Auswirkungen auf den Teilhaushalt Wettersbach

Vorlage: 2020/0557
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.05.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.05.2020

    TOP: 2.2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 2.2_Auswirkungen auf den Teilhaushalt Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 52 - Auswirkungen auf den Teilhaushalt Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 19.05.2020 2.2 X Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Wettersbach nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen auf den Teilhaushalt Wettersbach aufgrund der Corona-Krise zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 19.05.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 bereits die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushalte der Stadt behandelt. Für den aktuellen Haushalt wird die Verwaltung dem Gemeinderat zum Stichtag 08.05.2020 – als Vorausschau zum 31.12.2020 – einen aktualisierten Finanzbericht vorlegen. Der Termin ist bewusst gewählt, da zu diesem Zeitpunkt erste Einschätzungen zu den steuerlichen Auswirkungen und dem kommunalen Finanzausgleich aus der Mai- Steuerschätzung vorliegen. Die Auswirkungen der Pandemie auf den Ortsteilhaushalt Wettersbach sind differenziert zu betrachten. Der Produkthaushalt der Stadt ist nach der Verwaltungsorganisation in Teilhaushalte gegliedert. Die Ausgaben und Einnahmen der verschiedenen Produktbereiche werden den jeweiligen Teilhaushalten (Organisationseinheiten) zugeordnet und dort verbucht. Die sich aus der Pandemie in den einzelnen Ortsteilen ergebenden Mehraufwendungen, Mindererträge, aber auch Minderaufwendungen (z. B. durch Energieeinsparung geschlossener Einrichtungen) können nur mit einem hohen Aufwand aus diesen Teilhaushalten herausgerechnet werden. Beispielhaft sei zur Verdeutlichung angeführt: Der Mehraufwand im baulichen Bereich für zusätzliche Einrichtungen wie den Spuckschutz, für die Änderungen in der Telefon-/Elektrotechnik zur Errichtung des Servicedesk im Rathaus usw. wird im Teilhaushalt des Hochbauamtes verbucht. Während die Kosten z. B. für die Beschilderung oder Absperrung der Spielplätze im Teilhaushalt des Gartenbauamtes gebucht sind. Die Mindereinnahmen durch Wegfall der Betreuungsentgelte tragen der Teilhaushalt der Sozial- und Jugendbehörde (Kita) und der Teilhaushalt des Schul- und Sportamtes. Im Teilhaushalt der Ortsverwaltung werden die Aufwendungen für die Verwaltung und des Ortschaftsrates verbucht, beispielsweise die Kosten für die Desinfektionsspender. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Pandemie wird daher auf den gesamtstädtischen Finanzbericht verwiesen. Für den Teilergebnishaushalt Wettersbach hat die Prognose zu den Budgetposten, unter Berücksichtigung der aktuellen Einnahmen und Ausgaben ergeben, dass die Budgetvorgaben im HHJ 2020 eingehalten werden können. Mit einem zusätzlichen Finanzbedarf wird nach derzeitiger Einschätzung nicht gerechnet. Für den kommenden Doppelhaushalt 2020 / 2021, dessen Mittelanmeldung bereits im Ortschaftsrat beschlossen wurde, sind die sicherlich über Jahre spürbaren Auswirkungen der Pandemie, zu berücksichtigen. Allerdings ist das tatsächliche Ausmaß noch ungewiss und stark von der Wiederbelebung der Konjunktur abhängig. Der Gemeinderat hat daher am 28.04.2020 beschlossen, auf die Erstellung eines Doppelhaushaltes zu verzichten und stattdessen einen Haushaltsplan lediglich für das Haushaltsjahr 2021 zu erstellen. Des weiteren wurde eine Terminabweichung beschlossen. Demnach erfolgt am 22.09.2020 die Einbringung des Haushaltes 2021 in den Gemeinderat 26.10.2020 Ende der Frist für die Antragstellung aus dem Gemeinderat 15./16.12.2020 die Beratung des Haushaltes im Gemeinderat