Information zur Konzeption der offenen Kinder- und Jugendarbeit
| Vorlage: | 2020/0715 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.06.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 57 - Information zur Konzeption der offenen Kinder- und Jugendarbeit Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 23.06.2020 1 X Beschlussantrag: Der Ortschaftsrat nimmt das vorgelegte Konzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung für die Höhenstadtteile die Konzeption der Offenen Kinder- und Jugendarbeit umzusetzen. Bei einer Zusammenkunft der Ortsverwaltungen Wettersbach, Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier und Durlach mit dem Dezernat 3 stellte der Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe am 3. Februar 2020 Ideen für die Organisation der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Höhenstadtteilen, einschließlich der Bergwaldsiedlung, vor. Es wurde vereinbart, dass der Stadtjugendausschuss e. V. seine Ideen in einer schriftlichen Konzeption zusammenstellt. Das nunmehr vorliegende Konzept sieht im Wesentlichen vor: - Bildung eines Teams Offene Kinder-und Jugendarbeit für alle „Höhenstadtteile“ unter Trägerschaft des Stadtjugendausschuss e. V. - Aufbau dezentraler, kontinuierlicher Partizipationsformate in allen Höhenstadtteilen zur Aktivierung und Einbindung der Kinder und Jugendlichen. - Förderung und Unterstützung ehrenamtlichen Engagements und der Selbstorganisation junger Menschen in allen Ortsteilen. Bildung dezentraler Teams mit den Ehrenamtlichen, mit dem Ziel, den Kindern und Jugendlichen ausreichende und ihren Interessen entsprechende Angebote zu machen. - Vernetzung der Angebote in den Höhenstadtteilen - Beratung und Unterstützung der Ortsverwaltungen in allen Fragen der Kinder- und Jugendarbeit. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 23.06.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt