Unterstützung für Karlsruher Schausteller

Vorlage: 2020/0663
Art: Antrag
Datum: 03.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2020

    TOP: 44

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.07.2020

    TOP: 37

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0663 Unterstützung für Karlsruher Schausteller Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 37 x Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung erlässt den im Stadtgebiet tätigen Schaustellern bis Jahresende die Standgebühren und unterstützt diese weiterhin durch ergänzende Maßnahmen. Sachverhalt/Begründung Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind ein Teil unserer Kultur. Bedingt durch die Corona- Krise sind die Schausteller bis dato in besonderem Maße betroffen. Im Gegensatz zu den jetzt wieder eröffneten Vergnügungs- und Freizeitparks ist es den Schaustellern weiterhin untersagt, ihrem Gewerbe nachzugehen. Insofern entfallen gerade in den umsatzstarken Zeiten des Frühjahrs und Sommers vollkommen deren Einnahmen. Sollten die Veranstaltungen bis zum Jahresende nicht mehr stattfinden können, ist mit zahlreichen Insolvenzen gerade der kleineren Betriebe zu rechnen. Für den Fall, dass Veranstaltungen alsbald wieder stattfinden dürfen, würde es den Betroffenen sehr helfen, wenn ihnen die städtischen Standgebühren erlassen würden. Darüber hinaus sind die Schausteller genauso wie andere Kulturschaffende unter einen städtischen Rettungsschirm miteinzubeziehen, sollte es diesen geben. Mit einer Verweisung in den betreffenden Ausschuss ist die Fraktion vorab einverstanden. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Stellungnahme TOP 37
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0663 Dez. 4 Unterstützung für Karlsruher Schausteller Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 37 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben sind derzeit noch nicht absehbar. Veranstaltungen werden aufgrund des bestehenden Kontaktverbotes abgesagt. Noch ist nicht klar, wann der Normalbetrieb annähernd wieder möglich ist, da insbesondere Großveranstaltungen zunächst bis 31. August 2020 (voraussichtlich verlängert bis 31. Oktober 2020) nicht stattfinden dürfen. Die Veranstaltungsabsagen bedeuten vor allem für die Schaustellerinnen und Schausteller einen kompletten Verdienstausfall. Dadurch sind die Schaustellerinnen und Schausteller sowie die Beschickerinnen und Beschicker aus unverschuldeten Gründen (Pandemie) in eine herausfordernde Situation geraten. Von Seiten des Bundes und des Landes wurden verschiedene Programme aufgelegt, die zur Verbesserung dieser Situation beitragen. Hier ist den Schaustellern dringend empfohlen, diese in Anspruch zu nehmen. Die Stadt Karlsruhe erhebt für die Teilnahme an Jahrmärkten Gebühren gemäß § 1 der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste. Eine Gebührenermäßigung ist aufgrund geltender Satzungsregelung nicht möglich. Mit Beschluss vom 28. April 2020 hat der Gemeinderat zur Unterstützung der Schaustellerinnen und Schausteller und der Beschickerinnen und Beschicker die einmalige Verlängerung des Christkindlesmarktes bis zum 6. Januar 2021 beschlossen. Diese Verlängerung kann allerdings nur zum Tragen kommen, wenn der Christkindlesmarkt 2020 auch stattfinden kann und Großveranstaltungen nicht weiterhin bis zum Jahresende untersagt werden. Eine zusätzliche Gebühr für diese Verlängerung wird nicht erhoben. Seit Beginn der Corona-Pandemie konnte außerdem allen Schaustellerinnen und Schaustellern bzw. Christkindlesmarkthändlerinnen und – händlern, die sich um einen Standplatz auf den Karlsruher Wochenmärkten und dem Abendmarkt beworben und deren Waren dem zulässigen Wochenmarktsortiment entsprochen haben, eine Standgenehmigung erteilt werden. Zudem werden Marktamt und Ordnungsamt bei einem runden Tisch am 1. Juli 2020 gemeinsam mit den Schaustellerinnen und Schaustellern weitere Unterstützungsmöglichkeiten eruieren. Die in § 78 Gemeindeordnung (GemO) niedergelegten Ertragsbeschaffungsgrundsätze stellen verbindliches Haushaltsrecht dar. Es besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Inanspruchnahme der gesetzlichen Möglichkeiten des Abgabenrechts und zur Ausschöpfung der einzelnen Ertragsquellen. Das bedeutet, dass die Gemeinde grundsätzlich für ihre Leistungen Entgelte, soweit vertretbar und geboten, zu erheben hat. Ob auf eine Gebühr im besonderen Fall Pandemie verzichtet werden kann, beurteilt sich auch nach § 78 Abs. 2 GemO. Unter Abwägung des eingeschränkten Vorbehalts der Vertretbarkeit und des Gebotenseins gemäß § 78 Abs. 2 GemO lassen sich für die Gebührenerhebung die Grenzen und Kriterien für die Bemessung für Ausmaß und Höhe im Einzelfall festlegen. Hinsichtlich einer vertretbaren Gebührenhöhe ist auf die Leistungsfähigkeit und die finanzielle Belastbarkeit der Abgabenpflichtigen Rücksicht zu nehmen. Ferner sind wirtschafts-, kultur-, kommunal- und gesellschaftspolitische Aspekte im Rahmen eines öffentlichen Zwecks zu beachten. Auf diesen Grundsatz weist auch die GPA in ihrem aktuellen Prüfbericht „Allgemeine Finanzprüfung Stadt Karlsruhe 2013 bis 2017“ vom 30. April 2020 hin. Unter Ziffer 2.1 Finanzielle und Wirtschaftliche Verhältnisse heißt es, dass unter Beachtung der Grundsätze des § 78 Abs. 2 und 3 GemO die Möglichkeit zur Verbesserung der Erträge und Einzahlungen weiterhin genutzt werden soll. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Ein kompletter Gebührenerlass für alle städtischen Veranstaltungen bis Jahresende ist aus den oben genannten Gründen nicht sinnvoll. Das wirtschaftliche Gebotensein der Gebührenerhebung, das grundsätzlich eine volle Kostendeckung fordert, kann nicht pauschal für alle Veranstaltungen durch eine Gebührenermäßigung/Verzicht begründet werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.