Antrag auf Überprüfung der öffentlichen Gehwege in Wettersbach im Bezug auf ihre Barrierefreiheit
| Vorlage: | 2020/0559 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 12.05.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.05.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 20.01.2020 Vorlage Nr.: 54 Verantwortlich: - Antrag auf Überprüfung der öffentlichen Gehwege in Wettersbach im Bezug auf ihre Barrierefreiheit Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 19.05.2020 4 X Kurzfassung Wir beauftragen die Verwaltung diese Überprüfung vorzunehmen und gegebenenfalls an sicherheitsgefährdenden Stellen Abhilfe zu schaffen. Stellvertretend haben wir zwei Fotos aus Grünwettersbach beigefügt. unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende, Hartmut Stech, Regina Vogts, Sebastian Weber und Dr. Britta Trautwein
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Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 54 --- Antrag auf Überprüfung der öffentlichen Gehwege in Wettersbach im Bezug auf ihre Barrierefreiheit Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 19.05.2020 4 X Kurzfassung Historisch bedingt gibt es in den beiden Stadtteilen Grünwettersbach und Palmbach in vielen Straßen angelegte Wege, die hinsichtlich des uneingeschränkten Begehens Behinderungen für den/die Verkehrsteilnehmer darstellen, wie z. B. in Form von zu schmal gebauten Wegen, fehlender Bordsteinabsenkungen an Übergangsbereichen oder Einengungen durch bauliche Anlagen, wie z. B. Stromverteilerkästen oder Telekommunikationsgehäuse. Diese Einschränkungen lassen sich so ohne weiteres nicht beheben. Eine Überprüfung aller Wege auf ihre “Barrierefreiheit“ im Zuständigkeitsbereich der Ortsverwaltung Wettersbach ist sowohl finanziell als auch personell durch die Verwaltung nicht möglich. Werden der Verwaltung “Sicherheitsmängel“ oder Beschwerden an einzelnen Stellen gemeldet, so werden diese zeitnah überprüft. Sofern es dann einfache bauliche Möglichkeiten gibt, die gemeldeten Mängel zu beheben, wird gehandelt. Generell kann festgehalten werden, im Zuge von Straßenbaumaßnahmen werden Wege den gängigen Vorschriften entsprechend ausgebaut. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 19.05.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit
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