Bauanträge
| Vorlage: | 2020/0738 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.06.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: 89 Verantwortlich: Ortsverwaltung Grötzingen Bauanträge Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 24.06.2020 12 x Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses Kampmannstraße, Flurstück: 1241/1 Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Somit findet § 34 BauGB Anwendung. Die erforderlichen Abstandsflächen werden nicht eingehalten und könnten laut Bauordnungsamt über eine Baulast geregelt werden. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Bauvoranfrage unter der Maßgabe zu, dass eine Baulast ausgesprochen wird.