Maßnahmen und Auswirkungen in öffentlichen Einrichtungen von Wettersbach
| Vorlage: | 2020/0556 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.05.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Stupferich |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.05.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 51 - Maßnahmen und Auswirkungen in öffentlichen Einrichtungen von Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 19.05.2020 2.1 X Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Wettersbach nimmt die Ausführungen zu den Auswirkungen und Maßnahmen in den öffentlichen Einrichtungen von Wettersbach aufgrund der Corona- Krise zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 19.05.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit der Schließung der Schulen und Kindergärten am 17.03.2020 und den Einschränkungen des öffentlichen Lebens (Lockdown) am 23.03.2020, um der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus entgegen zu wirken, wurde in den letzten Wochen mit einer schrittweisen Lockerung von Einschränkungen begonnen. Wir nehmen diese Entwicklungsschritte zum Anlass den Ortschaftsrat über die Auswirkungen und die getroffenen Maßnahmen in den öffentlichen Einrichtungen von Wettersbach zu informieren. Heinz-Barth-Schule und Sporthalle Ab 17.03.2020 wurden der Unterricht und jegliche Veranstaltungen an Schulen und der Betrieb an Kindertageseinrichtungen ausgesetzt und eine Notbetreuung für die Erziehungsberechtigten, die in der sog. kritischen Infrastruktur tätig sind, eingerichtet. Vom 27. April 2020 an wurde die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet. Ab 18.05.2020 beginnt der Präsenzunterricht in den Grundschulen mit den 4. Klassen im reduzierten Angebot konzentriert auf die Kernfächer. Ab 15.06.2020 sollen alle Schülerinnen und Schüler in einem rollierenden System Präsenzunterricht bekommen. Während bis zum 27.04.2020 keine Notbetreuungsgruppe an der Grundschule Wettersbach eingerichtet werden musste, konzentrierten sich die Maßnahmen in der Schule darauf, den Schülerinnen und Schülern in geeigneter und angemessener Weise Lerninhalte, Lernpläne oder Aufgaben zusammenzustellen und zu übermitteln, sowie Kontakte und den Informationsaustausch im Kollegium und mit den Eltern zu pflegen; organisatorisch auf die Verbesserung und Anpassung der Reinigungs- und Hygienemaßnahmen sowie auf die Ausstattung mit Schutzmöglichkeiten und zusätzlichen Hygieneeinrichtungen (Plexiglas als „Spuckschutz“, Flüssigseifenspender, Desinfektionseinrichtungen usw.). Das Personal der ergänzenden Betreuung hat zusätzlich den Servicedesk im Rathaus Grünwettersbach unterstützt. Seit 27.04.2020 haben bis zu 5 Schüler, deren Erziehungsberechtigte die Voraussetzungen erfüllen, eine Notfallbetreuung beantragt. Die Betreuung wird hierbei gemeinsam und kooperativ von den Erzieherinnen und den Lehrkräften wahrgenommen. Um die Betreuung ab 27.04.2020 und den Schulbetrieb ab 18.05.2020 zu ermöglichen, wurde im Vorfeld ein umfangreiches und detailliertes Konzept entwickelt, das sowohl einen erweiterten Hygiene- und Infektionsschutzplan umfasst, als auch eine Eingangs-, Wegeführungs- und Raumplanung. Die Planung ist soweit entwickelt, dass bereits der Präsenzunterricht aller Schülerinnen und Schüler ab 15.06.2020 bereits berücksichtigt ist. Basis hierbei sind jeweils die weiterhin gültigen allgemeinen Schutzregelungen, wie die Abstandsregeln, die Kontaktminimierung und die Hygienerichtlinien. Daneben wurden berücksichtigt, die Hygienehinweise für Schulen des Kultusministeriums, die erläuternden Vorschläge des Städtetages und weitere Empfehlungen. Der Rektor der Schule, Herr Albrecht, wird in der Sitzung die Planung vorstellen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Sporthalle Wettersbach aber auch alle weiteren städtischen bzw. schulischen Gebäude sind gemäß der 7. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona – Verordnung vom 2. Mai 2020 noch bis zum 15. Juni 2020 für nicht schulische Zwecke geschlossen. Ob und unter welchen Infektionsschutz-Voraussetzungen nach diesem Zeitpunkt eine Belegung durch die Nutzer wieder stattfindet, ist derzeit nicht bekannt. Aktuell erfolgt eine Mindestunterhaltung und eine Mindestreinigung der Sporthalle, um möglichst kurzfristig eine Belegung zu ermöglichen. Erlaubt ist bisher lediglich kontaktloser Freizeit- und Breitensport im Freien - mit einer Distanz von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Sportlern, Hierbei müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, eingehalten werden. Kindertagesstätte Wettersbach Der Betrieb der Kindertageseinrichtungen wurde, wie der Schulbetrieb, ab 17.03.2020 ausgesetzt, eine erweiterte Regelung für die Notfallbetreuung gilt auch hier ab 27.04.2020. Ab 18.05.2020 soll die Betreuung an den Kitas schrittweise in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs ausgebaut werden. Die Abstandsgebote sollen durch halbe Gruppengrößen gewahrt werden. Auch in der Kita Wettersbach musste, mangels Bedarf, bis 27.04.2020 keine Notbetreuungsgruppe eingerichtet werden. Während der kompletten Schließung der Kita Wettersbach waren die Erzieherinnen im Dienst, teilweise im Homeoffice. Die freien Zeiten in der Einrichtung nutzten die Erzieherinnen für Umgestaltungs- und Reinigungsarbeiten oder zur Durchsicht aller Spielsachen auf Aktualität oder Beschädigungen. Das Außengelände wurde mit Hilfe des Bauhofs Wettersbach gärtnerisch und optisch aufgewertet. Hauptmerkmal der Arbeit lag in der Planung und Vorbereitung neuer Projekte, Erziehungsziele oder die Ausrichtung der pädagogischen Arbeit, sowie das Zusammenstellen neuer Spiele und Lieder, aber auch Näh- und Bastelarbeiten, bspw. Mund-Nasen-Schutz oder bunte Osterbriefe an Heimbewohner im Ort. Im Homeoffice wurden Infans-Berichte der einzelnen Kinder geschrieben, Literaturstudium betrieben oder Fortbildungsinhalte nachbereitet. Seit Erweiterung des Berechtigtenkreises sind an den Kitas in Wettersbach folgende Notfallbetreuungsgruppen eingerichtet (Stand 08.05.2020): Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die Betreuung der Kindergartenkinder ist altersbedingt wesentlich näher an den Erzieherinnen, so dass die Abstandsgebote mit zusätzlichen Maßnahmen ergänzt wurden. Auf Grundlage der Regelungen nach den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS vom 16.04.2020, der Schutzhinweise für die Notbetreuung in Kindertagespflege- und Kindertageseinrichtungen von UKBW, LGA und KVJS vom 22.04.2020 und des Hygieneleitfadens für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, wurde ein Hygieneplan Coronavirus entwickelt. Die Kindertagesstätte Wettersbach wird durch die Sozial- und Jugendbehörde mit Desinfektionsmitteln und Mund-Nasen-Schutz ausgestattet. Die Verwendung am Kind ist noch ungeklärt. Entgegen dem allgemeinen Trend konnte die Zurverfügungstellung der Masken und Hygieneeinrichtungen bisher ausreichend erfolgen. Aktuell werden in Zusammenarbeit mit dem Ortsbauamt und der SJB die organisatorischen, zeitlichen und räumlichen Maßnahmen geplant, um den reduzierten Regelbetrieb ab 18.05.2020 zu ermöglichen. (Raum-, Zeitplan, Masken, Hygiene-Hinweise, Elternkontakte, Zutrittswege usw.) Wertstoffstation und Bauhof Bereits zu Anfang der "Corona-Krise" wurden Schutzmaßnahmen im Bauhof veranlasst, die nicht nur die jetzigen Abstands- und Hygienemaßnahmen vorsehen, wie z. B. getrennte Diensteinteilung durch versetzten Arbeitsbeginn, unterschiedliche Pausen und versetztes Arbeitsende, nur in Ausnahmefällen dürfen sich zwei Personen in einem Fahrzeug befinden, Sicherheitsabstände in der Werkstatt und im Sozialraum, zusätzliche Desinfektion von Geräten, Armaturen usw. Der Bauhof ist angehalten in kurzen Abständen Arbeitskleidung reinigen zu lassen. Durch die frühzeitig eingeleiteten Maßnahmen kann das Personal seine Aufgaben unter erschwerten Bedingungen (z. B. Anfahrt mit mehreren Fahrzeugen) weitgehend vollständig ausführen. Zum 18.03.2020 wurden die Wertstoffstationen in Karlsruhe (bis auf Nordbecken- und Maybachstraße) geschlossen. Seit 08.04.2020 ist die Wertstoffstation Wettersbach wieder geöffnet. Mit der Wiederöffnung (Gewährleistung der Containerbeschickung) wurde Sicherheitspersonal eingesetzt, um das geregelte Zufahren auf die Station zu gewährleisten und um, zur Einhaltung der Abstandsgebote und der Kontaktminimierung, die Anzahl der Anlieferer zu regulieren. Infektionsschützende Hygieneartikel werden bereitgestellt. Zum Weiteren wurden verkehrssichernde Maßnahmen ergriffen (Zusatzbeschilderung, Leitkegel), um dem verkehrswidrigen Zufahren auf die Station von der Wiesenstraße aus und dem verkehrsbehindernden Abstellen von Fahrzeugen auf dem Vorplatz der Feuerwehr zu begegnen. Rathaus Grünwettersbach Im Rahmen der Befürchtungen der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus Covid-19 hatten die Dezernate 1 und 2 am 12.03.2020 die Empfehlung ausgesprochen, die Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Bevölkerung zu warnen und über sicheres Hygieneverhalten zu informieren; dies geschah durch Aushänge, Auslagen und Veröffentlichungen im Wettersbacher Anzeiger und auf der Internetseite der Ortsverwaltung. Bereits ab dem 02.03.2020 wird auf die Sicherheit von Mitarbeitenden mit Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe (älter als 59 Jahre, Vorerkrankungen lt. Robert-Koch-Institut) besonders geachtet. Bei Krankmeldungen von Mitarbeitenden oder deren Kontaktpersonen erfolgt eine individuelle telefonische Gefährdungsprüfung vor Dienstantritt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Des Weiteren werden alle Bedienstete regelmäßig über die aktuelle Lage und Dienstvorschriften informiert. Am 17.03.2020 folgte dann, entsprechend der gesamtstädt. Maßnahme, die Schließung des Rathaus Grünwettersbach mit allen Abteilungen (Notbetrieb). Der Notbetrieb bedeutete die strenge Einhaltung der Hygienevorschriften: keine Kundenkontakte, kaum Publikumsverkehr (Notfälle) keine Kontakte mit Fremdfirmen oder Handwerkern keine öffentlichen Sitzungen: Ortschaftsrat Wettersbach Eheschließungen fanden ausschließlich nur mit dem Brautpaar und zwei Gästen (insgesamt 5 Personen) statt notwendige interne Abstimmungsgespräche fanden mit einem Minimum an Teilnehmenden unter strenger Beachtung der Hygienemaßnahmen statt Währenddessen wurden Vorbereitungen zur begrenzten Öffnung des Notbetriebes getroffen und ab Montag den 30.03.2020 konnten die Schutzmaßnahmen geringfügig erweitert und in einen Basisbetrieb gewechselt werden. Der Basisbetrieb erlaubt eine Ausweitung des Kundenkontaktes, vorrangig im Bürgerbüro Wettersbach. Hierzu wurde eine Einlasskontrolle für Besucher zur Regelung des Betretens des Rathauses eingerichtet. Dieser neue „Service-Desk“ erfüllt folgende Aufgaben: Einlass von Kunden nur für dringende unaufschiebbare Notfälle nach telefonischer Terminvereinbarung (Aussetzen Online-Terminvereinbarung) Einlass frühestens 5 Minuten vor dem Termin (Wartebereich außerhalb des Rathauses) Erfassung von Kontaktdaten aller Besucher Anhalten zur Handhygiene durch Nutzung des Desinfektionsspenders Durch die Bearbeitung von Anträgen an das Bürgerbüro am Service-Desk kann der Aufenthalt von Besuchern im Rathaus weiterhin gering gehalten werden. Für die Mitarbeitenden wurden folgende Schutzmaßnahmen getroffen: Einhaltung der räumlichen Abstandsregeln durch Nutzung von Nebenräumen Alternierendes Arbeiten mit Homeoffice Aufbau von Spukschutzwänden Einhalten der Hygienevorschriften (kein Händeschütteln, Abstandswahrung) Ausgabe von Desinfektionsmitteln Erhöhte Sauberkeit / Flächendesinfektion durch die Reinigungsfirma Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren verdoppelte die Stadtverwaltung Karlsruhe die Beantragung von Sonderurlaub mit Bezahlung für Kinderbetreuung auf insgesamt 10 Arbeitstage. Bei der Ortsverwaltung Wettersbach gab es keine Freistellung von Mitarbeitenden außerhalb der Risikogruppen. Die in der Notsituation getroffenen Maßnahmen haben sich bisher bewährt, vor allem die Einrichtung des Service-Desks. Die schrittweise Rückkehr zum Normalbetrieb wird auf diesen Erfahrungen geplant werden. Baulicher Bereich: Das Bauamt kann ohne größere Einschränkungen arbeiten. Die Bearbeitung von Notfällen war und ist zu jeder Zeit gewährleistet. Im Bereich des Tiefbaues konnten aufgrund der geringeren Verkehrsdichte in unterschiedlichen Bereichen kleinere Maßnahmen der Straßenunterhaltung vorgezogen werden, wie z. B. das Instandsetzen von defekten Bordsteinanlagen und Entwässerungseinrichtungen. Der Schwerpunkt wurde hier auf neuralgischen Straßen gelegt. Den Fremdfirmen standen ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. Alle Hochbaumaßnahmen konnten trotz Corona-Pandemie planmäßig und ohne Einschränkungen weiter geführt werden. Die externen Planer und Firmen wurden angehalten, die Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen einzuhalten bzw. zu kontrollieren. Glücklicher Weise kam es zu keinem Ausfall von Firmen durch Corona. Ein Vorziehen von Baumaßnahmen, zum Beispiel aufgrund der Schulschließung, war durch die getroffenen Terminierungen der baulichen Abläufe und Eintaktungen bei den Fachfirmen nicht möglich. Zusätzlich wurden Arbeitsplätze in den Bürgerbüros in Wettersbach, Stupferich und Hohenwettersbach vom Bauamt so umgestaltet, dass ein sicherer Bürgerkontakt möglich ist.