirkMüllerPolizeibeamterseit 24.09.2019 MarkusSchmidtStudentseit 24.09.2019 Dr. PaulSchmidtStrahlenbiophysiker, Reaktorphysikerbis 23.07.2019 SibelUysalRealschullehrerinseit 24.09.2019 KarinWiedemannHausfraubis 23.07.2019 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -19- Stellvertretende Mitglieder VerenaAnlaufFreiber. Erwachsenenbildnerin, Lektorin RebeccaAnsin-seit 24.09.2019 Benjamin BauerGymnasiallehrerseit 24.09.2019 MarcBernhard mdBRechtsanwalt & Betriebsw., Geschäftsf.bis 23.07.2019 KarinBinderHandelsfachwirtinseit 24.09.2019 AnnetteBöringerJuristinseit 24.09.2019 Hermann BrenkSelbstständiger Unternehmerbis 23.07.2019 LüppoCramerDrucker Dr. Clemens CremerGeoökologe, Energiewirtschaftlerseit 24.09.2019 Dr. RahsanDoganRechtsanwältin JanDöringPolizei-Oberkommisarbis 23.07.2019 Thorsten EhlgötzMaschinenbaumeister Elke ErnemannHausfrau MathildeGöttelStudentinseit 24.09.2019 ChristineGroßmannLehrerinseit 24.09.2019 Michael HaugDipl-Bauingenieur David HermannsGeschäftsführer, Rechtsanwaltbis 23.07.2019 Thomas H.HockVerkehrsfachwirtseit 24.09.2019 Johannes HonnéDiplom-Ingenieur, Softwareentwicklerseit 24.09.2019 TomHoyemDänischer Minister a. D., Schulleiter a. D.seit 24.09.2019 Joschua KonradStudentbis 23.07.2019 Johannes KrugGymnasiallehrer, Oberstudienratbis 23.07.2019 UweLancierKaufm. Angestellterbis 23.07.2019 PetraLorenzSelbst. Kauffrauseit 24.09.2019 ParsaMarviDipl.-Betriebswirt, IT-Produktmanagerseit 24.09.2019 Zoe MayerStudentin BettinaMeier-Augenstein Bankfachwirtin (IHK) YvetteMelchienStudienrätin IreneMoserLehrerin Dr. Thomas MüllerFacharzt für Anästhesie, Notfallmedizin Hans PfalzgrafMaschinenschlosserbis 23.07.2019 TilmanPfannkuchenRechtsanwalt RenateRastätterRealschullehrerin i.R. NikoRiebelPhysiotherapeutseit 24.09.2019 Dr. IrisSardarabadyGeschäftsführerin, Soziologinseit 24.09.2019 Dr. PaulSchmidtStrahlenbiophysiker, Reaktorphysikerseit 24.09.2019 OliverSchnellDipl.-Wirtschaftsingenieurseit 24.09.2019 ChristineWeberKommunikationsdesignerinseit 24.09.2019 JürgenWenzelUnternehmer/Bezirksleiter Karin WiedemannHausfrauseit 24.09.2019 ErikWohlfeilStudentbis 22.07.2019 MichaelZehEntwicklungsingenieur SabineZürnFreie Journalistinbis 23.07.2019 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -20- Betriebsleitung Alleiniger Betriebsleiter ist Herr Werner Merkel, Dipl.-Betriebswirt (DH), Immobilienwirt (Diplom-VWA). Karlsruhe, den 09.04.2020 -------------------------------------------- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -21- 2.4 Lagebericht 2.4.1 Grundlagen des Unternehmens In der Sitzung des Karlsruher Gemeinderats am 19. Juli 2016 hat das Gremium die Stadtverwaltung beauftragt, einen Eigenbetrieb für den Bau und Betrieb des Fußballstadions im Wildpark zu gründen. Der Eigenbetrieb wird unter der Bezeichnung Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ nach den jeweils gültigen Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) sowie den Bestimmungen dieser Satzung geführt. Die tatsächliche Gründung des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ (EiBS) fand zum 1. April des Jahres 2017 statt. Organe des Eigenbetriebs sind gemäß Betriebssatzung vom 14. März 2017 sowie Änderungssatzung vom 26. März 2019 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Gemeinderat und der Oberbürgermeister. Als Teil der allgemeinen Hoheitsverwaltung hat der Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihm ist ebenso kein Teilhaushalt zugeordnet. Vielmehr stellt er ein eigenes kommunales Sondervermögen der Stadt dar und erstellt somit eine eigene Wirtschafts-, Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplanung. Der Eigenbetrieb ist seit 1. Januar 2018 vollumfänglich für das Karlsruher Wildparkstadion verantwortlich. Zu den Aufgaben zählen der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und der Infrastruktur in seinem Zuständigkeitsbereich sowie seiner Außenflächen, welche insbesondere die Trainingsflächen und den Birkenparkplatz umfassen. Zuvor war der Eigenbetrieb vor allem mit dem Führen des Vergabeverfahrens nach VOB/A als verantwortliche Vergabestelle bis zur Vertragsunterzeichnung mit dem Totalunternehmer, der BAM Sports GmbH, am 19. November 2019 betraut. Aktuell ist der Eigenbetrieb primär für die Ausübung der Bauherrenfunktion aus nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben für das Projekt Vollumbau sowie die Übernahme der Betreiberhaftung für das im Umbau befindliche und gleichzeitig weiterhin genutzte Bestandsstadion zuständig. Delegierbare Bauherrenaufgaben wurden mit Geschäftsbesorgungsvertrag aus dem Spätjahr 2018 auf die Karlsruher Schieneninfrastruktur Gesellschaft mbH (KASIG) übertragen. 2.4.2 Wirtschaftsbericht 2.4.2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Wirtschaftliche Lage in Deutschland Die deutsche Wirtschaft ist laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Jahr 2019 das zehnte Jahr in Folge gewachsen. Die konjunkturelle Dynamik hat sich allerdings merklich verlangsamt, was insbesondere auf die Schwäche der Industrie zurückzuführen war. Diese Schwächephase wurde dem BMWi zufolge zwar noch nicht überwunden, dennoch zeichneten sich im Jahr 2019 Stabilisierungstendenzen bei den Auftragseingängen und ein abschwellender Pessimismus bei den Geschäftserwartungen als positive Signale ab. Im Baugewerbe hingegen setzte sich die Hochkonjunktur fort. Auch der Dienstleistungssektor galt nach Bericht des Bundesministeriums weiterhin als prosperierend. Die gesamtwirtschaftliche Leistung nahm im Jahr 2019 preisbereinigt um 0,6 Prozent zu, erklärt das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung vom 15. Januar 2020. Auch wenn es sich dabei um ein etwas größeres Wachstum handelt als zuletzt erwartet, wird der Rückgang im Vergleich zu den Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -22- fünf vorangegangen Jahren deutlich, in denen das Bruttoinlandsprodukt jeweils um durchschnittlich 2,0 Prozent pro Jahr anstieg. Der Beschäftigungsstand erhöhte sich dennoch weiterhin recht kräftig um 400.000 Personen und erreichte mit 45,3 Mio. Erwerbstätigen einen neuen Rekordwert. Bauhauptgewerbe Baden-Württemberg Dem Statistischem Landesamt Baden-Württemberg zufolge lag die Zahl der im Bauhauptgewerbe tätigen Personen in den befragten Betrieben des Bundeslandes von Januar bis Dezember 2019 bei monatsdurchschnittlich 64.711 Beschäftigten und damit um 6,3 Prozent über der Beschäftigtenzahl im vergleichbaren Zeitraum 2018. Diese Beschäftigten bezogen im Jahr 2019 Entgelte in Höhe von insgesamt rund 2.849 Mrd. Euro. Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden lag mit 81,349 Mio. Stunden um 6,4 Prozent über dem Vergleichszeitraum des Jahres 2018. Der Gesamtumsatz der größeren bauhauptgewerblichen Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten betrug laut Statistischem Landesamt im Jahr 2019 in Baden-Württemberg insgesamt rund 14,1 Mrd. Euro, was einem Umsatzplus von 11,2 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum entspricht. 2.4.2.2 Geschäftsverlauf Im Anschluss an den Start der sogenannten Vorabmaßnahmen im Wildparkstadion am 5. November 2018 in der dortigen Nordkurve, wurden Anfang Januar 2019 zunächst vier provisorische Flutlichtmasten errichtet. Diese dienen der Sicherung einer ausreichenden Beleuchtung für den Spielbetrieb während der gesamten Bauzeit. Die vier alten, höheren Masten samt massive Fundamente wurden anschließend sukzessive rückgebaut. Überdies wurden Anfang 2019 die im vorangegangenen Jahr gestarteten Vorabmaßnahmen mit kontinuierlicher Kampfmittelprüfung, Aufbereitung und Wiedereinbau des Wallmaterials samt Modellierung des neuen Walls fortgesetzt und mit der Nordkurve relativ zeitnah im ersten Bereich des Stadions abgeschlossen. Daraufhin konnte im März 2019 der Aufbau der provisorischen Nordtribüne mit rund 5.000 Stehplätzen erfolgen. Die Nordtribüne wurde erstmalig am 20. April 2019 mit dem Liga-Spiel gegen den SV Meppen für die Fans des Karlsruher SC geöffnet und von diesen gut angenommen. Tribünen-Überdachung und Lizenzierung DFL Die provisorische Nordtribüne erhielt, nach Zustimmung des Gemeinderats in seiner Sitzung am 26. Februar 2019, im Juli 2019 eine Überdachung. Mit der Installation des Daches wurde die Firma Nüssli (Deutschland) GmbH beauftragt. Auf der zweiten, im Sommer 2019 in der Südkurve errichteten, provisorischen Tribüne wurde hingegen keine Überdachung installiert. Der Gemeinderat hatte sich aufgrund der deutlich kürzer veranschlagten Standzeit des zweiten Provisoriums gegen eine weitere Nachrüstung entschieden. Der Karlsruher SC wurde infolgedessen dazu aufgefordert, eine Ausnahmegenehmigung bei der DFL Deutsche Fußball Liga bezüglich der fehlenden Überdachung der Südtribüne zu stellen. Diesem Ausnahmeantrag wurde mit zweitem Bescheid vom 8. Mai 2019 stattgegeben. Im ersten Bescheid zum Lizenzierungsverfahren für die Spielzeit 2019/2020 in der Zweiten Fußball- Bundesliga hatte die DFL dem Verein die Auflage erteilt, die provisorische Südtribüne nachträglich bis zum 1. September 2019 zu überdachen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -23- Gemeinderatsbeschlüsse im März und Juli 2019 Am 26. März 2019 gab es zwei weitere, das Stadion betreffende Gemeinderatsbeschlüsse. So wurde eine Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ und eine damit verbundene Anpassung der Wertgrenzen beschlossen. Als zweiter Punkt stand an diesem Tag die Genehmigung des Nachtragswirtschaftsplans 2019 auf der Tagesordnung. In der Sitzung vom 16. Juli 2019, stellte das Gremium nach Prüfung und Bestätigung des Rechungsprüfungsamtes der Stadt Karlsruhe den Jahresabschluss 2018 fest. Der Verlust in Höhe von 1.568.057,39 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen und der Betriebsleitung des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Entlastung erteilt. Zweite Bauphase der Vorabmaßnahmen Im April 2019 begann die Bauphase II der Vorabmaßnahmen mit dem Abbruch der Blöcke E1 bis E4 in der Südkurve des Stadions. Analog der Arbeiten in der Nordkurve, wurde das dortige Erdmaterial kontinuierlich vom ehemaligen Wall abgetragen, gesiebt, sortiert und durch Experten auf Kampfmittel überprüft. Auch in diesem Bereich wurde ein neuer, nun kampfmittelbefreiter Wall modelliert und im Anschluss auf diesen die zweite, unüberdachte provisorische Tribüne errichtet. Die Fans der Blau-Weißen durften das zweite Provisorium mit Sitz- und Stehplätzen beim DFB-Pokalspiel gegen Hannover 96 erstmals nutzen. Durch die Errichtung der beiden provisorischen Tribünen kann die Stadt Karlsruhe die Lizenzierungsvorgaben der DFL für die Zweite Bundesliga gewährleisten, während der Bauzeit durchgehend mindestens 15.000 Zuschauerplätze zur Verfügung zu stellen. Abbruch der Tribüne „Gegengerade“ Am 5. August 2019 begannen die Arbeiter mit dem Abbruch der Tribüne in der Ostkurve, der bei den Fans beliebten und traditionsreichen „Gegengerade“. Am Tag zuvor veranstaltete der Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsdienst des Karlsruher SC eine Spendenaktion, bei der KSC-Fans „ihren“ ausgedienten Sitz abschrauben konnten, um ihn vor den Baggern zu retten. Der Reinerlös der Aktion wurde zu gleichen Teilen dem Spendenprojekt der Heimstiftung Karlsruhe "Keine kalten Füße" zur Sanierung des Sybelcentrums für Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendarbeit des KSC zur Verfügung gestellt. Gemeinderat beschließt Erhöhung des Eigenkapitals Das neue Fußballstadion stand am 22. Oktober 2019 ein weiteres Mal auf der Tagesordnung des Karlsruher Gemeinderates. In der Sitzung wurde zum einen die Erhöhung des Eigenkapitals des Eigenbetriebs Fußballstadions im Wildpark in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 um jeweils 5,0 Mio. Euro beschlossen. Die Aufstockung der Mittel war langfristig geplant und wurde benötigt, um die Liquidität des Eigenbetriebs kontinuierlich sicherzustellen. Zum anderen beschloss das Gremium den Wirtschaftsplan 2020 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung und dessen Festsetzung. Ende der Vorabmaßnahmen und Start des Vollumbaus: Mit dem Verlauf der seit November 2018 laufenden Vorabmaßnahmen zeigten sich die Verantwortlichen der Stadt Karlsruhe äußerst zufrieden. Bei den rund 13 Monate andauernden Rückbau- und Kampfmittelerkundungsmaßnahmen gab es keine nennenswerten Schwierigkeiten. Auch wurden kaum deponierelevante Schadstoffe gefunden, sodass nahezu das gesamte Wallmaterial nach Aufbereitung vor Ort wieder eingebaut werden konnte. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -24- Der offizielle Spatenstich in der Ostkurve des Stadions erfolgte am 9. Dezember 2019 vor Vertretern aus Politik, Sport und Presse. Es war der Startschuss zum Vollumbau mit Übergabe des ersten Bauabschnittes an den Totalunternehmer BAM Sports GmbH. Baurechtliche Grundlage bildet eine Teilbaugenehmigung, da die angestrebte Gesamtbaugenehmigung aufgrund offener Klärungspunkte zur neuen Haupttribüne nicht erreicht werden konnte. Dieser erste Bauabschnitt soll im Herbst 2020 fertiggestellt und dem Karlsruher SC zur Inbetriebnahme übergeben werden. Im weiteren Verlauf wird die derzeitige temporäre Tribüne SÜD rückgebaut und das Baufeld zur Erstellung der neuen Heimfantribüne vorbereitet. 2.4.2.3 Lage Ertragslage Die Umsatzerlöse im Jahr 2019 setzten sich hauptsächlich aus den Zahlungen des Pächters für das Stadion und die Freiflächen, Mobilfunkerlöse und Vermietungen des Birkenparkplatzes an Spieltagen und für verschiedene Veranstaltungen zusammen. Mieteinnahmen für Veranstaltungen im Stadion konnten aufgrund der begonnenen Baumaßnahme im Vergleich zum Vorjahr nicht generiert werden. Außerdem zählt die Abrechnung der Betriebskosten an den KSC und Umlagen zu den Umsatzerlösen. Die abgerechneten Betriebskosten betrugen im Jahr 2019 für das Jahr 2018 78.715,98 Euro. Hinzu kamen die Abrechnung der Fernwärme in Höhe von 131.408,31 Euro und diverse Kleinreparaturen in Höhe von 1.339,38 Euro. Die aktivierten Eigenleistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 36.383,09 Euro auf 183.612,08 Euro gestiegen. Dies resultiert zum einen aus einem gestiegenen Personalaufwand 2019 und aus einer zusätzlich zu 80 % aktivierungsfähigen Stelle im Bereich Sicherheit, welche ab September 2019 besetzt werden konnte. Die Personalkosten der Betriebsleitung und der Assistenz wurden zu 95 %, die der stellvertretenden technischen Betriebsleitung zu 100 % und die eines Mitarbeitenden des technischen Gebäudemanagements zu 10 % aktiviert. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen (846,31 Euro) fallen die Erlöse aus Erbbauzinsen für die Jugendcontaineranlage. Insgesamt hatte der Eigenbetrieb somit betriebliche Erträge in Höhe von 491.173,87 Euro zu verzeichnen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -25- Der Personalaufwand ist von 621.316,12 Euro in 2018 auf 677.865,23 Euro in 2019 gestiegen. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass im Jahr 2019 insgesamt 2,5 Stellen geschaffen wurden, die zum Teil im Spätjahr 2019 dauerhaft besetzt werden konnten. Die Personalkosten setzen sich aus Löhnen und Gehältern, sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung zusammen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -26- Finanzlage Der Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark wird über die Stadt Karlsruhe finanziert. Externe Kreditaufnahmen waren 2019 nicht notwendig. Der Finanzmittelbestand (Bankguthaben, Clearingkonto und Kasse) belief sich zum Geschäftsjahresende auf - 678.282,47 Euro. 2017 in Euro 2018 in Euro 2019 in Euro Clearingkonto 988.000,02 6.268.281,94 -775.636,55 Kasse 262,77 217,33 374,42 Konto Sparkasse 400.445,79 186.161,59 96.979,66 Summe liquide Mittel 1.388.708,58 6.454.660,86 -678.282,47 Die Liquidität war im Laufe des Geschäftsjahres jederzeit gewährleistet. Notwendige Finanzierungen während der Bauphase werden über eine externe Kreditaufnahme erfolgen. Vermögenslage Das Anlagevermögen des Eigenbetriebs stieg von 10.094.328,91 Euro in 2018 auf 22.176.272,99 Euro in 2019. Grund für diese Steigerung ist vor allem der gestiegene Wert der Anlagen im Bau. Sowohl die Wallmodellierung wurde fertig gestellt als auch die provisorische Flutlichtanlage in Betrieb genommen. In 2019 wurden auch die ersten Abschlagszahlungen für den Vollumbau an den Totalunternehmer BAM Sports GmbH fällig. Zum 01.07.2019 wurde vom Liegenschaftsamt das Grundstück „ehemalige Germaniafläche“ erworben und dem Eigenbetrieb übertragen. Dies hat dazu beigetragen, dass sämtliche Flächen des Bebauungsplans Fußballstadion im Wildpark sich im Eigentum der Stadt befinden und eine einheitliche Nutzungskoordination des gesamten Bebauungsplangebietes möglich ist. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -27- Einzige „Anlage im Bau“ zum Jahresende 2019 war der Vollumbau des Stadions im Wildpark. Der Wert dieser „Anlage im Bau“ stieg bis zum 31. Dezember 2019 um 10.725.252,05 Euro auf 12.830.653,34 Euro. Eine Aufschlüsselung der Baukosten ist den Erläuterungen auf Seite 41 zu entnehmen. Hinsichtlich der Entwicklung des Eigenkapitals wird im Einzelnen auf die Erläuterungen verwiesen. Im Jahr 2019 ergaben sich Rückstellungen in Höhe von 89.885,36 Euro (2018: 63.854,90 Euro). Urlaubsansprüche und Überstunden machten im Jahr 2019 einen Anteil von 62,5 % an den Rückstellungen aus. Eine Aufschlüsselung der Rückstellungen befindet sich im Teil Erläuterungen auf Seite 46. Hinsichtlich der Entwicklung der Rückstellungen wird im Einzelnen auf die Erläuterungen verwiesen. 2.4.3 Prognose-, Chancen und Risikobericht (§ 289 Abs. 1 S. 4 HGB) 2.4.3.1 Prognosebericht Montage von Fertigbetonteilen Mit Übergabe an den Totalunternehmer, die BAM Sports GmbH, laufen seit 9. Dezember 2019 die Arbeiten für den Bau der neuen Tribüne in der Ostkurve, der ersten Bauphase des Vollumbaus. Der Vollumbau ist in drei Bauabschnitte unterteilt. Bevor BAM Sports mit den Fundamentarbeiten für die neue Osttribüne beginnen konnte wurden Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung ausgeführt. Auf diese Fundamente werden die Fertigbauteile der neuen Tribüne montiert werden. Zudem haben die Arbeiter im gesamten Bereich Kanäle und Leitungen für die Entwässerung gelegt. Im derzeitigen Eingangsbereich OST der Gästefans wurden im Januar 2020 außerdem die alten Kassen abgebrochen, um ausreichend Platz für die Zulieferung der Fertigbetonteile zu schaffen. Im Februar 2020 wurde dann mit der Montage der ersten Fertigbetonteile für die neue Tribüne begonnen. Bau des Regenrückhaltebeckens Auch ein Regenrückhaltebecken wird auf dem Gelände des ehemaligen Amateurplatzes 2, der zukünftigen Gästeaufstellfläche, erstellt. Dieses Becken hilft, bei starken Regenfällen das Niederschlagswasser kurzfristig zurückzuhalten, um es später verlangsamt und sukzessive in den Entwässerungskanal einzuleiten. Damit wird eine Überlastung des öffentlichen Kanalnetzes mit temporären Überschwemmungen vermieden. Über dem Regenrückhaltebecken wird im Anschluss die künftige Gästeaufstellfläche gebaut. Um trotz der Baumaßnahmen einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, werden parallel zu den Arbeiten am neuen Stadion Provisorien für die Versorgungs- und Sicherheitseinrichtungen, den Fanshop und die Mannschaftsbereiche errichtet. Fertigstellung der Osttribüne im Herbst 2020 Der Fertigstellungstermin der Osttribüne, der für September 2020 avisiert ist, kann aller Voraussicht nach eingehalten werden. Im Zuge der Lizenzierung 2019/20 für die DFL wurden ursprünglich Beschleunigungsmaßnahmen festgelegt, um bis Juli 2020 eine Fertigstellung zu ermöglichen. Diese konnten im Ergebnis leider nicht gehalten werden. Deshalb hat der Karlsruher SC in Absprache mit dem Totalunternehmer BAM Sports und der Stadt Karlsruhe zwischenzeitlich einen Ausnahmeantrag im Lizenzierungsverfahren der Saison 2020/21 für Liga 2 bei der DFL gestellt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -28- Bauphasen II und III und Übergabe des Stadions Nach Fertigstellung der Osttribüne im Herbst 2020 werden der Neubau der Südtribüne und der Abbruch der Haupttribüne (Bauphase II) erfolgen. Die abschließende Bauphase III beinhaltet den Neubau der Nord- und der Haupttribüne. Die Fertigstellung des Stadions soll bis voraussichtlich Mitte des Jahres 2022 vollendet sein (Ende Mai 2022). Im Anschluss kann das neue Fußballstadion im Wildpark in Gänze an den Pächter, die KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH, übergeben werden und die ligaabhängige Pachtzinszahlung beginnt. 2.4.3.2 Risikobericht Mögliche Mehrkosten von 10 bis 30 Millionen Euro Wie der Eigenbetrieb in nichtöffentlicher Sitzung am 6. März 2020 seinen Ausschussmitgliedern mitteilte, könnten sich aus den Risikosphären Stadt Karlsruhe als Bauherrin, KSC BG Stadion aus Sonderwünschen sowie Nachträgen des beauftragten Totalunternehmers BAM Sports Mehrkosten in einem Korridor von rund 10 bis 30 Millionen Euro ergeben. Der angedachte Fertigstellungstermin Ende Mai 2022 könnte aber aus jetziger Sicht gehalten werden, erklärten die Verantwortlichen den Stadträten gegenüber in der Sitzung am 6. März. In diesem Kostenkorridor enthalten sind sicherheitsrelevante Positionen, die zu Mehrkosten im Bereich Entfluchtung und Brandschutz führen, erhebliche Risiken im Bereich des Baupreisindex, aber auch Mehrkosten aus Sonderwünschen des KSC für die Ausstattung des neuen Stadions. Diese sind grundsätzlich vom Pächter selbst zu tragen, aber fürsorglich als Risiko identifiziert. Verlässlich lassen sich die obengenannten Mehrkosten erst beziffern, wenn die ersten Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Zuvor werden die Verantwortlichen der Stadt Karlsruhe alle Einsparmöglichkeiten intensiv prüfen. Auch die Aufteilung der Mehrkosten zwischen der Stadt als Bauherrin und der KSC BG Stadion mbH als Pächter ist Inhalt intensiver gemeinsamer Gespräche beider Parteien. Der Karlsruher Gemeinderat soll über die neuesten Entwicklungen der Kosten für das Projekt Stadionneubau im Mai 2020 zunächst umfassend informiert werden und anschließend in öffentlicher Sitzung zu dieser Thematik beschließen. Auswirkungen der Corona-Pandemie In den obengenannten Risiken für die Kostenentwicklung noch nicht enthalten sind die Folgen des seit Anfang des Jahres 2020 grassierenden Virus COVID-19 (Corona-Pandemie). Dieses könnte aller Voraussicht nach weitreichende Auswirkungen auf den Stadionneubau haben. Die aktuelle Lage ist dabei äußerst dynamisch, täglich gibt es neue Entwicklungen und Einschränkungen. Eine Prognose zu den tatsächlichen Auswirkungen ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung leider nicht möglich, da unter anderem Lieferketten für Baustoffe und Personalressourcen betroffen sind. Fest steht zum aktuellen Zeitpunkt nur, dass die Folgen der Pandemie voraussichtlich terminliche und monetäre Folgen auf den Stadionneubau haben werden. So hat auch der Totalunternehmer BAM Sports mit Behinderungsanzeige vom 19. März 2020 auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie hingewiesen und eine Behinderung wegen „höherer Gewalt“ geltend gemacht. Die weltweite Problematik des Virus mache auch vor dem gemeinsamen Bauvorhaben nicht halt, erläutert die BAM in diesem Schreiben. Die Ausführung der planerischen und baulichen Leistungen seien seit Mitte März 2020 nur noch eingeschränkt möglich und die Bauabwicklung damit erheblich gestört. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -29- Dies führe auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Ausführungszeiten. Die Erbringung der Bauleistung sei nur noch gestückelt möglich, da das benötigte Baumaterial wegen behördlicher Eingriffe in Warenproduktion und Warenverkehr nur noch verzögert oder teilweise gar nicht zur Verfügung stehe. Dies betrifft beispielsweise die Dacheindeckung der neuen Osttribüne. Auch die auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeitenden können laut BAM Sports nicht kontinuierlich und nur reduziert eingesetzt werden. Die am Bauvorhaben durch BAM Sports eingesetzten Subunternehmer weisen ebenfalls auf erhebliche Leistungsbeschränkungen aufgrund fehlenden Personals und Materials hin. Weitere, noch stärkere Lieferbeschränkungen, die das Bauvorhaben in der Abwicklung massiv beinträchtigen könnten, seien zu erwarten, so die Befürchtung. Aufgrund der Corona-Pandemie finden derzeit keine Fußballbundesligaspiele in Deutschland statt. Dies kann wirtschaftliche Auswirkungen auf den bisherigen Pächter (KSC e.V.) als auch den zukünftigen Pächter, KSC BG Stadion (nach Übergabe des Stadions und Wirksamwerden des neuen Pachtvertrags), haben. Mögliche kurzfristige Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs sind, bei einer jährlichen Stadionpacht von 50.000 Euro, von untergeordneter Bedeutung. Zum Stichtag bestanden keine offenen Forderungen gegenüber dem Pächter. Eine zuverlässige Prognose zu den mittel- bis langfristigen Auswirkungen ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung leider nicht möglich. Weitere Kostenrisiken Monetäre Risiken bestehen des Weiteren in der durch die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 nun unumgänglich erscheinenden weltweiten Rezession, deren Ausmaß noch nicht abzusehen ist. Außerdem ist grundsätzlich bei jedem Bauprojekt dieser Größenordnung von allgemeinen Kostensteigerungen und Unwägbarkeiten im Baubereich auszugehen, etwa vom negativen Einfluss widriger Witterungsbedingungen auf den Bauablauf, wie durch extreme Kälte, Starkregen oder Sturm. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus dem Baugenehmigungsverfahren selbst. Am 2. Mai 2019 wurde ein Gesamtbauantrag gestellt. Da jedoch über die Haupttribüne hinsichtlich Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung noch nicht entschieden werden konnte, war für den Baubeginn des ersten Bauabschnittes (Osttribüne) eine Teilbaugenehmigung erforderlich. (siehe Punkt „2.4.2.2 Geschäftsverlauf“). Die Baugenehmigung zum Bauantrag vom 2. Mai 2019 steht derzeit noch aus. Mobilfunk Das Bestandsstadion war bisher mit 54m hohen Flutlichtmasten ausgestattet. Die Anbringung technischen Equipments in dieser Höhe garantierte den Netzbetreibern über die Stadionversorgung hinaus eine zusätzliche Reichweite. Mit Umstellung auf die temporären Flutlichtmasten ist dies eingeschränkt, nach Vorgaben des B- Planes „Wildpark“ mit Höhenbeschränkung 30 m nicht mehr möglich. D.h. eine Versorgung des Stadioninnenraumes sowie des näheren Stadionumfeldes ist wirtschaftlich für die Netzbetreiber nicht mehr attraktiv. Derzeit wird ein Versorgungskonzept entwickelt, um im Nachgang in Verhandlungen mit den Netzbetreibern eintreten zu können. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -30- Ertragsrisiken Das Hauptertragsrisiko besteht während der gesamten Bauzeit lediglich in einer eingeschränkten Vermarktung des sich im städtischen Besitz befindlichen Birkenparkplatzes. Der Entfall dieser Einnahmequelle war jedoch hinlänglich bekannt, da der Birkenparkplatz grundsätzlich nur für Vermietungen bis Ende des Jahres 2019 freigegeben war. Nach diesem Zeitpunkt genehmigte Nutzungen, etwa durch den regelmäßig freitags stattfindenden Flohmarkt auf dem Birkenparkplatz, müssen im Einzelfall geprüft werden. Karlsruhe, den 31.03.2020 -------------------------------------------- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Weitere Angaben ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -31- 3 Weitere Angaben Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Fälligkeitsübersicht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -32- 3.1 Fälligkeitsübersicht Gesamt < 1 Jahr > 1 Jahr < 5 Jahre > 5 Jahre gesichert durch €€€€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen159.353159.353 an die Stadt Karlsruhe3.480.970 3.480.970 Sonstige Vermögensgegenstände00 Summe Aktiva3.640.323 3.640.32300 Verbindlichkeiten Kreditinstitute00 Lieferungen und Leistungen1.202.357 1.202.357 Verbundene Unternehmen3.0153.015 Stadt Karlsruhe871.237871.237 übrige Verbindlichkeiten00 Summe Passiva2.076.610 2.076.61000 Restlaufzeit bis Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anlagenspiegel ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -33- 3.2 Anlagenspiegel Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Buchwerte Bilanzposten Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschrei- Um- Zuschrei- Entnahme Endstand (Stand:) (Stand:) bestand buchungen bestand bungen des buchungen bungen des für Abgänge 01.01.2019 31.12.2019 01.01.2019 WJ WJ 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 I. Immaterielle Vermögens- gegenstände entgeltlich erworbene 6.225,00 2.075,00 0,00 0,00 8.300,00 519,00 2.536,00 0,00 0,00 0,00 3.055,00 5.706,00 5.245,00 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Summe Immaterielle Vermögens- 6.225,00 2.075,00 0,00 0,00 8.300,00 519,00 2.536,00 0,00 0,00 0,00 3.055,00 5.706,00 5.245,00 gegenstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- 7.295.465,03 800.315,67 0,00 0,00 8.095.780,70 81.291,38 231.598,67 0,00 0,00 0,00 312.890,05 7.214.173,65 7.782.890,65 gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anlagen und 633.117,65 686.444,72 508.628,68 0,00 1.828.191,05 11.682,65 263.264,40 249,00 0,00 0,00 275.196,05 621.435,00 1.552.995,00 Maschinen 3. Betriebs- und 17.929,61 6.649,75 -1.279,00 0,00 23.300,36 8.993,61 10.066,75 -249,00 0,00 0,00 18.811,36 8.936,00 4.489,00 Geschäftsausstattung Übertrag: 7.952.737,29 1.495.485,14 507.349,68 0,00 9.955.572,11 102.486,64 507.465,82 0,00 0,00 0,00 609.952,46 7.850.250,65 9.345.619,65 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anlagenspiegel ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -34- Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Buchwerte Bilanzposten Anfangs- Zugang Um- Abgang Endstand Anfangs- Abschrei- Um- Zuschrei- Entnahme Endstand (Stand:) (Stand:) bestand buchungen bestand bungen des buchungen bungen des für Abgänge 01.01.2019 31.12.2019 01.01.2019 WJ WJ 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 Übertrag: 7.952.737,29 1.495.485,14 507.349,68 0,00 9.955.572,11 102.486,64 507.465,82 0,00 0,00 0,00 609.952,46 7.850.250,65 9.345.619,65 4. Geleistete Anzahlungen und 2.244.078,26 11093924,76 - 507.349,68 0,00 12830653,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.244.078,26 12830653,34 Anlagen im Bau Summe Sachanlagen 10190590,55 12587334,90 0,00 0,00 22777925,45 101.967,64 504.929,82 0,00 0,00 0,00 606.897,46 10088622,91 22171027,99 Summe Anlagevermögen 10196815,55 12589409,90 0,00 0,00 22786225,45 102.486,64 507.465,82 0,00 0,00 0,00 609.952,46 10094328,91 22176272,99 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -35- 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Vermögensplanabrechnung ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -36- 3.4 Vermögensplanabrechnung Nr Bezeichnung IST EUR Plan EUR Nr Bezeichnung IST EUR Plan EUR 1 Zuführung Stammkapital1 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 2 Zuführungen zu Rücklagen abzügl. Entnahmen14.750.315,67 22.091.503,12a) Immaterielle Vermögensgegenstände2.075,00 3 Jahresgewinnb) Grundstücke und Bauten800.315,678.471.676,12 4 Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteilc) technische Anlagen und Maschienen1.194.824,40 5 Zuweisungen u. Zuschüsse abzügl. Entnahmend) Betriebs und Geschäftsausstattung5.619,75160.162,50 6 Beiträge u.ä. Engtelte abzügl. Aufösungsbeträgee) Anlagen im Bau10.586.575,08 13.818.332,90 7 Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen abzügl. Entnahmen12.589.409,90 22.450.171,52 8 Kredite2 Finanzanlagen a) von der Stadt3 Rückzahlung von Stammkapital b) von Dritten4 Entnahme aus Rücklagen 9 Abschreibungen und Anlagen5 Jahresverlust7.218.273,407.016.535,74 a) Abschreibungen507.465,82929.923,686 Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil b) Anlagenabgänge7 Auflösung Ertragszuschüsse 10 Rückflüsse aus gewährten Krediten8 Entnahme langfristiger Rückstellungen 11 erübrigte Mittel aus Vorjahren6.121.083,856.445.280,469 Tilgung von Krediten 10 Gewährung von Krediten 11 Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren 12 Finanzierungsmittel insgesamt21.378.865,34 29.466.707,2612 Finanzierungsbedarf insgesamt19.807.683,30 29.466.707,26 13 Finanzierungsmittelfehlbetrag laufendes Jahr13 Finanzierungsmittelüberschuss laufendes Jahr1.571.182,04 Summe21.378.865,34 29.466.707,26Summe21.378.865,34 29.466.707,26 Deckungsmittelverprobung EUREUR Bank / Kasse97.354,08Überschuss / Fehlbetrag lt. Vermögensplanabrechnung1.571.182,04 zzgl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen159.352,69Deckungsmittelüberhang/-lücke aus Bilanz1.571.182,04 zzgl. Forderungen an die Stadt3.480.970,38Differenz0,00 zzgl. sonstige Vermögensgegenstände0,00 abzgl. kurzfristige Rückstellungen-89.885,36 abzgl. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen-1.202.357,30 abzgl. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen-3.015,31 abzgl. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt-871.237,14 abzgl. sonstige Verbindlichkeiten0,00 Deckungsmittelüberhang/-lücke aus Bilanz1.571.182,04 Vermögensplanabrechnung vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Finanzierungsmittel (Einnahmen)Finanzierungsbedarf (Ausgaben) Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -37- 4 Erläuterungen zum Jahresabschluss Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -38- Erläuterungen zu den Posten der Bilanz AKTIVA A. Anlagevermögen Das Anlageverzeichnis wird mit einer beim Steuerbüro mittels EDV geführten Anlagenbuchführung erfasst, die sämtliche notwendigen Angaben für die Anlagengegenstände enthält. Um doppelte Darstellungen zu vermeiden, ist auf folgendes hinzuweisen: Die Anlage Entwicklung des Anlagevermögens beinhaltet einen Ausdruck der Anlagenbuchführung, aus der alle das Anlagevermögen betreffende Informationen zu entnehmen sind. Eine zusammenfassende Darstellung ergibt sich im Teil Weitere Angaben „Anlagenspiegel“. Erläuterungen zum Anlagevermögen erfolgen nur soweit besondere Angaben zu den Anlagepositionen zu machen sind und nicht an anderer Stelle darüber berichtet wurde. I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 31.12.2019 € 5.245,00 31.12.2018 € 5.706,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2019 Umbuchungen bungen 31.12.2019 30 Lizenzen an Rechten u. Werten 5.706,00 2.075,00 2.536,00 5.245,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -39- II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 31.12.2019 € 7.782.890,65 31.12.2018 € 7.214.173,65 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2019 Umbuchungen bungen 31.12.2019 50 Grundstücke und Bauten Wildpark 3.491.053,65 491.930,00 0,00 3.982.983,65 90 Geschäftsbauten 3.723.120,00 308.385,67 231.598,67 3.799.907,00 7.214.173,65 800.315,67 231.598,67 7.782.890,65 Die Grundstücke und Gebäude in der Zuständigkeit des Eigenbetriebs wurden zum 01.01.2018 von der Stadt Karlsruhe an den Eigenbetrieb übertragen. Die Gebäude wurden noch im Kämmereihaushalt komplett außerordentlich abgeschrieben, da der Abriss feststeht. Die Grundstücke wurden vom Liegenschaftsamt bewertet. Zum 01.07.2019 wurde vom Liegenschaftsamt das Grundstück „ehem. Germaniafläche“ erworben und dem Eigenbetrieb übertragen. Dies hat dazu beigetragen, dass sämtliche Flächen des Bebauungsplans Fußballstadion im Wildpark sich im Eigentum der Stadt befinden und eine einheitliche Nutzungskoordination des gesamten Bebauungsplangebietes möglich ist. Eine Übersicht über die Grundstücke siehe unter 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur. Weiterhin wurde in den Jahren 2018 und 2019 Infrastrukturmaßnahmen des Tiefbauamtes erstellt (Ersatztrainingsplatz und Jugendstadion) und an den Eigenbetrieb übertragen. Eine Aufgliederung der Grundstücke und Gebäude ist der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -40- 2. technische Anlagen und Maschinen 31.12.2019 € 1.552.995,00 31.12.2018 € 621.435,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2019 Umbuchungen bungen 31.12.2019 200 Technische Anlagen und Maschin 52.851,00 27.174,70 7.691,70 72.334,00 201 Technische Anlagen u.Maschinen Stadt KA 5.714,00 1.030,00 1.802,00 4.942,00 280 Betriebsvorrichtungen 562.870,00 1.166.619,70 253.770,70 1.475.719,00 621.435,00 1.194.824,40 263.264,40 1.552.995,00 Im Wirtschaftsjahr wurden die temporäre Flutlichtanlage, die während der gesamten Bauzeit des Vollumbaus benötigt wird, und die Wallmodellierung fertig gestellt. Auf den neu aufgeschütteten Wällen kann der Totalunternehmer das neue Stadion aufbauen. Des Weiteren wurde ein Container inklusive moderner technischer Ausstattung für das DRK angeschafft. Diese technische Ausstattung wird auch im neuen Stadion eingesetzt werden, sobald der Neubau der Haupttribüne fertiggestellt wird. 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2019 € 4.489,00 31.12.2018 € 8.936,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2019 Umbuchungen bungen 31.12.2019 320 Pkw/sonstige Transportmittel 479,00 0,00 478,00 1,00 410 Geschäftsausstattung 5.193,00 0,00 2.369,00 2.824,00 420 Büroeinrichtung 3.264,00 -1.030,00 570,00 1.664,00 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 0,00 6.649,75 6.649,75 0,00 8.936,00 5.619,75 10.066,75 4.489,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -41- 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2019 € 12.830.653,34 31.12.2018 € 2.244.078,26 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2019 Umbuchungen bungen 31.12.2019 120 Bauten im Bau - Vollumbau 2.105.401,29 10.725.252,05 0,00 12.830.653,34 121 Flutlichtanlage im Bau VM 126.292,59 -126.292,59 0,00 0,00 122 Bauten im Bau - Wallmodellierung VM 12.384,38 -12.384,38 0,00 0,00 2.244.078,26 10.586.575,08 0,00 12.830.653,34 Zweck des Eigenbetriebs ist unter anderem der Bau des Fußballstadions im Wildpark. Ausgewiesen sind die bisher angefallenen Herstellungskosten. Diese gliedern sich wie folgt: Gesamt 201920182017 €€€€ Vollumbau aktivierte Eigenleistungen419.794183.612147.22988.953 Arbeiten im Rahmen der Baumaßnahme8.796.909 8.728.05168.859 fachlich Beratung354.654354.654 Ausgleich Personalkosten HGW985985 Beteiligung am Vergabeverfahren80.84080.840 fachliche Unterstützung im Vergabeverfahren94.52626.9677.34160.218 juristische Begleitung766.459306.905333.604125.951 naturschutzrechtliche Maßnahmen482.139302.33484.25495.551 Obergutachtergremium43.13836.6936.445 Projektsteuerung1.225.920668.258344.344213.317 Notarkosten104.474104.474 Sicherheit14.4727.7226.750 Verfahrensmanagement399.5612.534246.350150.677 nicht abzugsfähige Vorsteuer46.78239.7424.6012.439 12.830.653 10.725.2521.361.849743.552 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -42- B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2019 € 159.352,69 31.12.2018 € 170.562,52 Konto Kontobezeichnung 31.12.2019 31.12.2018 1400 Forderungen a. Lief. u. Leistg 159.352,69 170.562,52 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren regelmäßig aus dem Leistungs- und Abrechnungsbereich mit den Kunden des Unternehmens. Die Forderungen werden in der Kontokorrent-Buchführung auf einzelnen Kundenkonten abgerechnet. Das Buchführungssystem gliedert die Forderungen in einzelne offene Posten auf, so dass die Kontrolle und die Bewertung durch das Unternehmen erleichtert werden. 2. Forderungen an die Stadt 31.12.2019 € 3.480.970,38 31.12.2018 € 193.122,72 Konto Kontobezeichnung 31.12.2019 31.12.2018 1401 Forderungen aus L.+L. Stadt Karlsruhe 0,00 1.391,37 1548 Vorsteuer Folgejahr abzufähig 142.123,00 0,00 1580 Saldo Umsatzsteuer Stadt KA 3.336.562,35 188.123,10 1598 Sonstige Forderungen Stadt Karlsruhe 1.550,18 3.608,25 1601 Verbindlichkeiten Stadt KA 734,85 0,00 3.480.970,38 193.122,72 Der Eigenbetrieb ist umsatzsteuerlich wie eine Organgesellschaft der Stadt Karlsruhe zu behandeln. Der auf Konto1580 und Konto 1548 ausgewiesene Saldo beinhaltet den zum Bilanzstichtag noch von der Stadt Karlsruhe auszugleichende Vorsteuerüberhang des Eigenbetriebs. Die sonstigen Forderungen umfassen die Guthabenzinsen des Clearingkontos für das vierte Quartal 2019. Die debitorischen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Karlsruhe beinhalten die Zahlung der Haftpflichtversicherung für das Jahr 2020. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -43- 3. sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2019 € 0,00 31.12.2018 € 18,13 Konto Kontobezeichnung 31.12.2019 31.12.2018 1600 Verbindlichkeiten aus L.u.L. 0,00 18,13 II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.12.2019 € 97.354,08 31.12.2018 € 6.454.660,86 Konto Kontobezeichnung 31.12.2019 31.12.2018 1000 Kasse 374,42 217,33 1201 Clearingkonto Stadt KA 0,00 6.268.281,94 1211 Sparkasse 108252248 96.979,66 186.161,59 97.354,08 6.454.660,86 Die Bestände der Kasse und der Guthaben bei Kreditinstituten sind durch den Kassenbericht bzw. den Kontoauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Summe Aktiva 31.12.2019 € 25.913.950,14 31.12.2018 € 16.912.693,14 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -44- PASSIVA A. Eigenkapital I. Stammkapital 31.12.2019 € 100.000,00 31.12.2018 € 100.000,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2019 31.12.2018 800 Stammkapital 100.000,00 100.000,00 Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 100.000 € und ist voll einbezahlt. II. Rücklagen Allgemeine Rücklage 31.12.2019 € 32.522.755,82 31.12.2018 € 17.772.440,15 Konto Kontobezeichnung 31.12.2019 31.12.2018 840 Andere Rücklage (Einzahlungen) 23.850.000,00 9.900.000,00 841 Andere Rücklage (Sacheinlagen) 8.672.755,82 7.872.440,15 32.522.755,82 17.772.440,15 Im Wirtschaftsjahr hat die Stadt Karlsruhe weitere Einlagen in die Kapitalrücklagen geleistet: Die Stadtkämmerei hat Anfang Juni 2019 einen Vorschuss auf den Verlustausgleich 2019 i.H.v. 4 Mio. € geleistet. Anfang Juli 2019 hat das TBA weitere Mittel für die Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der FLB i.H.v. 2,1 Mio. € an den Eigenbetrieb überstellt. Anfang August 2019 wurde schließlich eine weitere Rate i.H.v. 2,5 Mio. € vom TBA auf das Clearingkonto des Eigenbetriebs eingezahlt. Im Oktober 2019 wurden von der Stadtkämmerei 5 Mio. € als Zuführung zur Rücklage an den Eigenbetrieb überstellt. Im Dezember 2019 hat das TBA die restlichen Mittel für die Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der FLB i.H.v. 350.000 € an den Eigenbetrieb überstellt. Außerdem hat das Tiefbauamt weitere Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der FLB i.H.v. 308 T€ fertiggestellt, die an den Eigenbetrieb übertragen wurden. Mitte des Jahres 2019 wurde vom Liegenschaftsamt das Grundstück „ehem. Germaniafläche“ erworben und dem Eigenbetrieb übertragen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -45- III. Gewinn/Verlust 1. Gewinn/Verlust aus Vorjahren 31.12.2019 € -1.657.027,39 31.12.2018 € -88.970,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2019 31.12.2018 868 Verlustvortrag vor Verwendung -1.657.027,39 -88.970,00 2. Jahresgewinn/Jahresverlust 31.12.2019 € -7.218.273,40 31.12.2018 € -1.568.057,39 Summe Eigenkapital 31.12.2019 € 23.747.455,03 31.12.2018 € 16.215.412,76 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -46- B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 31.12.2019 € 89.885,36 31.12.2018 € 63.854,90 Konto Kontobezeichnung 31.12.2019 31.12.2018 970 Sonstige Rückstellungen 1.700,00 5.200,00 975 Rückstellung für Urlaubsansprüche/Überstunden 56.185,36 40.354,90 977 Rückst. f. Abschluss u.Prüfung 32.000,00 18.300,00 89.885,36 63.854,90 Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: Stand 01.01.VerbrauchAuflösungZugangStand 31.12. €€€€ Aktenaufbewahrung1.2005001.700 Beratungskosten4.0004.0000 Urlaub und Überstunden40.35540.35556.18556.185 Jahresabschluss9.0009.00011.00011.000 Prüfung RPA9.3009.30011.00011.000 Prüfung GPA10.00010.000 63.85562.655088.68589.885 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -47- C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2019 € 1.202.357,30 31.12.2018 € 583.193,33 Konto Kontobezeichnung 31.12.2019 31.12.2018 1600 Verbindlichkeiten aus L.u.L. 1.202.357,30 583.193,33 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus den Liefer- Leistungsbeziehungen mit den Lieferanten. Die Verbindlichkeiten werden in der Kontokorrent-Buchführung aufgezeichnet. Das Buchführungssystem gliedert die Verbindlichkeiten in einzelne offene Posten auf, so dass die Kontrolle und die Überwachung der Fälligkeit der Zahlungen durch das Unternehmen erleichtert werden. 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 31.12.2019 € 3.015,31 31.12.2018 € 3.842,51 Konto Kontobezeichnung 31.12.2019 31.12.2018 1602 Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen 3.015,31 3.842,51 Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Leistungsbeziehungen zu städtischen Gesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen: Gesellschaft€ Karlsruher Fächer GmbH Kostenersatz 20193.015 3.015 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -48- 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 31.12.2019 € 871.237,14 31.12.2018 € 46.389,64 Konto Kontobezeichnung 31.12.2019 31.12.2018 1201 Clearingkonto Stadt KA 775.636,55 0,00 1601 Verbindlichkeiten Stadt KA 95.600,59 36.865,54 1701 Sonstige Verbindlichkeiten Stadt Karlsruhe 0,00 9.524,10 871.237,14 46.389,64 Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Karlsruhe zum Bilanzstichtag setzen sich wie folgt zusammen: € Stadt KASaldo Clearingkonto775.637 Stadt KA Kämmerei Verwaltungskosten Clearingkonto802 Stadt KA POARestbetrag Gehälter Dezember 20197.055 Stadt KA GBAPlanungsleistungen25.386 Stadt KA ITIT-Dienstleistungen, Kommunikationsabrechung16.593 Stadt KA AfAFuhrpark-, Reinigungs-, Transportkosten3.970 Stadt KA HGWPersonalkostenersatz3.000 Stadt KA Hauptamt Veröffentlichungen, Postbearbeitung, Mieten3.023 Stadt KA BOAGebühren Bauabnahme313 Stadt KA RPAPrüfungskosten10.710 Stadt KA TBAStadionunterhaltung, Genehmigungen23.497 Stadt KA Brandirekt. Beratungs-, Hilfeleistungen539 Stadt KA ForstamtAusgleichsmaßnahme714 871.237 Summe Passiva 31.12.2019 € 25.913.950,14 31.12.2018 € 16.912.693,14 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -49- Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse 2019 € 306.715,48 2018 € 258.435,36 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 8030 Miet-, Zins und Aufwendungszuschüsse 88.351,81 116.883,62 8040 Umlagen 217.024,29 141.551,74 8070 Erträge aus Mieterbelastung 1.339,38 0,00 306.715,48 258.435,36 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 2019 € 183.612,08 2018 € 147.228,99 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 8990 Andere aktiv. Eigenleistungen 183.612,08 147.228,99 Die direkt zuordenbaren Personalkosten, die im Zusammenhang mit dem Bau des Stadions stehen, wurden als Eigenleistungen aktiviert. 3. Gesamtleistung 2019 € 490.327,56 2018 € 405.664,35 4. Sonstige betriebliche Erträge 2019 € 846,31 2018 € 846,31 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 8693 Erlöse Erbbauzinsen 846,31 846,31 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -50- 5. Materialaufwand a) Betriebskosten 2019 € 276.300,80 2018 € 366.906,19 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 3100 Kosten der Wasserversorgung 6.397,00 45.869,21 3101 Kosten der Entwässerung 7.949,40 28.604,69 3102 Kosten der Beheizung 131.408,31 141.215,74 3104 Kosten für Aufzugsanlagen 0,00 102,75 3106 Kosten der Müllabfuhr 501,50 601,80 3108 Kosten der Ungezieferbekämpfung 1.022,00 1.752,00 3109 Kosten der Gartenpflege 52.197,87 62.896,37 3110 Strom 2.307,13 2.641,75 3113 Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung 18.317,49 15.052,83 3119 Grundsteuer 23.460,10 23.460,10 3122 Kosten der Glasreinigung 2.468,58 2.512,12 3123 Kosten der Sonderreinigung 5.145,00 5.533,18 3130 Andere Betriebskosten 2.214,74 23.101,79 3200 Bewachung, Objektschutz 1.344,00 0,00 3210 Kosten für Durchsageanlagen 3.360,00 6.936,17 3215 Kosten für infomationstechnische Anlage 0,00 1.378,67 3230 Kosten für Rasenheizung und -pflege 18.207,68 5.247,02 276.300,80 366.906,19 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -51- b) Bewirtschaftungskosten 2019 € 64.037,80 2018 € 89.712,05 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 3150 Kosten der baulichen Instandhaltung 2.896,51 10.497,32 3151 Kosten für Schönheitsreparaturen 0,00 872,56 3152 Inspektion und Wartung der Baukonstruktion 0,00 5.417,13 3153 I. u W. der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 14.273,15 14.107,35 3154 Insp. u Wartung der Wärmeversorgungsanlagen 275,00 275,00 3155 Insp. und Wartung der lufttechnischen Anlagen 0,00 6.191,18 3156 Inspektion und Wartung der Starkstromanlagen 1.279,28 969,73 3157 IW Fernmelde- u informationstechnische Anlage 0,00 1.382,75 3158 Inspektion und Wartung der Förderanlagen 721,35 910,00 3159 IW der Bewachungs- und Objektschutzanlagen 1.500,48 3.015,17 3160 Inspektion und Wartung der Durchsageanlagen 7.602,00 5.868,00 3161 Inspektion und Wartung der Rasenheizung 436,50 388,50 3162 Insp. u Wartung der sonst technischen Anlagen 15.605,01 23.821,43 3164 Instands. der Abwasser-, Wasser- und Gasanl. 4.417,72 1.786,23 3165 Instandsetzung der Wärmeversorgungsanlagen 394,09 0,00 3166 Instandsetzung der lufttechnischen Anlagen 1.064,13 1.004,68 3167 Instandsetzung der Starkstromanlagen 1.905,13 0,00 3169 Instandsetzung der Förderanlagen 116,50 554,50 3170 IS der Bewachungs- und Objektschutzanlagen 0,00 6.815,00 3171 Instandsetzung der Durchsageanlagen 0,00 5.051,00 3172 Instandsetzung der Rasenheizung 4.156,91 0,00 3173 Instands. der sonstigen technischen Anlagen 7.394,04 784,52 64.037,80 89.712,05 6. Rohgewinn I 2019 € 150.835,27 2018 € -50.107,58 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -52- 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 2019 € 510.019,37 2018 € 464.118,61 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4111 Gehalt Beamte 65.486,38 58.953,45 4112 Gehalt Angestellte 444.532,99 405.165,16 510.019,37 464.118,61 b) soziale Abgaben 2019 € 85.910,44 2018 € 77.135,15 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4130 Gesetzl. soziale Aufwendungen 85.910,44 77.135,15 c) Aufwendungen für Altersversorgung 2019 € 81.935,42 2018 € 80.062,36 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4160 Versorgungskassen 43.887,69 40.501,97 4165 Aufwendung f. Altersversorgung 38.047,73 39.560,39 81.935,42 80.062,36 8. Rohgewinn II 2019 € -527.029,96 2018 € -671.423,70 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -53- 9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2019 € 507.465,82 2018 € 100.073,78 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4822 Abschreibung immat. Vggstd. 2.536,00 519,00 4831 Abschreibung Bauten 231.598,67 81.291,38 4832 Abschreibungen Technische Anlagen&Maschinen 9.493,70 0,00 4833 Abschreibungen Betriebsvorrichtungen 253.770,70 11.682,65 4835 Abschreibungen auf PKW 478,00 478,00 4836 Abschreibungen auf Geschäftsstattung 2.939,00 3.188,00 4855 Sofortabschreibung GWG 6.649,75 2.914,75 507.465,82 100.073,78 10. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten 2019 € 1.672,50 2018 € 3.672,45 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4200 Raumkosten 1.672,50 3.672,45 b) Miete und Pacht 2019 € 17.004,18 2018 € 12.901,58 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4210 Miete (unbewegliche WG) 17.004,18 12.901,58 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -54- c) Energie, Heizung, Wasser 2019 € 6.879,23 2018 € 8.152,09 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4230 Heizung & Warmwasser 2.844,00 2.880,00 4240 Betriebskosten Vorauszahlungen 1.487,28 1.320,00 4241 Strom 2.338,13 3.952,09 4242 Nebenkosten 209,82 0,00 6.879,23 8.152,09 d) Instandhaltung 2019 € 0,00 2018 € 209,88 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4260 Instandhaltung betriebl. Räume 0,00 209,88 e) Sonstige Raumkosten 2019 € 7.401,68 2018 € 5.963,00 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4251 Unterhaltsreinigung 6.868,79 5.824,40 4252 Grundreinigung 377,03 0,00 4253 Glasreinigung 155,86 63,60 4254 Sonderreinigung 0,00 75,00 7.401,68 5.963,00 f) Instandhaltungen 2019 € 6.318,95 2018 € 5.983,58 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4805 Fahrzeugreparaturen/-wartung 3.138,28 5.049,08 4806 Wartungskosten Hard-/Software 3.180,67 934,50 6.318,95 5.983,58 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -55- g) Vorabmaßnahmen 2019 € 5.914.336,05 2018 € 609.849,17 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4901 VM Provisorien & temporärer Spielbetrieb 1.715.046,37 198.477,87 4902 VM Kampfmittelerkundung 4.199.289,68 411.371,30 5.914.336,05 609.849,17 h) Bewirtung und Geschenke 2019 € 4.089,16 2018 € 2.509,01 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4650 Bewirtungskosten 4.045,27 2.496,99 4653 Betriebl. Bewirtungskosten/Aufmerksamkeiten 43,89 12,02 4.089,16 2.509,01 i) Reisekosten 2019 € 2.700,99 2018 € 6.000,35 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4660 Kosten Dienstreisen 236,66 1.918,52 4945 Fortbildungskosten 2.464,33 4.081,83 2.700,99 6.000,35 j) Maschinenmiete u. Leasing 2019 € 15.360,00 2018 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4960 Mieten f.Einrichtungen(bew.WG) 15.360,00 0,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -56- k) Post- und Bürokosten 2019 € 11.208,47 2018 € 13.133,17 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4920 Telefon 7.726,68 6.645,94 4930 Bürobedarf 871,20 2.523,74 4931 Kosten Kopierer 1.893,18 3.243,54 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) 717,41 719,95 11.208,47 13.133,17 l) Rechts- und Beratungskosten 2019 € 89.960,07 2018 € 49.268,35 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4950 Rechts- und Beratungskosten 35.825,00 14.830,00 4952 Verwaltungskosten Personal 13.143,47 14.386,26 4955 Buchführungskosten 5.602,00 5.672,09 4957 Abschluss- und Prüfungskosten 35.389,60 14.380,00 89.960,07 49.268,35 m) Sonstige Aufwendungen 2019 € 116.430,00 2018 € 83.037,53 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 4300 Nicht abziehbare Vorsteuer 16.055,88 1.558,23 4900 Sonstige betriebl. Aufwedungen 19.300,54 22.741,80 4905 Sonstige Aufwendungen Personal 22.774,59 0,00 4909 Dienstleistungen 49.015,05 50.377,72 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs 165,61 218,61 4980 Betriebsbedarf 9.118,33 8.141,17 116.430,00 83.037,53 11. Betriebsergebnis 2019 € -7.227.857,06 2018 € -1.572.177,64 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -57- 12. Zinsen und ähnliche Erträge 2019 € 10.372,70 2018 € 4.671,67 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 2659 Zinserträge Stadt Karlsruhe 10.372,70 4.671,67 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2019 € 789,04 2018 € 551,42 Konto Kontobezeichnung 2019 2018 2109 Zinsaufwand Stadt Karlsruhe 789,04 551,42 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2019 € -7.218.273,40 2018 € -1.568.057,39 15. Jahresfehlbetrag 2019 € 7.218.273,40 2018 € 1.568.057,39 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -58- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -59- 5 Entwicklung des Anlagevermögens Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -60- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -61- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2019 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2019 31.12.2019 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 30 Lizenzen an Rechten u. Werten 30001 Software Lizenz Paket Business 2018 5.706,00 0,00 2.075,00 2.594,00 3.631,00 6.225,00 30002 Software Lizenz Paket Business 2019 0,00 2.075,00 461,00 461,00 1.614,00 2.075,00 Summe Sachkonto = 30 5.706,00 2.075,00 2.536,00 3.055,00 5.245,00 8.300,00 Kto: 50 Grundstücke und Bauten 50001 Stadion - Pachtgegenstand 1.403.967,15 0,00 0,00 0,00 1.403.967,15 1.403.967,15 50002 Amateurstadion und Trainsplatz 8.1 325.906,79 0,00 0,00 0,00 325.906,79 325.906,79 50003 Trainingsplätze 8.2 und 8.3 302.744,75 0,00 0,00 0,00 302.744,75 302.744,75 50004 Aufstellfläche Stadion 65.754,82 0,00 0,00 0,00 65.754,82 65.754,82 50005 Erbbaurecht 8818 - Jugendcontainer 10.070,64 0,00 0,00 0,00 10.070,64 10.070,64 50006 Zugang Biberburg 10.048,50 0,00 0,00 0,00 10.048,50 10.048,50 50007 Trainingsplätze 8.4 und 8.5 335.931,00 0,00 0,00 0,00 335.931,00 335.931,00 50008 Trainingsplatz 8.6 und Hospitality-P. 598.229,00 0,00 0,00 0,00 598.229,00 598.229,00 50009 Birkenparkplatz 438.401,00 0,00 0,00 0,00 438.401,00 438.401,00 50010 Germaniafläche 0,00 491.930,00 0,00 0,00 491.930,00 491.930,00 Summe Sachkonto = 50 3.491.053,65 491.930,00 0,00 0,00 3.982.983,65 3.982.983,65 Kto: 90 Geschäftsbauten 9001 Clubhaus, Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9002 Stadionanlage Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 90001 Ersatztrainingsplatz 8.5 1.430.664,00 72.721,29 102.503,29 135.018,67 1.400.882,00 1.535.900,67 90002 Jugendstadion 2.292.456,00 235.664,38 129.095,38 177.871,38 2.399.025,00 2.576.896,38 Summe Sachkonto = 90 3.723.120,00 308.385,67 231.598,67 312.890,05 3.799.907,00 4.112.797,05 Kto: 120 Bauten im Bau - Vollumbau 120001 Stadion im Bau 2.105.401,29 10.725.252,05 0,00 0,00 12.830.653,34 12.830.653,34 Summe Sachkonto = 120 2.105.401,29 10.725.252,05 0,00 0,00 12.830.653,34 12.830.653,34 Kto: 121 Bauten im Bau - Flutlichtanl. 121001 Flutlichtanlage im Bau 126.292,59 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -126.292,59 Summe Sachkonto = 121 126.292,59 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -126.292,59 Kto: 122 Bauten im Bau - Wallmodellieru 122001 Wallmodellierung im Bau 12.384,38 368.672,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -381.057,09 Summe Sachkonto = 122 12.384,38 368.672,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -381.057,09 Kto: 200 Technische Anlagen und Maschin 20001 KUGELMANN KEHRMASCHINE T 180 KD 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20002 Schleppnetz 180x240 cm f. Rasenpflege 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20003 LAUBBLASGEREÄT STIHL MOD. BR400 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20004 MOTORSENSE STIHL TYPE FS 220 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20005 RASENKANTENSCHNEIDER IDEAL JSS 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20006 Echo-Bläser EB 913 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20007 LAUBGEBLÄSE HURRICANE 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20008 RASENWALZE MODELL W10D, 200 CM BREIT 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20009 RASENIGEL VON FISCHER 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20010 Laubblasgerät Typ 881 Accord- Dreieck 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20011 John Deere 500 Spindelmäher, 1,8 m 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20012 KOCHPLATTE 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20013 ÜBERFAHR-RAMPE ALU 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -62- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2019 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2019 31.12.2019 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 200 Technische Anlagen und Maschin 20014 NASSMARKIERUNGSWAGEN SUPERMATIK 6M10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200001 Kompakttraktor John Deere 304R 38.664,00 0,00 4.257,00 8.159,30 34.407,00 42.566,30 200002 3 WebCams für Baustelle, Internetauft 14.187,00 0,00 2.076,00 2.422,23 12.111,00 14.533,23 200003 Funktechnische Ausstattung DRK Contai 0,00 27.174,70 1.358,70 1.358,70 25.816,00 27.174,70 Summe Sachkonto = 200 52.851,00 27.174,70 7.691,70 11.940,23 72.334,00 84.274,23 Kto: 201 Technische Anlagen u.Maschinen 201001 Rigid-Trockenschnittsäge Model 590L 32,00 0,00 31,00 70,00 1,00 71,00 201002 Schweissanlage MIG MAG 230, mit Zubeh 1,00 0,00 0,00 19,00 1,00 20,00 201003 1 Holder Anbauspritze ZSB 400 IS 43 E 1,00 0,00 0,00 157,00 1,00 158,00 201004 Stihl-Blasgerät Typ BR 600, Wildparks 1,00 0,00 0,00 33,00 1,00 34,00 201005 Agritec Vertikutierer ST 40,Arbeitsbr 833,00 0,00 312,00 625,00 521,00 1.146,00 201006 Streuer mit Rührwerk, Fahrgestell-Nr: 600,00 0,00 189,00 379,00 411,00 790,00 201007 AS Allmäher 26 AH9/3, 2-Takt Motor 716,00 0,00 139,00 277,00 577,00 854,00 201008 Kärcher Flächenreiniger 282,00 0,00 5,00 10,00 277,00 287,00 201009 Hochdruckreiniger HDS 8/18-4 *EU-I 1.022,00 0,00 279,00 558,00 743,00 1.301,00 201010 Laubblasgerät 2015 Wildparkstadion 261,00 0,00 73,00 146,00 188,00 334,00 201011 Freischneider 2016, Wildparkstadion 458,00 0,00 85,00 169,00 373,00 542,00 201012 Geko Stromerzeuger Super Silent TYP 2 51,00 0,00 50,00 151,00 1,00 152,00 201013 HP ProDEs 600 G1, Basismodel 31,00 0,00 30,00 105,00 1,00 106,00 201014 Drucker 2015 HP LaserJet 400 Color 19,00 0,00 18,00 95,00 1,00 96,00 201015 Leichter Scherfestigkeitsmesser im Ko 399,00 0,00 47,00 94,00 352,00 446,00 201016 Doppelringinfiltrometer Set 1.007,00 0,00 118,00 237,00 889,00 1.126,00 201017 Dongle-Server und Rackmount 0,00 0,00 426,00 675,00 604,00 1.279,00 0,00 0,00 0,00 1.030,00 Summe Sachkonto = 201 5.714,00 0,00 1.802,00 3.800,00 4.942,00 8.742,00 0,00 0,00 0,00 1.030,00 Kto: 280 Betriebsvorrichtungen 28001 Gegentribüne Tribünenüberdachung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28002 Flutlichtanlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28003 WEGE, BLOCKKENNZEICHNUNG U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28004 Sicherheitsmaßnahmen Stadionsbereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28005 WEGE, ZUFAHRTSSTRAßEN U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28006 WEGE, ZUFAHRTSSTRAßEN U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 280001 Stehtribüne Jugendstadion 562.870,00 0,00 22.742,00 28.427,12 540.128,00 568.555,12 280002 Rasenspielfeld 0,00 125.463,88 16.728,88 16.728,88 108.735,00 125.463,88 280003 DRK Funk-Container 0,00 23.805,44 1.388,44 1.388,44 22.417,00 23.805,44 280004 Temporäre Flutlichtanlage 0,00 510.000,70 212.097,29 212.097,29 424.196,00 636.293,29 0,00 0,00 0,00 126.292,59 280005 Wallmodellierung 0,00 0,00 814,09 814,09 380.243,00 381.057,09 0,00 0,00 0,00 381.057,09 Summe Sachkonto = 280 562.870,00 659.270,02 253.770,70 259.455,82 1.475.719,00 1.735.174,82 0,00 0,00 0,00 507.349,68 Kto: 320 Pkw/sonstige Transportmittel 32001 PKW-Anhänger, Auwaerter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32002 Einachskipper Fliegl,EDK 25 KA-2488 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32003 GROßFLÄCHENMÄHER SABO MOD.400-3D 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32004 John Deere 4410HST Kompakttraktor 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32005 ISEKI-Frontkehrmaschine Mod. WK 130 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32006 EINACHS-ANHÄNGER 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -63- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2019 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2019 31.12.2019 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 320 Pkw/sonstige Transportmittel 32007 Frontlader JD 430 für John Deere 4410 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 320001 VW-Bus T4 Kombi 479,00 0,00 478,00 956,00 1,00 957,00 Summe Sachkonto = 320 479,00 0,00 478,00 956,00 1,00 957,00 Kto: 410 Geschäftsausstattung 41001 AVM FritzCard PCI ISDN 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 41002 HP Scanjet 2400c SCN71XSR1T2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 410001 Notebook HP EliteBook G4 395,00 0,00 226,00 507,00 169,00 676,00 410002 Projektor EB-1781W, kompakt. 746,00 0,00 128,00 277,59 618,00 895,59 410003 Lichtbildwand VistaFlex 477,00 0,00 81,00 169,00 396,00 565,00 410004 7x PC HP ProDesk incl. Monitor 2.895,00 0,00 1.579,00 3.420,83 1.316,00 4.736,83 410005 EDV-Ausstattung Übernahme HGW 680,00 0,00 355,00 740,00 325,00 1.065,00 Summe Sachkonto = 410 5.193,00 0,00 2.369,00 5.114,42 2.824,00 7.938,42 Kto: 420 Büroeinrichtung 420001 Inventarübernahme HGW 2.234,00 0,00 570,00 1.189,00 1.664,00 2.853,00 420002 Dongle-Server und Rackmount 1.030,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.030,00 Summe Sachkonto = 420 3.264,00 0,00 570,00 1.189,00 1.664,00 2.853,00 0,00 0,00 0,00 -1.030,00 Kto: 480 GWG bis 800 EUR 48001 GWG ab 2013 Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 480001 GWG 2017 0,00 0,00 0,00 1.987,44 0,00 1.987,44 480002 Belegboy 0,00 0,00 0,00 800,00 0,00 800,00 480003 Sideboard Besprechungsraum 0,00 0,00 0,00 125,00 0,00 125,00 480004 Bildschirm 0,00 0,00 0,00 153,00 0,00 153,00 480005 Dienstfahrrad 0,00 0,00 0,00 598,08 0,00 598,08 480006 Lieferung und Montage Spülmaschine 0,00 0,00 0,00 440,34 0,00 440,34 480007 Schreibtischstuhl 0,00 0,00 0,00 183,33 0,00 183,33 480008 Tischgestell 0,00 0,00 0,00 615,00 0,00 615,00 480009 iPhone 7, 32 GB sw, 0,00 310,88 310,88 310,88 0,00 310,88 480010 iPhone 7, 32 GB sw, 0,00 336,09 336,09 336,09 0,00 336,09 480011 2 Höhenverstellbare Schreibtischgeste 0,00 1.230,00 1.230,00 1.230,00 0,00 1.230,00 480012 2 BOS Handfunkgeräte FuG 11b KRA-26-M 0,00 790,00 790,00 790,00 0,00 790,00 480013 2 Arbeitsplätze je 2 Monitore und PC 0,00 1.285,70 1.285,70 1.285,70 0,00 1.285,70 480014 Notebook, Tasche, CDLaufwerk Homeoffi 0,00 661,04 661,04 661,04 0,00 661,04 480015 Schreibtischstühle 0,00 378,00 378,00 378,00 0,00 378,00 480016 HP ProDesk 400 G4 Desktop-Mini-PC 0,00 489,85 489,85 489,85 0,00 489,85 480017 Klimagerät Betriebsstätte Wildpark 0,00 319,00 319,00 319,00 0,00 319,00 480018 Diebstahlsicherung Tornetze 0,00 563,52 563,52 563,52 0,00 563,52 480019 iPhone 7 32 GB sw 0,00 285,67 285,67 285,67 0,00 285,67 Summe Sachkonto = 480 0,00 6.649,75 6.649,75 11.551,94 0,00 11.551,94 G E S A M T 10.094.328,91 12.589.409,90 507.465,82 609.952,46 22.176.272,99 22.786.225,45 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2019 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -64- Zumbach & Reiter PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mathystraße 20 - 76133 Karlsruhe Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften Stand: November 2016 Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Fol- genden „Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. (4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. (5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. 2. Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt. (4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einver- standen, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine -vom Steuerberater angelegte und geführte -Handakte genommen wird. 3. Mitwirkung Dritter Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Her- anziehung fachkundiger Dritter und datenverarbeitender Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Ziff. 2 Abs. 1verpflichten. Der Steuerberater haftet unter keinen Umständen für die Leistungen der Herangezogenen; bei den Herangezogenen handelt es sic h haftungsrechtlich nicht um Erfüllungsgehilfen des Steuerberaters. Hat der Steuerberater die Beiziehung eines von ihm namentlich benannten Dritten angeregt, so haftet der lediglich für eine ordnungsgemäße Auswahl des Herangezogenen. 3a. Elektronische Kommunikation, Datenschutz (1) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und von dessen Mitarbeitern, im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. (2) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. (3) Soweit der Auftraggeber dem Steuerberater einen Telefaxanschluss oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche ander- weitige Weisung damit einverstanden, dass der Steuerberater ihm ohne Einschränkungen über jene Kontaktdaten mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Empfangs-/Sendegerät bzw. den E-Mail-Account haben und dass er dortige Sendungseingänge regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Steuerberater darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Empfangs-/Sendegerät bzw. der E-Mail-Account nur unregelmäßig auf Sendungseingänge überprüft wird oder Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Der Steuerberater übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der mit unverschlüsselten E-Mails übermittelten Daten und Informationen und haftet auch nicht für die dem Auftraggeber dieserhalb ggf. entstehenden Schäden. Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Steuerberater rechtzeitig mit; damit einhergehende Kosten des Steuerberaters (bspw. zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) trägt der Auftraggeber. 4. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht-wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB handelt-, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzuleh- nen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auf- traggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen. 5. Haftung (1) Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder-bei einheitlicher Schadensfolge-aus mehreren Pflichtverletzun- gen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 4.000.000,00 € (in Worten: vier Millionen €) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegren- zung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und Übernahme des Auftrags durch die Sozietät/ Partnerschaft sowie für neu in die Sozietät/Partnerschaft eintretende Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsverein- barungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch - soweit nicht ausdrücklich anders geregelt - unberührt. (2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle. ® © 11/2016 DWS-Verlag · Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH Bestellservice : Postfach 023553 ·10127 Berlin· Telefon 0 30/2 88 85 66 · Telefax 0 30/28 88 56 70 E-Mail: info@dws-verlag.de · Internet: www .dws-verlag.de Alle Rechte vorbehalten. Es ist nicht gestattet, die Produkte ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Weg zu vervielfältigen. Dieses Produkt wurde mit äußerster Sorgfalt bearbeitet, für den Inhalt kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Nr. 5.1 6. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerbe- rater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu neh- men und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte. (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrags- inhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht. (5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (vgl. Ziff. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verur- sachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 7. Urheberrechtsschutz Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig. 8. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsver- ordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (§ 4 Abs. 3 StBVV). (2) Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn.2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB). (3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4) Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vor- schuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. 9. Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann -wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB darstellt -von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugebe. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungspro- gramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform. 10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen (1) Der Steuerberater hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. (2) Handakten i. S. v. Abs. 1sind nur die Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat , sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (§ 66 Abs. 3 StBG). (3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens aber nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. (4) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorent- haltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre (§ 66 Abs. 2 Satz 2 StBerG). 11. Sonstiges Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist- nicht -bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG). 12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

  • @Anlage Prüfungsbericht des RPA
    Extrahierter Text

  • Jahresabschluss EibS
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0747 Dez. 6 Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 02.07.2020 1 x vorberaten Gemeinderat 21.07.2020 18 x Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2019 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 7.218.273,40 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Entlastung erteilt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG wie folgt fest: 1.1 Bilanzsumme 25.913.950,14 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 22.176.272,99 € - das Umlaufvermögen 3.737.677,15 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 23.747.455,03 € - die Rückstellungen 89.885,36 € - die Verbindlichkeiten 2.076.609,75 € 1.2 Gewinn und Verlustrechnung - Jahresverlust 7.218.273,40 € - Summe der Erträge 501.546,57 € - Summe der Aufwendungen 7.719.819,97 € 2. Das Jahresergebnis 2019 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 7.218.273,40 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt. Auf den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2019 des Rechnungsprüfungsamtes wird verwiesen. Anlage Jahresabschluss 2019 Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2019 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 7.218.273,40 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Entlastung erteilt.

  • Protokoll TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 12. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Juli 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 18 der Tagesordnung: Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Eigenbetriebs Fußballstadi- on im Wildpark Vorlage: 2020/0747 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprü- fungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2019 des Eigenbe- triebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2019 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 7.218.273,40 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschafts- jahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark“: Herr Hock erklärt sich für befangen und verlässt unser Rund. Ich darf dann um das Kartenzeichen bitte. – Ich sehe nur gelbe Karten, damit einstimmig ange- nommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 2 – Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. August 2020