Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Gewerbegebiet Grünwinkel"
| Vorlage: | 2020/0712 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Grünwettersbach, Grünwinkel, Mühlburg, Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.07.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0712 Dez. 6 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Gewerbegebiet Grünwinkel“ Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 09.07.2020 6 X vorberaten Hauptausschuss 14.07.2020 18 X Gemeinderat 21.07.2020 15 X Beschlussantrag 1. Den Sanierungszielen und dem Maßnahmenkonzept wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt mit der in der Anlage beigefügten Satzung formell das Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Grünwinkel“ nach dem umfassenden Verfahren (Regelverfahren). Die Vorschriften der §§ 144 & 145 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Miet- und Pachtverträge, Teilungen und Rechtsvorgänge sowie die Vorschriften des dritten Abschnitts §§ 152-156a BauGB zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen und zur Kaufpreisprüfung finden ohne Einschränkung Anwendung. 3. Der Gemeinderat beschließt, den Sanierungszeitraum zunächst bis 31. Dezember 2033 zu befristen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen und den Sanierungsvermerk im Grundbuch einzutragen. 5. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht „Umfeld Bahnhof West“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufhebungsbeschluss nach In-Kraft-Treten der Sanierungssatzung „Gewerbegebiet Grünwinkel“ öffentlich bekannt zu geben. 6. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, eine Eigenfinanzierungserklärung gegenüber dem Fördermittelgeber in Höhe der nicht durch einen Zuschuss gedeckten Finanzierungskosten abzugeben. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bildung eines Sanierungsbeirats in die Wege zu leiten. 8. Die Finanzierung ist abhängig von der Finanzlage der Stadt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 14,9 Mio. Euro ggf. zzgl. Erwerbskosten bei Vorkaufsrechtsausübung 4,6 Mio. Euro (60 % der förderfähigen Kosten, sonstige Einnahmen) 337.200 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates, sollte das gedeckelte Budget des Amtes nicht ausreichen Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja abgestimmt mit KFG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Vorbemerkungen Der Gemeinderat hat Anfang 2014 den Beschluss bekräftigt, schonend mit der Ressource „Boden“ umzugehen und möglichst keine weiteren Gewerbeflächen im Außenbereich auszuweisen. Daher liegt der Fokus auf einem „Upgrading“, einer „Re-Aktivierung“ sowie einer „Attraktivitätssteigerung“ der vorhandenen Gewerbegebiete. Das Gewerbegebiet Grünwinkel ist Teil des Städtebaulichen Konzepts „Dynamisches Band Karlsruhe“, das im Rahmen des Räumlichen Leitbildes für die Stadt Karlsruhe erarbeitet wurde. Das „Dynamische Band“ geht gesondert als eine der sieben „Stoßrichtungen“ aus dem Leitbildprozess hervor. Auf diese Erkenntnis aufbauend wurde in Grünwinkel das Forschungsprojekt „Ressourcenoptimierte Gewerbeflächenentwicklung durch Kooperation“ (REGEKO) initiiert. Als zentrales Ergebnis dieses Projekts ging insbesondere der städtebauliche Rahmenplan für das Gewerbegebiet Grünwinkel hervor (Anlage 1 S. 12-13), der im April 2018 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Der Rahmenplan formuliert eine übergreifende städtebauliche Entwicklungsperspektive für das Gesamtareal und stellt eine wichtige Planungsgrundlage für die nächsten Schritte dar. Da erhebliche städtebauliche Missstände im Gewerbegebiet Grünwinkel festgestellt wurden, beschloss der Gemeinderat am 14. Mai 2019 die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen zur Vorbereitung eines förmlichen Sanierungsverfahrens. Die Vorbereitenden Untersuchungen konnten aufgrund der detaillierten Vorarbeit im Rahmen des Forschungsprojekts REGEKO und des Rahmenplans verkürzt werden. Das zentrale Ergebnis ist ein Maßnahmenkonzept (siehe Anlage 1 S. 14 ff.) bestehend aus 14 Maßnahmen mit besonderer Bedeutung im künftigen Sanierungsgebiet. Darauf aufbauend beschloss der Gemeinderat am 22. Oktober 2019 einen Antrag zur Aufnahme in ein städtebauliches Sanierungsprogramm zu stellen. Der Umfang der Gesamtmaßnahme wurde auf 14,9 Mio. Euro beziffert. Die Bewilligung und damit die Aufnahme in das städtebauliches Erneuerungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WEP) erfolgte mit Bescheid vom 7. April 2020 durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Bewilligt wurde zunächst ein Förderrahmen in Höhe von 6,0 Mio. Euro, womit der Stadt ein Zuwendungsbetrag in Höhe von 3,6 Mio. Euro zugesichert wurde. Falls erforderlich werden im Sanierungszeitraum Aufstockungsanträge zu stellen sein. Sanierungsgebiet Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich aus dem Lageplan der Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt mit Datum vom 12. Mai 2020 (Anlage 3, Originalmaßstab M 1:2000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche und umfasst ca. 60,8 ha. Der Lageplan ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses. Das Untersuchungsgebiet wird im Süden begrenzt durch die Junker- und- Ruh- Straße, den Birkenweg und beinhaltet Grundstücke südlich der Lotzbeckstraße und in Verlängerung zur Hardeckstraße. Im Westen durch die Fritz-Haber-Straße, Andreas-Hofer-Straße bis kurz unterhalb der Neubruchstraße sowie die Liststraße bis zum Anschluss an die Südtangente/B10 im Norden. Im Osten bis an die Südtangente/B10 hin zur Junker- und-Ruh- Straße. Sanierungsziele und Maßnahmenkonzept Die im Gewerbegebiet Grünwinkel festgestellten Mängel und Missstände beziehen sich insbesondere auf die verkehrliche Situation und die erforderliche Ausbildung eines Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Quartierzentrums am zentralen Haltepunkt Bahnhof West sowie die bessere Anbindung und Erschließung des Haltepunktes. Für das neue Zentrum soll durch Gestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen eine neue Adresse entstehen. Auch der in die Jahre gekommene Gebäudebestand soll umfassend energetisch und bautechnisch saniert werden. Diese Maßnahmen bewegen sich im allgemeinen Kontext der gewerblichen Regeneration und Neuordnung der Gewerbebetriebe und -gebäude nach stadtklimatischen und energetischen Gesichtspunkten. Das Land Baden-Württemberg plant den heute bereits vorhandenen Standort der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete (LEA) mit Verwaltung an der Felsstraße zu erweitern. Damit einhergehen muss die verbesserte Einbindung des Standortes der LEA in das Quartiersleben. Unabhängig von diesen Überlegungen ist hier beabsichtigt, die Einrichtung besser mit entsprechenden Infrastruktureinrichtungen zu versorgen und mit sozialen Maßnahmen zu begleiten. Hier werden im Rahmen des Landesförderprogramms zur „Nichtinvestiven Städtebauförderung“ zu gegebener Zeit ergänzende Förderanträge seitens der Stadt zu stellen sein. Im Zuge des Rahmenplans Grünwinkel haben sich 14 Handlungsfelder als wesentliche inhaltliche Aspekte für eine Sanierungsmaßnahme herauskristallisiert (Anlage 1 S. 14 ff.). Die Missstände im Gebiet werden hierfür dargelegt und ein Maßnahmenkonzept aufgezeigt. Die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen im Gebiet wurde bereits im Dialog des REGEKO- Prozesses festgestellt. Der Beteiligungsprozess soll im Sanierungszeitraum kontinuierlich fortgeführt werden. Förmliche Festlegung / Sanierungssatzung Es ist davon auszugehen, dass sich die geplanten Sanierungsmaßnahmen auf das Sanierungsgebiet wertsteigernd auswirken werden. Dabei sind insbesondere die verkehrliche Neuordnung und die Ausbildung eines Quartierszentrums zu nennen. Da sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind, ist die Durchführung des sanierungsrechtlichen Regelverfahrens (umfassendes Sanierungsverfahren) erforderlich. Die Anwendung des Regelverfahrens soll zur Preisstabilität im Gebiet beitragen, da Bodenwertsteigerungen die Durchführung der Sanierung erschweren können. Bei der Durchführung der Sanierung im Regelverfahren gelten neben den Vorschriften der §§ 144 und 145 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Miet- und Pachtverträge, Teilungen und Rechtsvorgänge auch die Vorschriften des dritten Abschnitts §§ 152 bis 156 a BauGB zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen und zur Kaufpreisprüfung. Die genannten Vorschriften finden gemäß Sanierungssatzung (Anlage 2) ohne Einschränkung Anwendung. Die derzeit geltende Vorkaufsrechtssatzung wird dadurch ersetzt und kann aufgehoben werden. Das Sanierungsgebiet ist durch die beigefügte Satzung (Anlage 2) formell zu beschließen. Die räumliche Abgrenzung des Sanierungsgebiets ist im beigefügten Plan (Anlage 3) dargestellt. Sanierungsvermerk Gemäß § 143 Abs. 2 BauGB ist mit Anwendung des § 144 Abs. 2 BauGB (Grundstücksverkehr) ein Sanierungsvermerk in die Grundbücher der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke einzutragen. Sanierungszeitraum Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Aufgrund einer Regellaufzeit für ein Sanierungsgebiet von 8-10 Jahren, einer möglichen Verlängerung um zwei Jahre sowie der anschließend notwendigen Abrechnung wird empfohlen, den Sanierungszeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2033 zu befristen. Förderung privater Maßnahmen Es gelten die Allgemeinen Förderrichtlinien des Landes (Städtebauförderungsrichtlinie) in der Fassung vom 23. September 2013. Darüber hinaus finden auch die zuletzt im Oktober 2018 beschlossenen Förderrichtlinien für private Modernisierungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten der Stadt Karlsruhe (Anlage 4) für das Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Grünwinkel“ im Grundsatz Anwendung. Da es sich beim Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Grünwinkel“ jedoch um das erste aktive Sanierungs-Gewerbegebiet der Stadt Karlsruhe handelt, werden die Förderrichtlinien wie folgt modifiziert: Für Gewerbegebäude und -grundstücke gilt: Förderobergrenze für Modernisierungen (insbesondere energetische Modernisierungen des Gesamtgebäudes): maximal 200.000 Euro Förderobergrenze für Ordnungsmaßnahmen (insbesondere Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen): maximal 200.000 Euro Nutzungsspezifische Erneuerungsmaßnahmen sind nicht förderfähig untergeordnete räumliche Erweiterungen/Anbauten sind nicht förderfähig die erstmalige Herstellung von privaten Stellplätzen (ohne Stellplatzverpflichtung vor 1959) ist nicht förderfähig Durch die Anhebung der Förderobergrenze für Modernisierungsmaßnahmen wird der besonderen Eigentümer- und Grundstücksstruktur eines Gewerbegebiets Rechnung getragen. Durch die deutliche Anhebung der Förderobergrenze für Ordnungsmaßnahmen und die Angleichung dieser an die Förderobergrenze für Modernisierungsmaßnahmen werden Anreize geschaffen, um die klimatischen Bedingungen im Gebiet – insbesondere durch Entsiegelung und zeitgemäße Neubebauung – zu verbessern. Die Förderung von Gewerbebetrieben hat darüber hinaus stets im Rahmen der De-minimis- Regelungen der EU zu erfolgen, die einer Wettbewerbsverzerrung entgegenwirken sollen. Die De-minimis-Regelungen erlauben die Unterstützung von Gewerbebetrieben mit öffentlichen Mitteln, sofern eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten wird. So dürfen staatliche Zuwendungen im Grundsatz den Subventionswert von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren nicht übersteigen. Für bestimmte Wirtschaftszweige (Straßengüterverkehrssektor, Landwirtschaftssektor) gelten jedoch geringere Obergrenzen. Höhere Obergrenzen bestehen für sogenannte Tätigkeiten im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse. Sofern ein Gewerbebetrieb Fördermittel bei der Stadt Karlsruhe beantragt, hat dieser im Rahmen einer De-minimis-Erklärung zu versichern, die De-mimimis-Regelungen einzuhalten und bereits geflossene Fördergelder offenzulegen. Finanzierung Für die geplanten Sanierungsmaßnahmen wurden Gesamtausgaben in Höhe von rund 14,9 Mio. Euro kalkuliert. Demgegenüber stehen erwartete Einnahmen von bis zu 1,0 Mio. Euro. Somit ergibt sich ein Förderrahmen in Höhe von 13,9 Mio. Euro. Beim Fördermittelgeber (Bund und Land) können 60 % der förderfähigen Kosten als Finanzhilfe beantragt werden. Für die Stadt ergibt sich somit stets ein Eigenfinanzierungsanteil von 40 % der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus hat die Stadt, sofern das Regierungspräsidium Karlsruhe einzelne Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen als Ergänzende Erläuterungen Seite 6 nicht förderfähig anerkennt, die Kosten dieser Maßnahmen selbst voll zu tragen. Grundsätzlich werden die Maßnahmen jedoch im Vorfeld abgestimmt und die Förderfähigkeit wird geklärt. Im Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 7. April 2020 wurde zunächst ein Förderrahmen in Höhe von 6,0 Mio. Euro anerkannt. Der Zuwendungsbetrag (60 % des Förderrahmens) wurde auf 3,6 Mio. Euro beziffert. Da die Stadt Karlsruhe die beantragten Mittel in Höhe von 14,9 Mio. Euro nicht direkt im vollen Umfang bewilligt bekommen hat, muss die Stadt zur Gewährleistung der Finanzierbarkeit der Sanierungsmaßnahme gegenüber dem Fördermittelgeber eine sogenannte Eigenfinanzierungserklärung abgeben. Diese Erklärung stellt kein rechtliches Hindernis für die Stellung von Aufstockungsanträgen dar. Die Folgekosten in Höhe von rund 337.200 Euro pro Jahr bei einer Verzinsung von 1 % sind erst nach weiteren Planungen und Konkretisierungen für die Umsetzung der größeren Bausteine valide bestimmbar. Erst dann können auch eventuelle Synergien gegengerechnet werden. Die Kosten zur Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 14,9 Mio. Euro sind bislang weder im aktuellen Haushaltsplan eingestellt noch in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre berücksichtigt. Die entsprechenden Ansätze sind gemäß beiliegender Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 5) vorzunehmen. Die Kosten in Höhe von 14,9 Mio. Euro verteilen sich wie folgt: Weitere Vorbereitung der Erneuerung: 1.180.000 € Grunderwerb: 2.871.700 € Sonstige Ordnungsmaßnahmen: 8.841.250 € Baumaßnahmen: 2.000.000 € Als Planungszeitraum ist 2020 bis 2033 vorgesehen. In der Kosten- und Finanzierungsübersicht ist das Jahr 2020 bereits mit einem Gesamtkostenanteil von 550.000 Euro berücksichtigt. Eine Verschiebung des Maßnahmenbeginns von 2020 in kommende Jahre wäre aufgrund der Aktualität und Bedeutung sowie der Erwartungshaltung im Gebiet nur schwer vermittelbar. Die durchschnittlich projektierten jährlichen Investitionskosten für alle Sanierungsgebiete mit rund 3,0 Mio. Euro pro Jahr sind einzuhalten. Für die weitere Vorbereitung und Durchführung der Sanierung werden Aufwendungen für externe Gutachten, Bürgerbeteiligung und weitere sanierungsbegleitende Maßnahmen notwendig. Die dafür anfallenden Kosten sind in der vorliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht auf rund 1,2 Mio. Euro geschätzt, sind jedoch erst nach erfolgter Beauftragung konkret bezifferbar. Es könnte sein, dass bereits im laufenden Jahr Kosten für sanierungsrechtliche Genehmigungen und Kaufpreisprüfungen anfallen. Bislang wurden hierfür weder für das laufende Jahr noch für die Folgejahre Mittel im Haushalt veranschlagt. Zudem führt die Anwendung des Regelverfahrens für das gesamte Sanierungsgebiet zu einem erhöhten Personalaufwand in der Abwicklung der Sanierungsmaßnahme. Im laufenden Haushaltsjahr müsste somit zu gegebener Zeit ein Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe gestellt werden. Darüber hinaus ist ein entsprechender Ansatz für die Folgejahre vorzunehmen. Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht Die am 14. Mai 2019 beschlossene und am 31. Mai 2019 rechtskräftig gewordene Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht „Umfeld Bahnhof West“ kann nach In-Kraft-Treten der Sanierungssatzung „Gewerbegebiet Grünwinkel“ aufgehoben werden, da in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Gemeinde das allgemeine Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB automatisch zusteht. Die Aufhebung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht ist durch die beigefügte Satzung formell zu beschließen (Anlage 6). Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Weiteres Vorgehen Nach Rechtskraft der Sanierungssatzung mit deren Veröffentlichung gelten die Vorschriften der §§ 144 und 145 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Miet- und Pachtverträge, Teilungen und Rechtsvorgänge ebenso wie die Vorschriften des dritten Abschnitts §§ 152 bis 156 a BauGB zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen und zur Kaufpreisprüfung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahmenvereinbarungen mit der Stadt abzuschließen. Der Verwaltung sind für die Bearbeitung der damit zusammenhängenden Vorgänge die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bildung eines Sanierungsbeirats in die Wege zu leiten. Die erste Sitzung dieses Beirats ist für den 11. November 2020 geplant. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss und im Hauptausschuss - 1. Den Sanierungszielen und dem Maßnahmenkonzept wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt mit der in der Anlage beigefügten Satzung formell das Sanierungsgebiet „Gewerbegebiet Grünwinkel“ nach dem umfassenden Verfahren (Regelverfahren). Die Vorschriften der §§ 144 & 145 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Miet- und Pachtverträge, Teilungen und Rechtsvorgänge sowie die Vorschriften des dritten Abschnitts §§ 152-156a BauGB zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen und zur Kaufpreisprüfung finden ohne Einschränkung Anwendung. 3. Der Gemeinderat beschließt, den Sanierungszeitraum zunächst bis 31. Dezember 2033 zu befristen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen und den Sanierungsvermerk im Grundbuch einzutragen. 5. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht „Umfeld Bahnhof West“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufhebungsbeschluss nach In-Kraft-Treten der Sanierungssatzung „Gewerbegebiet Grünwinkel“ öffentlich bekannt zu geben. 6. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, eine Eigenfinanzierungserklärung gegenüber dem Fördermittelgeber in Höhe der nicht durch einen Zuschuss gedeckten Finanzierungskosten abzugeben. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bildung eines Sanierungsbeirats in die Wege zu leiten. 8. Die Finanzierung ist abhängig von der Finanzlage der Stadt.
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Stadt Karlsru Stadtplanungs Sa „ G Gr Hier ka die den uhe samt nie Gew ünw ann eine n Titel a eru wer wi e Kurzin aussage ung rbe nke nformat kräftig gsg ege el“ ion steh beschre eb ebi “ hen, eibt. iet et t: 2 | Gewerbegebiet Grünwinkel Impressum Bearbeitung: Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Bereich Generalplan und Stadtsanierung Andreas Lehn Heike Dederer Cornelia Gauß Fotos und Grafiken: berchtoldkrass | space&options, Karlsruhe, S. 6 oben, S.8, S. 12/13, S.14, S.15, S.17 Zero-Emission, Dortmund, S. 4, S.10, S.16, MESS, Kaiserslautern, S. 6 unten Oktober 2019 Inhalt Allgemeine Bisher vorli Beteiligun g „Ressource Maßnahme Das Gebiet vo e Ausgangsla egende städ gsphasen im enoptimierte enüberblick or der Stadt (19 age/Bestand dtebauliche Rahmen d e es Gewerbef geplantes S 943) dsanalyse .... (Rahmen)Pl es Modellpro flächenman Sanierungsge ................. anungen ... ojektes agement d u ebiet „Gew Das G .................. .................. urch Kooper werbegebiet Gebiet in der S .................. .................. ration“ (REG Grünwinkel Stadt (1965) S .................. .................. GEKO) ........ “ ............... Stadtplanungsamt | 3 ............... 5 ............... 7 ............. 11 ............. 1 4 3 4 4 | Gewerbegebiet Grünwinkel Stadtplanungsamt | 5 Allgemeine Ausgangslage/Bestandsanalyse Das geplante Sanierungsgebiet mit einer Größe von 60,8 Hektar ist geprägt von einer Mischung aus Gewerbebetrieben und Gebäuden aus den unterschiedlichsten Epochen. Das ursprüngliche Güter-Bahn-Gelände mit den Gebäuden aus der frühesten Zeit der „Industrialisierung“ Karlsruhes durch eine Weberei wurde nach dem Krieg und dem gewerblichen Neustart nach Wegbruch der Textilindustrie Stück für Stück überbaut. Neue Gewerbebetriebe wurden durch die Gewerbeentwicklungen der 1970er bis 1990er zunehmend mit Büronutzungen ergänzt. Insgesamt hat das Gebiet über die Jahre eher an Attraktivität für Neuansiedlungen verloren. Das Gebiet wird heute durch eine große Heterogenität geprägt. Die bauliche Gesamtsituation der Betriebe ist durch die im Laufe der Zeit ungeordneten Bauweisen und einer übermäßigen, nicht koordinierten Inanspruchnahmen von Flächen gekennzeichnet. Auch die öffentlichen Räume wurden nie aktiv geordnet und gestaltet. Diese stellen sich derzeit als reine Verkehrsflächen oder Resträume ohne Aufenthaltqualität dar. Mit der Zeppelinstraße und der Trasse der Pfalzbahn führen zudem zwei zentrale Verkehrsadern direkt durch das Untersuchungsgebiet, die gleichzeitig die hohe Lagegunst, aber auch die Problematik der Zerschneidung und Lärmbelastung mit sich bringen. Die derzeitige Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs im zentralen Bereich um die Zeppelinstraße und den Westbahnhof über mehrere Ebenen und die von Güterbahnverkehr belastete Bahnstrecke sowie der derzeit von der Zeppelinbrücke nur über eine Fußgängertreppe erreichbare ÖPNV-Halt, sind Beispiele für bestehende städtebauliche Missstände. Eine Wahrnehmung des Untersuchungsraumes als einheitliches Quartier, das zur Identifikation der Nutzer- gruppen mit ihrem Arbeits- und Lernort beiträgt, muss mit baulichen Maßnahmen und unter Einbindung der Zeppelinbrücke sowie der zentralen Haltestelle, dem Bahnhof West, erst noch aktiv hergestellt werden. Hier ist auch die erforderliche Ausbildung eines Quartierzentrums vorzusehen. Auch den Anforderungen eines modernen Gewerbegebietes, das mit flexiblen Arbeits-, Büro- und Schulungs- zeiten den ganzen Tag über unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, Arbeitnehmende sowie Gäste „beherbergen“ muss, wird das Gebiet nicht mehr gerecht. Es fehlen gewerbeergänzende Infrastrukturen wie beispielsweise Betreuungsangebote, Freizeit- und Sport-, Kultur- und Gastronomie- aber auch kleinräumige Einzelhandelsangebote. Zudem ist das Ziel, schonend mit Grund und Boden umzugehen, in dem Gebiet bisher in keinster Weise berücksichtigt worden. Bereits die Anordnung der oberirdischen Stellplätze auf den Privatgrundstücken bringt einen hohen Versiegelungsgrad mit sich und konterkarriert die Ansprüche der Stadt an eine klimaangepasste Siedlungsstruktur. Eine Neuordnung der privaten Flächen, der Nutzungen sowie des öffentlichen Raumes ist daher neben der Verbesserung der verkehrlichen Situation wichtig, um grundlegende Strukturverbesserungen für das Gebiet zu erreichen. Maßnahmen zur Durchgrünung öffentlicher und privater Flächen müssen diese Maßnahmen begleiten. Durch die Aufwertung des öffentlichen Raumes sollen die privaten Akteure stärker motiviert werden, deren Grundstücke ebenfalls neu zu ordnen, besser auszunutzen und Grün-/Freiflächen anzulegen. 6 | Gewerbegebiet Grünwinkel Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung: Hot Spot Industrie „Dynamisches Band“ aus dem Räumlichen Leitbild Stadtplanungsamt | 7 Bisher vorliegende städtebauliche (Rahmen)Planungen Die übergeordneten, gesamtstädtischen Konzepte bezogen auf das Gewerbequartier In der Gewerbeflächenstudie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wurden bereits die Defizite und Potenziale in den größeren Gewerbearealen erstmals stadtweit erfasst. Hier wurde auch für das Gewerbegebiet Grünwinkel festgestellt, dass das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes vor allem entlang der Bahntrasse ungepflegt und unattraktiv ist. Das Erscheinungsbild der privaten Grundstücke wurde in Bezug auf ihre gewerblichen Nutzungen als angemessen gestaltet und gepflegt bewertet. Das Gewerbegebiet sei auch in Hinsicht auf Versorgungs- und Freizeitangebote besser versorgt als andere Gewerbegebiete im näheren Umfeld (Kletterhalle, angrenzende Grünanlage). Die Anbindung an das Straßennetz wird durch die B10 als sehr gut beschrieben. Die innere Erschließung wird durch die Bahntrasse zerschnitten und erschwert, ebenfalls wurde der ruhende Verkehr bereits als Schwachstelle benannt. Als Ziel daraus wird zum einen die Erhaltung und Sicherung als klassisches Gewerbegebiet, zum anderen die langfristige Weiterentwicklung zu einem (urbanen) Dienstleistungsstandort formuliert. Als Empfehlung werden die Verbesserung der inneren und äußeren Erschließung und die Aufwertung des Straßenraumes (Gliederung des Profils, Beläge, straßenbegleitendes Grün) ausgesprochen. Im Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung befindet sich der am stärksten belastete Hot-Spot beim Stadtstrukturtyp „Industriegebiet“ innerhalb des Gewerbegebietes Grünwinkel. Er zeichnet sich durch einen starken Effekt einer städtischen Hitzeinsel aus – die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken der Bevölkerung sind von herausragender Bedeutung. Der im Klimaanpassungsplan beschriebene Hot-Spot verfügt außer in den Straßenräumen kaum über weitere öffentliche und private Freiflächen. Nutzbare, qualifizierte Grünflächen sind nur in sehr geringem Umfang vorhanden. Das Gewerbequartier Grünwinkel ist Teil des Städtebaulichen Konzepts „Dynamisches Band Karlsruhe“, das im Rahmen der Fertigstellung des Räumlichen Leitbildes für die Stadt Karlsruhe bis April 2016 erarbeitet wurde. Das Dynamische Band geht gesondert als eines der sieben wichtigen „Stoßrichtungen“ aus dem Leitbildprozess hervor. Daran wird die Wertigkeit des Untersuchungsraumes als ein Teil dieses Bandes besonders deutlich. Konzeptionelle Ziele für das Dynamische Band sind: Stadtraum! – Stadteingänge baulich gestalten; Stadtraum Südtangente vielfältig sicht- und erlebbar machen Grün! – Doppelte Innenentwicklung; Vernetzung; Klimaanpassung; So viel Grün im Quartier wie möglich Nutzung! – Gewerbe stärken; Neue, andere Wohnformen; Mischen possible; Sachen möglich machen, die in der Mitte nicht gehen Mobilität! – Öffentlicher Verkehr und Langsamverkehr ausbauen; Lage ins Bewusstsein bringen Das Dynamische Band benennt dabei Entwicklungsziele für die verschiedenen Räume entlang der Südtangente und formuliert Vorstellungen über die künftige räumliche Entwicklung, hinsichtlich Nutzung, Stadtraum, Freiraum und Mobilität. Der „Städtebauliche Rahmenplan Gewerbegebiet Grünwinkel“ von 2018 hat für das Gewerbegebiet in Grünwinkel gezeigt, dass zum einen die derzeit äußerst umwegige und verwirrende verkehrliche Situation geklärt und verbessert werden muss, um das Gebiet in der Gesamtstadt angemessen zu verankern und auch intern zeitgemäß aufzustellen. Das Fuß- und Radverkehrsnetz ist zu komplettieren und an die Stadt anzubinden. Es ist beabsichtigt, diese Ziele nach und nach auch durch Bebauungspläne zu sichern und teilweise durch erforderliche Grundstücksneuordnungen zu erwirken. 8 | Gewerbegebiet Grünwinkel Stadtplanungsamt | 9 Die Ausbildung eines zentralen Bereiches an dem Haltepunkt Bahnhof West mit Anordnung von Infrastruktur- einrichtungen mit Aufenthaltsfunktion und -qualität auch im öffentlichen Raum und somit der Ausbildung eines Quartierszentrums, ist, neben der Ordnung der Erschließung, ebenfalls von Bedeutung. Der Rahmenplan zeigt deutlich auf, dass mit der Entwicklung des zentralen Bereiches um den Bahnhof West das „Herz“ des Gewerbe- gebietes generiert werden kann, um als Impuls die weitere Entwicklung in dem Quartier zu tragen. Eine dem entgegen wirkende Nutzung der unmittelbar angrenzenden Grundstücke würde die Ansätze zur positiven Quartiersentwicklung bereits im Keime ersticken. Dabei handelt es sich nicht nur um neue Bebauung, die hier zu Wildwuchs führen kann und mittels B-Plan verhindert werden könnte. Es geht vielmehr auch um die Nutzung der vorhandenen, nur zum Teil denkmalgeschützten Gebäude, die von prägender Bedeutung für die spätere Nutzung des Platzes sind und wesentlich zur Akzeptanz und Belebung des öffentlichen Raumes beitragen können. Der Platz muss dabei zusammen mit seinen Rändern eine Strahlkraft auf das ganze Quartier ausüben, um den gewünschten Impuls für die Gewerbeentwicklung entfalten zu können. Eine rein introvertierte Nutzung der Gebäude wäre hier äußerst kontraproduktiv. Gedacht ist daher an eine Nutzung, die sich sehr vielfältig darstellt, öffentlich zugänglich bleibt und von sozialer und gastronomischer Nutzung ergänzt wird. Vorstellbar ist zum Beispiel ein Handwerkerhof mit gemeinsamer, öffentlicher Kantine. Der städtebauliche Rahmenplan sieht zwar im südlichen Bereich den Erhalt der großflächigen Grundstücke für großflächige Ansiedlungen vor. Die innerhalb des zentralen Gebietes des Rahmenplans liegenden Grundstücke haben jedoch eine Doppelfunktion zu erfüllen: Diese Grundstücke müssen auch genau die gewünschte öffentlich zugängliche Struktur beherbergen, um für den zentralen Bereich wirksam werden zu können. Zudem ist dort mit den denkmalgeschützten Gebäuden und Hallen sorgsam umzugehen. In ihnen liegt die Chance, für den Ort die gewünschte Identität und Adressbildung zu verorten. Um diese strukturell verankerten, städtebau- lichen Spannungen auszuräumen, sind besondere städtebauliche Mittel erforderlich. Aber auch bereits die übergeordneten, gesamtstädtischen Konzepte haben für das Gewerbequartier deutliche Missstände aufgezeigt. So hat beispielsweise die Gewerbeflächenstudie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe für das Gewerbegebiet Grünwinkel festgestellt, dass das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes vor allem entlang der Bahntrasse ungepflegt und unattraktiv ist. Zwar besteht eine gute Anbindung des Gebietes, aber die innere Erschließung im Gebiet wird durch die Bahntrasse zerschnitten und erschwert. Auch der ruhende Verkehr ist als Schwachstelle im Gebiet benannt. Als Empfehlung wurde die Erhaltung und Sicherung als klassisches Gewerbegebiet aber auch die langfristige Weiterentwicklung zu einem (urbanen) Dienstleistungsstandort formuliert. Des Weiteren ist die die Verbesserung der inneren und äußeren Erschließung und die Aufwertung des Straßenraumes (Gliederung des Profils, Beläge, straßenbegleitendes Grün) vorzunehmen. Der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung verortet den am stärksten belasteten Hot-Spot beim Stadt- strukturtyp „Industriegebiet“ innerhalb des Gewerbegebietes Grünwinkel. Er zeichnet sich durch einen starken Effekt einer städtischen Hitzeinsel aus. Der im Klimaanpassungsplan beschriebene Hot-Spot verfügt neben den Straßenräumen kaum über öffentliche und private Freiflächen. Nutzbare, qualifizierte Grünflächen sind nur in sehr geringem Umfang vorhanden. Das Gewerbequartier Grünwinkel ist auch Teil des Städtebaulichen Konzepts „Dynamisches Band Karlsruhe“, das im Rahmen der Fertigstellung des Räumlichen Leitbildes für die Stadt Karlsruhe bis April 2016 erarbeitet wurde. Das Dynamische Band geht gesondert als eines der sieben wichtigen „Stoßrichtungen“ aus dem Leitbildprozess hervor. Daran wird die Wertigkeit des Untersuchungsraumes als ein Teil dieses Bandes besonders deutlich. Das Dynamische Band benennt dabei Entwicklungsziele für die verschiedenen Räume entlang der Südtangente und formuliert Vorstellungen über die künftige räumliche Entwicklung, hinsichtlich Nutzung, Stadtraum, Freiraum und Mobilität. 10 | Gewerbegebie t Grünwinkel Stadtplanungsamt | 11 Beteiligungsphasen im Rahmen des Modellprojektes „Ressourcenoptimiertes Gewerbeflächenmanagement durch Kooperation“ (REGEKO) Eine wichtige Funktion des im Vorfeld der Erarbeitung des eingangs genannten Rahmenplans durchgeführten Modellvorhabens „REGEKO“ und daraus resultierenden städtebaulichen Untersuchung (sogenannter „Masterplan“) kommt dem durchgeführten Beteiligungsprozess unter Aktivierung der Unternehmen und Eigentümerinnen und Eigentümer zu. Hierzu wurden umfangreiche Beteiligungsformen- und Aktionen zur Steigerung der Aufmerksamkeit auf Problemlagen, das Werben für Veränderungen sowie das Aufzeigen von Potenzialen realisiert. Neben den monatlichen Unternehmenstreffen und das jederzeit ansprechbare Quartiersmanagement sind hier nachfolgende Maßnahmen zu nennen: Maßnahmenplankonferenz; diese fand am 11. Oktober 2016 in der historischen Färberei im Gewerbegebiet Grünwinkel. Themen: Vorstellung Maßnahmenplan, Präsentation des Quartiersmanagements und Umfrage zu den favorisierten Projekten der Unternehmen. Fachforum „Grün und Wasser“ (30. Mai 2017); Themen: Regenwasserversickerung und Dachbegrünung, Förderung geschützter Arten in Gewerbegebieten, Freiraum- und Bauwerksbegrünung in Gewerbegebieten sowie Überflutungsschutz und Risikovorsorge. Besonders die Anpassung an den Klimawandel, Starkregenereignisse und Widerstandsfähigkeit. Fachforum „Entwurf des städtebaulichen Rahmenplans“ (29. November 2017) durch das Büro berchtoldkrass space & options; Themen: zukünftig mögliche bauliche Ausnutzung auf den Grundstücken, die Art der Nutzung (Wohnen vs. Gewerbe) und die neugeordnete Verkehrsführung in Teilen des Gebietes. Fachforum „Energie, Ressourcen und CO 2 -Sparen“ (3. Mai 2018); Themen: Information der Unternehmen zu verschiedenen Themen (Energie, Ressourcen, Einsparung CO 2 ) von Expertinnen und Experten. monatliche Unternehmenstreffen zu verschiedenen Themen: Auftakt der Erstellung des städtebaulichen Rahmenplans, Breitbandversorgung im Gebiet, Verbesserung des ÖPNV, Idee einen „Tag der offenen Tür“ zu organisieren und die Vorstellung von Beispielen von Unternehmensnetzwerken in Gewerbegebieten. Lenkungsgruppentreffen am 9. März 2016 und 13. September 2016 zur Information und Beteiligung von Fachämtern, IHK, Bürgerverein, Stadtwerke, ... Abschlussforum (31. Oktober 2018); Themen: Rückblick auf die dreijährige Projektphase, Darstellung der zentralen Punkte des Rahmenplans und Ausblick über die nächsten Schritte zur Umsetzung der städtebaulichen Konzeption und die weitere Begleitung der Unternehmen und Eigentümerinnen und Eigentümer. 12 | Gewerbegebie t Grünwinkel Staadtplanungsamt | 1 33 14 | Gewerbegebie Maßnah Grünwin 1 Verlänge Im Bereich d so dass der B umliegenden Zirkulations- Richtung da Gewerbeve r Mit dem Lü c gleichermaß da das Gew Grünzüge e n zirkulieren u Die südliche Wohnstraß e Bestand 2 Umbau u Im Rahmen an den städ t Erschließung Die zeitliche 3 Ausbildu Der Westbah Damit erhält Aufenthaltsq Die unmitte l wenig dicht dieser Lage Auch ist de r Radfahrer fe t Grünwinkel hmenübe nkel“ erung Lotzbe der Lotzbecks Bereich für O n Wohngebie - und Orientie r. Dies führt rkehr belastet ckenschluss b ßen wie für de erbegebiet vo ntlang der Al und besser vo Hardeckstra e gestärkt we und Verbess der Umbau- tischen Stand gsflächen dur Abwicklung ng einer Qu hnhof ist der t er die Quali qualifikation lbare Umge b bebaut, die A zu erwarten r Bereich funk ehlt vollkomm rblick ge eckstraße straße zeichne Ortsunkundige ete. Die Sack erungsmöglic insbesondere t wird. bekommt die en Radverkeh on vielen Me lb zu gelange om Wohngeb ße könnte da erden. erung Stulz und Verbesse dard angepas rch Angrenze ist dabei auc uartiersmitt „Dritte Karls fizierung als und Identifi k bung am Bahn Arbeitsplatzd wäre. ktional schwie men und ist d eplantes et sich der öf e schlecht au gassensituati chkeit innerha e dazu, dass d Straße eine w hr. Die Verbin nschen aus d en. Durch den iet getrennt w amit zusätzlic zstraße erungsmaßna sst und somit er erfordern e ch in Abhäng e am Westb sruher Bahnh Quartiersmit t kationswirkun nhof im Gew dichte ist bei W erig und wen ringend zu ve Sanierun ffentliche Rau uffindbar ist. D on der Lotzb alb des Gewe das Wohngeb wichtige Dur ndungen in d den Wohnber n Lückenschl werden. ch ab dem ne Kon ahmen des d t gesichert we eine Neuordn gigkeit des nö bahnhof hof“ neben de telpunkt, als ng. werbegebiet G Weitem noch nig attraktiv g erbessern. ngsgebie um durch ein Die damit ein eckstraße ve erbegebiets. biet an der sü chgangsfunk die Nachbarqu reichen durch uss kann der euen Abzweig nzept ortigen Straß erden. Überb nung der Gru ördlich daran em Hauptbah lebendiger, a Grünwinkel is h nicht so hoc gestaltet. Eine t „Gewe e kompliziert nhergehenden rhindert zude Sie stellt eine üdlichen Hard ktion für den uartiere sind v hquert wird, u Gewerbever g Lotzbeckstr ßenquerschnit auungen der ndstücke an angrenzend e hnhof und Ka attraktiv gesta t im Vergleich ch, wie dies a e gute Anbin erbegebie te Verkehrsfü n Umwege b em eine besse e Barriere in O deckstraße vo Wirtschaftsve von hoher Be um in die Sta rkehr im Geb raße in ihrer F ttes soll die E r städtischen der Stulzstra en Areals zu arlsruhe-Durl alteter Raum h zu andere n an einem Hal dung für Fu ß et ührung aus, elasten die ere Ost-West- om erkehr edeutung, adt oder die iet wieder Funktion als Erschließung ße. sehen. ach. mit n Städten tepunkt in ß- und Für viele Firm attraktiv, um für eine zusä Bahnhöfe sin eine höhere Um eine Alt auszubauen Dafür ist di e Kreuzungsb Verteilung u 4 Fahrrad- Derzeit ist v vorgeschlag und für ein e 5 Lückensc Ein Lückensc durchgängig Radwegenet Bestand 6 Neuordn Auf der Nor einer höher e mehrgescho 7 Ringschlu Die Stichstra Erschließung soll einen zu vorhandene Wegebezie h men, insbeso m für Kunden ätzliche Beleb nd deshalb im Ausnutzung ernative zu m , soll der We e Einrichtung ereich Zepp e und den für d und Fußgän von der Brück ene Fußgäng e schnelle Ver chluss Radw chluss im Rad ge Radwegev tz. ung Benzstr dseite der Ba en Ausnutzun ossige Parkhä uss Felsstra aßen im Bere gsring, über d usammenhän Fußgänger- hung wird ein ndere im Die n und Mitarbe bung des Hal mmer auch St und städteb m motorisierte stbahnhof als von Carshari elinstraße/ Ha die Orientieru ngerbrücke ke Zeppelinst ger- und Radf rbindung von wegenetz, Ak dwegenetz zw verbindung en raße/Bahn ahngleise soll ng der Dichte user. ße ich List- und den Lückensc genden Absc und Radfahr ne künftig stä nstleistungsb eiter gut erre tepunkts un d tadteingänge auliche Akze en Individualv s Mobilitätsk ng-Plätzen u rdeckstraße s ng wichtigen Bahn raße kein kom fahrerbrücke n diesem zent kazienstraß wischen der A ntlang der Ba eine neue (u e beispielswe Felsstraße bil chluss zwische chnitt herstel brücke über d ärkere Ausnut bereich, ist ein ichbar zu sein d setzt einen e. Der Bereich entuierung. verkehr anzub noten ausgeb nd Leihfahrra städtebaulich n Bereich neu mfortabler A aus der Lists t tralen Punkt ße/Zeppelinb Akazienstraße ahngleise. Es Kon unterbrochene ise durch die lden kleine, in en List- und Z len, der auch die Südtange tzung dieses ne Lage unm n. Eine ange neuen Impul h um den Ha bieten und de baut werden adständern vo h zu fassen, u u zu ordnen. nschluss an d traße könnte in die nahe g brücke e und der Ze ist ein wichti nzept e) bauliche K Verlagerung n sich geschlo Ziegelstraße u h ein durchgä ente ermöglic Gewerbegeb ittelbar an ei strebte hohe s für das Qu a ltepunkt biet en öffentliche . orgesehen. E m diesen fü r die Gleise mö direkt alle Ba elegene Wes ppelinbrücke ges Element Kante zu den der ebener d ossene Absch und weiter bi ängiges Radw cht. Durch die biets im Nord Sta nem Mobilitä e Arbeitsplatz artier. tet großes Po en Nahverkeh Es ist anzustre r die quartiers öglich. Die ahnsteige er s ststadt sorgen e ermöglicht e im gesamtstä Gleisen entst digen Stellpla hnitte. Ein is zur Felsstr a wegenetz übe e Fortführung den beabsicht adtplanungsamt | 1 5 äts-Hub zdichte sorgt tenzial für hr weiter eben, den sinterne schließen n. eine ädtischen tehen mit tzflächen in aße, er die g der tigt. 5 16 | Gewerbegebie 8 Förderun In Einzelfälle nachhaltiger Freilegung b Entwicklung Klimaanpass 9 Neuordn Angestrebt w Sinne der stä erforderlich. Insbesonde r Radwegeang zur Verkehrs Ride, und Ca umgesetzt w während sic Der Erhalt u und Verbes s denkmalges Quartier zu. t Grünwinkel ng des Abbr en ist der Abb r Folgenutzun bestimmter Fl g des Gebiete sung erzielen ung, Grund wird eine gez ädtebauliche Darüber hin re der Lücken gebotes, dien svermeidung arsharing-An werden. Durc ch gleichzeitig nd die Mode serung der in schützten Bes uchs bruch nicht m ngen in Verb ächen ermö g es eine positiv und daher v erwerb und zielte städteb n Innenentw aus ist auch nschluss und d nen hierbei d bei. Im Sinn e gebote im öf ch die infrastr g die Emission ernisierung vo frastrukturell standsgebäud mehr sanierun indung mit te glicht die Sich ve Wirkung so von zentraler d Flächentau bauliche Neuo icklung. Hierz der Neubau u die Weiterent er funktional e der Nachha ffentlichen Ra rukturellen ba nen im Quart on identitätsst en und klima de und energ ngs- oder um eilweiser Ents herstellung vo owohl unter Bedeutung s usch ordnung an in zu sind teilwe und die Verlä twicklung ein len Verbesser altigkeit sollen aum (zum Be aulichen Maß tier reduziere tiftenden Bes atischen Verh getischen San nutzungsfäh siegelung und on Schlüsselg dem Aspekt sind. nfrastrukture eise auch Gru ängerung von nes qualifizier rung der Weg n deshalb u.a eispiel im Bere ßnahmen erh n. standsgebäud hältnisse. Der ierung kom m iger Objekte d Begrünung rundstücken der Flächen o ll strategisch underwerbe o n Verkehrsach rten linearen geverbindung a. Radabstellm eich der gepla öht sich die V den verfolgen Inwertsetzun mt dabei eine zum Zwecke g sicherzustell , welche für optimierung a wichtigen Pu oder Tausch v hsen/-straßen Fuß- und g und tragen möglichkeiten anten Quarti Verkehrssiche n das Ziel der ng der ortsbil e Schlüsselroll e len. Eine die weitere als auch der unkten im von Flächen n notwendig. ihren Teil n, Park and ersmitte) erheit, r Sicherung dprägenden e im 10 Neuges Das frühere Heute treff e Es wird vor g Ein gut nutz Birkenweges notwendige eine wichti g 11 Neue St Das Sanierun Birkenweges minimalem E 12 Betriebs Das Gewerbe in besondere Nutzung sow Strukturen R Rechnung tr a 13 Entsiege Weite Teile d geprägt. Zu Grün- und F auf dem Are 14 Gewähr Im Rahmen gewährt we taltung Birk Speditionsge en am Birkenw geschlagen, d zbarer und ba s und damit a r Übergang z ge Radwegeve tichstraße n ngskonzept s s durch eine Erschließung s sverlagerun equartier Grü em Maße den wie der Schaff Rechnung trag agen und so d elung zur kl des Gewerbe Letzterem ge Freiräume, die eal geschlosse rung von Zu privater Gebä rden. kenweg elände am Bir weg gewerbl diesen Überga aumbestande auch die beid zwischen Gew erbindung he nördlich des sieht vor, die neue Stichst r saufwand mö ngen und So nwinkel soll s Zielen der Inn fung attraktive gen. Erforderli den Fortbesta limatischen egebietes sind ehören unter e zum Aufent ene Oberfläc uschüssen äudeerneuer rkenweg befi iche Nutzun g ang zukünftig ener Grünstre den unterschi werbe und W erstellt. Birkenweg bestehende z raße zu ersch öglich. ozialplan sich in Richtun nenentwicklu er, kompakter che Verlageru nd des Gewe Aufwertun d durch eine anderem Pa thalt geeigne hen entsiege ungen/-sani e indet sich am g und Wohne g neu zu ordn eifen trennt z iedlichen Qua Wohnen gesch ges zusammenhä hließen. Dadu ng einer effizie ng, dem Them r Siedlungsmu ungen der Bet erbes in dem Q ng des Gebie hohe Versieg rkplätze und et sind. Eine b lt werden. erungen solle m Übergang z en unmittelba nen und eine ukünftig die artiersnutzun haffen, der zu ängende, ehe urch sind dort enten Gewerb menfeld „Fläc uster mit zuku triebe sollen in Quartier in Ka etes gelung sowie Abstellfläch e bioklimatische n Modernisie um Wohnqu ar aufeinande e ergänzende beiden Richt u gen voneinan udem stadtkl emalige Sped t kleinteiligere begebietsstruk chen gewinne unftsweisende nsbesondere d rlsruhe sicher großflächig e en. Es gibt im e Verbesseru erungs- und In Sta artier Hardec er. Begrünung z ungsfahrbah nder. Dadur c imatisch wirk ditionsfläche n e Parzellierun ktur entwicke en“, Verdichtu en, ressourcen der internen E rn. e Infrastruktu m Gebiet so g ng wird erzi e nstandsetzun adtplanungsamt | 1 7 cksiedlung. zu schaffen: nen des ch wird ein ksam ist und nördlich des ngen bei eln. Diese soll ung der neffizienten Entwicklung ranlagen ut wie keine elt, indem ngszuschüsse 7 18 | Gewerbegebie t Grünwinkel Staadtplanungsamt | 1 99 20 | Gewerbegebiet Grünwinkel
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Anlage 2 SATZUNG über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Gewerbegebiet Grünwinkel“ Aufgrund von § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. S. 582, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 21. Juli 2020 folgende Sanierungssatzung beschlossen: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Im Stadtteil Grünwinkel der Stadt Karlsruhe wird das nachfolgend näher beschriebene Gebiet mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Grünwinkel“ gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegt. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Gewerbegebiet Grünwinkel“ ergibt sich aus dem Lageplan des Stadtplanungsamtes der Stadt Karlsruhe mit Datum vom 12 Mai 2020 (Originalmaßstab M 1:2.000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Das Sanierungsgebiet umfasst insgesamt ca. 60,8 ha. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. § 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Sanierungsverfahren durchgeführt. § 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften der §§ 144 & 145 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Miet- und Pachtverträge, Teilungen und Rechtsvorgänge sowie die Vorschriften des dritten Abschnitts §§ 152 bis 156 a BauGB zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen und zur Kaufpreisprüfung finden ohne Einschränkung Anwendung. § 4 Inkrafttreten Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Karlsruhe, 21. Juli 2020 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Anlage: Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet vom 12.05.2020
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887 4490 7202 7199 4460 4450 4168 5408 4169 5690 5693 5683 5651 5673 4008 5663 8983 4529 4530 8988 8984 8986 8990 8989 8985 8991 4534 4535 4545 4500 4536 4565 4600 4539 4613 8925 4587 4552 4150 4551 4548 4541 4602 4596 4153 4154 4540 4549 4459 4592 4542 4611 4593 4566 4604 4537 4559 4538 4605 4560 4558 4589 4547 4609 3987 4586 4546 4608 4447 4466 4499 4455 4467 4185 4465 4513 4471 4475 4496 4506 4505 4456 4504 5573 7297 7265 5643 7299 7258 7287 7263 7310 7276 4904 4899 4900 7396 4901 7219 4563 4579 5662 4120 4131 4562 4635 7220 4533 4127 4017 7316 7294 4591 4035 4580 4588 3997 5635 4106 5682 4051 8908 4640 4532 3989 4045 4031 4905 4122 4543 4109 7242 4119 8801 4126 3998 4015 5592 4048 5661 8797 5818 4091 4576 4125 5695 4581 4121 4049 4902 8978 5605 5706 4895 4636 4024 4108 7231 8909 4029 5644 4898 5669 5659 4561 4146 8804 4152 4531 5781 4584 5715 4583 4599 8800 4107 7269 4564 4084 4117 4027 4047 4020 4115 4054 4116 7315 8796 4083 5414 4023 4022 4030 4018 4142 4590 4897 4582 5400 4578 7295 4567 4594 8802 4038 8910 3991 4577 3985 7235 8795 7319 4445 4610 4037 7300 4595 5713 7267 4141 7328 4128 5761 7539 4104 4601 4019 4132 5441 4195 5664 4151 5645 4614 5577 4903 8799 4145 4948 5649 7259 4036 5646 4699 8803 4028 3990 4149 4113 4056 4111 8982 4052 4170 7262 4612 5660 7255 8980 3999 4144 4075 7254 4026 4597 7253 8979 4118 4607 5593 3988 4625 8981 5654 5401 5440 4606 3996 8798 4458 5650 8794 4039 4041 4025 5415 4110 5705 4148 5416 4114 5417 4866 4040 5402 5672 5692 7268 5694 7256 4112 4457 3992 4512 4178 4163 4186 8817 4073 4006 5445 4511 4510 4189 4630 4627 7244 4509 4134 5676 4003 4187 5413 4514 4472 4000 4012 4453 5658 3986 4042 4480 5684 4481 8906 4133 5411 4476 4014 4010 8976 4470 4016 4464 4137 4498 4463 4053 8977 5412 4852 4139 7188 5405 4182 4002 4448 4100 5633 5407 4180 4138 4528 4166 4626 3993 4523 4525 4553 4451 7190 4046 4479 4013 4524 4135 4502 4101 4631 4136 5675 4093 4102 4044 4527 4473 4005 4483 4982 4503 4477 5606 5817 4452 4449 4057 3994 4628 4446 4050 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11 11 8a 9c 43 10 11 79 11 12 14 14 2a 18 93 39 40 10 9b 37 88 12 12 15 1a 20 33 11 27 11 8a 10 88 59 13 14 85 6c 21 79 73 32 28 6b 18 35 74 10 84 8f 11 10 61 35 19 64 12 65 14 4b 14 91 9a 10 66 11 90 4a 16 10 70 9a 72 62 1g 30 23 13 18 18 24 36 31 4a 1a 12 41 28 30 1d 10 20 6a 31 45 15 68 17 90 21 26 1f 1b 76 35 95 20 33 32 33 89 12 6e 49 13 58 47 29 1b 60 20 30 1e 22 6d 87 2a 23 2b 18a 18c 18b 18d 54b 15a 38b 19a 25b 23a 104 102 29d 201 35b 35a 11a 165163 161 159 29c 29b 260 264 147 183 185 181 10a 13a 143 294 145 254 191 177 174 157 187 159 262 176 178 147 42a 149 296 38a 200 258 182 208 32a 204 23a 252 202 179 206 256 210 155 274 180 189 151 272 152 168 153 276 278 266 18d 166 24a 153 155 18a 214 212 41a 18b 139 268 15f 232 146 171 18a 15e 148 10a 14a 286 173 203 169 10c 135 18a 53a 18c 151 17a 56b 189 195 248 177 246 270 190 230 136 284 197 16a 22a 138 16b 15a 16a 282 20a 181 150 201 140 171 165 141 186 188 137 169 199 142 280 24a 175 161 167 192 47a 173 144 179 184 14a 185 290 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Hardeckstraße Sophienstraße Sophienstraße Gerstenstraße Bannwaldallee Hardeckstraße Zeppelinstraße Zeppelinstraße Mühlburger Weg Zeppelinstraße Michelinstraße Zeppelinstraße Zeppelinstraße Lotzbeckstraße Edelbergstraße Edelbergstraße Hausackerstraße Bernsteinstraße Pulverhausstraße Pulverhausstraße Franz-Abt-Straße Pulverhausstraße Franz-Abt-Straße Weinbrennerstraße Weinbrennerstraße Weinbrennerstraße Weinbrennerstraße Robert-Blum-Straße Fritz-Haber-Straße Theodor-Söhner-Weg Fritz-Haber-Straße Junker-u.-Ruh-Straße Günther-Klotz-Anlage Durmersheimer Straße Durmersheimer Straße Durmersheimer Straße Spitzäcker -Beiertheim- Konradin-Kreutzer-Straße Konradin-Kreutzer-Straße Herrmann-Leichtlin-Straße Yorckplatz Gustav-Heller-Platz Robert-Sinner-Platz Gutenbergschule 4698 7257 7266 7298 7296 8987 7252 7264 4454 5442 4554 23792 23790 28324 14869 904/1 23775 29192 28516 28514 23733 28508 14846 23736 28378 28424 28512 23734 28404 14810 28402 28380 28397 14873 28400 14844 28412 23735 28384 14808 28382 14841 28399 28398 22772 28510 14867 14843 14853 28395 14857 28410 14848 28396 28408 14855 28355 28376 23828 29147 23813 22979 23807 28523 28524 28522 28525 22796 28518 28528 23905 20082 4450/1 4199/2 4609/1 4378/1 4460/6 3991/2 4459/4 4459/5 4195/2 3999/1 4460/1 4153/9 3994/1 7288/1 7286/1 7311/1 7309/1 4910/2 4638/4 4697/2 4635/5 3989/1 4847/2 7285/1 3984/2 4460/2 3996/1 4111/1 7255/1 4460/5 4623/2 4626/2 4013/4 4134/1 4013/2 4147/6 4140/1 4006/4 4137/2 4015/1 4127/2 4014/2 4129/4 23792/4 23792/2 22192/6 14861/1 14813/1 14801/1 14814/1 28505/1 14812/1 14095/1 14158/7 14158/8 14427/2 29191/1 20047/1 20044/1 23770/1 23770/7 14811/1 29190/1 29199/1 23770/8 29192/1 29196/1 20046/1 23727/1 4640/12 14835/1 14819/5 14158/6 23727/2 14031/3 14150/4 23770/2 4640/11 22789/1 20045/1 23770/4 14819/6 14819/9 14836/1 22777/1 14150/6 14819/4 20043/1 14819/2 14031/1 23770/5 14819/1 14819/7 14832/1 23754/6 23720/4 23754/3 23754/5 23754/1 14144/1 23720/6 23720/3 23720/8 14148/1 14150/7 23754/7 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Eschenweg Buchenweg Langeckweg Benzstraße Benzstraße Schweighof Volzstraße Draisstraße Draisstraße Lagerstraße Stulzstraße Yorckstraße Yorckstraße Yorckstraße Nuitsstraße Nelkenstraße Kriegsstraße Kriegsstraße Kriegsstraße Bunsenstraße Goethestraße Bunsenstraße Uhlandstraße Goethestraße Kriegsstraße Ziegelstraße Liebigstraße Hübschstraße Körnerstraße Sinnerstraße Uhlandstraße Gerberstraße Gerberstraße Körnerstraße Hübschstraße Görresstraße Am Entenfang Gellertstraße Boettgestraße Eckenerstraße Sophienstraße Akazienstraße Sophienstraße Gellertstraße Gellertstraße Sophienstraße Sophienstraße Gellertstraße Wichernstraße Wichernstraße Hochkopfstraße Edelbergstraße Schillerstraße Weltzienstraße Weltzienstraße Rennbergstraße Michelinstraße Weltzienstraße Geranienstraße Neubruchstraße Geranienstraße Griesbachstraße Eisenlohrstraße Gutenbergstraße Appenmühlstraße Mörscher Straße Eichelbergstraße Haubenkopfstraße Koelreuterstraße Winkelriedstraße Mauzenbergstraße Staudingerstraße Grillparzerstraße Ernst-Frey-Straße Junker-u.-Ruh-Weg Weinbrennerstraße Weinbrennerstraße Auf den Eiswiesen Mühlburger Straße Weinbrennerstraße Gabelsbergerstraße Forchheimer Straße Hermann-Veit-Straße Wilhelm-Tell-Straße Wilhelm-Baur-Straße Durmersheimer Straße Durmersheimer Straße Günther-Klotz-Anlage Andreas-Hofer-Straße Johannes-Schuster-Weg Heinrich-Spachholz-Straße Christian-Schneider-Straße Karlsruhe - Karlsruhe-West Gutenbergplatz Charlottenplatz Weinbrennerplatz Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet "Gewerbegebiet Grünwinkel" 0255075100m Abgrenzung Sanierungsgebiet (ca. 60,8 ha) © Stadt Karlsruhe Liegenschaftsamt Generalplanung und Stadtsanierung Pz H. Dederer 12.05.2020 D. Stricker Prof. Dr. A. Karmann-Woessner Maßstab: Gezeichnet: Bereichsleitung: Datum: Projektleitung: Amtsleitung: Förmliche Festlegung "Gewerbegebiet Grünwinkel" 1:2.000 Die vom Gemeinderat am 21.07.2020 beschlossene Sanierungs- satzung ist mit der Bekanntmachung am in Kraft getreten. Karlsruhe, den Zenraler Juristischer Dienst Karlsruhe, 21.07.2020 ............................. ......................................................... Dr. Frank Mentrup Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner Oberbürgermeister Stadtplanungsamt Amtsleitung Anlage 3
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Extrahierter Text
Förderrichtlinien in den Sanierungsgebieten Private Modernisierungen Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt über die Außengestaltung der Gebäude eine besondere Bedeutung zu. Auch die Modernisierungen von Gewerbeeinheiten kann gefördert werden. Die Förderkriterien gelten im Grundsatz in allen Sanierungsgebieten im Stadtgebiet. Gebietsbezogene Sonderregelungen und Ergänzungen sind möglich. Mit der Modernisierung Ihres Hauses können Sie aktiv dazu beitragen, Ihren Stadtteil und damit die Stadt Karlsruhe insgesamt, noch attraktiver und für die Bewohner lebenswerter zu gestalteten. Es würde mich freuen, wenn ich Sie dazu gewinnen kann, sich aktiv am Sanierungsprozess in Ihrem Gebiet zu beteiligen und einzubringen. Durch Ihre Teilnahme, beispielweise an Bürgerversammlungen, Begehungen oder Workshops wird die Sanierung in Ihrem Stadtteil zu einer wichtigen, gemeinsamen Sache von Bewohnern und Stadt. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Sehr geehrte Hauseigentümerin, sehr geehrter Hauseigentümer, die Stadt Karlsruhe hat im Stadtgebiet derzeit mehrere Sanierungsgebiete. Eine Übersicht der aktuellen Gebiete gibt Ihnen die beiliegende Karte. In diesen Bereichen der Stadt sollen durch Maßnahmen im öffentlichen Raum, wie etwa durch die Umgestaltung und Verbesserung von Straßen, Wegen oder Plätzen, die Wohn- und Lebensqualität insgesamt aufgewertet werden. Aber auch bei den privaten Gebäuden kann durch Modernisierungsmaßnahmen die Sanierung eines Gebietes vorangebracht werden. Wenn Sie daher in einem der Sanierungsgebiete ein Haus haben, besteht für Sie die Möglichkeit, von der Stadt Zuschüsse für Modernisierungsmaßnahmen zu bekommen und so den Wert Ihrer Immobilie zu erhöhen. Auch für sogenannte Ordnungsmaßnahmen (meist Abbruchmaßnahmen) können im Einzelfall Zuschüsse gewährt werden. Mit einer Modernisierung können Sie Ihr Haus an den derzeit geltenden bautechnischen Standard im Wohnbereich und an die heutigen energetischen Anforderungen anpassen – beispielsweise durch neue Fenster, eine neue Heizung, durch Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes oder auch Einbau und Modernisierung von Sanitärräumen. Dabei kommt nicht nur der energetischen Erneuerung sondern auch der Verbesserung des Ortsbildes Stadtplanungsamt | 32 | Private Modernisierungen Stadtplanungsamt | 54 | Private Modernisierungen Förderrichtlinien für private Modernisierungsmaßnahmen 1 Zuschuss/Gegenstand der Förderung 1.1 Zuschüsse für Erneuerungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Zuschüsse werden für Gebäudeerneuerungsmaßnahmen zur Beseitigung von Missständen bei Gebäuden, die bis Ende 1994 fertiggestellt wurden (Wohn- und Gewerberäume), gewährt. Zuschüsse können im Einzelfall auch für die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Leerständen gewährt werden. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die den Gebrauchswert eines Gebäudes nachhaltig erhöhen. Werden zusätzlich Maßnahmen zur Aufwertung der Fassade durchgeführt, die nicht bereits Gegenstand beziehungsweise Folgemaßnahmen der Modernisierung sind, kann für diese Maßnahmen ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden. Eine Förderung der Fassadenaufwertung alleine (ohne vorherige vereinbarte/bereits geförderte energetische/bautechnische Modernisierung) fi ndet nicht statt. Räumliche Erweiterungen/Anbauten untergeordneter Art zur Verbesserung der Wohn-/Arbeitsverhältnisse oder allgemein zur Grundrissverbesserung können im Einzelfall bis zu 30 Prozent der Nettogrundfl äche des Bestandes ebenfalls förderfähig sein. Die erstmalige Herstellung privater Stellplätze für Gebäude, für die bei Errichtung noch keine Stellplatzverpfl ichtung galt (vor 1959), kann ebenfalls gefördert werden. Ebenso förderfähig sind allgemeine Baunebenkosten der Erneuerung, wie zum Beispiel für Architektenleistungen (bei Planung, Bauüberwachung). Maßnahmen, die den Gebrauchswert eines Gebäudes deutlich und nachhaltig erhöhen und damit förderfähig sind zum Beispiel die Erneuerung veralteter Heizungen Austausch alter Fenster gegen Wärmeschutz-/Isolierglasfenster die Dämmung der Fassade oder die Neueindeckung und Dämmung des Daches oder die Dämmung des Dachbodens Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Überarbeitung/Anpassung der Elektroinstallation an den heutigen Standard (Beispiele: Unterverteilung in den Wohnungen; Einbau von Fehlstromschutzschalter) Erneuerung veralteter Sanitäranlagen Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Gebäuden. Eine Zuschussmöglichkeit bei der Umwandlung von Gewerberaum zu Wohnraum ist im Grundsatz auch vorgesehen. Hierüber wird im Einzelfall gebietsspezifi sch entschieden. 1.2 Instandhaltungsmaßnahmen Instandhaltungsmaßnahmen wie beispielsweise Maler-, Bodenbelags-, Ausbesserungsarbeiten, Renovierungen im Treppenhausbereich und Aufarbeiten von Türen und Fenstern werden nicht gefördert. Falls solche Arbeiten aber als Folgearbeit einer Modernisierung anfallen, können diese gefördert werden (Beispiel: Fliesen-, Gipser-/Malerarbeiten bei Einbau, Erneuerung eines Bades/einer Toilette). Modernisierte Wohnanlage im Rintheimer Feld. Stadtplanungsamt | 76 | Private Modernisierungen 1.3 Ordnungsmaßnahmen/Gebäudeabbrüche zur Entsiegelung privater Hoffl ächen und für Ersatzneubauten Im Rahmen der Ordnungsmaßnahmen können Abbrüche von Nebengebäuden (zum Beispiel Schuppen, Überdachungen) zur Entsiegelung von Hofbereichen gefördert werden, wenn diese Entsiegelung unter funktionalen, gestalterischen und ökologisch/ klimatischen Gesichtspunkten oder allgemein zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sinnvoll ist. Weiterhin können Abbrüche von Haupt- und Nebengebäuden für Ersatzneubauten, die dem Wohnen dienen, gefördert werden. Ein Abbruch von Hauptgebäuden ist nur dann förderfähig, sofern eine Gebäudeerneuerung nicht wirtschaftlich ist, beziehungsweise keine anderen Belange (Denkmalschutz) dagegen sprechen. 2. Zuschusshöhe (Kostenerstattungsbeitrag) Der Zuschuss für Erneuerungsmaßnahmen beträgt 35 Prozent des anerkannten, förderfähigen Aufwands; bei erhaltens- werten, insbesondere denkmalgeschützten, Gebäuden kann der Zuschuss um 15 Prozent, gegebenenfalls auch nur für Teilgewerke, erhöht werden. Allgemein gilt die Zuschussobergrenze bei der Modernisierung von Wohnraum: bis zu drei Wohneinheiten; maximal 60.000 Euro für jede weitere Wohneinheit; maximal 20.000 Euro kleine Wohneinheiten mit bis zu 45 Quadratmeter; maximal 5.000 Euro/Wohneinheit Bei der Modernisierung von Gewerbeeinheiten mit bis zu 200 Quadratmeter Gesamtverkaufsfl äche kann ein Zuschuss von maximal 60.000 Euro gewährt werden, soweit die Nutzung den ausdrücklichen Sanierungszielsetzungen für das jeweilige Gebiet entspricht. Gewerbeeinheiten von Handelsketten, Filialbetrieben, sonstigen, nicht inhabergeführten Gewerbebetrieben oder Geschäfte wie Handyläden, Ein-Euro- Shops, Spielhallen, Wettbüros oder sonstige Einheiten mit im jeweiligen Sanierungsgebiet unerwünschten Nutzungen werden ausdrücklich nicht gefördert. Die Aufzählung ist nicht abschließend und die Entscheidung über eine Förderung wird immer im jeweiligen Einzelfall getroffen. Bei Ordnungsmaßnahmen kann der Zuschuss bis zu 100 Prozent des förderfähigen Aufwandes, maximal jedoch 15.000 Euro, betragen. Für die Aufwertung der Fassaden kann ein Zuschuss von maximal 10 Prozent gewährt werden, sofern ebenfalls eine energetische/bautechnische Modernisierung erfolgt. Der Zuschuss kann beispielsweise für Putzarbeiten, Farbanstrich oder, in dörfl ich geprägten Gebieten, zum Beispiel auch für Klappläden gewährt werden. Etwaige Abweichungen der Maximalbeträge bei Zuschüssen werden in den einzelnen Sanierungsgebieten gebietsspezifi sch festgelegt. Umfangreiche Modernisierung eines Hauses in der Waldstraße. Stadtplanungsamt | 98 | Private Modernisierungen Energetische Modernisierung durch Austausch veralteter Heizungsanlagen. 3. Nachrangigkeit des Zuschusses Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn vorrangig keine andere fi nanzielle Förderung nach anderen Förderprogrammen (Bundes-/Landesprogrammen, zum Beispiel Landeswohnraumförderprogramm) möglich ist. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme von KfW Investitionszuschüssen für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden. Eine gleichzeitige Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes und anderen Zuschussprogrammen der Stadt zum Beispiel das Schallschutzprogramm für Fenster oder das „Bonusprogramm Energetische Sanierung im Privatbereich“ (Verbesserung Wärmeschutz) sowie das ergänzende Karlsruher Wohnraumförderprogramm scheidet ebenfalls aus. Im Rahmen des „CO 2 Gebäudesanierungsprogrammes“ des Bundes werden über die KfW ebenfalls Investitionszuschüsse für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden gewährt (Einzelmaßnahmen; erreichen Effi zienzhausstandard). Werden diese in Anspruch genommen, scheidet ein Zuschuss der Stadt im Rahmen des Sanierungsgebietes aus. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Dies gilt nicht für den Erhalt zinsverbilligter Kredite (zum Beispiel KfW-Darlehensmittel). Durch Dämmung des Daches und der Möglichkeit der Grundrissverbesserung (Erweiterung) ergeben sich erhebliche Energieeinspareffekte und Aufwertungsmöglichkeiten. Aufwertung der Wohnqualität durch Anpassung der Sanitärräume an den heutigen Standard. Aufwendig modernisiertes Rückgebäude in Mühlburg (im Erdgeschoss befand sich ehemals eine Bäckerei; heute ausschließlich Wohnnutzung). Stadtplanungsamt | 1110 | Private Modernisierungen 4. Vertragliche Vereinbarung 4.1 Besichtigung, Antragstellung, Beginn der Maßnahmen und vertragliche Vereinbarung Die Maßnahmen zur Gebäudeerneuerung werden zunächst vor Ort im Rahmen der Besichtigung des Gebäudes abgestimmt. Besonderes Augenmerk wird auf bautechnische, energetische und gestalterische Aspekte gelegt. Für die abgestimmten Erneuerungsmaßnahmen sind mindestens zwei Angebote pro Gewerk zusammen mit dem Zuschussantrag vorzulegen. Bei energetischen Maßnahmen ist in den Angeboten zusätzlich eine Bestätigung der Anbieter abzugeben, dass die angebotenen Arbeiten dem Stand der geltenden energetischen Anforderungen bei Umsetzung der Arbeiten entsprechen. Nach Umsetzung der Arbeiten ist die Einhaltung der energetischen Anforderungen mittels einer „Handwerkererklärung“ zu bestätigen. Auf der Grundlage der (fachtechnisch geprüften) Angebote, erfolgt die vertragliche Festlegung der Maßnahmen und Vereinbarung über die Zuschussgewährung zwischen dem Gebäudeeigentümer beziehungsweise der Gebäudeeigentümerin und der Stadt Karlsruhe. Mit den (Bau)Maßnahmen darf vor Abschluss der Vereinbarung noch nicht begonnen worden sein. Wurden bereits Aufträge erteilt oder Maßnahmen vor Abschluss des Modernisierungsvertrages begonnen, scheidet eine Förderung im Ganzen aus. Die Abstimmung beziehungsweise Realisierung der auszuführenden Maßnahmen erfolgt nach den Vorgaben der Stadt. 4.2 Gestalterische Vorgaben Zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Stadt-/Ortsbildes und der Baustruktur ist die vorherige Abstimmung hinsichtlich der Gebäudekubatur (Traufe, Firsthöhe, Dachneigung, Gauben und so weiter) sowie der Material- und Farbgestaltung erforderlich. Bestandteil der gestalterischen Abstimmung sind: Farbe der Dachsteine, Fassadengestaltung, Fenster, Türen, Garagentore, Balkone. 4.3 Dienstbarkeit Eine Eintragung einer Dienstbarkeit in das Grundbuch erfolgt ab 10.000 Euro Zuschuss beschränkt auf 20 Jahre nach Eintragung. Inhalt der Dienstbarkeit ist der Ausschluss sanierungsschädlicher Nutzungen auf dem Grundstück beziehungsweise im Gebäude. Auch bei der Gewährung eines Zuschusses für eine Ordnungsmaßnahme (zum Beispiel Entsiegelung im Hofbereich und Ersatzneubau; vergleiche Ziff. 1.3) gilt diese Zuschussgrenze. Die Eintragung einer Dienstbarkeit wird vertraglich vereinbart. Stadtplanungsamt | 1312 | Private Modernisierungen 4.4 Grundschuldeintrag Eine Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch erfolgt ab 50.000 Euro Zuschuss. Ebenfalls beschränkt auf 20 Jahre nach Eintragung. Dies dient, ebenso wie die Dienstbarkeit nach Ziff. 4.3, der Absicherung im Grundbuch und Sicherung des Rückzahlungsanspruches bei etwaigen Vertragsverstößen. 4.5 Mindestaufwand/Ausführung Ab einem anerkannten Mindestaufwand von 10.000 Euro ist ein Zuschuss zu den Erneuerungsmaßnahmen möglich; bei Ordnungsmaßnahmen bereits ab 5.000 Euro. Erforderlichenfalls können bei größeren Einheiten auch Bauabschnitte gebildet werden. Der Abschluss der vereinbarten Bau(abschnitts) maßnahmen ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres anzustreben. 4.6 Angemessenheit der Erneuerungskosten Eine Zuschussgewährung kann nur erfolgen, wenn mit Blick auf die Erhöhung des Gebrauchswertes und der verbleibenden Nutzungsdauer eine Gebäudeerneuerung wirtschaftlich vertretbar ist. 4.7 Eigenleistungen Sämtliche Eigenleistungen (auch planerische und kaufmännische Eigenleistungen) einschließlich Materialkosten werden nicht berücksichtigt. 4.8 Mietpreisbindung Ab einer Zuschusshöhe von 40.000 Euro unterliegen die vermieteten Wohnungen für zehn Jahre einer vertraglichen Mietpreisbindung. Der maximale Mietpreis orientiert sich dabei am Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß dem jeweils geltenden Karlsruher Mietpreisspiegel. Werden bisher eigengenutzte Gebäude oder Wohnungen innerhalb der Bindungsfrist vermietet, gilt dies ebenfalls. Die Mietverträge sind nach Abschluss der Erneuerungsmaßnahmen oder bei Neuvermietung vorzulegen. Gesetzliche Regelungen (§§ 549 ff. BGB) zur maximalen Mietpreishöhe nach den Erneuerungsmaßnahmen sind zu beachten. 4.9 Entscheidung im Einzelfall/ Kein Rechtsanspruch auf Zuschuss Die Gewährung von städtischen Zuschüssen zu Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet erfolgt im jeweiligen Einzelfall und nur im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Gewährung eines Zuschusses für Erneuerungsmaßnahmen besteht in keinem Falle. Ortsdurchfahrt Grünwettersbach; der Erhalt der dörfl ichen Prägung ist auch im Rahmen der Modernisierung zu beachten. Hierzu bedarf es der vorherigen gestalterischen Abstimmung mit der Stadt. Gut erhaltene und schön gestaltete Fassadenelemente Maßnahmen der Fassadenaufwertung ergänzen die energetischen und bautechnischen Modernisierungen Stadtplanungsamt | 1514 | Private Modernisierungen 5. Steuerliche Aspekt bei Modernisierungen in den Sanierungsgebieten Nach steuerrechtlichen Vorschriften des Einkommenssteuerrechtes kann im Rahmen der Modernisierung/Instandsetzung in den Sanierungsgebieten im Einzelfall auch die Geltendmachung der Aufwendungen im Wege der Sonderabschreibung (gemäß §§ 7 h, 10 f und 11 a Einkommenssteuergesetz) zum Tragen kommen. Mit Blick auf die Besonderheiten des Steuerrechtes wird hierbei empfohlen, sich beim Finanzamt oder einem Steuerberatungsbüro über die steuerlichen Aspekte im konkreten Einzelfall zu informieren. Wichtig ist hierbei, dass vor Beginn der Maßnahmen mit der Stadt eine Vereinbarung über Art und Umfang der Modernisierung und die voraussichtlichen Kosten geschlossen wird – sofern etwaige Sonderabschreibungsbeträge geltend gemacht werden sollen. Diese Vereinbarung und die geprüfte Abrechnung des bescheinigungsfähigen Aufwandes ist Grundlage für die von der Stadt ausgestellte, gebührenpfl ichtige Bescheinigung zur Vorlage bei der Finanzbehörde. Die Stadt kann hier im Vorfeld keine Beratung oder Information steuerlicher Art geben! 6. Sanierungsrechtliche Genehmigung Bei zahlreichen Vorhaben im Sanierungsgebiet ist, unabhängig von der Inanspruchnahme von Fördermitteln, ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Hierzu zählen unter anderem: Grundstückskaufverträge, Grundstücksteilungen, Eintragungen von Grundschulden, Dienstbarkeiten und ähnliches (Antrag beim Liegenschaftsamt) Baugenehmigungspfl ichtige Vorhaben/Nutzungsänderungen gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Antrag beim Bauordnungsamt) Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren § 51 LBO (Antrag beim Bauordnungsamt) Verfahrensfreie Vorhaben gemäß § 50 LBO oder erheblich wertsteigernde Maßnahmen, zum Beispiel umfassende Modernisierung, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Antrag beim Stadtplanungsamt) Befristete Mietverträge von mehr als einem Jahr Laufzeit oder Verlängerung um mehr als ein Jahr gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Antrag beim Liegenschaftsamt) Stadtplanungsamt | 1716 | Private Modernisierungen Kurzübersicht Förderfähig sind: bautechnische und energetische Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen (keine Instandhaltung) an Gebäuden (Wohn- und Gewerberäume), die bis Ende 1994 fertig gestellt wurden (Gewerberäume bis maximal 200 Quadratmeter) Untergeordnete räumliche Erweiterungen/Anbauten im Einzelfall (weniger als 30 Prozent des Bestandes) Erstmalige Herstellung von privaten Stellplätzen (ohne Stellplatzverpfl ichtung vor 1959) Zuschusshöhe: Modernisierungszuschuss 35 Prozent; bei erhaltenswertem Gebäude oder Denkmal plus 15 Prozent Ordnungsmaßnahmenzuschuss 100 Prozent Förderobergrenzen: Modernisierung von Wohnraum bei Gebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten – maximal 60.000 Euro für jede weitere Wohneinheit – maximal 20.000 Euro kleine Wohneinheiten mit bis zu 45 Quadratmeter – maximal 5.000 Euro/Wohneinheit Modernisierung von Gewerbeeinheiten mit bis zu 200 Quadratmeter Gewerbefl äche – maximal 60.000 Euro Handelsketten, Filialbetriebe sowie unerwünschte Nutzungen sind nicht förderfähig Ordnungsmaßnahmen maximal 15.000 Euro Beginn der Maßnahme erst nach Vertragsabschluss Eine der am häufi gsten durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen ist der Austausch von Fenstern im Gebäude. NotizenNotizen Stadtplanungsamt | 1918 | Private Modernisierungen Wir beraten Sie gerne: Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Lammstraße 7 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-6101 Fax: 0721 133-6109 E-Mail: stpla@karlsruhe.de Internet: www.karlsruhe.de/b3/bauen/sanierung Hausfassade in der Südstadt. © Stadt Karlsruhe | Layout: Zimmermann | Bilder: Stadtplanungsamt; ONUK | Druck: Rathausdruckerei, Recyclingpapier | Stand: Februar 2019
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ANLAGE 5 123 4567 Geschätzte zuwendungs- fähige Gesamt- kosten Kosten im Programm- jahr 2020 Weitere Kosten im Folgepro- grammjahr 2021 Weitere Kosten im Folgepro- grammjahr 2022 Weitere Kosten bis zum Ende der Maßnahme Bemerkungen T€T€T€T€T€ I. Vorbereitende Untersuchungen II. Weitere Vorbereitung der Erneuerung 1.180.000130.000115.000115.000805.000 u.a. ergänzende, intensivierte Dialog phase; Gutachten, (Kauf- preise, Ausgl.beträge) III.Grunderwerb 2.871.700100.000280.000280.0002.211.700 IV. Sonstige Ordnungs- maßnahmen 8.841.250250.000600.0001.000.0006.991.250 V.Baumaßnahmen 2.000.00070.000300.000300.0001.330.000 VI.Sonstige Maßnahmen VII.Vergütung Summe Ausgaben (I. - VII.) 14.892.950550.0001.295.0001.695.00011.337.950 123456 7 Geschätzte Gesamt- einnahmen Einnahmen im Programm- jahr 20.. Weitere Einnahmen im Folge- programm-jahr 20.. Weitere Einnahmen im Folge- programm- jahr 20.. Weitere Einnahmen bis zum Ende der Maßnahme Bemerkungen T€T€T€T€T€ I.Grundstückserlöse II.Darlehensrückflüsse III.Sonstige Einnahmen 1.000.0000100.000150.000750.000 Ausgleichsbeträge Summe Einnahmen (I. - III.) 1.000.0000100.000150.000750.000 Saldo Ausgaben- Einnahmen 13.892.950550.0001.195.0001.545.00010.587.950 Kosten- und Finanzierungsübersicht für Neumaßnahme Gewerbegebiet Grünwinkel A U S G A B E N E I N N A H M E N Juli 2018
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Extrahierter Text
Anlage 6 SATZUNG über die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht „Umfeld Bahnhof West“ Aufgrund von § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBL. S. 582, ber. S. 698) jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 21. Juli 2020 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: § 1 Aufhebung der Satzung Die Satzung der Stadt Karlsruhe über ein besonderes Vorkaufsrecht „Umfeld Bahnhof West“ nach § 25 Abs. 1 Nummer 2 BauGB (beschlossen im Gemeinderat am 14. Mai 2019, Bekanntmachung in der Stadtzeitung am 31. Mai 2019) wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe in Kraft. Karlsruhe, 21. Juli 2020 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Niederschrift 12. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Juli 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 15 der Tagesordnung: Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Gewerbegebiet Grünwinkel“ Vorlage: 2020/0712 Beschluss: 1. Den Sanierungszielen und dem Maßnahmenkonzept wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat beschließt mit der in der Anlage beigefügten Satzung formell das Sa- nierungsgebiet „Gewerbegebiet Grünwinkel“ nach dem umfassenden Verfahren (Regel- verfahren). Die Vorschriften der §§ 144 & 145 BauGB über genehmigungspflichtige Vor- haben, Miet- und Pachtverträge, Teilungen und Rechtsvorgänge sowie die Vorschriften des dritten Abschnitts §§ 152-156a BauGB zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen und zur Kaufpreisprüfung finden ohne Einschränkung Anwendung. 3. Der Gemeinderat beschließt, den Sanierungszeitraum zunächst bis 31. Dezember 2033 zu befristen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen und den Sanierungsvermerk im Grundbuch einzutragen. 5. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht „Umfeld Bahnhof West“ aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufhebungsbeschluss nach In-Kraft-Treten der Sanierungssatzung „Gewerbegebiet Grünwinkel“ öffentlich be- kannt zu geben. 6. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, eine Eigenfinanzierungserklärung gegen- über dem Fördermittelgeber in Höhe der nicht durch einen Zuschuss gedeckten Finan- zierungskosten abzugeben. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bildung eines Sanierungsbeirats in die Wege zu lei- ten. – 2 – 8. Die Finanzierung ist abhängig von der Finanzlage der Stadt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende setzt um 19:15 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss und im Hauptausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Ich sehe nur gelbe Karten. Damit gehe ich von einem einstimmigen Beschluss aus. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. August 2020