Übertragung des Eigentums an der Immobilie "Theaterhaus", Kaiserallee 11 d an die Karlsruher Fächer GmbH

Vorlage: 2020/0599
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.06.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Übertragung Immobilie Theaterhaus
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Übertragung des Eigentums an der Immobilie „Theaterhaus“, Kaiserallee 11 d an die Karlsruher Fächer GmbH Vorlage Nr.: 2020/0599 Verantwortlich: Dez. 4 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 21.09.2021 21 ☐ ☒ vorberaten Gemeinderat 28.09.2021 21 ☒ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Fächer GmbH, der Übertragung des Eigentums an der Immobilie „Theaterhaus“, Kaiserallee 11d der Stadt Karlsruhe zum 31. Dezember 2021 durch Sacheinlage und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Übertragungsvertrag abzuschließen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Karlsruher Fächer GmbH Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die städtische Immobilie „Theaterhaus“ in der Kaiserallee 11d ist derzeit an das Sandkorntheater, das Jakobus-Theater und an das Figurentheater Marotte vermietet. Eine städtische Nutzung des Gebäudes besteht nicht. Nach der städtischen Immobilien-Strategie sollen beim Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft die betriebsnotwendigen Immobilien verbleiben; die Wohnimmobilien sollen an die VOLKSWOHNUNG GmbH und die gewerblich, kulturell genutzten Objekte an die Karlsruher Fächer GmbH abgegeben werden. Nach der Übertragung des Theaterhauses in das Eigentum der Karlsruher Fächer GmbH wird die Gesellschaft ein Zukunftskonzept erarbeiten. Gegenstand soll die Konzeption einer sinnvollen Raumnutzung des Gebäudes und ggf. die Auslagerung eines Theaters sein. Die Übertragung der Immobilie (Gebäude und Grundstücksteilflächen ca. 650 m²) an die Karlsruher Fächer GmbH kann im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage erfolgen. Dadurch erhöht sich der Beteiligungsbuchwert der Karlsruher Fächer GmbH um den Buchwert des Theaterhauses zum 31. Dezember 2021 mit 545 T€. Da die Immobilie unter dem durch Gutachten der Grundstücksbewertungsstelle ermittelten Verkehrswert übertragen wird, könnte der Anwendungsbereich des Europäischen Beihilfenrechts (Art. 107 AEUV) eröffnet sein, das auch solche indirekten staatlichen Förderungen unter bestimmten Voraussetzungen verbietet. Es hängt jedoch von mehreren rechtlichen Wertungen ab, ob diese Maßnahme überhaupt dem Beihilfenbegriff unterfällt und wenn ja, ob eine der Ausnahmen für den Kulturbereich greift. Ein gewisses Restrisiko, das im ungünstigsten Fall dazu führen würde, dass die Differenz des vereinbarten Kaufpreises zum Verkehrswert noch gezahlt werden müsste, verbleibt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Fächer GmbH, der Übertragung des Eigentums an der Immobilie „Theaterhaus“, Kaiserallee 11 d der Stadt Karlsruhe zum 31. Dezember 2021 durch Sacheinlage und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Übertragungsvertrag abzuschließen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können.

  • Abstimmungsergebnis GR TOP 21
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 21 der Tagesordnung: Übertragung des Eigentums an der Immobilie "Theaterhaus", Kaiserallee 11 d an die Karlsruher Fächer GmbH Vorlage: 2020/0599 Beschluss: 1. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterver- sammlung der Karlsruher Fächer GmbH, der Übertragung des Eigentums an der Immobilie „Theaterhaus“, Kaiserallee 11 d der Stadt Karlsruhe zum 31. Dezember 2021 durch Sachein- lage und Verbuchung gegen die Kapitalrücklage zuzustimmen. Die Verwaltung wird ermäch- tigt, einen entsprechenden Übertragungsvertrag abzuschließen und die erforderlichen Erklä- rungen abzugeben. 2. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen von nicht grundsätzlicher Art noch vorgenommen werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Da bitte ich um Ihr Votum. – Das ist auch einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Oktober 2021