Waldwege - Fußgänger und reiter vor Mountainbiker schützen

Vorlage: 2020/0687
Art: Antrag
Datum: 10.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.06.2020

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Waldwege
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG Freie Wähler-OR-Fraktion vom: 27.04.2020 eingegangen am: 27.04.2020 Gremium: Termin: TOP: verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 24.06.2020 5 2020/0687 öffentlich Forstamt / Dez. 1 und 5 Waldwege – Fußgänger und Reiter vor Mountainbikern schützen Die Verwaltung möge veranlassen, dass Hinweisschilder zum Schutz von Fußgängern und Reitern vor Mountainbikern auf unbefestigten Waldwegen oder Reiterpfaden unter 2,00 Metern Breite angebracht werden. Sachverhalt und Begründung: Der Wald dient vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum. Der Wald ist ebenso Naherho- lungsgebiet und wird von Fußgängern, Radfahrern und Reitern genutzt. Aber gemäß § 37 Abs. (3) Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) ist das Radfahren im Wald nur auf Wegen über 2 m Breite gestattet. Viele Radfahrer aber, vor allem Mountainbiker, haben davon keine Kenntnis – wie beigefügtes Bild zeigt. Nicht nur sogenannte wilde Trail entstehen im Wald, son- dern auch Fußgänger und Reiter mit ihren Pferden geraten immer wieder, von Mountainbikern verursacht, in Gefahrensituationen. Besonders der von Familien mit Kindern genutzte Fußweg entlang der Jean-Ritzert-Straße zwischen Sportschule und Waldspielplatz und der Fußweg am al- ten Steinbruch zwischen Jean-Ritzert-Straße und Rittnertstraße haben sich zur Trail entwickelt. Hier ist unverzüglich zu handeln! unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Zahide Yesil Seite 2

  • STELLUNGNAHME zum Antrag Waldwege
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag Freie Wähler-OR-Fraktion eingegangen am: 27.04.2020 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0687 Forstamt / Dez. 1 und 5 Waldwege – Fußgänger und Reiter vor Mountainbikern schützen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 24.06.2020 5 x Rechtlicher Hintergrund: Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) regelt in § 37 (1): „Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten.“ Weiter heißt es in Absatz (3): „... das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeich- neten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 Meter Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden.“ Der Stadtwald Karlsruhe erfüllt vielfältige Funktionen. Unter anderem ist er ein intensiv genutz- ter Erholungsraum und beliebtes Naherholungsgebiet der Karlsruher Bürgerinnen und Bürger. Seit gut 10 Jahren stellen die Mitarbeitenden des Forstamtes eine starke Zunahme des Verkehrs mit Mountainbikes im Wald fest. Aufgrund der Topographie findet die Nutzung hauptsächlich in den Wäldern der Vorbergzone und des Kraichgaus statt (Distrikte V bis X). Im Herbst 2018 führten Studierende der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg hierzu eine Besucherzählung und –befragung im Grünwettersbacher und Ettlinger Wald durch, die die Wahrnehmung der Forstleute deutlich bestätigte. Aufgrund des unterschiedlichen Nutzungsverhaltens der verschiedenen Waldbesuchenden, kommt es immer wieder zu Konflikten, die dann zu Beschwerden beim Forstamt oder bei ande- ren Stellen führen. Immer wieder kommt es auch zur illegalen Anlage von sogenannten „Singletrails“. Dies wird in der Regel zur Anzeige gebracht und die Trails zurückgebaut (z.B. im Distrikt VI, Turmberg). Da der Bedarf an attraktiven Strecken für Mountainbikes sehr hoch ist, sind die Forstverwaltun- gen der Städte Ettlingen und Karlsruhe seit 2012 mit dem Mountainbike Club Karlsruhe e.V. (MTBC) im Dialog, um den zunehmenden Verkehr zu lenken sowie gemeinsam Öffentlichkeits- arbeit zu betreiben. In der Folge konnte 2015 der sogenannte „Strommasten Downhill Trail“ auf Ettlinger Gemarkung in Betrieb genommen werden, die forstrechtliche Genehmigung für einen Singletrail im Grünwettersbacher Wald steht kurz bevor. Nach Erlass der Corona Verordnung durch die Landesregierung hat der Erholungsdruck auf den Wald extrem zugenommen. Wanderende, Joggende, Hundehalterinnen und -halter sowie Rad- fahrende suchen den Wald auf, nachdem alle Freizeit- und Sporteinrichtungen gesperrt sowie Geschäfte und die Gastronomie geschlossen waren. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Folge haben auch die Bauaktivitäten von illegalen Singletrails zugenommen. So entstan- den drei Trails im Distrikt VIII, Bergwald und ein Trail im Distrikt VI, Turmberg. Durch den Bau entstand ein erheblicher Sach – und Umweltschaden (im Bergwald wurden zum Bau einer Ram- pe ca. 30 Bäume, Durchmesser 5 bis 15 cm gefällt), was zur Anzeige gebracht wurde. Alle Trails wurden durch Mitarbeitende des Forstamtes deutlich mit Trassierband und einem entsprechenden Hinweisschild gesperrt (Foto: vgl. Antrag) und werden seitdem durch den Stadtwaldranger und Revierleiter regelmäßig bestreift. Die Nutzung dieser illegalen Trails stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 83 LWaldG dar und wird mit einem Bußgeld bis 40 Euro be- legt. Der MTBC unterstützt das Forstamt bei der Durchsetzung der Sperrung durch vereinsinterne Maßnahmen, die weitgehend auch nicht organisierte Mountainbiker erreichen. Die Mitarbeitenden des Forstamtes beobachten die Situation intensiv und greifen – soweit mög- lich - dort ein, wo sich Waldbesuchende illegal verhalten. An den Schwerpunkten wurden Schil- der aufgehängt, die auf das ordnungswidrige Verhalten hinweisen, sofern die genutzten Wege schmaler als 2 m sind. Weitere Schilder werden angebracht, sollten sich weitere Schwerpunkte herauskristallisieren. Darüber hinaus muss an alle Waldbesuchenden an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnah- me appelliert werden. Dies gilt besonders für die im Antrag genannten Wege entlang der Jean-Ritzert-Str., die zwi- schen 2 m und 2,50 m breit sind. Im Gegensatz zum Reiten ist das Radfahren somit auf diesen Wegen erlaubt.