Verkauf von Teilflächen der städtischen Grundstücke Nrn. 80314, 39017,39027, 21642, Bereich "Östliche Woerishofferstraße" an die VOLKSWOHNUNG GmbH - Stadtteil Oberreut
| Vorlage: | 2020/0580 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.05.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Oberreut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.11.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0580 Dez. 4 Verkauf von Teilflächen der städtischen Grundstücke Nrn. 80314, 39017, 39027, 21642, Bereich „Östlich Woerishofferstraße“ an die VOLKSWOHNUNG GmbH – Stadtteil Oberreut Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 13.10.2020 11 x vorberaten Gemeinderat 17.11.2020 15 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt den Verkauf von Teilflächen der Grundstücke Nr. 80314 mit insgesamt circa 356 m², Nr. 39017 mit insgesamt circa 1.895 m² und Nr. 39027 mit insgesamt circa 2.596 m² zur Wohnbebauung und von Teilflächen der Grundstücke Nr. 39017 mit circa 174 m² und Nr. 21642 mit circa 375 m² für Gemeinbedarf (Kita) zum Verkaufspreis von insgesamt ca. 2.251.543,00 € an die VOLKSWOH- NUNG GmbH. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen und mit Rückerwerbsvormer- kungen zugunsten der Stadt hinter einzutragende Finanzierungsgrundpfandrechte zurückzutreten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja x Nein ca. 2.251.543,00 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit VOWO Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Grundstücke Siehe beiliegender Lageplan rot markierte Grundstücke: Grundstück Nr. 80314 zwei Teilflächen (rot) mit insgesamt circa 356 m² Grundstück Nr. 39027 zwei Teilflächen (rot) mit insgesamt circa 2.596 m² Grundstück Nr. 39017 zwei Teilflächen (rot) mit insgesamt circa 1.895 m² Siehe beiliegender Lageplan grün markierte Grundstücke: Grundstück Nr. 39017 eine Teilfläche (grün) mit circa 174 m² Grundstück Nr. 21642 eine Teilfläche (grün) mit circa 375 m² Käufer VOLKSWOHNUNG GmbH, Karlsruhe Verkaufsgrund: Die VOWO überplant seit geraumer Zeit gemeinsam mit der Stadt den Standort „Östlich Woerishof- ferstraße“. Den Auslegungsbeschluss zur Aufstellung des Angebotsbebauungsplans „Östlich Woeris- hofferstraße“ hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 19.11.2019 gefasst. Der Beschluss dieses Bebauungsplans als Satzung durch den Gemeinderat steht noch aus. Gemäß Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 26.09.2019 werden im Plangebiet drei Baufelder, genannt WA 1, WA 2 und WA 3 entstehen. Im Baufeld WA 1 und WA 2 ist Wohnbebauung mit ca. 60 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau (Sozialwohnungen) vorgesehen. Im Baufeld WA 3 wird eine 4-gruppige Kindertagesstätte entstehen. Zur Realisierung des Bebauungsplans ist es notwendig, dass Teilflächen von städtischen Grundstücken an die VOWO verkauft werden. Die künftigen öffentlichen Flächen im Plangebiet, im beiliegenden Lageplan blau markiert, wird die VOWO nach deren Herstellung unentgeltlich und lastenfrei in das Eigentum der Stadt übertragen. Ein hierzu erforderlicher städtebaulicher Vertrag wird zwischen VOWO und Stadt noch geschlossen. Kaufpreis Der Kaufpreis beträgt ca. 2.251.543,00€ Er setzt sich wie folgt zusammen: a) für Wohnbauflächen ca. 2.121.301,00 € und berechnet sich wie folgt: Grundstück Nr. Teilfläche ca. Bodenwert/m² Kaufpreis 80314 356 m² x 540,00 € 192.240,00 € 39027 2.596 m² x 530,00 € 1.375.880,00 € 39017 1.895 m² x 540,00 € 1.023.300,00 € Insgesamt ca. 2.591.420,00 € 10 % Abschlag aufgrund Versorgungsleitungen - 4.467,00 € aus rd. 60 % des Kaufpreises gewährt die Stadt für den Bau und die Zurverfügungstellung zweck- gebundener Mietwohnungen einen Abschl. v. 30 % d.s - 465.651,54 € Kaufpreis Wohnbebauung insgesamt gerundet ca.: 2.121.301,00 € Ergänzende Erläuterungen Seite 3 b) für Gemeinbedarfsflächen (Kita) ca. 130.242,00 € und berechnet sich wie folgt: Grundstück Nr. Teilflächen zus. Bodenwert/m² Kaufpreis 39017 174 m² x 245,00 € 42.630,00 € 21642 375 m² x 245,00 € 91.875,00 € 10 % Abschlag aufgrund Versorgungsleitungen - 4.263,00 € Kaufpreis Gemeinbedarfsflächen insgesamt ca.: 130.242,00 € a) und b) zusammen somit circa gerundet 2.251.543,00 € Der Bodenwert entspricht dem Verkehrswert, gemäß Kurzgutachten der Grundstücksbewertungs- stelle vom 25. November 2019, zum Zeitpunkt des Beginns der Vertragsverhandlungen. Beim Bo- denwert für die Gemeinbedarfsflächen (Kita) ist bereits ein Kaufpreisabschlag in Höhe von 30 % be- rücksichtigt. Erschließungsbeitrag Für die bereits abrechneten Erschließungsanlagen fallen keine Erschließungskostenbeiträge mehr an. Die Erschließungskosten für das neue Plangebiet trägt die VOWO. Kaufvertrag Im Kaufvertrag wird für den 30 % Kaufpreisabschlag für den Bau und die Zurverfügungstellung zweckgebundener Mietwohnungen die Eintragung einer Grundschuld zugunsten der Stadt verein- bart. Ebenso wird eine Bauverpflichtung (Fertigstellung und bezugsfertig innerhalb 48 Monaten) und die Eintragung einer Rückerwerbsvormerkung bei Nichterfüllung der Bauverpflichtung vereinbart. Zur Finanzierung von Drittmitteln wird der Rangrücktritt der Rückerwerbsvormerkungen zugunsten der Stadt hinter einzutragende Finanzierungsgrundpfandrechte bewilligt. Bei den Teilflächen handelt es sich um circa Flächen. Das noch festzustellende endgültige Flächen- maß der zu verkaufenden Teilflächen, deren genaue Lage und die Höhe des endgültigen Kaufpreises ergeben sich erst nach der amtlichen Vermessung. Eine sich durch diese Maßnahme ergebende Mehr- oder Minderfläche wird zinslos entsprechend des jeweiligen Bodenwerts ausgeglichen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt den Verkauf von Teilflächen der Grundstücke Nr. 80314 mit insgesamt circa 356 m², Nr. 39017 mit insgesamt circa 1.895 m² und Nr. 39027 mit insgesamt circa 2.596 m² zur Wohnbebauung und von Teilflächen der Grundstücke Nr. 39017 mit circa 174 m² und Nr. 21642 mit circa 375 m² für Gemeinbedarf (Kita) zum Verkaufspreis von insgesamt ca. 2.251.543,00 € an die VOLKSWOH- NUNG GmbH. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen und mit Rückerwerbsvormer- kungen zugunsten der Stadt hinter einzutragende Finanzierungsgrundpfandrechte zurückzutreten.
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Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. November 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 15 der Tagesordnung: Verkauf von Teilflächen der städtischen Grundstücke Nrn. 80314, 39017, 39027, 21642, Bereich "Östliche Woerishofferstraße" an die VOLKSWOHNUNG GmbH - Stadtteil Oberreut Vorlage: 2020/0580 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Verkauf von Teilflächen der Grundstücke Nr. 80314 mit insgesamt circa 356 m², Nr. 39017 mit insgesamt circa 1.895 m² und Nr. 39027 mit insgesamt circa 2.596 m² zur Wohnbebauung und von Teilflächen der Grundstücke Nr. 39017 mit circa 174 m² und Nr. 21642 mit circa 375 m² für Gemeinbedarf (Kita) zum Verkaufspreis von insgesamt ca. 2.251.543,00 € an die VOLKSWOHNUNG GmbH. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschließen und mit Rückerwerbs- vormerkungen zugunsten der Stadt hinter einzutragende Finanzierungsgrundpfandrechte zu- rückzutreten. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Ich bitte um Ihr Votum – das ist mehrheitlich angenommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Dezember 2020