Tariftreue bei öffentlichen Vergaben

Vorlage: 2020/0726
Art: Antrag
Datum: 17.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2020

    TOP: 14

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.11.2020

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Tariftreue bei öffentlichen Vergaben GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 16.06.20020 Vorlage Nr.: 2020/0726 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 29.09.2020 14 ☒ ☐ Hauptausschuss 10.11.2020 4 X Gemeinderat 17.11.2020 21 x 1. Die Stadtverwaltung nimmt künftig bei jeder Vergabe von Dienstleistungen die Anwendung von Tarifverträgen und die Tariftreue der ausführenden Unternehmen und beteiligter Nachunternehmen als Ausführungskriterium (§128 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) auf. 2. Die Verwaltung berichtet gegenüber dem Gemeinderat jährlich über die Anwendung der Tariftreue als Kriterium bei Vergaben. Wird die Tariftreue bei einzelnen Vergaben nicht angewendet, ist dies dem Gemeinderat gegenüber zu begründen. 3. Die Einhaltung der Tariftreue durch die Unternehmen wird stichprobenartig überprüft. 4. Die Stadt Karlsruhe setzt sich beim Land Baden-Württemberg für eine Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) ein, sodass die Tariftreuepflicht auf weitere Branchen ausgeweitet wird. Begründung: Die Stadt Karlsruhe trägt große gesellschaftliche Verantwortung bei der Vergabe von Aufträgen. Viele Aufträge werden an Unternehmen aus Karlsruhe oder der Region vergeben und sichern so Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort. Mit ihrer wirtschaftlichen Kraft muss die Stadt aus Sicht der antragstellenden Fraktionen gleichzeitig aber auch für gute Arbeitsbedingungen eintreten. Die Tarifverträge haben nicht nur Vorteile (Entlohnung, Arbeitsbedingungen) für die einzelnen Beschäftigten, sondern auch gesamtgesellschaftlich. Damit wird aktiv Abstiegsprozessen in Armut und mangelnde Teilhabe entgegengewirkt. Es werden höhere Beiträge für die Sozialversicherungen gezahlt, ebenso führen sie zu höheren Steuereinnahmen, die letztendlich den Kommunen wieder zur Verfügung stehen. Daher muss bei Vergaben von Lieferungen und Leistungen in jedem Einzelfall dafür gesorgt werden, dass die ausführenden Unternehmen die branchenweiten Tarifbedingungen erfüllen. Die Antrag – 2 – in den Tarifverträgen ausgehandelten Bedingungen sind die Mindestbedingungen, die alle Marktteilnehmer*innen erfüllen können. Der Wettbewerb wird dadurch nicht beschränkt. Die bestehenden Vorgaben aus dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) sind dabei nicht ausreichend, da nur für Verkehrsdienstleistungen eine Verpflichtung zur Tariftreue gefordert ist. Solange das Land diese Regelungen nicht auf alle Branchen ausweitet, sollte die Stadt Karlsruhe dies selbstständig anwenden und eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Corona-Krise zeigt zudem, wie wichtig gute Arbeitsverhältnisse sind. In Betrieben mit Tarifverträgen sind die Arbeitsplätze auch in der Krise deutlich sicherer und die Bezüge über das Kurzarbeitergeld für die einzelnen Arbeitnehmer*innen sind höher. unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Verena Anlauf Parsa Marvi Michael Haug Max Braun Karin Binder Lukas Bimmerle

  • StN GR 17.11.2020 Tariftreue bei ö Vergaben
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen An- trag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0726 Dez. 1 Tariftreue bei öffentlichen Vergaben Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat Gemeinderat 29.09.2020 17.11.2020 14 x Hauptausschuss 10.11.2020 4 x Gemeinderat 17.11.2020 21 x Kurzfassung Zu Punkt 1: Die Tariftreue - sofern allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge vorhanden sind- und das Mindestlohngesetz werden bereits in den Vergabeverfahren berücksichtigt. Eine Ausweitung auf nicht allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge bei allen Vergaben ist mit erheblichen vergabe- rechtlichen Risiken verbunden. Da die Stadtverwaltung jedoch grundsätzlich die Einbindung sozialer Kriterien in Vergabeverfahren unterstützt, steht diese einem Austausch offen gegenüber. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, in einem „Pilotprojekt“ im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen zu klären, ob und ggf. wie die Anwendung von Tarifverträgen den ausführenden Unternehmen als Ausführungsbedingung (§ 128 Abs. 2 GWB) aufgegeben werden kann. Zu Punkt 2: Die gesetzlichen Vorgaben zur Tariftreue und zum Mindestlohngesetz führen zwingend zur Anwendung bei Vergaben, die bereits umgesetzt werden (siehe Punkt 1). Zu Punkt 3: Für die Überprüfung der Tariftreue fehlen bei der Stadtverwaltung die Ressourcen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen. Zu Punkt 4: Die Novellierung des LTMGs wird von der Stadtverwaltung unterstützt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein - - - Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Themenfeld „Tariftreue; Mindestlohn“ findet bereits heute im Rahmen der Prüfung von (sozialen) Nachhaltigkeitskriterien bei Vergaben der Stadtverwaltung Karlsruhe Berücksichti- gung. Darüber hinaus steht die Stadtverwaltung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, Bezirk Baden-Württemberg in diesem Punkt im Austausch. 1. Die Stadtverwaltung nimmt künftig bei jeder Vergabe von Dienstleistungen die An- wendung von Tarifverträgen und die Tariftreue der ausführenden Unternehmen und beteiligter Nachunternehmen als Ausführungskriterium (§128 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) auf. Bei Vergaben von Bau- und Dienstleistungen werden bereits heute von den Bauvergabestel- len beim Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Tiefbauamt und Gartenbauamt sowie der Zentrale Vergabestelle beim Hauptamt die notwendigen Formblätter zur Einhaltung von Tarifverträgen und Mindestlohngesetz beigefügt. Mit den Formblättern „Besondere Vertragsbedingungen“ und „Verpflichtungserklärung“ aus dem Vergabehandbuch des Landes (Kommunale Vergabehandbuch für Baden-Württem- berg, KVHB-Bau) und der Servicestelle für das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ist sichergestellt, dass die Einhaltung von Tarifverträgen und des Mindestlohngesetzes als Aus- führungskriterium vertraglich vereinbart ist. Das gilt auch für Nach- und Verleihunterneh- men. Damit ist auch ein hohes Maß an Vertrags- und Vergaberechtssicherheit gegeben. Un- ternehmen, die diese Formblätter nicht oder nicht rechtzeitig einreichen, werden vom lau- fenden Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ergänzung nach der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2020: Die Stadtverwaltung fordert als „K.O.-Kriterium“ (Mindestbedingung) bei Vergaben im Be- reich von Bau- und Dienstleistungen bereits jetzt, soweit es sich um allgemeinverbindliche Tarifverträge handelt, eine Tariftreueerklärung von den Bietern. Insoweit handelt es sich nicht um besondere Ausführungsbedingungen, sondern um ohnehin allgemeinverbindliche Vorgaben gem. § 128 Abs. 1 GWB. In den Bereich, in denen keine allgemeinverbindlichen Ta- rifverträge vorhanden sind, wird ebenfalls eine Erklärung von den Bietern gefordert, wonach im Auftragsfall die Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung den bundesgesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz erhalten. Sofern keine allgemeinverbindlichen Tarifverträge vorhanden sind, werden Tariftreuerklä- rungen von uns nicht gefordert Ob eine derartige Forderung zulässig wäre, wird in der Vergabeliteratur unterschiedlich be- antwortet. Einerseits wird die Einhaltung von nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen als Ausfüh- rungsbedingungen nach den §§ 128 Abs. 2 und 129 GWB mit Blick auf die im Unionsrecht verankerte Dienstleistungsfreiheit und die aktuelle Bundes- und Landesgesetzgebung als nicht (vergabe-) rechtssicher bewertet (Beck VergabeR/Opitz, 3. Aufl. 2017, GWB § 129 Rn. 19 mit zahlreichen Nachweisen aus dem Schrifttum). Ein Nachweis, warum Arbeitnehmer bei einem öffentlichen Auftrag schützenswerter seien als bei einem privaten Auftrag dürfte, nach deren Auffassung, auch in Ansehung des bundesweit einheitlichen Mindestlohns, nur schwer zu führen sein. Bereits in der Sache „Rüffert“ hatte der EuGH Tariftreueklauseln im Lichte der Dienstleistungsfreiheit für unvereinbar mit der EntsendeRL 96/71/EG befunden. Die Richtlinie 96/71 erlaubt nach ihrem Art. 3 Abs. 1 nur Arbeits- und Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschäftigungsbedingungen, die in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet die Arbeits- leistung erbracht wird, durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften und/oder allgemeinver- bindlich erklärte Tarifverträge oder Schiedssprüche festgelegt sind. Dies war bei dem auf- grund des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes im Fall Rüffert vorgegebenen Bauge- werbe-Tarifvertrag, der den für die betreffende Branche nach dem AEntG geltenden Min- destlohnsatz überschritt, nicht der Fall (EuGH 3.4.2008 – C-346/06). Zudem bestehen ganz praktische Umsetzungsprobleme, beispielsweise bei der Auswahl ei- nes einschlägigen Tarifvertrages aus den rund 77.000 bestehenden Tarifverträgen in Deutschland (Quelle: BMAS-Tarifregister mit Stand 31.12.2018) oder bei Kontrollmöglichkei- ten. Eine komplette Bindung an einheimische Tarifverträge erscheint auch deshalb proble- matisch, weil der deutsche Tarifvertragsdschungel für ausländische Bewerber ohne deut- sche Niederlassung recht schwer durchschaubar und noch schwerer punktuell für einen ein- zelnen Auftrag übernehmbar sein dürfte (Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, GWB § 97 Rn. 105). Andererseits sind zunehmend Signale und Handlungsspielräume hin zu mehr Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen erkennbar. Dafür, dass eine solche Erweiterung auch europarechtlich Bestand haben könnte, sprechen – so die Befürworter – nicht nur eine mittlerweile deutlich weiterentwickelte Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17.11.2015 (Rs. C-115/14) – Regi- oPost: Vorgabe zur Zahlung eines Mindestlohns bei der Ausführung öffentlicher Aufträge im Inland verstößt nicht gegen EU-Recht), sondern auch eine neue Gesetzeslage in Europa: Hierzu gehört zum einen die neue europäische Vergaberichtlinie von 2014, durch die soziale Kriterien bei öffentlichen Aufträgen deutlich aufgewertet wurden, vgl. § 127 Abs. 1 GWB. Zum anderen könnten sich auch aus der aktuell geplanten Revision der europäischen Ent- senderichtlinie neue Möglichkeiten für Tariftreueerklärungen ergeben. So sieht die neue Entsenderichtlinie neben dem bekannten System der Allgemeinverbindlicherklärung tarifli- cher Regelungen zusätzliche Optionen unter den Begriffen „allgemein wirksam“ oder „auf nationaler Ebene repräsentativste Organisationen der Tarifvertragsparteien“ vor, vgl. Art. 3 Abs. 8 Unterabsatz 2 Änderungsrichtlinie (EU) 2018/957. Erste Regelungen sind dem „Berli- ner Ausschreibungs- und Vergabegesetz“ oder dem Gesetzesvorhaben „Fairer-Lohn-Gesetz“ im Saarland zu entnehmen, wobei konkrete Ausführungsbestimmungen, wie die praktischen Umsetzungen letztlich erfolgen sollen, fehlen. Es wird insofern deutlich, dass insbesondere der Landes- und Bundesgesetzgeber gefordert ist, um eine entsprechende rechtssichere Grundlage zu schaffen. Im Ergebnis ist jedoch festzuhalten, dass – auch mangels einschlägiger Rechtsprechung – eine Verpflichtung zur Einhaltung nicht allgemeinverbindlicher Tarifverträge als Ausfüh- rungsbestimmung bei allen Vergaben mit einem erheblichen vergaberechtlichen Restrisiko verbunden wäre. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Unionsrechtsmäßigkeit einer vergaberechtlichen Tariftreueregelung – auch nach dargestellter erweiterter Rechtspre- chung und neuer Gesetzeslage – nach wie vor auf eine Vereinbarkeit mit der Dienstleis- tungsfreiheit zu prüfen wäre (vgl. hierzu: Bundestag WD 7 - 3000 - 010/19, Vergaberechtli- che Tariftreueklauseln im Lichte der Änderung der EU-Entsenderichtlinie im Jahre 2018). Letztlich müssten für Bieter und Vergabestellen klare und präzise Regelungen durch Bundes- und Landesgesetzgeber geschaffen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Hinzu kommt, dass jeweils im Einzelfall geprüft werden müsste, ob im jeweiligen Vergabe- verfahren eine Tariftreueerklärung gefordert werden kann. Diese Einzelfallprüfung in einer derart komplexen Materie würde die Vergabestellen bei der Stadtverwaltung – auch in An- betracht des sich nachträglich ergebenden Kontrollaufwandes – in fachlicher und personel- ler Sicht vor nicht überwindbare Herausforderungen stellen. Da die Stadtverwaltung jedoch grundsätzlich die Einbindung sozialer Kriterien in vergabever- fahren aktiv unterstützt, steht diese – wie bereits auch in der Vergangenheit bereits gesche- hen – einem Austausch offen gegenüber. In diesem Zusammenhang wäre es für die Stadt- verwaltung vorstellbar, in einem „Pilotprojekt“ im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen zu klären, ob und ggf. wie die Anwendung von nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen den ausführenden Unternehmen als Ausführungsbedingung (§ 128 Abs. 2 GWB) aufgegeben werden kann. Hierbei wären neben der konkreten Gestaltung der Einbeziehung der Ta- riftreueerklärung in das Pilot-Vergabeverfahren (z.B. Auswahl des „geeigneten“ Tarifvertra- ges; vollständige Übernahme des Tarifvertrages), daran anknüpfend die rechtlichen Mög- lichkeiten bzw. Risiken zu begutachten sowie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten festzule- gen. 2. Die Verwaltung berichtet gegenüber dem Gemeinderat jährlich über die Anwendung der Tariftreue als Kriterium bei Vergaben. Wird die Tariftreue bei einzelnen Vergaben nicht angewendet, ist dies dem Gemeinderat gegenüber zu begründen. Nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) für Baden-Württemberg ist die Verwaltung verpflichtet, öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags ein Mindestentgelt bezahlen und sich tarif- treu verhalten. Sofern eine Tariftreuepflicht nicht greift, ist den Beschäftigten bei der Aus- führung eines öffentlichen Auftrags ein Mindestentgelt nach dem Mindestlohngesetzes zu bezahlen. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben und deren unter Punkt 1) geschilderten Umsetzung, ist eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat nicht erforderlich. 3. Die Einhaltung der Tariftreue durch die Unternehmen wird stichprobenartig überprüft. Der baden-württembergische Gesetzgeber hat im LTMG die Überprüfung der Tariftreue den öffentlichen Auftraggebern übertragen. Aus den Ergebnissen vieler Evaluierungen von Lan- destariftreuegesetzen -auch in Baden-Württemberg (https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/re- daktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Wirtschaftsstandort/Beschaffung-Land/Gutachten_Evaluation_LTMG.pdf)- lässt sich klar ableiten, dass die Kontrollfunktion ein Problemfeld darstellt. Die Ergebnisse der Evaluierung zeigen, dass tatsächliche Kontrollen seitens der öffentlichen Auftraggeber nicht oder kaum stattfinden, da diese auch über die Leistungsfähigkeit der Vergabestellen hinausgehen. Auch die Vergabestellen der Stadt Karlsruhe sind weder sachlich, personell noch organisatorisch so ausgestattet, dass sie diese Aufgaben zeitnah und effektiv erfüllen können. Neben dem Aufbau von eigenen Prüf- und Kontrollstrukturen/-instanzen (vergleichbar in Köln oder Frankfurt) könnte auch die Schaffung von zentralen, externen Kontrollbehörden hier Abhilfe schaffen. Zu diesem Punkt verweist die Verwaltung auf die Evaluation des Tarif- treue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, wonach eine Möglichkeit zur Erhöhung der Kontrollintensität nach einheitlichen Standards beispiels- weise durch die Einrichtung einer zentralen Kontrollinstanz als Handlungsfeld identifiziert wurde. In einigen Bundesländern gibt es hierzu interessante Beispiele, in denen die Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Kontrollfunktion in der Zusammenarbeit einer zentralen Kontrollbehörde mit den Vergabe- stellen vor Ort erfolgt. So ist beispielsweise die Prüfbehörde für das „Saarländische Ta- riftreuegesetz“ (STTG) in einem Referat des Wirtschaftsministeriums verortet und besteht aus Personen mit versierter Erfahrung im Arbeits- und Tarifrecht sowie umfassenden Kennt- nissen und jahrelangen Erfahrungen in der Finanzkontrolle sowie Wirtschaftsprüfung von Unternehmen und Betrieben. 4. Die Stadt Karlsruhe setzt sich beim Land Baden-Württemberg für eine Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) ein, sodass die Tariftreuepflicht auf wei- tere Branchen ausgeweitet wird. Die Stadtverwaltung wird sich über den Städtetag Baden-Württemberg für eine Novellie- rung des LTMGs einsetzen.

  • Abstimmungsergebnis top 21 Ziffer 1 2 4
    Extrahierter Text

  • Abstimmungsergebnis top 21 Ziffer 3
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 17.11.2020 TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. November 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Tariftreue bei öffentlichen Vergaben Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, SPD, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE. Vorlage: 2020/0726 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Ziffer 1, 2 und 4: Bei 34 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt. Ziffer 3: Bei 28 Ja-Stimmen und 16 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Wir haben versucht, Ihnen noch einmal einen Kompromiss vorzuschlagen. Stadtrat Löffler (GRÜNE): An der Stelle möchte ich vor allem meinen Dank an Sie in der Verwal- tung ausrichten. Wir haben es inhaltlich schon vor ein paar Wochen diskutiert. Sie haben sich noch einmal sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, mit den rechtlichen Möglichkei- ten und Risiken, die das Vergaberecht hat. Ich glaube, dass wir im vergangenen Hauptausschuss in einer sehr guten Diskussion auseinandergegangen sind, auch mit diesem Kompromissvor- schlag, den Sie jetzt anbieten, dass wir in einem Pilotprojekt im nächsten Jahr aufgleisen, oder auch schon morgen, je nachdem, wann die nächste geeignete Vergabe ansteht, um herauszu- finden, was wir anwenden können. Was uns inhaltlich noch einmal ganz wichtig zu sagen ist, dass ein Tarifvertrag, der nicht allge- meinverbindlich ist, als Grundlage genommen werden sollte, sozusagen als Ausführungsbedin- gung für eine solche Vergabe. Wenn dann ein Unternehmen eigene vertragliche, eigene tarifli- che Regelungen mit den Arbeitnehmer*innen hat, die darüber hinaus gehen, dann ist das voll- kommen in Ordnung. Dann ist dieses Unternehmen genauso qualifiziert, sich auf diese – 2 – Ausschreibung zu bewerben und am Ende den Auftrag zu erhalten. Das heißt, es muss wirklich darum gehen, ein Mindestmaß an Qualität, ein Mindestmaß an Schutz für die Arbeitnehmer*in- nen zu bieten und auch zu fordern. Ich glaube, dass wir das sehr gut damit vereinen können, dass sich das positiv für Unternehmen in der Region auswirkt. Denn das hatten auch die Kolle- gen*innen der anderen Fraktionen schon beim letzten Mal erwähnt. Es gäbe viele Unterneh- men in der Region, die zahlen besser. Vielleicht schaffen wir es dadurch, darin etwas zu beloh- nen. Was wir in den vergangenen Monaten gesehen, erfahren, gelernt haben, ist, dass tatsäch- lich Unternehmen, die grundsätzlich tarifgebunden sind, viel besser durch die Krise kommen und vor allem die Arbeitnehmer*innen dort viel besser und abgesichert durch die Krise kom- men. Das zeigt eben einfach, dass dieses System nicht nur in Krisenzeiten, sondern grundsätz- lich für eine entsprechende Stabilität und Sicherheit sorgt. Deswegen werden wir dieses Thema weiter vorantreiben. Wir sind gespannt auf die Umsetzung und auf die Berichterstattung dieses Pilotprojektes dann im nächsten Jahr. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Ich glaube, inhaltlich gibt es nichts mehr hinzuzufügen. Das habe ich be- reits im September gesagt. Herr Löffler, Sie lernen schnell, Sie könnten ja bald zum CDU-politi- schen Wirtschaftssprecher werden. Das, was Sie eben gesagt haben, alle Achtung. Es ist richtig, ich kann es unterstreichen. Aber, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sie nehmen eine Vor- lage von der Tagesordnung, beraten sie erneut. Und was kommt heraus? Ein Kompromiss. Ein Kompromiss, der erstens aus meiner Sicht fast rechtlich gar nicht haltbar ist, was Sie uns jetzt hier vorgeben. Und zum zweiten, Sie haben ihn aufgeweicht nach Strich und Faden. Ich möchte nicht sagen, es ist ein fauler Prozess gewesen. Es ist auch kein fauler Kompromiss. Aber, Herr Oberbürgermeister, so kann es auch nicht funktionieren. Wir bleiben bei unserer Haltung diesen Antrag abzulehnen, weil er am Ende des Tages nieman- dem helfen wird. Er wird uns als Stadtverwaltung nicht weiterbringen. Herr Löffler, Sie sagten das eben, die Unternehmen, die für die Stadt arbeiten, sind Unternehmen, die gut aufgestellt sind. Das sind gute Unternehmen. Es sind Unternehmen, die ihre Arbeitnehmerschaft wert- schätzen und die wissen, was sie an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben. Stadtrat Schnell (AfD): Auch die AfD-Fraktion begrüßt selbstverständlich die Einhaltung der Ta- riftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, wie dies laut der Stellungnahme der Stadt be- reits heute bei Vergaben der Fall ist. Wir befürworten auch eine Ausweitung der Tariftreue- pflicht auf weitere Branchen gemäß Punkt 4 des Antrages und betrachten die Punkte 1 und 2 des Antrages auch als erledigt. Hinsichtlich einer Überprüfung der Einhaltung teilen wir jedoch die Ansicht der Stadt, dass dies die nötigen Ressourcen der Stadt übersteigt. Wir lehnen daher diesen 3. Punkt des Antrages ab und beantragen eine getrennte Abstimmung über Punkt 3 des Antrages. Stadtrat Zeh (SPD): Personalräte, Betriebsräte und Gewerkschaften sorgen natürlich dafür, dass bei der Stadt bei großen Unternehmen auf jeden Fall die Tarifverträge eingehalten und die Mit- arbeiter ordentlich bezahlt werden. Aber wir haben in unserer Wirtschaft auch sehr viele kleine oder auch ganz kleine Unternehmen. Herr Ehlgötz, ich hoffe, dass bei Ihnen auch alle Mitarbei- ter ordentlich und nach Tarif bezahlt werden. (Zuruf Stadtrat Ehlgötz/CDU) – 3 – - Sie machen es! Wunderbar! Da muss man gar keine Angst haben, wenn es so ist. (Weiterer Zuruf Stadtrat Ehlgötz/CDU) - Mal schauen! Aber es gibt auch das ein oder andere schwarze Schaf bei Firmen. Ich persönlich weiß auch von einer Firma, die einen städtischen Auftrag erhalten hat, wo die Mitarbeiter weniger als den Mindestlohn erhalten. Das ist die Sache, die wir auch angehen müssen. Das muss deshalb in den Ausschreibungen auch dementsprechend drinstehen. Der Punkt 4 ist positiv, dass Sie auf jeden Fall beim Land vorstellig werden, dass Landestariftreuegesetz und Mindestlohngesetz ge- ändert werden. Herr Ehlgötz, hier könnten Sie auch etwas in der CDU machen, dass sich die CDU und die Landesregierung deutlicher bewegt, und dass nicht nur die Verkehrssachen ausge- schrieben werden mit den entsprechenden Verträgen, sondern es überall gemacht werden kann. Rechtlich ist es nicht ganz einfach. Wir haben sehr viele Tarifverträge und nicht nur deutsches Recht, sondern wir begrüßen es auch, wenn wir europaweit ausschreiben und insbesondere auch elsässische Firmen bekommen. Der Teufel steckt im Detail. Aber wir als SPD stimmen auf jeden Fall zu, dass wir mal einen Pilotversuch wagen. Herr Ehlgötz, es ist nun einmal so, wenn es in den Ausschuss geht, wird es dort weiterdiskutiert. Dann kann auch einmal ein Kompromiss rauskommen. So einer ist jetzt herausgekommen, den wir alle mittragen können. Insofern müs- sen wir dann abstimmen. Wir stimmen auf jeden Fall dem Kompromiss der Stadtverwaltung, der im Hauptausschuss dargestellt worden ist, zu. Stadtrat Hock (CDU): Wieder einmal kommt der Schaufensterantrag in den Gemeinderat. An meiner Haltung und der meiner Fraktion hat sich allerdings nichts geändert. Der Antrag wurde vom Herrn Oberbürgermeister auf die Tagesordnung genommen. Wir haben uns bereits damit befasst. Ich kann nicht erkennen, dass wir neue Aspekte hätten, anders zu entscheiden, als wir es vor sechs, acht Wochen schon gemacht haben. Wir, sowie alle Fraktionen hier im Rat - davon gehe ich aus - stehen zur Tariftreue. Vielen Dank an die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, dass Sie nochmals einige Aspekte in der Antwort nachgebessert haben. Wir bleiben dabei. Die Stadt macht bereits alles, um die Tariftreue zu halten. Ein Ausbau ist derzeit nicht notwendig. Wir betrachten den Antrag daher als erledigt. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Wir stimmen Ihrem Kompromissvorschlag zu. Uns ist es wich- tig, dass die Sache angegangen wird. Wir sammeln damit Erfahrungen und dann wird man wei- tersehen. Die Stadt nimmt so ihre Vorbildfunktion wahr und stellt sich der großen gesellschaftli- chen Verantwortung. Das ist uns auch sehr wichtig. Die Stadtverwaltung setzt ein politisches Signal. Sie sagt damit, wir wollen keine Firmen, die sich nicht an tarifliche Regeln halten. Wir wollen keine Firmen, die keine fairen Arbeitsplätze anbieten, sondern wir wollen Firmen, die für einen fairen Wettbewerb stehen. Wir gehen davon aus, dass auch die Chance steigt, dass viel- leicht noch mehr regionale Betriebe, die faire Arbeitsverhältnisse anbieten, bei Ausschreibun- gen zum Zuge kommen. Wir bedauern allerdings, dass die Stadtverwaltung im Moment zu dem Schluss kommt, sich nicht in der Lage zu sehen, diese Firmen auch zu überprüfen. Aber vielleicht zeigen die – 4 – Erfahrungen aus den Pilotvorhaben, dass Kontrolle doch leistbar ist. Sie kann beispielsweise ach an Dritte übergeben werden, wie die Stadt Freiburg nach meinen Informationen juristisch ge- prüft hat. Wie gesagt, gewinnen wir in diesen Pilotausschreibungen die nötigen Erkenntnisse. Denn nur mit Kontrolle wird aus dem politischen Signal auch ein scharfes Schwert. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE:): Auch wir werden diesem Kompromissvorschlag der Verwal- tung zustimmen. Wir machen heute eine ganz wichtige Entscheidung. Ich glaube auch, dieser Weg, über ein Pilotprojekt zu gehen, ist einzig allein richtig. Wir haben im Hauptausschuss gese- hen, wie kompliziert diese Thematik ist. Dann können wir problemlos die Erfahrungen sammeln und dann dementsprechend auch eine Auswertung machen und uns überlegen, welche weite- ren Schritte wir gehen. Aber wir sind uns, glaube ich, alle einig, wie wichtig die Tariftreue ist, wlche große gesellschaftliche Verantwortung wir als Stadt haben. Ich muss aber eines sagen zu den Antworten von CDU und FDP. So ganz muss ich es nicht ver- stehen. Sie sprechen davon, das sei auch ein Schaufensterantrag. Und irgendwie erinnern Sie mich an Don Quichotte, einen Windmühlenkämpfer. Wenn es ein Schaufensterantrag wäre, dann können Sie doch heute problemlos zustimmen, dass wir ein oder zwei Pilotvergaben ma- chen, denn es würde gar nichts passieren. Wir würden nur Erfahrungen sammeln, daraus un- sere Lehren ziehen und dann überlegen, welchen Standard wir daraus entwickeln und immer wieder anmachen. Aber Sie kämpfen da, Sie fahren auch schon bei der letzten Diskussion alle Geschütze auf, die Sie haben. Als würden wir hier den Sozialismus einführen. Als wäre das das größte Hexenwerk. Dieser Prozess ist wirklich ganz sauber. Wir haben einen Vorschlag gemacht, der übrigens auch eine Mehrheit in diesem Gemeinderat hat. Das muss man auch mal feststel- len. Wir waren sogar bereit, dem Verwaltungsvorschlag entgegenzukommen, um es auch der Verwaltung einfacher zu machen. Genau das wird dann noch zum Vorwurf gemacht. Wir kön- nen das auch einfach blindlinks abstimmen. Dann hätte das Ding auch eine Mehrheit. Machen wir aber nicht, weil wir uns unserer Verantwortung bewusst sind und dementsprechend agie- ren. Also, ich glaube, manchmal wäre es ganz gut, wenn man findet, dass ein Antrag nicht rich- tig ist, dagegen zu sein, und nicht sagen, ich bin eigentlich dafür. Aber Ihr sagt nichts und ich bin trotzdem dagegen. Also, ja oder nein, irgendwie muss man sich positionieren. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Für unsere Fraktion Freie Wähler für Karlsruhe war diese Antrag- stellung mit der Antwort und mit den Vorbesprechungen erledigt. Die Antwort der Verwaltung war klar und auch Ihr Kompromissvorschlag. Sie haben in der Antwort alles dargelegt. Wir sind tariftreu. Ich habe gar nichts anderes erwartet. Dass wir sämtliche Vorgaben der Tariftreue bei der Vergabe einhalten, daran glaube ich, da hat niemand Zweifel. Dass man das nicht prüfen kann, weil es einfach fehlt, gut. Andere Beispiele an der Stelle machen es extern. Aber wir wol- len doch alles intern haben. Was nicht geht, geht nicht. Wenn Sie die Novellierung unterstüt- zen, haben wir kein Problem. Eigentlich hatten auch die Antragsteller signalisiert, sie sind damit zufrieden. Wenn Sie das Projekt testfahren wollen, ist das von meiner Seite aus okay. Aber ich dachte, das Thema ist erledigt, weil wir uns an alles halten. So habe ich auch die Antworten der meisten Redner hier verstanden. Der Vorsitzende: Ich bin gefragt worden, warum wir einen Kompromiss machen. Weil ich zäh- len kann und mir ein Kompromiss mit einem Projekt lieber ist, als dass ich jetzt den Auftrag kriege, alle Projekte unter die Lupe zu nehmen, weil ich dann noch eine große Einstellungskam- pagne starten müsste. Insofern bin ich sehr dankbar, wenn wir das an einem Beispiel gemein- sam durchexerzieren. Dann werden die Probleme deutlich werden. – 5 – Zweitens, mir ist nochmal wichtig darauf hinzuweisen, dass wir zunehmend die Tendenz be- kommen, das wird sich in den nächsten Monaten noch verstärken, dass wir Themen, die auf an- deren politischen Ebenen aus meiner Sicht nicht sauber gelöst sind, dann versuchen, mit unse- ren bescheidenen kommunalen Mitteln vor Ort richtig hinzukriegen. Ich bin jederzeit für ein symbolisches Beispiel bereit, damit man ein politisches Signal gesetzt hat. Ich möchte nur da- rauf hinweisen, dass wir das nicht mit allen Themen tun können, wo wir vielleicht mit anderen Ebenen unzufrieden sind, weil wir uns das schlichtweg nicht leisten können. Weder personell, noch finanziell, noch zuständigkeitshalber. Zumal wir uns am Ende auch an unserem Erfolg mes- sen werden, nämlich, ob es uns gelungen ist, die Welt an der Stelle besser zu machen. Das wird uns nicht nachhaltig gelingen, wenn auf den anderen Ebenen weiter diese Themen nicht ausrei- chend durchdekliniert werden. Das ist mir einfach nochmal wichtig. Wenn wir dann für den Haushalt 2022/2023 in echte Einspardebatten gehen, wird es auch um solche Fragestellungen gehen. Was ist unser originäres Geschäft und was ist etwas, was schön und gut ist, wenn wir das machen, aber was wir uns vielleicht nicht auf Dauer in dieser Intensi- tät leisten können. Insofern habe ich jetzt verstanden, dass wir abstimmen. Ich habe verstanden, dass die Antrag- steller mit der Reduzierung auf zunächst ein Pilotprojekt zufrieden sind. Deswegen würde ich jetzt den Antrag der Antragsteller, reduziert auf ein Pilotprojekt, hier zur Abstimmung stellen. Herr Stadtrat Schnell, Sie hatten gesagt, Sie möchten irgendwas getrennt abstimmen. Können Sie mir das nochmal kurz erläutern. Stadtrat Schnell (AfD): Der Punkt 3, die Kontrolle dieser Tariftreue durch die Stadt. Sie haben in der Antwort geschrieben, Sie können das nicht leisten. Darum möchten wir den Punkt gerne ge- trennt abgestimmt haben. Der Vorsitzende: Für das Modelprojekt können wir das schon leisten. Insofern stimmt diese Antwort, die da drinsteht, für alles, aber nicht für das eine Projekt. Sonst würden wir es Ihnen auch nicht vorschlagen. Von daher würde ich jetzt meinen, wir können alles zusammen abstim- men. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Genau darüber, was Sie gerade gesagt haben, haben wir auch dis- kutiert. So wie wir die geänderte Vorlage verstehen, ist dieser geänderte Punkt nur zu Punkt 1, nämlich, das Vergabeverfahren. Und bei Punkt 3 steht in Ihrer geänderten Vorlage nach wie vor, dass Sie es als Stadt nicht leisten können, dass Sie empfehlen, diesen Punkt abzulehnen. Dementsprechend machen wir eigentlich nur das, was Sie als Verwaltung sowieso vorschlagen. Der Vorsitzende: Das fieseln wir jetzt nicht aus. Ich stelle jetzt die Ziffern 1, 2 und 4 zur Abstim- mung und bitte um Ihr entsprechendes Votum. – Das ist eine deutliche Mehrheit. Dann würde ich die Ziffer 3 zur Abstimmung stellen. – Bezogen auf das eine Projekt ist das auch eine Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 6 – Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Januar 2021