Radweg entlang der L623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier
| Vorlage: | 2020/0717 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 16.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.06.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Anfrage CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 05.05.2020 Vorlage Nr.: 59 Verantwortlich: - Radweg entlang der L 623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 23.06.2020 3 X Kurzfassung Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion bittet um eine Berichterstattung über den Planungsstand und das Genehmigungsverfahren sowie um die Beantwortung folgender Fragen zum Radweges entlang der L623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier. Begründung: Der Ortschaftsrat Wettersbach hat zuletzt in seiner Sitzung im September 2019 über den Radweg zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier beraten. Nach damaliger Aussage der Vertreterin des Regierungspräsidiums sollte bis Dezember 2019 entschieden sein, mit welchem Genehmigungsverfahren der Radweg verwirklicht werden kann und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 11 des Umweltverwaltungsgesetzes nötig ist. Eine interne Stelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe wollte bis zu diesem Termin prüfen, ob ein Planfeststellungsverfahren, Bebauungsplanverfahren oder ein Plangenehmigungsverfahren nötig ist. Nachdem der letzte Bauabschnitt an der Autobahn A8 in diesem Jahr fertiggestellt wird, könnte die Bauzeit ab dem kommenden Jahr eingeplant werden. Unsere zusätzlichen Fragen: - Für welches Verfahren hat sich das RP entschieden? - Wie ist der aktuelle Planungsstand? - Wie sieht der aktuelle Genehmigungszeitplan aus und wann ist mit der Genehmigungsreife zu rechnen? - Ist die Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg weiterhin gesichert? Die Bevölkerung hat nun schon lange auf diesen Radweg gewartet. Es ist daher notwendig, dass die weiteren Fortschritte, vor allem aber der Planungsablauf mit Druck weiterverfolgt werden. unterzeichnet von: Roland Jourdan, Fraktionsvorsitzender und Tilman Pfannkuch, Stadtrat
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zur Anfrage CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 59 Dez. 6 Radweg entlang der L623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 23.06.2020 3 x Kurzfassung Die Planfeststellungsbehörde am Regierungspräsidium Karlsruhe hat im Dezember 2019 festgestellt, dass für die Maßnahme „Geh- und Radweg zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach“ keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Damit ist der Bau ohne vorangehendes Planfeststellungsverfahren möglich, wenn alle notwendigen Genehmigungen und die Zustimmung der Träger öffentlicher Belange vorliegen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 23.06.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für welches Verfahren hat sich das Regierungspräsidium Karlsruhe entschieden? Die Planfeststellungsbehörde am Regierungspräsidium Karlsruhe hat im Dezember 2019 festgestellt, dass für die Maßnahme „Geh- und Radweg zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach“ keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Damit ist der Bau ohne vorangehendes Planfeststellungsverfahren möglich, wenn alle notwendigen Genehmigungen und die Zustimmung der Träger öffentlicher Belange vorliegen. Das Tiefbauamt hat sich daraufhin im Januar 2020 mit allen beteiligten Fachämtern, dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Naturschutzverbänden, über den aktuellen Planungsstand beraten, um nun zeitnah die Anträge für die notwendigen Genehmigungen (Wasserrechtsantrag, Waldumwandlungsantrag, naturschutzrechtliche Genehmigung) zu stellen. Sobald alle Genehmigungen mit positivem Bescheid vorliegen, wird das Regierungspräsidium Karlsruhe durch eine Absehensentscheidung das Baurecht erwirken. Wie ist der aktuelle Planungsstand? Die Planung befindet sich in der Genehmigungsphase. Wie sieht der aktuelle Genehmigungszeitplan aus und wann ist mit der Genehmigungsreife zu rechnen? Die Anträge (Wasserrecht, Waldumwandlung, naturschutzrechtliche Genehmigung, Absehensentscheidung) werden nun schrittweise von unterschiedlichen Fachämtern beziehungsweise Behörden bearbeitet. Auf die Bearbeitungsfristen fremder Ämter und Behörden hat das Tiefbauamt keinen Einfluss. Ist die Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg weiterhin gesichert? Ja.