Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Badener Straße/Grötzinger Straße (B 3) zwischen Einmündung Rommelstraße und Abzweig Neßlerstraße

Vorlage: 2020/0693
Art: Anfrage
Datum: 10.06.2020
Letzte Änderung: 11.09.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.06.2020

    TOP: 10

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • ANFRAGE
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 10.05.2020 eingegangen am: 10.05.2020 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 24.06.2020 2020/0693 10 öffentlich UA i. B. m. OA / Dez. 2 und 5 Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Badener Straße/Grötzinger Straße (B 3) zwi- schen Einmündung Rommelstraße und Abzweig Neßlerstraße Die Fahrtstrecke der Badener Straße und Grötzinger Straße zwischen der Einmündung Rommel- straße im Süden und dem Abzweig der Neßlerstraße weist auf einer Länge von rund 2 km eine Vielzahl an Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Von 30 km/h über 30 km/h wegen eines Altersheimes oder einer Schule und 30 km/h in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr wechseln die Schilder oft. Vom Ortseingangs- schild im Süden an der Badener Straße bis zur Einmündung Rommelstraße gilt ganztägig 50 km/h. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Stadt Karlsruhe wurde inzwischen die Geschwindig- keitsbegrenzung auf ganztägig 30 km/h im Bereich der Badener Straße zwischen Abzweig Ritt- nertstraße und Liebensteinstraße umgesetzt. Deshalb haben wir folgende Fragen an die Verwaltung: 1) Bis wann ist mit der Fertigstellung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans bezüglich Geschwindigkeitsreduzierungen zu rechnen? 2) Ist damit zu rechnen, dass im Verlauf der Badener und Grötzinger Straße zwischen Orts- eingangsschild im Süden und dem Abzweig Neßlerstraße eine einheitliche Geschwindig- keitsreduzierung auf 30 km/h möglich wird – dies ganztägig? 3) Wann kann mit der Umsetzung gerechnet werden? unterzeichnet von: Elke Frey Elena Ricken Ortschaftsrätinnen B`90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion

  • STELLUNGNAHME zur Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen: 10.05.2020 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0693 UA i. B. m. OA / Dez. 2 und 5 Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Badener Straße/Grötzinger Straße (B 3) zwischen Einmündung Rommelstraße und Abzweig Neßlerstraße Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 24.06.2020 10 x Zu der Anfrage der Fraktion B‘90/DIE GRÜNEN nimmt der Umwelt- und Arbeitsschutz wie folgt Stellung: 1. Bis wann ist mit der Fertigstellung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans be- züglich Geschwindigkeitsreduzierungen zu rechnen? Die Ausarbeitungen der Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbeschränkung werden derzeit durchgeführt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)“ werden für die gesamten Straßenbereiche im Stadtgebiet neue Lärmberechnungen durchgeführt. Erste Ergebnisse für Durlach sind in den kommenden Wochen geplant. Für eine Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierungen bedarf es jedoch, gemäß der StVO, die Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde, des Regierungspräsidiums Karlsruhe. 2. Ist damit zu rechnen, dass im Verlauf der Badener und Grötzinger Straße zwi- schen Ortseingangsschild im Süden und dem Abzweig Neßlerstraße eine ein- heitliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h möglich wird - dies ganztä- gig? Die Bundesstraße 3 im Abschnitt zwischen der Badener Straße und der Grötzinger Straße wurde bereits häufig auf mögliche Maßnahmen zur Temporeduzierung untersucht. Im Bereich des dortigen Altersheims und der Schule konnte auf Grund der Änderung der Strassenverkehrsord- nung Tempo-30 eingerichtet werden. Im Rahmen des sogenannten „Lückenschlusses“ wurde zudem der Abschnitt zwischen der Schule und dem Altersheim auf Tempo-30 reduziert. Für die verbleibenden Abschnitte gilt aus Gründen des Lärmschutzes in der Zeit von 22 bis 6 Uhr eine Tempo-30-Regelung. Gemäß der Anpassung des Lärmaktionsplanes Ende 2019, ist für den genannten Verlauf in der Badener Straße und Grötzinger Straße eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorgesehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 3. Wann kann mit der Umsetzung gerechnet werden? Derzeit werden die notwendigen Lärmberechnung und die Erstellung einer Anordnungsvorlage für das Regierungspräsidium erarbeitet. Da für das Anordnen einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen die Zustimmung des Regierungspräsidiums notwendig ist, können derzeit keine konkreten Um- setzungsstände mitgeteilt werden. Die Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkungen wird umgehend angeordnet, sobald die Zustimmung des Regierungspräsidiums vorliegt.