Bebauungsplan "Ahaweg 4-8", in Karlsruhe - Innenstadt West: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
| Vorlage: | 2020/0695 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Innenstadt-West |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0695 Dez. 6 Bebauungsplan „Ahaweg 4 - 8", in Karlsruhe – Innenstadt West: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsauschuss 17.06.2020 1 x vorberaten Gemeinderat 30.06.2020 11.1 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat, nach Vorberatung im Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebauungsplan „Ahaweg 4 - 8", in Karlsruhe – Innenstadt West aufzustellen. Dem weiteren Planverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten Planungsziele zu Grunde zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes/Liegenschaftsamtes im Maßstab 1:1500 vom 22.4.2020 2. Daneben beschließt der Gemeinderat, nach Vorberatung im Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt durchzuführen. 3. Sollten die konkreten Inhalte des Bebauungsplanes eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes bedingen, beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, diese beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe zu beantragen und stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Ca. 85.000 € für Gutachten Gutachtenkosten in 2020 ca. 40.000 €, in 2021 ca. 45.000 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja abgestimmt mit KFG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zusammenfassung Die Majolika-Manufaktur im Hardtwald soll in ihrem Bestehen gestützt und eine Weiterentwicklung des Areals mit diesem besonderen Ort angemessenen Nutzungen gefördert werden. Derzeit arbeitet die Majolika an ihrer Zukunftsausrichtung, in der fachübergreifend Kunst, Design und Handwerk, sowie Ausstellungen, Verkauf und Vermarktung synergetisch zusammengeführt sind. Das bedeutet, dass neben der Majolika Manufaktur als traditioneller Produktionsstätte weitere Bereiche angekoppelt werden und die Majolika zu einem Unternehmen der Kreativwirtschaft weiterentwickelt wird. Die Grundstücke Ahaweg 4 - 8 sind im Eigentum des Landes Baden- Württemberg, der Stadt bzw. städtischer Gesellschaften. Im November 2018 hat der Gemeinderat entschieden, mit der Zeller Keramik Manufaktur Gespräche zu führen mit dem Ziel der Ansiedlung der Zeller Keramik Manufaktur in das Produktionsgebäude der Majolika. Im Februar 2019 hat das Bürgermeisteramt die Karlsruhe Fächer GmbH mit der Projektorganisation und Prozesssteuerung eines Sonderprojektes „Majolika“ beauftragt, das zum Ziel hat zu klären, wie die Majolika GmbH als Teil eines badischen Keramikzentrums durch den Investor weitergeführt werden kann. Parallel dazu ist die Verwaltung beauftragt, einen Bebauungsplan aufzustellen, der unabhängig von konkreten Vorstellungen der Keramik Manufaktur angesichts der Restriktionen bezüglich der Erschließung, der Gebäudenutzung und der zukünftigen Nutzungsdichte in naturschutzrechtlicher, brandschutztechnischer und denkmalrechtlicher Hinsicht den möglichen Rahmen einer künftigen baulichen Entwicklung des Areals beschreibt. Rahmenbedingungen für das Planungskonzept: Das Majolika-Areal liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Nördliche Hardt“ und ist unmittelbar von einem FFH-Schutzgebiet und einem Vogelschutzgebiet umgeben. Der Ahaweg ist Teil dieser Schutzgebiete. Er wurde, wie auch ein Teil der Kurzen Allee, von der Stadt erworben. Eine Verbreiterung des Ahaweges zur Sicherstellung einer adäquaten Verkehrsanbindung auch für eine intensivere und besucherstärkere Nutzung ist zwar notwendig und gewünscht, unterliegt aber ebenfalls der Restriktion der Schutzgebietskulisse. Ein Erwerb der Teutschneureuter Allee durch die Stadt wurde bisher seitens des Landes abgelehnt, da dieser Weg für die Erschließung der Waldflächen in Richtung Willy-Brandt-Allee benötigt wird und deshalb ausschließlich forstbetrieblichen Zwecken vorbehalten sein soll. Je nach Verkehrskonzept muss hier gegebenenfalls erneut das Gespräch gesucht werden. Teile der derzeit vorhandenen Stellplätze beziehungsweise der für Parkierung genutzten Waldsaumbereiche liegen innerhalb der Schutzgebiete und können dort nicht dauerhaft verbleiben. Insofern ist ein Parkierungskonzept notwendig. Die Anbindung des Areals an den ÖPNV ist nicht optimal, Haltestellen entlang der Kaiserstraße sind tagsüber zwar nur wenige Gehminuten entfernt, aber durch die nicht vorhandene Beleuchtung der Wege im Schlossgarten entfällt diese Verkehrsbeziehung in den Abendstunden und in der dunklen Jahreszeit weitgehend. Dies gilt in ähnlichem Maß für die Radwegeverbindung, die zwar über die Linkenheimer Landstraße und den Ahaweg funktioniert, aber ab dem Ahaweg wenig attraktiv ist. Es ist daher ein Verkehrskonzept notwendig, das alle für die zukünftigen Nutzungen benötigten verkehrlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Zuwegung und Parkierung zusammenbindet und unter den gegebenen naturschutzrechtlichen Maßgaben funktioniert. Aufgrund der Lage des Gebietes außerhalb einer zusammenhängenden Siedlungsfläche, der Verortung im Landschaftsschutzgebiet und des fehlenden Bebauungsplans muss derzeit eine Um- beziehungsweise Weiternutzung der Gebäude oder von Gebäudeteilen - sofern nicht vom Bestandsschutz umfasst - nach § 35 BauGB beurteilt werden. Dies wird geprüft werden, wenn Ergänzende Erläuterungen Seite 3 entsprechende Angaben vorliegen. Demnach ist ein sonstiges Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange läge unter anderem vor, wenn Belange des Natur- und Artenschutzes beeinträchtigt würden. Eine Nutzungsänderung auch von Teilen der Flächen muss also einer genauen Prüfung unterzogen werden. Daher wurden bereits im März 2019 naturschutzfachlich erforderliche Erhebungen in Auftrag gegeben, um eine Datengrundlage für die Prüfung von Beeinträchtigungen zu haben. Im vergangenen Jahr konnte ein Teil der für ein weiteres Verfahren erforderlichen Daten für ausgewählte Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, holzbewohnende Insekten, Amphibien, Reptilien) erhoben werden. In 2020 gehen die Erhebungen entsprechend weiter. Die erfassten Arten sind planungsrelevant und werden nach jetzigem Kenntnisstand durchaus Auswirkungen auf ein mögliches Nutzungskonzept haben. Weitergehende Erfassungsergänzungen und Untersuchungen sind von den genauen Planungen der baulichen Entwicklung und Erschließung abhängig. Die erfassten Artendaten werden im weiteren Verfahren in die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung, in die Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Landschaftsschutzgebiet sowie die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung des Umweltberichtes oder eines landschaftspflegerischen Begleitplanes einfließen. Planungsziele: Geplant ist ein Sondergebiet Majolika mit Flächen für folgende Nutzungen: - Produktions-, Lager-, Ausstellungs- und Verkaufsflächen von kunsthandwerklichen keramischen Erzeugnissen - Büro-, Atelier- und Produktionsflächen der Kultur- und Kreativwirtschaft - Ateliers, auch verbunden mit Wohnnutzung, für Künstler und Kunsthandwerker - in thematischem Bezug zu o.g. Nutzungen stehende ergänzende Einrichtungen für Forschung und Lehre der Karlsruher Hochschulen - Lager-, Schaulager und Ausstellungsflächen für Museen - der Hauptnutzung untergeordnet: gastronomische Angebote und Räumlichkeiten für Veranstaltungen - Versorgungsflächen für Anlagen und Einrichtungen, welche die Bevölkerung mit Strom, Wärme oder Kälte versorgen und dazugehörige Betriebsflächen sowie Flächen für die Entwicklung und das Angebot energienaher Dienstleistungen Neben der Herstellung von Erschließungs- und Parkierungsflächen hat auch die Anlage von Grünflächen, fußläufigen Verbindungen zu den in der Umgebung bestehenden Infrastruktureinrichtungen und die landschaftsgerechte Einbindung der Anlagen eine hohe Priorität. Die angrenzenden Naturschutzzonen und ihre Besonderheiten sind bei den verschiedenen Planungsüberlegungen zu beachten. Die Zufahrt zum Areal bzw. den künftigen Parkierungseinrichtungen für den motorisierten Verkehr erfolgt, wie im heutigen Bestand auch, über den Ahaweg. Der Ahaweg zwischen Willi- Brand-Allee und Kurze Allee und die Kurze Allee zwischen Ahaweg und Ausbauende sind inzwischen für den Kfz-Verkehr gewidmet. Das erforderliche Waldumwandlungsverfahren nach Landeswaldgesetz ist noch durchzuführen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Im Sinne der Berücksichtigung des Klimawandels und der notwendigen Anpassungsprozesse an die Umgebung soll das Plangebiet eine verträgliche Kubatur und Ausnutzung der Grundstücke und eine gute Ausstattung mit Freiflächen und Begrünungsmaßnahmen erhalten. Bei dem noch festzulegenden Maß der baulichen Nutzung ist zu beachten, dass das Plangebiet an Schutzgebiete angrenzt. Da hier die besondere Lage des Plangebietes innerhalb von verschiedenen Schutzgebieten zu berücksichtigen ist, wird der Bebauungsplan im Regelverfahren abgewickelt werden. Es ist ein Umweltbericht erforderlich. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan. Städtebauliche Bestandsituation: Bestehende Nutzungen a) im nördlichen Bereich Dienstleistungen Kleingewerbe und Ateliers, b) die Majolika selbst mit Produktion, Museum, Gastronomie, Ateliers, c) den Bereich der Stadtwerke mit Kraftwerk und Werkstätten und d) das Betriebsgelände der Schlossgartenbahn mit Werkstatt. Da kein Bebauungsplan vorhanden ist handelt es sich faktisch um einen Außenbereich. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Übrigen, unter anderem die Nutzungsart und die Gebäudehöhe, richtet sich nach § 35 BauGB. Bauordnungsrechtliche Betrachtung Das viergeschossige Betriebsgebäude ist zurzeit über ein Haupttreppenhaus im Nordteil, sowie ein angebautes Treppenhaus im Osten erschlossen. Das ehemalige Lagergebäude und die Verkaufsräume sind über einen vorgelagerten Anbau zugänglich. Ein barrierefreier Zugang zu den Gebäuden ist derzeit in großen Teilen nicht möglich. Die vorhandenen Aufzüge sind als Lastenaufzüge gebaut und dürfen in dieser Form nur von Betriebspersonal bedient werden. Die baurechtliche Vorgabe von zwei Rettungswegen im Betriebsgebäude ist derzeit nicht in allen Teilen erfüllt. Besonders der Eckbereich des L-förmigen Hauptgebäudes kann im Brandfall lediglich durch ein Treppenhaus erreicht werden. Dieses erfüllt allerdings nicht vollständig die Anforderungen eines Fluchttreppenhauses (Abschottung gegen Rauch und Brand). Ein zweiter Rettungsweg über die Fenster ist aufgrund fehlender Anleiterungsmöglichkeiten und der bestehenden Stahlsprossenteilung der denkmalgeschützten Fenster in den betroffenen Bereichen ebenfalls nicht in allen Teilen des Gebäudes möglich. Zur Beurteilung einer Umnutzungsmöglichkeit wird vor allem die Nutzung einzelner Bereiche hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Bestimmungen zu untersuchen sein. Hierfür benötigt die Verwaltung ein Nutzungskonzept mit Darstellung der notwendigen baulichen Anpassungen. Nach Kenntnis des Nutzungskonzeptes kann die KVVH akut notwendige Sanierungsmaßnahmen entsprechend ausrichten. Bestehende Defizite bezüglich Anforderungen an den Brandschutz sind zu beheben. Denkmalschutzrecht Die Gebäude der Majolika und die dazugehörigen Freiflächen (Grundstück Ahaweg 6, Flst. Nr. 3/1und 3/7) stehen unter Denkmalschutz gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz. Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Aussicht auf eine Genehmigung zu erforderlichen Eingriffen in die Bausubstanz, insbesondere zur Herstellung einer brandschutzrechtlich regelgerechten Situation oder einer zukunftsfähigen Nutzbarkeit der Gebäude, grundsätzlich denkbar. Zur verbindlichen Klärung der Möglichkeiten benötigen die Denkmalbehörden ein Konzept aus dem die notwendigen Veränderungen der denkmalgeschützten Gebäude ablesbar sind. Flächennutzungsplan: Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Das Areal ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt. Die Neue Planung sieht ein Sondergebiet vor. Sollten die konkreten Inhalte des Bebauungsplanes eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes bedingen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Kostenrahmen: Während des Verfahrens entstehen voraussichtlich Gutachterkosten in 2020 in Höhe von ca. 40.000 €, in 2021 in Höhe von ca. 45.000 €. Soweit die Budgethöhe sich an der bisherigen Vorgabe orientiert, ist die Maßnahme im THH 6100 darstellbar. Noch vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes werden voraussichtlich ca. 35.000 € für vorweggezogene Maßnahmen für den Artenschutz, wie z. B. Fledermausquartiere, Vogelnistkästen, Amphibienschutzanlage anfallen. Des Weiteren werden noch Kosten für die Ersatzmaßnahmen für die Waldumwandlung entstehen, die derzeit noch nicht bekannt sind. Weitere planungsrechtliche Instrumente Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: • Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB), • Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB), • Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt, nach Vorberatung im Planungsausschuss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebauungsplan „Ahaweg 4 - 8", in Karlsruhe–Innenstadt West aufzustellen. Dem weiteren Planverfahren sind die in den Erläuterungen aufgeführten Planungsziele zu Grunde zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes/Liegenschaftsamtes im Maßstab 1: 1500 vom 22.4.2020. 2. Daneben beschließt der Gemeinderat, nach Vorberatung im Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt durchzuführen. 3. Sollten die konkreten Inhalte des Bebauungsplanes eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes bedingen, beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, diese beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe zu beantragen und stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes zu.
-
Extrahierter Text
Am alten Karlsruher Brunnen An der Hofschreinerei 22808/14 Am Schiossgarten A:n Schlcsss.:rteil 22808/14 22808/14 Stadt Karlsruhe Innenstadt-West Aufstellungsbeschluss BEBAUUNGSPLAN "Ahaweg 4-8" Karlsruhe, 22.04.2020 Der Oberbürgermeister: Stadtplanungsamt:
-
Extrahierter Text
Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. Juni 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 11.1 der Tagesordnung: Bebauungsplan „Ahaweg 4-8“ , in Karlsruhe - Innenstadt West: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 2020/0695 dazu: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Ahaweg 4 - 8: Majolika-Gebäude Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2020/0802 Bebauungsplan „Ahaweg 4 - 8“ Änderungsantrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2020/0812 Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt, nach Vorberatung im Planungsaus- schuss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebauungsplan „Ahaweg 4 - 8", in Karlsruhe– Innenstadt West aufzustellen. Dem weiteren Planverfahren sind die in den Erläuterun- gen aufgeführten Planungsziele zu Grunde zu legen. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsamtes/Liegenschaftsamtes im Maßstab 1: 1500 vom 22.4.2020. 2. Daneben beschließt der Gemeinderat, nach Vorberatung im Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öf- fentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt durchzuführen. 3. Sollten die konkreten Inhalte des Bebauungsplanes eine Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplanes bedingen, beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, diese beim Nachbarschaftsverband Karlsruhe zu beantragen und stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Abstimmungsergebnis: – 2 – Beschlussvorlage: Bei drei Enthaltungen, mehrheitliche Zustimmung Änderungsantrag GRÜNE: Bei 27 Nein-Stimmen und 20 Ja-Stimmen, mehrheitliche Ablehnung Änderungsantrag KAL/Die PARTEI: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11.1 und die Änderungsanträge zur Behandlung auf. In Abweichung von unseren Ausführungen in den Stellungnahmen, würden wir Ihnen vorschla- gen, dass wir Ihren Vorschlag, Herr Stadtrat Cramer, aus der KAL/Die PARTEI, in die Vorlage übernehmen, weil diese Konkretisierung für das Anliegen nicht unbedingt nötig ist, um an der Stelle einfach die Diskussion vielleicht etwas zu verschlanken. Gibt es sonst noch dazu Redebe- darf? Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Mit dem Bebauungsplan für den Ahaweg 4 - 8 sprechen wir über die Majolika. Alle wollen gerne die Majolika erhalten, wer hätte auch etwas gegen eine traditi- onsreiche Keramikmanufaktur, die künstlerisch anspruchsvolle Objekte herstellt? Unglückli- cherweise erwirtschaftet die Manufaktur keinen Gewinn. Sie kann nur dank hoher Zuschüsse durch die Stadt überleben. Schließlich hat 2018 der Gemeinderat beschlossen, die Majolika ge- meinsam mit einem Investor weiterzuentwickeln. Für diese Weiterentwicklung soll nun ein Be- bauungsplan erstellt werden. Ein Investor wird mit der Majolika Geld verdienen wollen und er wird es müssen. Das heißt, er wird seine eigenen wirtschaftliche Ziele verfolgen und nicht die der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger. Umso mehr müssen wir als Gemeinderat, in den Planungszielen die Rahmenbedingungen festlegen, innerhalb derer dann ein Investor dann tätig sein kann. Der Ahaweg grenzt an den Schlosspark an, der für Karlsruhe nach meinem Empfinden noch viel bedeutender ist als die Majolika. Der Schlosspark ist der Sommergarten, das Sommerwohn- zimmer der Bürgerinnen und Bürger, den dürfen wir nicht gefährden durch irgendeine Planung für die Majolika. Der Hardtwald ist Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet, wir haben es hier mit sehr wichtigen Schutzgütern zu tun. Bei der Bebauungsplanung für den Ahaweg darf es nicht darum gehen, auszuloten, was gerade noch mit solchen Schutzstatuten vereinbar sein könnte. Es darf nicht so geplant werden, dass sich ein Blechwurm aus Autos und Bussen durch den Ahaweg zieht und die Majolika zu einem touristischen Markt für billige Kera- mik verkommen könnte. Die Planung muss im zentralen Bestandteil darauf abzielen, den Cha- rakter des Ortes der Majolika selbst und vor allem eben auch den Charakter, der so wichtigen Orte in seiner Umgebung zu erhalten. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag gestellt. Darüber hinaus ist es uns auch noch sehr wichtig, ein gutes Auge darauf zu haben, mit wem wir das unternehmen werden. Es gibt hier in der Umgebung genügend Beispiele, wo historisch be- deutsame Gebäude an Investoren veräußert wurden, wir denken nur an das neue Schloss in Baden-Baden, aus dem dann jahrelang nichts geworden ist, weil die Investoren das Interesse mit den teuren Sanierungen verloren haben. Deswegen ist es uns sehr wichtig, behutsam zu planen, den Charakter der Orte zu erhalten und gut zu überdenken, ob so ein Projekt mit einem Investor sinnvoll ist. Stadtrat Müller (CDU): Wir sprechen heute hier über einen Aufstellungsbeschluss, vielmehr über die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses hin zu einem Bebauungsplan „Ahaweg“, das heißt, im Prinzip, in diesem Aufstellungsbeschluss wird der rechtliche Rahmen zu Beginn abge- – 3 – steckt, in dem alle Belange und Fragen erörtert werden müssen und sollen, und die dann in einen Bebauungsplan einfließen und gefasst werden sollen. Ich sehe es für wenig förderlich an, wenn man mit einem Änderungs- oder Ergänzungsantrag hier letztendlich schon eine konkrete Zielführung in einem Aufstellungsbeschluss vorgibt. Klar ist auch, dass die Majolika oder ein Investor bestimmte Rahmenbedingungen in einem Aufstellungsbeschluss oder Bebauungsplan haben muss, um dann auch wirtschaftlich betreiben werden zu können. Wer sich dem ver- wehrt, den Zuspruch ihrer wirtschaftlichen Betriebsamkeit nicht mehr zusprechen will, der muss sich auch dazu bekennen, dass er notfalls die Majolika, und Ihre Konsequenz müssen Sie dann auch zum Ausdruck bringen, dass im Zweifelsfall die Majolika von ihrem Betrieb abrücken und sie über ihre ideologische Klinge springen lassen wollen. Stadtrat Zeh (SPD): Herr Cremer, Sie haben ein bisschen schräg argumentiert, muss ich Ihnen sagen. Es geht um das gesamte Gelände da draußen, das ist das Stadtwerke-Gelände, die De- pots des Badischen Landesmuseums und der eigentlichen Majolika, das ist eigentlich ein sehr großes Gebiet. Es geht im Moment darum, das gesamte Gebäude ist schon über einhundert Jahre alt und wäre derzeit baurechtlich, wenn ein Antrag käme, nach Paragraf 35 Baugesetz- buch zu beurteilen. Er ist dem Paragraf 34 Baugesetzbuch ähnlich, beides wollen wir nicht. Wir wollen ein sauberes Planungsrecht haben, und dazu gehört zunächst mal ein Aufstellungsbe- schluss. Da ist zunächst die Größe des Gebietes und was gemacht werden soll, eine Sache. Selbstverständlich geht es auch um die Zukunft der Majolika. Es gibt den Ansatz weg von der Baukeramik, hin zu künstlerischer Keramik, dies reicht aber noch nicht, die brauchen vermutlich einen Partner. Aber es wird vermutlich insgesamt schwer. Wir wissen, es ist noch ein langer schwieriger Weg. Ich weiß auch nicht, der Oberbürgermeister hat jetzt zurecht die vorherge- hende Passage, wo KAL/Die PARTEI haben wollte, rausgeschmissen. Das gehört zwar zur Ge- schichte, aber ob es das vernünftige Konzept ist, wissen wir auch nicht. Es gibt die andere Idee, das Badische Landesmuseum macht mehr oder dass unsere Kunsthochschule dort eine Außen- stelle mit Studentenateliers errichtet. Wir sind da offen, was die Zukunft des Geländes anbe- langt. Es ist ein schwieriges Gelände, da haben Sie natürlich vollkommen recht, Herr Cremer, es ist von einem Naturschutzgebiet umgeben, es ist verkehrlich jetzt schon nicht richtig erschlos- sen, es fahren fast schon zu viele Autos zur Cantina Majolika und parken auf nicht freigegebe- nen Parkgebieten, es ist schon schwierig. Ich bin mal gespannt, was aus dem Planungsprozess herauskommt, aber wir sind im Moment beim Aufstellungsbeschluss und da sollten wir mög- lichst breit aufstellen. Deshalb stimmen wir der Vorlage der Verwaltung zum Aufstellungsbe- schluss zu, um auch möglichst Entwicklungsmöglichkeiten für die Majolika zu generieren, und nicht Ihrem Änderungsantrag. Stadtrat Høyem (FDP): Die Majolika wollen wir alle gerne behalten. Wir können lange und emotionale Reden über die Majolika-Geschichte halten. Wir können die Majolika als Museum betrachten und dann in jeder Haushaltsdebatte diskutieren, wie viel Zuschuss jährlich notwen- dig ist. Viele gute und idealistische Mitarbeiter kämpfen mit Leib und Seele für die Majolika, aber wir müssen ehrlich erkennen, dass sich die Majolika seit langem in einem Dornröschen- schlaf befindet. Rund um die Majolika ist keine Dornenhecke, aber das Landschaftsschutzgebiet Nördliche Hardt und viele Verhinderungen für ein Aufwachen und Entwickelung. Wir suchen keinen Prinzen für die Majolika, aber wir müssen die Dornenhecke, die Umgebung, genau un- tersuchen. Es ist ein mühsamer und zeitraubender Weg, aber ohne einen Bebauungs- oder Auf- stellungsplan, mit genauen Informationen über Möglichkeiten und Verhinderungen, können wir nur ewige theoretische emotionale Diskussionen führen. Ob eine Zusammenarbeit mit Zeller Keramik die richtige Lösung ist, können wir nicht wissen, aber falls wir nicht mit Mut und Krea- – 4 – tivität und fachlichem Können mindestens das Entwicklungspotenzial eines Bebauungs- oder Aufstellungsplanes untersuchen, dann haben wir überhaupt keine Möglichkeit, einen zukunfts- fähigen Weg für unsere Majolika zu finden und für das Gebiet. Da hat Herr Zeh recht, der Aha- weg ist viel mehr als nur Majolika, aber wir sprechen in erster Linie über die Majolika. Stadtrat Schnell (AfD): Die AfD-Fraktion würde es außerordentlich begrüßen, wenn es gelänge, durch einen Investor die Existenz der Majolika dauerhaft, subventionsfrei zu ermöglichen und stimmt daher dem Aufstellungsbeschluss der Stadt zu. Den Ergänzungsantrag der GRÜNEN, der nur darauf abzielt, Bedingungen zu zementieren, die es einem Investor unmöglich machen, ein ökonomisch tragfähiges Konzept zum Erhalt der Majolika zu realisieren, lehnen wir ab. Denn wie bei den GRÜNEN üblich, wird der Naturschutz immer dann gerne als Argument herangezo- gen, wenn es gilt, etwas zu verhindern, was ideologisch nicht gewollt ist. Ich bin mir sicher, wenn es hier um die Ansiedlung einer Manufaktur für Lastenräder ginge, betrieben von einer Kooperative von Migrantinnen, am besten noch mit Holzbein, dann hätten die GRÜNENE kei- nerlei Skrupel dafür, den ganzen Wald, rund um die Majolika abholzen zu lassen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Jetzt bin ich gerade doch etwas geplättet, aber zurück zum Thema. Es geht um den Bebauungsplan, das ist eine Sache. Ich denke, man muss sich grundsätz- lich über dieses Gelände Gedanken machen. Da gehört die ganze Problematik vom FFH-Gebiet, dem Naturschutz dazu, und vom Schutz dieser Gebäude, die eigentlich dringend sanierungsbe- dürftig sind. Da müssen wir ran, das ist völlig klar. Wir werden auf jeden Fall den Änderungsan- trägen von KAL/Die PARTEI und den GRÜNEN zustimmen, weil wir völlig erstaunt darüber sind, mit welcher Selbstverständlichkeit hier so ein Verfahren angeleiert wird, ganz klar mit dem Ziel, die Zeller Keramikmanufaktur daraus zu machen, ein badisches Keramikzentrum und das in diesem Gelände. Ich muss sagen, ich weiß gar nicht, wie das gehen soll. Das ist ein Teil des Naherholungsgebiets für die Innenstadt und da stelle ich dann plötzlich einen Industriebetrieb hin, weil nichts anderes wäre es, wenn dort Hahn und Henne produziert wird, noch dazu mit Tourismus und so weiter. Wo soll das alles hin? Das ist für mich nicht klar. Was mich noch viel mehr befremdet hat, ist der Umstand, dass im März 2020 ein neuer Geschäftsführer für die Majolika eingestellt wurde, ein kreativer Künstler, der geglaubt hat, er kann Ideen einbringen, und dem wird verwehrt, uns, die wir als Geldgeber für die Stiftung fungieren, damit die Majoli- ka erhalten werden kann, ein Konzept vorzustellen? Das kann mir hoffentlich irgendwann mal jemand erklären, wie das kommt. Ich wäre sehr an dem Konzept interessiert gewesen, wir hatten ein Gespräch mit Herrn Guto- wski, und ich hatte das Gefühl, es geht um deutlich mehr als „nur den Erhalt“ der Majolika als Keramikmanufaktur. Es geht wirklich darum, hier ein zusätzliches Kunst- und Kreativzentrum für Karlsruhe zu entwickeln, weil ich einfach sagen muss, Kunst und Kultur besteht aus mehr als Musik und Theater. Kunst und Kultur hat auch viel damit zu tun, was mit ganz praktischen Din- gen des Lebens in Verbindung steht. Man könnte mit der Handwerkskammer mit Ausbildungs- berufen, mit der Kunstakademie und anderen Einrichtungen wunderbare gemeinsame Projekte machen und tatsächlich aus diesem Zentrum etwas machen, das einen echten Mehrwert für die Karlsruher Gesellschaft hat. Stattdessen soll es verkauft werden, und Hahn und Henne sollen in Karlsruhe meistbietend an den Mann oder die Frau gebracht werden, das noch dazu mit ent- sprechenden Umweltschäden und dem Tourismus, der damit verbunden sein soll. Dann frage ich mich, wo das Naherholungsgebiet für die Karlsruher Bevölkerung bleibt. Deshalb werden wir uns bei dem Bebauungsplan erstmal enthalten. – 5 – Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Wir sind in einem ganz frühen Stadium mit diesem Aufstellungsbe- schluss, da weiß ich jetzt gar nicht, warum wir diese Diskussion führen, denn wir wollen ja et- was erreichen, und die Vorlage sagt, was wir alles planen. Klar, ich habe Verständnis, dass es nah an einem Naturschutzgebiet ist, ich verstehe Herrn Cremer, und ich habe mir gerade bild- lich etwas vorgestellt, aber als Kollege Schnell sein Gleichnis gemacht hat, dann ist bei mir im Hirn ein Spielfilm abgelaufen. Es ist so, als wenn Sie in einem Naturschutzgebiet, ich sage mal eben, in einem FFH-Gebiet Weingartner Moor, Hilfeschreie hören, sie wissen nicht, ertrinkt da jemand, passiert etwas, und Sie gehen nicht rein, weil Sie das Moor nicht zerstören wollen. So sind wir jetzt, wir wollen helfen, wir wollen schauen was passiert, und das ist dieser Aufstel- lungsbeschluss. Was da nachher daraus wird, das sehen wir dann und das ist ein ganzer Rah- menprozess, und deshalb denke ich, sollten wir es nicht aufhalten. Die Intention von Herrn Cramer haben Sie zugesagt, Herr Oberbürgermeister, ob es nachher Hahn und Henne oder das Ei oder nicht das Ei ist, das werden wir dann sehen, was kommt. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Inhaltlich möchte ich jetzt gar nichts mehr sagen, ich be- danke mich bei Ihnen, dass Sie das mit aufnehmen, und wir werden der Sache zustimmen. Ich möchte nur noch mal etwas zu dem Wortbeitrag von Herrn Schnell sagen. Kann das so stehen- bleiben? Dass er ein Beispiel nennt und sagt, ein Emigrant womöglich noch mit Holzbeinen? Das ist für mich eine absolute Diskriminierung, einmal bezogen auf Leute die ein Handicap haben, behindert sind und Emigranten. Ich finde das unerträglich, wie Sie da drüben so nonchalant etwas rausrotzen. Da möchte ich mich absolut dagegen verwahren, dass so etwas hier gesagt wird, zumindest habe ich meine Wortmeldung jetzt gemacht, dass es auch so im Protokoll steht. (Beifall) Der Vorsitzende: Lassen Sie mich zu dem Prozess, der hinter uns liegt, drei vier Sätze sagen. Frau Stadträtin Binder, ich würde Ihnen wirklich empfehlen, bevor Sie irgendwelche Vermutun- gen anstellen, sich das damalige Gemeinderatsprotokoll anzuschauen und die damalige Diskus- sion und was 2018 zu diesem Beschluss geführt hat. Uns zu unterstellen, wir würden an den Meistbietenden verscherbeln und was Sie alles spekuliert haben, ist doch alles völliger Unsinn. Wir versuchen seit Jahren dem Wunsch nachzukommen, der auch speziell aus der GRÜNEN Fraktion kommt. Ich habe mir hier schon mit Frau Dr. Leidig Schlachten geliefert bei dem The- ma, weil die GRÜNEN immer gesagt haben, da muss jetzt endlich ein Konzept her, damit es uns am Ende nicht mehr soviel kostet, wir sind nicht mehr bereit, so viel in dieses Zentrum zu inves- tieren, und Du Mentrup und Deine Truppe, Ihr müsst jetzt endlich ein Konzept vorlegen. Wir haben mit tausenden Konzepten rumjongliert und das einzige überhaupt nennenswerte Konzept, das uns vor einer Komplettsanierung der ganzen Öfen und allem geschützt hätte, war, dass es einen Investor gab, nicht den Meistbietenden an den wir verscherbeln, sondern über- haupt nur einen, der eine einigermaßen vernünftige Idee aufgetragen hat. Der aber dann auch völlig zu Recht sagt, bevor irgendeiner dort investiert, muss es über den Bebauungsplan einige Absicherungen geben. Es ist ja nicht so, dass die notleidende und erholungsbedürftige Bevölke- rung da im Moment hingeht und die Majolika bevölkert, sondern es ist ein eher etwas elitärer aufgezogenes Restaurant, und es ist eine Verkaufsstelle für Keramik, und dann gibt es noch einen Haufen sanierungsbedürftige Öfen, in einer völlig am Rande der Sanierungsfähigkeit be- findlichen Baracke. Da ist ein Stück weit die Frage, wie wir den Keramikbetrieb dort erhalten – 6 – können, und wie können wir mit diesen riesigen Lasten, die sich aus der Sanierung ergeben, versuchen, andere mit ins Boot zu nehmen, und wie können wir auf Dauer Keramikproduktion in dieser Stadt erhalten? Das bekommen wir nur hin, wenn die dort mehr verkaufen und wenn es am Ende irgendwie wirtschaftlich darstellbar ist. Das war der Auftrag des Gemeinderates und wir haben nur einen Weg gefunden, das mit ihnen zu machen. Deswegen hat der Gemeinderat 2018, auch wenn es manche vielleicht nicht glau- ben wollen, und wir können es aus dem Text schmeißen und es stimmt aber trotzdem, diesen Grundsatzbeschluss beschlossen, an dem orientieren wir uns jetzt. Sie haben trotzdem völlig recht, es ist keine Vorfestlegung auf den Investor, nur wir müssen die Dinge beachten, die wir von der Wirtschaftlichkeitsseite zurückgespiegelt bekommen, so nach dem Motto, „das müsst ihr mal grundsätzlich klären“, „es kann nicht sein, dass da auf Forstwegen mit Restaurantbesu- chern rumgefahren wird“ und „dass das alles im Grunde ein nicht so besonders super organi- sierter Zustand ist, da wird kreuz und quer im Gebüsch geparkt und alles Mögliche“, aber jetzt so zu tun, als sei das ökologisch alles sensationell gelöst da draußen, ist genauso falsch, wie jetzt zu sagen, da darf nicht auch mal ein Auto mehr hinfahren. Wir müssen nur darüber reden, wie wir das organisiert bekommen. Sie haben völlig recht, die Schutzgebietsfunktionen außen herum, die lassen fast nichts zu. Ge- nau das wird natürlich einer der wesentlichen Themen im Aufstellungs- und Bebauungsplan sein, dass wir diese Schutzgebietsfunktionen alle erhalten, respektieren und einhalten und eine realistische Darstellung liefern, was dort überhaupt infrastrukturell möglich ist und was nicht. Dann weiß jeder, der dort einsteigt, ob das die Kunsthochschule ist oder sonst wer, der weiß worauf er sich einlässt. Um nichts weiter geht es im Moment. Es gibt zu allen Investoren kriti- sche Fragen, das ist völlig in Ordnung, daran müssen wir arbeiten. Wir würden das Konzept auch gerne kennenlernen, das die Stiftung in petto hat. Mal sagen sie, sie haben es nicht, es gibt es noch nicht mal, mal sagen sie, sie haben es, aber sie geben es nicht heraus. Frau Binder, da sind wir genauso ratlos. Wir bekommen von der Stiftung im Moment an der Stelle keine so richtig überzeugenden Antworten, und man will sich im Moment aus meiner Sicht nicht auf die Grundsatzdiskussion einlassen, ob es realistisch ist, dass das plötzlich gelingt, was seitdem ich dabei bin, noch nie gelungen ist, nämlich durch eine vernünftigen künstlerischen Betrieb den- noch es zu sichern, dass wir nicht mehrere hunderttausend Euro jedes Mal Jahr für Jahr wieder reinstecken müssen. Dafür gibt es bisher kein Konzept, obwohl sich schon viele versucht haben. Ich habe im Moment den Eindruck, die Stiftung will das nicht so richtig zugeben, sondern spielt ein bisschen auf Zeit. Das nutzt uns alles nicht, weil ich will Ihnen im Herbst, für den nächsten Haushalt, nicht schon wieder vorschlagen, dass wir mit 300.000 Euro da jedes Jahr den Laden retten, und das müssten wir tun, und es wären keine 300.000 Euro, das kann ich Ihnen garan- tieren, sondern es wird deutlich mehr werden, weil wir irgendwann in die Sanierung dieser Öfen einsteigen müssen. Für mich war bisher dieser Investor, unabhängig davon, wie man viel- leicht zu dem einen oder anderen steht, überhaupt nur der einzige Überlebensanker für diesen Keramikbetrieb insgesamt. Was wir nur schauen müssen, ist, dass es nicht zu einer reinen Verkaufsstelle wird. Wir müssen schauen, dass das Kunsthandwerk dort weiter Zugang zu den Öfen hat. Das war alles die Rolle, die wir der Stiftung eigentlich zugeschrieben haben und die sie auch angenommen haben, nur im Moment krankt es ein bisschen an der konsequenten Umsetzung dieser ganzen Thematik und man suggeriert damit immer wieder, es könnte auch noch ein anderes Konzept geben. Las- – 7 – sen Sie es sich vorlegen, schicken Sie es mir anschließend, ich wüsste es auch gerne. Wir haben mindestens schon sieben Konzepte dieser Art, in den letzten sieben Jahren gehabt. Jedes Mal ist der Geschäftsführer wiedergekommen, im nächsten Jahr passiert es, und es hat nie funktio- niert. Das ist kein persönlicher Vorwurf gegen ihn, sondern es hat an der Stelle etwas mit den Örtlichkeiten zu tun. Es hat etwas mit der künstlerischen Ausrichtung zu tun, es hat aber simpel auch damit etwas zu tun, dass Keramik in dieser Art einfach nicht mehr so marktfähig ist. Das muss man auch akzeptieren. Jetzt habe ich meinen Frust losgelassen, jetzt sind wir wieder gut. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Sie haben gesagt, Herr Oberbürgermeister, dass im Jahr 2018 von meiner Fraktion ein funktionierendes Konzept gefordert wurde, ohne, dass die Zuschüsse der Stadt in der Höhe weiterbezahlt werden müssen, nämlich pro Jahr 300.000 Euro. Zu dem Zeitpunkt lag bereits die Anfrage von diesem Investor aus Zell am Harmersbach vor, und es la- gen auch schon erste Vorstellungen vor, die darin bestanden, dass dort eine Produktion statt- findet und dass gleichzeitig auch Waren von Schnaps bis Schwarzwälder Schinken dort verkauft werden und er dann in großen Mengen Touristen an diesen Ort bringen möchte. Das lag vor und stand bereits in der Vorlage, und wir GRÜNEN haben diese Vorlage abgelehnt. Wir haben sie damals abgelehnt, weil wir nicht wollen, dass die Majolika mit ihrer langen kulturhistori- schen Tradition, mit der Wertschätzung, die sie in der Bevölkerung nach wie vor genießt, auch wenn sie wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist, dass diese Majolika am Ende zu einem Rum- melplatz wird, und somit auch die angrenzenden Schutzgüter, wie der geschützte Wald, die Natur und das Denkmalgebäude. Wir haben gesagt, dass wir das nicht wollen, und wenn es nicht möglich ist, ohne Rummelplatz ein Konzept umzusetzen, dann wollen wir auf eine andere Art und Weise diesen besonderen Ort erhalten. Das hat daraus bestanden, dieser Vorschlag war noch nicht in ein Konzept geklei- det, aber er war als Vorschlag schon eingebracht worden, dass wir in der Majolika auf die ge- werbliche Produktion verzichten, dort einen Ort machen für Künstlerateliers, gegebenenfalls mit Künstlerwohnen mit engen Kooperationen, mit den Karlsruher künstlerischen Hochschulen, mit den Schulen, und dass wir dort auch ein Museum machen, wie auch in Ludwigsburg, wo auch die Keramikproduktion der dortigen Majolika inzwischen ein Museum mit Führungen ist. Wir wollen das auf diese Ebene herunterbrechen, um den besonderen Ort mit seiner Geschich- te, mit seiner Bedeutung und mit der Natur zu erhalten. Das hatten wir damals gesagt und das ist auch heute noch unsere Vorstellung, das möchte ich heute noch mal sagen. Aus diesem Grund haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht, weil wir wollen, dass diese Aspekte auch weiterhin bestehen bleiben. Wenn das den anderen Fraktionen teilweise nicht wichtig ist, dass wir diese Schutzgüter erhalten, dann tut mir das sehr leid, aber wir müssen intensiv noch mal darüber diskutieren. Zweitens, muss man sich auch, und das hat mein Kollege Cremer auch schon gesagt, den Investor genauer anschauen. In Zell am Harmersbach findet keine Produktion mehr statt. Wo wird Hahn und Henne produziert? Das müssen wir in Erfah- rung bringen. Nur um mal ein Beispiel zu nennen, es liegt kein Konzept vor, es liegt eine rudi- mentäre Sache vor, es ist seither nichts mehr gekommen. Von daher möchte ich abschließend sagen, hier müssen wir sorgfältig vorgehen, damit wir das, was uns wichtig ist, erhalten, aber nicht diese Ansagen, die heute hier der Fall waren, die sind für mich und meine Fraktion nicht stimmig. Der Vorsitzende: Ich stimme allen Ihren Ausführungen zu, ich habe das auch nicht behauptet. Ich habe behauptet, dass ich mich rumgekabbelt habe, weil an mich jedes Mal die Forderung – 8 – kam, da muss ein anderes Konzept her, das nicht zu diesen jährlichen Belastungen führt. Wenn Sie diese Anforderungen zurückziehen und sagen, dass es in Ordnung ist, wenn dort nur noch Kunstateliers sind und wir noch ein bisschen Keramikbetrieb außen herum machen, um den damit am Leben zu erhalten, dann reden wir danach über 500.000 Euro pro Jahr, das können wir auch tun. Nur war die Auftragslage bisher an mich eine andere. Alles andere müssen wir klären, da bin ich völlig bei Ihnen. Dennoch würden wir Ihnen empfeh- len, hier nicht diese einschränkende Aussage zu machen, die Sie hier uns im Änderungsantrag formulieren, und zwar nicht, weil wir die Schutzgüter hier nicht ernst nehmen. Wir haben ins- besondere mit Herrn Müller schon lange Diskussionskaskaden hinter uns, wo ihm klargemacht wurde, am Ende fahren da vielleicht noch drei Elektrobusse vor und das war es vielleicht. Ich kann es nicht von vornherein ausschließen. Es gibt im Moment auch viel Verkehr, der da eigent- lich gar nicht sein soll, mit was vergleiche ich das dann? Das ist alles nicht so einfach. Deswegen vertrauen Sie uns ein bisschen, dass wir an die Schutzgüter überhaupt nicht heranwollen. Aber wir wollen einen Rahmen schaffen, über diesen Bebauungsplan, der dann erst überhaupt ver- nünftige Gespräche, vor allem auch vernünftige Vertragsabschlüsse ermöglicht. Ihre kritischen Rückmeldungen nehmen wir auf. Wir sind über den ganzen Verlauf des Prozesses an mehreren Stellen sehr unzufrieden, das können Sie uns glauben, und da sind wir auch sehr hinterher. Gut, wir haben auf der einen Seite den Änderungsantrag der GRÜNEN, die hier eine bestimmte Passage geändert haben möchten. Auch wenn ich die Schutzgüter damit nicht aufgebe, würde ich Ihnen dennoch empfehlen, das haben wir auch so geschrieben, dass wir diese Einengung jetzt so nicht in den Bebauungsplan/Aufstellungsbeschluss übernehmen, und bitte dazu um Ihr Votum. - Jetzt habe ich 20 Zustimmungen für den Antrag, und die anderen sind die Gegenstim- men dazu. Jetzt muss ich schauen, wer noch alles fehlt, sonst sind alle da. 20 waren dafür und der Rest war dagegen. Jetzt muss ich schauen, ob wir dann 26 oder 27 sind, denn es fehlen nach wie vor nur 2, also waren 27 dagegen und 20 dafür. Den Antrag der KAL/Die PARTEI würden wir übernehmen, dann ist es noch mal klarer, dass es um einen allgemeinen Bebauungsplan gehen soll. Damit würden wir die unveränderte Be- schlussvorlage jetzt zur Abstimmung stellen, und ich bitte um Ihr Kartenzeichen. - Da habe ich jetzt 3 Enthaltungen und der Rest ist Zustimmung. Vielen Dank, die Diskussion führen wir spä- testens im Haushalt munter fort. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Juli 2020