Städtischer Zuschuss an Vereine wegen Absage des Altstadtfestes
| Vorlage: | 2020/0686 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 10.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.06.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: vertagt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU-OR-Fraktion vom: 24.04.2020 eingegangen am: 24.04.2020 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 24.06.2020 2020/0686 4 öffentlich KA i. B. m. StK / Dez. 1, 2, 4 Städtischer Zuschuss an Vereine wegen Absage des Altstadtfestes Die CDU-OR-Fraktion beantragt für die, für das abgesagte Altstadtfest 2020 angemelde- ten Vereine einen städtischen Zuschuss. Die Höhe orientiert sich am Wert der städti- schen Leistungen, die aufgrund der Absage nicht wie geplant erbracht werden müssen. Die Aufteilung erfolgt verhältnismäßig unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Standplatzkategorien beim Durlacher Altstadtfest. Begründung: Die kürzlich im Gemeinderat vorgestellte Bürgerumfrage zum Thema Kultur in Karlsruhe zeigt die Bedeutung des Durlacher Altstadtfestes. Dort landete die seit 1977 durchge- führte Veranstaltung an dritter Stelle der meistbesuchten kulturellen Veranstaltungen in Karlsruhe. Nahezu 60 % der Karlsruher Bevölkerung und über 30 % der Menschen in der Region haben das von vielen Vereinen veranstaltete Unterhaltungs- und Kulturpro- gramm beim Altstadtfest schon einmal besucht. Die Stadt Karlsruhe unterstützt das Alt- stadtfest als Veranstaltung im gesamtstädtischen Interesse durch Leistungen verschiede- ner städtischer Dienststellen. Neben vielfachen Einbußen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in anderen Bereichen trifft die durch das Verbot von Großveranstaltungen bedingte Absage des Altstadtfestes die teilnehmenden Vereine ganz besonders. Durch ihr dortiges Engage- ment werden die Grundlagen für die vielfältigen, ganzjährigen Vereinsaktivitäten ge- schaffen. Der durch die Absage verursachte finanzielle Verlust, sowohl durch entgange- ne Einnahmen, aber auch für bereits eingegangene Verpflichtungen, gefährdet diese Vereinsarbeit und muss zumindest teilweise ausgeglichen werden unterzeichnet von: Michael Griener Roswitha Henkel Andreas Kehrle Doris Böhler-Friess Dirk Müller
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 24.04.2020 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0686 KA i. B. m. StK / Dez. 1, 2, 4 Städtischer Zuschuss an Vereine wegen Absage des Altstadtfestes Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 24.06.2020 4 x Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der CDU-Fraktion des Ortschaftsrates Durlach abzu- lehnen. In der BMK vom 2. April 2020 wurde von Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup in Abstimmung mit den Bürgermeistern festgelegt, dass aufgrund der Corona-Krise freie oder freiwerdende Haushaltsmittel des Ergebnishaushaltes zur allgemeinen Defizitdeckung zur Verfügung stehen müssen und nicht zur Deckung anderer Aufgaben. In den vergangenen Jahren wurden für das Durlacher Altstadtfest unter dem Aspekt der Veran- staltung im gesamtstädtischen Interesse folgende Beträge aus Mitteln der Kulturförderung aus- gegeben: 2017 34.524,40 Euro 2018 39.521,37 Euro 2019 39.257,31 Euro Mit diesen Beträgen wurden die Leistungen der beteiligten städtischen Ämter abgegolten. Die Buchung erfolgte „brutto“, also im Teilhaushalt des Kulturamtes als echte Zuschussmittel und bei den betroffenen Ämtern als Einnahmen auf der Ertragsseite. Aufgrund der Corona-Krise mussten alle Karlsruher Kultureinrichtungen schließen. Seit Mitte März 2020 wurden – auch mittelfristig – alle Festivals und Veranstaltungen abgesagt, zum Bei- spiel die für Mai geplanten Europäischen Kulturtage oder die für Juni/Juli projektierten KinderLi- teraturtage in Karlsruhe. Daraus entstehende Einnahmeausfälle werden den Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden durch die Stadt Karlsruhe bisher ersetzt. Freiberufliche Kulturschaffende erhalten nur insoweit einen Ausgleich, als bereits tatsächliche vorbereitende Leistungen erbracht wurden. Ein städtischer Zuschuss für die Vereine, die sich zu dem nun abgesagten Durlacher Altstadtfest 2020 angemeldet hatten, wäre daher ein Präzedenzfall, auf den sich auch die Mitwirkenden anderer eventuell abzusagender Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse berufen könn- ten. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten dann auch diese für entgangene Einnahmen ent- schädigt werden. Davon abgesehen ist nicht davon auszugehen, dass den zum Durlacher Altstadtfest angemelde- ten Vereinen bereits jetzt nennenswerte Vorbereitungskosten entstanden sind.