Dauerhaftes Management von Ausgleichsflächen sowie Finanzierung der Ausgleichsmaßnahmen aus städtischen Verfahren
| Vorlage: | 2020/0665 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.06.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.09.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister INFORMATIONSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0665 Dez. 5 Dauerhaftes Management von Ausgleichsflächen sowie Finanzierung der Ausgleichsmaßnahmen aus städtischen Verfahren Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit 23.07.2020 4 X vorberaten Hauptausschuss 15.09.2020 4 X Kenntnisnahme Beschluss: Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis: Mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf Kompensati- onsflächen, die aus städtischen Vorhaben (Bebauungspläne, sonstige Eingriffe unterschiedlicher Ver- fahren) hervorgehen, wird für den Haushaltsplanentwurf 2021 ein Finanzbedarf in Höhe von 100.000 € angemeldet. Die Anmeldung erfolgt zentral für alle städtischen Ämter, die mit der Pflege der Aus- gleichsflächen befasst sind, über das Gartenbauamt im Produkt 55.40.02 „Naturschutz und Land- schaftspflege, Naturschutzrechtliche Maßnahmen“. Es handelt sich hierbei um die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags, der sich aus der Eingriffsregelung im Baugesetzbuch und im Naturschutzrecht ergibt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Nach ersten Berechnungen ca. 100.000 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Hintergrund, Arbeitsergebnisse AG Ausgleich Im Jahr 2018 wurde auf Initiative des Dezernats 5 eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe unter Lei- tung des Forstamtes und des Umwelt- und Arbeitsschutzes ins Leben gerufen, welche sich mit den Handlungsfeldern rund um das Thema Ausgleich und Ersatz befasst, mit dem Ziel, koordinierte Ar- beitsabläufe und Standards zwischen den beteiligten Ämtern abzustimmen. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (im Folgenden allgemein als Kompensationsmaßnahmen bezeich- net) fallen bei unterschiedlichsten Vorhaben an und resultieren aus dem Baugesetzbuch bei Bebau- ungsplänen oder aus der Naturschutzgesetzgebung. Die städtischen Ämter sind bei städtischen Ver- fahren zuständig für die Erstanlage der Maßnahmen, die langfristige Pflege sowie das langfristige Monitoring. Private oder öffentliche, nicht städtische Vorhabenträger akquirieren Kompensations- maßnahmen, die teilweise in deren Zuständigkeit bleiben, teilweise durch Zahlung eines Entgeltes in die städtische Obhut (i.d.R. Liegenschaftsamt) übergehen. Auch diese Maßnahmen belasten die städtischen Ämter wegen des mittlerweile erheblichen personellen Aufwandes. Grundsätzlich in der Zuständigkeit der Stadt (i.d.R. Umweltamt) liegt das Monitoring für alle Kompensationsflächen. Handlungsfelder der AG Ausgleich: - Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags aus der Eingriffsregelung im Baugesetzbuch und Na- turschutzrecht: Was dem Gesamtnaturhaushalt entnommen wird, muss auch wieder zuge- führt werden. Hierbei sollen Eingriffe innerhalb des Stadtkreises auch im Stadtkreis ausgegli- chen werden. - Berücksichtigung und Implementierung von Klimaanpassungsaspekten bei der Wahl von Flä- chen für Ausgleichsmaßnahmen auch im innerstädtischen Bereich (Bauwerksbegrünungen, Entsiegelungen, Strukturanreicherung mit klimatisch wirksamen Begrünungssystemen). - Erarbeitung eines Workflows für die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen städti- scher und privater (inklusive der städtischen Gesellschaften) Maßnahmen mit dem Ziel der Verstetigung von Abläufen, Klärung von Zuständigkeiten - Erarbeitung von Vorschlägen für Kompensationsflächen, Optimierung des bestehenden Öko- kontos - Klärung der finanziellen Abwicklung zwischen den Ämtern - Entwicklung von Instrumenten zur Sicherstellung eines dauerhaft funktionsfähigen Monito- rings zur dauerhaften Gewährleistung der Maßnahmen sowohl im privaten als auch im öf- fentlichen Bereich - Sicherstellung der dauerhaften Pflege und des Unterhalts von Ausgleichsflächen Ein wesentliches Ergebnis der „AG Ausgleich“ ist, dass für die dauerhafte Sicherung, Pflege und Be- treuung (Monitoring) von Ausgleichsflächen aufgrund der stetig wachsenden Bedarfe aus vergange- nen, laufenden und zukünftigen Verfahren zusätzliche Haushaltsmittel für alle umsetzenden Dienst- stellen (Gartenbauamt, Liegenschaftsamt, Tiefbauamt, Forstamt, Umweltamt) benötigt werden. Diese können durch die Budgets der betroffenen Ämter und insbesondere der Anlagen- und Grünflä- chenpflege des Gartenbauamtes nicht gedeckt werden. Zudem kann mit den vorhandenen finanziel- len und personellen Mitteln eine qualitative Pflege und Betreuung gemäß den gesetzlich geschulde- ten naturschutzfachlichen Entwicklungszielen im Rahmen der Regelpflege nur unzureichend erfol- gen. Die Kosten der Pflege und Verwaltung von Kompensationsflächen variieren je nach Verfahren und dem daraus resultierenden Flächenbedarf erheblich und sind von den vertraglich festgelegten und gesetzlich vorgeschriebenen naturschutzfachlichen Zielsetzungen abhängig. Bei der Festlegung der Ziele besteht häufig kein Spielraum (Artenschutz und Kohärenzsicherung). Da die Pflege für einen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 überwiegenden Anteil der Flächen in die Zuständigkeit des Gartenbauamts fällt, sollen die Mittelver- waltung und das Management der Flächen sowie die hierfür benötigte, ämterübergreifend agie- rende Personalstelle für alle Kompensationsmaßnahmen städtischer Dienststellen beim Gartenbau- amt angesiedelt sein. 2. Bisherige Vorgehensweise 2.1 Organisatorische Umsetzung Bisher wurden die Ausgleichsflächen vor allem von Gartenbauamt und Liegenschaftsamt im Rahmen der Regelpflege in Eigenregie oder durch Vergabe an Fremdfirmen gepflegt. Die Pflegeleistungen konnten mangels personeller Kapazitäten nicht in adäquater Weise auf die spezifischen Pflegeziele angepasst werden. Eine Kontrolle und ein Monitoring der fachgerechten Umsetzung von Kompensa- tionsmaßnahmen im Stadtgebiet finden bisher nur unzureichend statt. Stichproben weisen auf defi- zitäre Umsetzung hin. Dies gilt sowohl für städtische Ausgleichsflächen als auch für die von Dritten. Die Gewährleistung einer dauerhaften Unterhaltung im Sinne des planerisch festgesetzten Entwick- lungszieles (oder der Nebenbestimmungen aus Einzelgenehmigungen) ist aber gesetzlicher Auftrag im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach BauGB und BNatschG § 14 ff. 2.2 Derzeitige Finanzierung Die Kosten für die Herstellung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden über das jeweilige investive Projekt finanziert. Die Kosten für die laufende Pflege der Kompensationsflächen aus städti- schen Verfahren (Bebauungspläne und investive Maßnahmen) wurden bisher im Rahmen der Regel- pflege aus den Budgets der verantwortlichen Fachämter (Gartenbauamt, Liegenschaftsamt und Tief- bauamt) finanziert, ohne dass die aufgewendeten Mittel separat erfasst wurden. Dieser Umstand erschwert auch eine fundierte Kostenauswertung und Kostenplanung für Kompensationsflächen. Da- her ist der Ansatz für die Regelpflege ab 2021ff gesondert auszuweisen. 3. Künftige Vorgehensweise 3.1 Organisatorische Umsetzung Das Management der von der Stadt Karlsruhe zu pflegenden und aller zu betreuenden Kompensati- onsflächen soll zukünftig zentral durch das Gartenbauamt gesteuert werden. Eine Ausnahme bilden Waldflächen die weiterhin durch das Forstamt gepflegt und genutzt werden sowie landwirtschaftli- che Nutzflächen, die nach der Kompensation landwirtschaftlich nutzbar bleiben (z.B. Acker im Grün- land, Grünland zu Streuobst) und weiterhin verpachtet werden können. Diese verbleiben weiterhin in der Verwaltung und Pflege des Liegenschaftsamtes. Das Gartenbauamt übernimmt in Abstimmung mit dem Umweltamt folgende Aufgaben des „Pflege- managements“, soweit nicht aufgrund besonderer Anforderungen (z.B. nach dem Artenschutzrecht oder bei Natura-2000-Kohärenzsicherungsmaßnahmen) eine andere Handhabung erforderlich ist: - Organisation der Umsetzung von Maßnahmen für Kompensation aus Verfahren jeglicher Art - Erstellen von Pflege- und Entwicklungsplänen gemäß festgelegter Pflegeziele - Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung der Pflegeleistungen - Kostenverwaltung und Kontrolle, Abrechnung mit den Fachämtern Ergänzende Erläuterungen Seite 4 - Kontrolle der fachgerechten Durchführung und Monitoring - Führen des Katasters für Ausgleichsflächen nach dem Baugesetzbuch und des kommunalen Ökokontos, Eintrag in das landesweite Datenportal, zeichnerische Darstellung - Stetige Anpassung und Weiterentwicklung von Maßnahmen in Abhängigkeit von den Ergeb- nissen des Monitoring und im Hinblick auf das Entwicklungsziel 3.2 Finanzierung Die Kosten für die Herstellung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden wie bisher über das jeweilige investive Projekt finanziert. Dabei unterliegt die Bedarfsplanung für die kommenden Haus- haltsjahre (insbesondere für die Jahre 2021 bis 2025) einem strengen Maßstab und ist zeitnah mit der Stadtkämmerei abzusprechen bzw. anzumelden. Zur Bewirtschaftung werden die benötigten Finanzbedarfe von den beteiligten städtischen Ämtern nach ihren Bedarfen abgerufen. Der Mittelbedarf für die Pflege der Ausgleichsflächen wird über die Produktgruppe 55.40.02 „Naturschutz und Landschaftspflege, Naturschutzrechtliche Maßnahmen“ abgebildet. Die Mittelanmeldung erfolgt nach rechnerischer Ermittlung und Dokumentation für den jeweiligen (Doppel)-Haushalt. Die im Produkt anzumeldenden Mittel beziehen sich ausschließlich auf Finanzbedarfe der zu pflegenden Ausgleichsflächen aus städtischen Verfahren. Im Rahmen der Mit- telanmeldung ist in Abstimmung mit der Stadtkämmerei zu prüfen, inwieweit bei den beteiligten Ämtern die Ansätze für die Regelpflege reduziert werden müssen. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss – nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis: Mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf Kompensati- onsflächen, die aus städtischen Vorhaben (Bebauungspläne, sonstige Eingriffe unterschiedlicher Ver- fahren) hervorgehen, wird für den Haushaltsplanentwurf 2021 ein Finanzbedarf in Höhe von 100.000 € angemeldet. Die Anmeldung erfolgt zentral für alle städtischen Ämter, die mit der Pflege der Aus- gleichsflächen befasst sind, über das Gartenbauamt im Produkt 55.40.02 „Naturschutz und Land- schaftspflege, Naturschutzrechtliche Maßnahmen“. Es handelt sich hierbei um die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags, der sich aus der Eingriffsregelung im Baugesetzbuch und im Naturschutzrecht ergibt.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 11. Sitzung Hauptausschuss 15. September 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Dauerhaftes Management von Ausgleichsflächen sowie Finanzie- rung der Ausgleichsmaßnahmen aus städtischen Verfahren Vorlage: 2020/0665 Beschluss: Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis: Mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf Kompen- sationsflächen, die aus städtischen Vorhaben (Bebauungspläne, sonstige Eingriffe unterschiedli- cher Verfahren) hervorgehen, wird für den Haushaltsplanentwurf 2021 ein Finanzbedarf in Höhe von 100.000 € angemeldet. Die Anmeldung erfolgt zentral für alle städtischen Ämter, die mit der Pflege der Ausgleichsflächen befasst sind, über das Gartenbauamt im Produkt 55.40.02 „Natur- schutz und Landschaftspflege, Naturschutzrechtliche Maßnahmen“. Es handelt sich hierbei um die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags, der sich aus der Eingriffsregelung im Baugesetzbuch und im Naturschutzrecht ergibt. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme, eine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit. Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, stellt er die Kenntnisnahme der Vorlage fest. Er schließt mit Dank den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustel- len. – 2 – Schluss der öffentlichen Sitzung: 16:42 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 23. September 2020