Vollumbau Stadion im Wildpark - Kostenentwicklung unter Risiken

Vorlage: 2020/0517
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.05.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.05.2020

    TOP: 17.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 17.1 Stadion im Wildpark
    Extrahierter Text

    -Bitte austauschen- Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0517 Dez. 6 Vollumbau Stadion im Wildpark – Kostenentwicklung unter Risiken Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 12.05.2020 1 x vorberaten Hauptausschuss 19.05.2020 5 x vorberaten Gemeinderat 26.05.2020 17.1 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Betriebsausschuss und im Hauptausschuss das Ergebnis der dargestellten Kostenentwicklung und des ausgewiesenen Risikos zur Kenntnis und stimmt der Fortführung des Projekts unter den geänderten Voraussetzungen zu. Dabei sind im Rahmen eines projektbegleitenden Kostencontrollings ständig Optimierungen zu prüfen und Einsparungen einzuarbeiten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 122,95 – 143,01 Mio. € 11 Mio. € Landeszuschuss, Refinanzierung von 74,5 Mio. € durch Pachtzahlungen in den kommenden Jahren Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Der Gemeinderat stimmt der Beschlussvorlage und der Aufnahme der Mittel in den Wirtschaftsplan 2021 inkl. Mittelfristplanung zu. IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit KASIG Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Mit Beschluss vom 19. Juli 2016 hat der Gemeinderat die Stadtverwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren zum Projekt Vollumbau Fußballstadion im Wildpark als Verhandlungsverfahren nach VOB/A zu beginnen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und Auswertung und Prüfung der indikativen Angebote vom 20. Juni 2017 erfolgten ab August 2017 Verhandlungen und Bieterkolloquien mit dem Ziel, Einsparpotentiale zu identifizieren. Nach intensiven Gesprächen mit dem KSC wurden zudem Anpassungen an der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) vorgenommen. Da nach den Rückmeldungen der Bieter die vorgenommenen Modifizierungen zum Erreichen des Vergabevorbehalts nicht ausreichend waren, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 24. April 2018 weitere Verfahrensmodifikationen beschlossen. Hierauf hin wurden die Leistungen „Vorabmaßnahme Kampfmittelsondierung“ und „Vorabmaßnahme Provisorien“ aus dem Vergabeverfahren „Vollumbau“ herausgenommen und in gesonderten Vergabeverfahren vergeben. In diesen Vergabeverfahren wurde mittlerweile aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17. Juli 2018 jeweils der Zuschlag erteilt. Mit Beschluss vom 24. April 2018 hat der Gemeinderat zudem eine Anpassung des Gesamtprojektbudgets in Höhe von 113,95 Mio. EUR auf maximal 122,95 Mio. EUR beschlossen. Das Angebot der Firma BAM Sports GmbH lag unter dem Vergabevorbehalt des Gemeinderats und stellte das wirtschaftlichste Angebot dar. Deshalb erhielt die Firma BAM Sports GmbH nach Endverhandlungen und finalem Angebot am 19. November 2018 den Zuschlag für den Vollumbau des Stadions im Wildpark. Im Zuge der Planungs- und Ausführungsphase haben sich Mehrkosten entwickelt bzw. wurden Mehrkosten identifiziert und Risiken offenbart, die eine Überschreitung der ursprünglichen Budgetobergrenze des Gesamtprojekts von 122,95 Mio. € erwarten lassen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Planung und Kostenentwicklung Projektbudget Gemeinderatsbeschluss 24. April. 2018 Vergabe des Vollumbau und der Vorabmaßnahmen Gemeinderats- beschluss 23. Oktober 2018 Ist-Kostensituation Stand: 21. April 2020 ohne Risikobetrachtung Kostensituation Stand: 21.April 2020 mit umfassender Risikobetrachtung (Worst-Case)* Budget Stadion- gebäude + Hospitalityparkhaus 76,80 Mio. EUR Stadiongebäude 77,82 Mio. EUR Stadiongebäude 77,82 Mio. EUR Stadiongebäude 77,82 Mio. EUR 10% Budgetreserve 8,50 Mio. EUR Mehrkosten aus verhandelte Nachträgen 0,37 Mio. EUR Mehrkosten aus verhandelte Nachträgen 0,37 Mio. EUR mögliche Mehr- kosten + Risiken 20,75 Mio. EUR Summe Budget Stadion + Parkhaus 85,30 Mio. EUR Summe Vergabe Stadion 77,82 Mio. EUR Summe Kostensituation Stadion 78,19 Mio. EUR Summe Kostensituation + Risiken Stadion 98,94 Mio. EUR Infrastruktur innerhalb der FLB 10,15 Mio. EUR Infrastruktur innerhalb der FLB 13,91 Mio. EUR Infrastruktur innerhalb der FLB 13,91 Mio. EUR Infrastruktur innerhalb der FLB 13,91 Mio. EUR Summe Budget Verhandlungs- umgriff 95,40 Mio. EUR Summe Vergabe Verhandlungsumgriff 91,73 Mio. EUR Summe Verhandlungsumgriff 92,10 Mio. EUR Summe Kosten inkl. Risiken Verhandlungsumgriff 112,85 Mio. EUR öffentl. Infrastruktur 18,50 Mio. EUR öffentl. Infrastruktur 18,50 Mio. EUR öffentl. Infrastruktur 18,50 Mio. EUR öffentl. Infrastruktur 18,50 Mio. EUR mögliche Mehrkosten öffentl. Infrastruktur 3,00 Mio. EUR Summe öffentl. Infrastruktur 18,50 Mio. EUR Summe öffentl. Infrastruktur 18,50 Mio. EUR Summe öffentl. Infrastruktur 18,50 Mio. EUR Summe öffentl. Infrastruktur 21,5 Mio. EUR Vorabmaßnahmen 12,00 Mio. EUR Vorabmaßnahmen 6,48 Mio. EUR Vorabmaßnahmen 6,48 Mio. EUR Vorabmaßnahmen 6,48 Mio. EUR abzgl. Reduktion Provisorien KSC 3,00 Mio. EUR Nachträge Vorabmaßnahme 2,18 Mio. EUR Nachträge Vorabmaßnahme 2,18 Mio. EUR Gesamtprojekt 122,95 Mio. EUR Gesamtprojekt: 116,71 Mio. EUR Gesamtprojekt: 119,26 Mio. EUR Gesamtprojekt: 143,01 Mio. EUR * Erläuterung zu der Aufstellung „Kostensituation mit umfassender Risikobetrachtung (Wort-Case)“ im Nachfolgenden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Erläuterung Mehrkosten aus Aufstellung „Kostensituation mit umfassender Risikobetrachtung (Worst-Case)“ Nachfolgend sind die Erläuterungen zu den Mehrkosten im Einzelnen aufgeführt. Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass zwar ein Pauschalfestpreis vereinbart wurde, dies jedoch für sich genommen nicht bedeutet, dass jegliche Mehrkosten ausgeschlossen sind. Die Unveränderbarkeit des Pauschalfestpreises besteht nämlich nur, wenn und soweit auch die Leistung an sich unverändert bleibt. Bei Großbauvorhaben und beim Bauen im Bestand bleibt der Leistungsinhalt jedoch nahezu nie unangetastet, da bei Vertragsschluss nicht sämtliche Eventualitäten vorhersehbar sind. Es gibt eine ganze Reihe von Sachverhalten, aus denen Mehrkosten folgen können. Dabei bedeutet dies nicht, dass bereits feststeht, dass diese Nachtragsforderungen berechtigt sind. Dies ist jeweils im Einzelnen zu prüfen und größtenteils bislang ergebnisoffen. Jedoch ist die Fortführung des Projekts unter den geänderten Voraussetzungen im Hinblick auf die Kostenentwicklung Voraussetzung dafür, dass diese Nachträge überhaupt beauftragt werden können, wenn die abschließende Prüfung ergeben sollte, dass die Forderungen berechtigt sind. Bei den nachstehenden Überlegungen handelt es sich somit um eine Risikopotenzial-Bewertung. Die (möglichen) Mehrkosten aus der Aufstellung „Kostensituation mit umfassender Risikobetrachtung (Worst-Case)“ setzen sich wie folgt zusammen: A – Mehrkosten aus verhandelten Nachträgen B – mögliche Mehrkosten und Risiken b.1 nicht verhandelte Nachträge b.2 weitere absehbare Mehrkosten b.3 gegenseitige Vertragspflichten / Projektrisiken b.4 verhandelte Nachträge aus Sonderwünschen Pächter C – mögliche Mehrkosten öffentliche Infrastruktur Nachfolgend sind die Erläuterungen zu den Mehrkosten aufgeführt. A – Mehrkosten aus verhandelten Nachträgen Im nachfolgenden Abschnitt werden zunächst die Nachträge erläutert, die sich im bisherigen Verlauf der Maßnahme als notwendig herausgestellt haben und über deren Preise bereits abschließende Verhandlungen mit dem Auftragnehmer durchgeführt wurden. Diese Nachtragsforderungen sind juristisch geprüft und berechtigt. verhandelte Nachträge Gesamtpreis netto [€] Verlegung Räume Ultras und Supporters 12.000,00 Übernahme Frostschutzmaterial -15.570,00 Vergrößerung Aufzug Ost 48.600,00 Ergänzende Erläuterungen Seite 5 zusätzliche Entlastungstore 135.298,60 Reservesitze 26.500,00 Brandschutztechnische Beratung (Modellrechnung, Entrauchungssimulation) 14.700,00 Erstellung Teilbaugenehmigung Osttribüne 48.774,12 Feststellungen vor Baufeldübergabe 88.986,16 Umlagerung Oberboden Gästeparkplatz 9.754,73 Summe verhandelte Nachträge 369.043,61 Verlegung Räume Ultras und Supporters: In der Folge von Abstimmungen zwischen der Stadt Karlsruhe, dem KSC und den Supportern wurden zusätzliche Anforderungen hinsichtlich zusammenhängender Räume für die Ultras und Supporters herausgearbeitet. Die Abstimmungsgespräche ergaben eine Verschiebung der Räume aus dem Wall in die Außenanlagen. Dies stellt eine Abweichung zu den dem Vertrag zugrundeliegenden Plänen (Planstand August 2018) dar. Übernahme Frostschutzmaterial: Während der Vorabmaßnahmen im Wildparkstadion wurde auf der Bereitstellungsfläche Nord I Frostschutzmaterial (Kies-Sand-Gemisch) des Auftraggebers gelagert. Die Fa. BAM Sports GmbH (Auftragnehmer) hat auf dieser Fläche gemäß TU-Vertrag die Gästeaufstellfläche zu errichten. Ursprünglich war vorgesehen, das Frostschutzmaterial im Vorfeld der Baumaßnahmen des Vollumbaus durch den Auftraggeber zu entsorgen. Es wurde sich mit dem Auftragnehmer jedoch dahingehend verständigt, dass das vom Auftraggeber auf der Bereitstellungsfläche Nord I zwischengelagerte Frostschutzmaterial dem Auftragnehmer zur Errichtung der Gästeaufstellfläche überlassen werden soll. Vergrößerung Aufzug Ost: Im Rahmen eines BOS-Termins wurden die Transportwege für Verletzte diskutiert. Vor diesem Hintergrund stellte sich die Frage, ob der geplante Personenaufzug im Bereich der Osttribüne (Kabinengröße 1,10m x 2,10m) als Transportweg für Verletzte ausgelegt sei. Im Zuge dessen forderten der am Termin teilnehmende Notarzt sowie ein Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes einen Personenaufzug mit einem Innenmaß von mindestens 1,50m x 2,2m. Die Maße des geplanten Personenaufzugs für einen Transport von Verletzten sind nach Aussage des DRK für einen Transport von Verletzten mit zusätzlichem Begleitpersonen und –material zu knapp bemessen. Aufgrund dessen ist es erforderlich, den Personenaufzug im Bereich der Osttribüne zu vergrößern. zusätzliche Entlastungstore: Für den Neubau des neuen Wildparkstadions werden insgesamt 18 zusätzliche Entlastungstore und –treppen (Nord-, Süd-, Osttribüne) erforderlich. Im Zuge der Angebotsplanung der BAM Sports GmbH (AN) wurden insgesamt lediglich sieben Fluchttore und –treppen im Bereich der Haupttribüne vorgesehen. Diese sieben Fluchttore sind aus brandschutztechnischen Vorgaben erforderlich. Für den Bauantrag war ein Antrag auf Abweichung von der Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Versammlungsstättenverordnung BW bezüglich der „Zugänge in den Stadion-Innenbereich“ vorgesehen. Im Zuge der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurden zwei weitere Fluchttore (Haupttribüne) hinzugefügt. Diese sind bauordnungsrechtlich erforderlich. Auf die Notwendigkeit der zusätzlichen Entlastungstore und –treppen entgegen dem Antrag auf Abweichung wurde von Seiten der arenaCom GmbH (Bauherren-Berater) im Rahmen einer Planungsbesprechung hingewiesen. Ein Verzicht auf die Entlastungstore im Bereich der übrigen Tribünenabschnitte (Süd, Nord und Ost) wird von arenaCom aus Sicherheitsgründen als kritisch betrachtet, da es sich hierbei um sicherheitsrelevante Bauteile handelt. Im Nachgang zu o.g. Sachverhalt wurde ebenfalls von der Baugenehmigungsbehörde im Zuge der Teilbaugenehmigung Ost zusätzliche Entlastungstor und –treppen gefordert und somit dem Abweichungsantrag zum Bauantrag Tribüne Ost nicht stattgegeben. Reservesitze: Im Rahmen des Neubaus des neuen Wildparkstadions sollen Reservesitze für den Fall eines notwenigen Austauschs einzelner Sitze geliefert werden. Diese sollen in einem Zwischenlager innerhalb des Stadions gelagert werden. Die Leistung ist kein vertragliches Bausoll. Brandschutztechnische Beratung: Nach Prüfung des eingereichten Brandschutzkonzeptes als Bestandteil der Bauantragsunterlagen wurden durch die Branddirektion der Stadt Karlsruhe offene Punkte im Brandschutzkonzept aufgezeigt. Im Oktober wurde die Fa. BAM Sports GmbH (Auftragnehmer) daher aufgefordert zwei Nachweisführungen als „Entscheidungsgrundlage“ für das weitere Vorgehen in Bezug auf die Raumplanung des Business Clubs zu erstellen. Bei den Nachweisführungen handelt es sich um folgende Nachweise: - Nachweisführung über die Einhaltung einer raucharmen Schicht von 2,50. Nach § 16 Abs. 3 VStättVO für die zusammenhängenden Flächen > 1.000 m² - Nachweis nach § 16 Abs. 3 VStättVO für die Variante „Deckenöffnung zwischen den Ebenen E+1 und E+2 geschlossen“ Die Nachweise sind für das Erlangen einer Zustimmung der Branddirektion der Stadt Karlsruhe zum Brandschutzkonzept zwingend erforderlich. Erstellung Teilbaugenehmigung Osttribüne: Um den Baubeginn und das Gesamtprojekt nicht zu gefährden und somit so rasch wie möglich eine (Teil-) Baugenehmigung sowie Teilbaufreigabe für den Stadionneubau zu erwirken, fand eine Besprechung mit Vertretern der Stadt Karlsruhe (u.a. Baurechtsbehörde, Branddirektion) statt. Es wurde vereinbart, dass im ersten Schritt eine Teilbaugenehmigung für die Osttribüne (1. Bauabschnitt) beantragt werden soll, um den vertragsgemäßen Baubeginn – 06. Dezember 2019 – einhalten zu können. Feststellungen vor Baufeldübergabe: Das Baufeld, das an die Firma BAM Sports GmbH (Auftragnehmer) übergeben wurde, weicht von den vertraglich vorgesehenen Eigenschaften in Bezug auf die Wallgeometrie sowie die physikalischen Bodenbeschaffenheiten ab. Die geometrischen Abweichungen stellen einen Mangel aus den Vorabmaßnahmen der ARGE Rückbau dar. Aus Zeitgründen wurde die Mangelbeseitigung durch den Auftragnehmer erbracht. Die Positionen aus dem Nachtragsangebot, welche die Herstellung der korrekten Wallgeometrie betreffen, werden daher im Nachgang der ARGE Rückbau in Rechnung gestellt. Darüber hinaus befand sich zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftragnehmer auf dem zukünftigen Gästeparkplatz Bauschutt der Vorabmaßnahme, der geräumt werden musste. Die Bauschuttberäumung wurde durch den Auftraggeber bereits dem Grunde nach angeordnet, um den störungsfreien Bauablauf zu gewährleisten. Auf der Bereitstellungsfläche Süd befand sich Ergänzende Erläuterungen Seite 7 ebenfalls zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftragnehmer Überschussmaterial der Vorabmaßnahme. Die weitere Verarbeitung des gelagerten Überschussmaterials durch den Auftragnehmer ist daher ebenfalls Bestandteil des vorliegenden Nachtragsangebotes. Umlagerung Oberboden Gästeparkplatz: Im Rahmen der Vorabmaßnahme wurden auf der Bereitstellungsfläche Nord (zukünftiger Gästeparkplatz) Haufwerke des abgeschobenen Oberbodens vom ehemaligen Sportplatz gelagert. Die Haufwerke befanden sich im Norden und im Osten der BE-Fläche. Um die Arbeiten der Fa. BAM Sports GmbH (Auftragnehmer) am Regenrückhaltebecken nicht zu erschweren, wurde diese aufgefordert die Haufwerke auf Regie umzulagern. Im Januar 2020 wurde in gemeinsamer Abstimmung vor Ort zwischen den Vertretern der KASIG und dem Auftragnehmer besprochen, die Haufwerke auf den Bereich der ehemaligen Containeranlage der ARGE-Rückbau im südöstlichen Bereich der BE-Fläche umzulagern. B - mögliche Mehrkosten und Risiken b.1 nicht verhandelte Nachträge Der nächste Abschnitt behandelt Nachträge, die vom Auftragnehmer eingereicht worden sind, über deren Preise aber noch nicht – jedenfalls nicht abschließend – verhandelt wurde. Die technische und rechtliche Beurteilung dieser Nachträge ist noch nicht abgeschlossen. Allein der Umstand, dass die nicht verhandelten Nachträge als Risiko aufgeführt werden, bedeutet nicht, dass die Nachtragsforderungen berechtigt sind. Mobile WC-Anlagen: Um den Stadionbesuchern eine ausreichende Kapazität von sanitären Anlagen an den Heimspieltagen während des Baubetriebs vorhalten zu können, wurde die BAM Sports GmbH (Auftragnehmer) aufgefordert, ein Nachtragsangebot für das Bereitstellen von mobilen WC- Anlagen einzureichen. Die Anlagen soll an Heimspieltagen aufgebaut und anschließend wieder abgebaut werden, sowie die erforderliche Infrastruktur in Form von Ver- und Entsorgungsleitungen hergestellt werden. Im Nachgang zur Angebotseinreichung wurde abgestimmt, dass bisher die vorhanden WC-Anlagen auf dem Wildparkgelände ausreichen und die mobilen WC-Anlagen erst nach Bedarf in Abhängigkeit Bauphasen und Spielbetrieb bereitgestellt werden. Untersuchung Gesamtkonzept Klima: Im Rahmen von technischen Abstimmungen wurde die BAM Sports GmbH (Auftragnehmer) aufgefordert Lösungsvarianten herauszuarbeiten und das bislang vorliegende Klimatisierungskonzept zu überdenken, um die Wünsche des späteren Nutzers (KSC) hinsichtlich des Klimatisierung umsetzten zu können und die daraus folgenden Planungsleistungen so gering wie möglich zu halten. Mehrkosten Spannstahl Dachkonstruktion: Der Nachunternehmer der BAM Sports GmbH (Auftragnehmer) hat für die Dachkonstruktion vorgesehen die benötigten Spannstahlstäbe über einen Zwischenhändler in Luxemburg zu beziehen. Bei dessen Zulieferungsbetrieb handelt es sich um ein italienisches Stahlwerk, das aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie geschlossen bleibt. Eine fristgerechte Produktion und Anlieferung kann daher nicht gewährleistet werden. Um den Fertigstellungstermin der Osttribüne halten zu können wird der Auftragnehmer den Produktions- und Lieferprozess dahingehend modifizieren, dass die benötigten Stäbe über einen alternativen Zwischenhändler bezogen werden. Hierdurch entstehen dem Auftragnehmer Mehrkosten für das Zuschneiden des Materials. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 b.2 weitere absehbare Mehrkosten Weiter gibt es Sachverhalte, zu denen zwar noch keine Nachtragsangebote des Auftragnehmers vorliegen, aber entweder bereits Mehrkostenanzeigen hereingereicht wurden oder mit größter Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass Mehrkostenanzeigen und Nachtragsforderungen noch folgen werden. Eine technische und juristische Prüfung konnte hier mangels genauer Informationen und Darlegungen vom Auftragnehmer nur prophylaktisch und oberflächlich erfolgen. Der Hinweis dazu, dass diese absehbaren Mehrkosten aufgeführt werden keinesfalls bedeutet, dass die Forderung gerechtfertigt ist, ist hier zu berücksichtigen. Regenrückhaltebecken Nach den Berechnungen des Auftragnehmers wird ein Regenrückhaltebecken mit einem Rückhaltevolumen von ca. 1.700 m³ erforderlich, welches derzeit auch hergestellt wird. Der Auftragnehmer ist der Meinung, dass sich aus den Vertragsunterlagen lediglich die Verpflichtung zur Herstellung eines deutlich kleineren Beckens (Rückhaltevolumen ca. 300 m³) ergebe und hat dementsprechend Mehrkosten angekündigt. Abweichungsanträge BAM in Abhängigkeit der Genehmigung durch BOA Die Parteien haben sich bei Vertragsabschluss bezüglich einiger, in Vertragsanlagen ausdrücklich aufgelisteter, Punkte dahingehend verständigt, dass die vorvertraglich erstellte Planung des Auftragnehmers in diesen Punkten bewusst von bauordnungsrechtlichen Vorgaben (wie z. B. denen der Versammlungsstättenverordnung) abweicht. Dabei ist vertraglich auch die Möglichkeit berücksichtigt, dass diese beabsichtigten Abweichungen von den zuständigen Behörden nicht genehmigt werden. In solchen Fällen ist denkbar, dass sich Mehrkosten ergeben, die auch vom Auftraggeber zu bezahlen sind. Hierin liegt ein gewisses Risiko. Ab- / Umbau Provisorien Nach Abschluss des Bauvertrages hat sich gezeigt, dass es aufgrund der verschiedenen Bauphasen erforderlich wird, die provisorischen Container des DRK oder auch die Aufbewahrungscontainer des Ordnungsdienstes umzusetzen. Durch die Verlegung des Gästeparkplatzes muss der provisorische Fan-Shop ebenfalls umgesetzt werden, da ein Vorbeigehen der Gästefans an Selbigen nicht genehmigt wird. Das Umsetzen der Provisorien ist nicht im vertraglichen Bausoll des AN enthalten. Brandschutz & Entfluchtung Business Club Der Business-Club unterliegt aufgrund seiner räumlichen Größe den Brandschutzbestimmungen der VStättVO. Die aktuell eingereichte Planung des Auftragnehmers entspricht dem Bausoll des Auftragnehmers. Zu der aktuell eingereichten Planung wurden hierzu vertraglich vereinbarte Abweichungsanträge auf Basis der geplanten Besucherzahl im Business-Club für den Spielbetrieb gestellt. Einige Abweichungsanträge hierzu wurden von der Genehmigungsbehörde abgelehnt. Daher werden zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich (z. B. Deckenaussparung E1-E2, Zwischenwände etc.). Diese Maßnahmen sind zusätzlich zu vergüten. Der Auftragnehmer hat zudem Mehrkosten angemeldet wegen der damit verbundenen Umplanung sowie eines gestörten Planungsablaufs. VIP-Provisorium (doppelstöckig) Das provisorische VIP-Zelt ist wegen der ansonsten notwendigen Baumrodung umgeplant worden auf ein doppelstöckiges Zelt. Der Auftragnehmer ist der Meinung, dass ihm wegen dieser Änderung eine Mehrvergütung zusteht. Lüftung Pantries Hauptgebäude Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Der Auftragnehmer ist der Meinung, dass er gemäß Bausoll in den sog. Pantries keine Fettluftabführung schuldet, diese jedoch erforderlich ist. Der Auftragnehmer macht in diesem Zusammenhang Kosten für Planungsänderung und gestörten Planungsablauf sowie für Bauleistungsmehrkosten geltend. Für den Fall, dass die abschließende Prüfung ergeben sollte, dass diese Mehrkosten teils oder insgesamt berechtigt sind, wird diese Thematik vorbeugend als ein Risiko für Mehrkosten aufgeführt. Lageverschiebung Ablufthauben Kioske Die Anforderung der Genehmigungsbehörde ist in bauvertraglicher Klärung. zusätzliche Sitzpolsterungen Osttribüne Aus der Zusatzvereinbarung zum (alten) Mietvertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem KSC ergibt sich eine Verpflichtung der Stadt, auf der Gegentribüne durch Anbringen von Polsterungen die Business-Seats „nachzurüsten“, die während der Baumaßnahme auf der Haupttribüne wegfallen. Diese Verpflichtung ist nicht Gegenstand des Totalunternehmer-Vertrags mit dem Auftragnehmer, so dass die zusätzlichen Polsterungen zu Mehrkosten führen. b.3 gegenseitige Vertragspflichten / Projektrisiken Schließlich gibt es noch zusätzliche finanzielle Risiken, die nicht aus konkreten Leistungsänderungen oder gar Nachträgen herrühren, sondern anderweitig im Projekt angelegt sind. Auch hier ist eine finanzielle Vorsorge für den Fall des Eintritts der Risiken zu treffen. Baupreisindex Der TU-Vertrag enthält eine Preisgleitklausel, die dem Auftragnehmer eine einmalige Anpassung der Vertragspreise an ein eventuell gestiegenes Preisniveau (gemessen am Baupreisindex) erlaubt. Hieraus kann der Auftragnehmer infolge einer Veränderung der Indexreihe eine Anpassung des Preises verlangen. Voraussichtlich wird sich der in Bezug genommene Index erhöhen, unter Zugrundelegung der Indexveränderungen der letzten Jahre erscheint eine Preisanpassung in der angegebenen Höhe realistisch, genaueres lässt sich derzeit noch nicht bestimmen. Kommunikationsinfrastruktur innerhalb und außerhalb des Stadions Die Ausstattung für die Kommunikationsinfrastruktur in Bezug auf die Leitstellen der Feuerwehr, der Polizei sowie des DRK sowie die Mobilfunkausstattung innerhalb und im Umgriff des Stadions sind nicht Vertragsbestandteil mit dem Auftragnehmer und somit kein Bausoll. Baugrundrisiko Die Baugrundthematik bleibt im Rahmen der Abwicklung weiter offen. Dies betrifft den Umgang mit den derzeit noch bestehenden Bestandswällen links und rechts der Haupttribüne sowie der Gründungssituation der Haupttribüne. Weiter können ein erschwerter Aushub für die Gründung im Bereich der Nordtribüne aufgrund der Verbesserung des Wallmaterials sowie notwendige Entsorgungskosten von überschüssigem Wallmaterial zu Mehrkosten führen. Geltendmachung von Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf Der Auftragnehmer hat schon mehrfach Ansprüche aus Bauzeitverlängerungen angekündigt. Mit Nachtragsforderungen aus „gestörtem Bauablauf“ sind erfahrungsgemäß bei jeder größeren Baumaßnahme üblich. Wie stichhaltig diese sind, lässt sich im Vorhinein schlecht abschätzen. Dieses Risiko an Mehrkosten sollte jedoch betrachtet werden, um eventuell berechtigte Ansprüche bedienen zu können. Bauen im Bestand Ergänzende Erläuterungen Seite 10 Grundsätzlich ergeben sich bei jedem Bau „im Bestand“ Risiken, die sich im Vorhinein nicht abschätzen lassen, weil der Altbestand und dessen Zustand nicht zu 100 % bekannt sein können. Daher sind Mittel für eventuelle unvorhersehbare Leistungen, z. B. im Zusammenhang mit dem Anschluss der Neubauten an den Bestand oder mit der Infrastruktur der Nachbargrundstücke außerhalb des Verhandlungsumgriffs (öffentliches Versorgungsnetz) vorsorglich einzuplanen. Bauen unter Spielbetrieb Für das vorgesehene Bauen im laufenden Spielbetrieb sieht der Vertrag umfangreiche Regelungen vor. Dennoch verbleibt ein gewisses Restrisiko, dass eventuelle Änderungen oder Besonderheiten des Spielbetriebs zu vertraglich nicht vorgesehenen Störungen führen könnten. Einfluss der Corona-Pandemie Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind rechtlich noch nicht abzusehen. Falls eine auftragnehmerseitige Behinderung aus Gründen der sog. höheren Gewalt anzunehmen ist - wovon unter Berücksichtigung der Erlasses des BMI vom 23. März 2020 auszugehen ist - verlängern sich die Ausführungsfristen. Das führt zwar unmittelbar zunächst nur zu Terminanpassungen, ggf. mit einem Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten nach Unterbrechung und etwaiger Verschiebung der Arbeiten in eine ungünstigere Jahreszeit. Es können sich weitere mittelbare finanzielle Folgen ergeben, z. B. im Zusammenhang mit der Preisgleitklausel oder nach Anordnung nicht geschuldeter Beschleunigungsmaßnahmen, um Termine zu sichern. Änderungen bei sicherheitsrelevanten Themen Die zwingenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie die verbindlichen Vorgaben der Fußballliegen und -verbände sind vordringlich einzuhalten, damit das Stadion seinen Zweck erfüllen kann. Das ist vertraglich geregelt. Bei der voraussichtlichen Dauer des Bauvorhabens ist jedoch durchaus möglich, dass sich diese Regelungen ändern und dabei bauliche Änderungen nach sich ziehen. Der Vertrag sieht hierfür vor, dass nur solche Änderungen geschuldet sind, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkenn- oder vorhersehbar waren. Bei nicht zu erwartenden Änderungen kann es daher zu Mehrkosten kommen. b.4 (verhandelte) Nachträge aus Sonderwünschen Pächter Der Entwicklungsvertrag sieht vor, dass der Pächter unter bestimmten Bedingungen das Recht hat, die Umsetzung von Sonderwünschen zu verlangen. Daraus resultieren Mehrkosten (oder Minderkosten). Gemäß Entwicklungsvertrag sind Kriterien für eine Zulassung der Sonderwünsche definiert. Nach Abschluss von Ergänzungsvereinbarungen zwischen Pächter und Verpächter werden diese Sonderwünsche zum Bausoll und deren Kosten sind vom Pächter zu tragen. Bisher sind lediglich vier Sonderwünsche durch Abschluss von Ergänzungsvereinbarungen wie vor abgesichert. Eine Ergänzungsvereinbarung zur Verlegung der Medienarbeitsplätze wird kostenneutral ausgeführt und ist in nachstehender Aufstellung nicht enthalten. Neue Sonderwünsche werden aktuell nicht umgesetzt, da aufgrund der aktuellen finanziellen Situation des Pächters keine ausreichende Sicherheitsstellung vereinbart werden konnte und somit ein zu hohes Risiko der Kostentragung für die Stadt Karlsruhe besteht. Die nachfolgend erläuterten Nachträge aus Sonderwünschen sind mit dem Auftragnehmer bereits verhandelt und stehen daher der Höhe nach fest. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Pächters besteht das Risiko, dass die bereits entstandenen Planungs- und Bearbeitungskosten von der Stadt zu tragen sind. verhandelte Nachträge aus Sonderwünschen Pächter Gesamtpreis netto [€] Erweiterung sanitäre Anlagen Heimkabine 24.800,00 Ergänzende Erläuterungen Seite 11 (Ergänzungsvereinbarung liegt vor) Raumanordnung der Gastronomie (Ergänzungsvereinbarung liegt vor) 5.000,00 Übernahme der Kioskplanung KSC (Ergänzungsvereinbarung offen, in Verhandlung) 60.000,00 Anpassung Verhandlungsumgriff VIP-Parkplatz -15.000,00 Summe verhandelte Nachträge 74.800,00 Erweiterung sanitäre Anlagen Heimkabine Im Laufe des Planungsprozesses ergab sich die zusätzliche Anforderung des KSC an eine Erweiterung der sanitären Anlagen der Heimkabine. Diese Anforderungen weichen vom vertraglich vereinbarten Bausoll, in Form der zugrunde liegenden Pläne (Planstand August 2028), ab. Raumanordnung der Gastronomie In einem gemeinsamen Termin zwischen dem KSC und der Fa. BAM Sports GmbH (Auftragnehmer) wurde die Raumanordnung des Gastronomiebereichs im Erdgeschoss besprochen. Nach Rücksprache des KSC mit deren Caterer, wurde dem Auftragnehmer ein Grundriss inkl. der benötigten Hinweise zu der Raumanordnung, Nutzung und Türbereichen übergeben. Durch die gewünschte Raumanordnung des KSC entstanden dem Auftragnehmer Leistungsänderungen in Form von Umplanung und baulicher Veränderungen in der Raumanordnung und Ausstattung im Bereich der Gastronomie Erdgeschoss sowie Änderungen der Medieninstallation und Planung. Übernahme der Kioskplanung KSC Im Juli 2019 wurde der Fa. BAM Sports GmbH (Auftragnehmer) erstmalig die geänderte Kioskplanung des KSC übergeben, mit der Bitte die erforderlichen Kosten für die Umplanung der bereits erstellten Planung, die Kosten für die Bearbeitung eines Nachtragsangebots sowie die durch die Planungsänderung resultierenden Terminauswirkungen zu ermitteln bzw. zu bewerten. Die offizielle Anordnung im Oktober 2019 nach dem Gerichtsurteil vom 27. September 2019 zur Umsetzung der Kioskplanung des KSC erfolgte zum Zeitpunkt einer sehr weit fortgeschrittenen Planungsphase. Die Kioskplanung des KSC sieht bauliche Änderungen gegenüber der bis dato erstellten Ausführungsplanung im Bereich der Kioske vor. Darunter zählen beispielsweise der Entfall von Trennwänden, Verschiebungen und Entfall von Türöffnungen und zusätzliche Bodenabläufe. Die Ausführungsplanung musste daher hinsichtlich der neuen Vorgaben abgeändert werden. Anpassung Verhandlungsumgriff VIP-Parkplatz: Der TU-Vertrag sieht einen vertraglich geregelten Verhandlungsumgriff vor, der diagonal durch den Bereich des VIP-Parkplatzes verläuft. Zwischen dem Auftraggeber und der BAM Sports GmbH (Auftragnehmer) wurde ein angepasster Verlauf des Verhandlungsumgriffs im Bereich des VIP-Parkplatzes kommuniziert, da der vertraglich geregelte diagonale Verlauf eine Neugestaltung des Bereichs aus technischen Gründen unmöglich macht. Demnach soll der Verhandlungsumgriff nicht mehr diagonal durch den Bereich der Parkflächen verlaufen, sondern an diesen angrenzen. Ergänzende Erläuterungen Seite 12 C – mögliche Mehrkosten öffentl. Infrastruktur c.1 Birkenparkplatz und Umfahrung Im Zuge der Ausführungsplanung des Birkenparkplatzes inklusive der Umfahrung ergab sich, dass die gesamte Fläche neu geordnet werden muss. Dabei werden auch die bestehenden Fahrgassen und Parkbereiche versetzt werden müssen, folglich ist die Oberfläche komplett zu entsorgen und anschließend folgen die baulichen Maßnahmen. Entsorgung und Neubau von Birkenparkplatz plus Umfahrung würde etwa 5,5 - 6,0 Mio. € kosten. Die ursprünglich geplanten Kosten (Birkenparkplatz inkl. Umfahrung) betrugen 3,6 Mio. €. Auf Grund dieser Kostensituation sucht die Stadt noch nach Möglichkeiten, die bisherige Platzstruktur zu erhalten und den bisherigen Kostenrahmen einzuhalten. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen. Entwicklung der Risikopotenzialanalyse Nach Identifikation der Risiken wurden seit Januar 2020 wöchentliche Jour Fixe unter Beteiligung der Dezernate 1 und 6 durchgeführt. Dabei sind die nachstehenden Punkte intensiv mit allen Beteiligten erörtert und diskutiert worden. Der Geschäftsführer der BAM Sports GmbH wurde mehrfach zu den Gesprächen hinzugezogen und Optimierungen der Abläufe mit dem KSC abgestimmt. Eine Umsetzung der Varianten 1) bis 10) hat weitreichende Auswirkungen auf die Vertragsverhältnisse mit dem Pächter und BAM Sports (AN), die im Nachfolgenden näher erläutert werden. Bei der Variantenbetrachtung ist zu beachten, dass nicht alle Varianten kombiniert umgesetzt werden können. Ergänzende Erläuterungen Seite 13 Variante Beschreibung Kostenschätzung [netto] Mehrkosten (+) Minderkosten (-) 1) Hauptgebäude weiter in Bestand Das Hauptgebäude bleibt im jetzigen Zustand bestehen. Lediglich die Ost-, Süd- und Nordtribüne werden wie geplant aufgeführt. 20.000.000 EUR -27.800.000 EUR 2) Hauptgebäude ohne 4. OG errichten Das Hauptgebäude wird ohne das 4. Obergeschoss ausgeführt. nicht bezifferbar 3) Entfall Ausbau Geschäftsstelle 4. OG Das Hauptgebäude wird wie geplant ausgeführt, jedoch wird das 4. Obergeschoss lediglich als Rohbau erstellt, jeglicher Ausbau ist nach Fertigstellung des Vollumbaus nachträglich umzusetzen. - 360.000,00 EUR 4) Entfall veredelter Rohbau Logen Die Logen werden lediglich als Rohbau errichtet. Jeglicher Ausbau ist nach Fertigstellung des Vollumbaus nachträglich umzusetzen. - 740.000,00 EUR 5) Entfall VIP-Zelt (Provisorium) Aufgrund der Corona-Pandemie wird es auf unbestimmte Zeit zu Geisterspielen kommen, die eine Reduktion der Provisorien sinnvoll macht. - 770.000,00 EUR 6) Entfall Green-Keeping (Provisorium) - 13.000,00 EUR 7) Entfall Fan-Shop (Provisorium) - 100.000,00 EUR 8) Entfall Ausbau Businessclub 2. + 3. OG, Minderung Ausbau Catering/Küchen entsprechend Ausbausituation Businessclub Das Hauptgebäude wird wie geplant ausgeführt, jedoch werden das 2. und 3. Obergeschoss lediglich als Rohbau erstellt, jeglicher Ausbau ist nach Fertigstellung des Vollumbaus nachträglich umzusetzen. Ebenfalls wird auf einen Ausbau der Catering- und Küchenräumlichkeiten verzichtet. - 1.100.000,00 EUR 9) Entfall provisorische Mietfläche Geschäftsstelle KSC während der Bauzeit Während dem Abbruch und Neubau des Hauptgebäudes hat BAM Sports dem KSC Räumlichkeiten für eine provisorische Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen. Es bestehen Überlegungen die Geschäftsstelle in zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten der Stadt unterzubringen. Die Höhe der zu zahlenden Miete an die Stadt ist aktuell nicht bezifferbar. - 160.000,00 EUR 10) Entfall Ausbau Fankneipe Die Fankneipe wird lediglich als Rohbau umgesetzte. Der Ausbau ist nach Fertigstellung des Vollumbaus nachträglich umzusetzen. - 220.000,00 EUR 11) potentielle Kostenersparnis aus vorgezogenem Bau der Südtribüne (kann nur gelten, wenn in 06/2020 mit Südtribüne begonnen werden kann) Aufgrund der Corona-Pandemie sind auf unbestimmte Zeit lediglich Geisterspiele erlaubt. Um dies vorteilhaft zu nutzen, stehen Überlegungen im Raum den Bau der Südtribüne vorzuziehen, um so ggf. eine Entspannung des Bauablaufs für das Projekt zu erzielen. nicht bezifferbar Ergänzende Erläuterungen Seite 14 1) Hauptgebäude weiter in Bestand: Bei der dargestellten Ausführungsvariante handelt es sich um eine zustimmungspflichtige Abweichung gemäß Entwicklungsvertrag, da die Vermarktung des Hauptgebäudes ein wesentliches Element der Einnahmen des Pächters darstellt. Der Pächter wird daher dieser Variante nicht zustimmen ohne eine deutliche Reduzierung der Pachtzahlung zu fordern. Eine genaue Höhe der reduzierten Pachtzahlung ist durch die Verwaltung nicht quantifizierbar, da die wirtschaftlichen Nachteile des Pächters nicht bekannt sind. Neben den Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit dem Pächter, hat eine Umsetzung der Ausführungsvariante ebenfalls Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit der BAM Sports GmbH. Unter anderem hat BAM Sports bereits Leistungen, die das Hauptgebäude betreffen, an Nachunternehmer vergeben. Durch eine Rückabwicklung von bereits geschlossenen Verträgen mit den jeweiligen Nachunternehmern, werden Schadenersatzansprüche durch die Nachunternehmer geltend gemacht, deren Höhe derzeit nicht zu bemessen ist. Ebenfalls sind teilweise bereits Materialien, wie bspw. für das Stahldach, geordert. Des Weiteren wird BAM Sports Anspruch auf entgangenen Gewinn sowie auf die bereits erbrachten Leistungen, wie beispielsweise Planung, geltend machen. Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen gegenüber Pächter und BAM Sports hat die Ausführungsvariante ebenfalls weitere weitreichende Konsequenzen. Die Bestandshaupttribüne weist einen dringenden Sanierungsbedarf (Unterhaltungsmaßnahmen Stahlträger, Brandschutz und TGA) auf. Weiterhin entspricht die Sicherheits-Leitzentrale nicht den Erfordernissen eines Bundesliga-Stadions und das Hauptgebäude weist aktuell keine Barrierefreiheit auf. Zusätzlich werden Übergangsbauwerke zum bestehenden Hauptgebäude sowie ein Anschluss der neuen Technik an die Bestandstechnik notwendig. Dies bedarf einer weitreichenden Umplanung für die Einbettung der Bestandstribüne in das neue Stadion. Ebenfalls davon betroffen ist die Ausführung der Flutlichtanlage. Durch den Erhalt der aktuell provisorischen Masten müssen Anforderungen an die symmetrische Auslichtung der Rasen geklärt werden. Darüber hinaus könnten die Bestandsmasten funktional kaum erhalten werden. Ob Flutlicht am Dach der Bestandstribüne nachgerüstet werden könnte, ist unklar. Außerdem wird eine Neugestaltung der Zufahrtsrampen für den Lieferverkehr der Wallbefahrung notwendig. Diese notwendigen Maßnahmen verursachen Mehrkosten für die Umplanung, Neuplanung und die Bauausführung. Eine Entscheidung zur Errichtung eines neuen Hauptgebäudes zu einem späteren Zeitpunkt bedeutet mittel- bis langfristig deutlich höhere Kosten. 2) Hauptgebäude ohne 4. OG errichten: Eine Umsetzung dieser Ausführungsvariante hat ebenfalls die oben erläuterten Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit dem Pächter. Durch eine Errichtung des Hauptgebäudes ohne das 4. Obergeschoss, entfällt ein Bestandteil des Hauptgebäudes, welches dem Pächter gemäß Entwicklungsvertrag zusteht. Aufgrund dessen handelt es sich auch hier um eine zustimmungspflichtige Abweichung, die im Falle einer Zustimmung durch den Pächter eine Aufkündigung des Pachtvertrages (Geschäftsstelle) zu Folge hat. Ergänzende Erläuterungen Seite 15 Auch die Umsetzung dieser Ausführungsvariante hat Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit der BAM Sports GmbH. Die Rückabwicklung von bereits geschlossenen Verträgen mit den jeweiligen Nachunternehmern hat eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch die Nachunternehmer zur Folge. Eine Kündigung von Teilleistungen aus dem Vertrag mit BAM Sports bringt einen Anspruch auf entgangenen Gewinn durch BAM Sports sowie einen Anspruch auf die bereits erbrachten Leistungen, wie beispielsweise Planung, mit sich. Des Weiteren ginge die Reduktion des Baukörpers einer neuen Haupttribüne durch Nichtausführung des 4. Obergeschosses mit einem wesentlichen Eingriff in die Statik des Gebäudes einher, wodurch umfangreiche Umplanungen erforderlich werden. Das Dach der Haupttribüne ist im aktuellen Planungsstand unterteilt in ein die Tribüne überdachendes Stahldach und ein herkömmliches Flachdach über dem Gebäude. Die Dachhöhe ist derart abgestimmt, dass beide Bereiche ineinander übergehen. Bei Entfall des Geschosses wird sich die Situation maßgeblich ändern – auch die Entwässerung wäre vollständig anders zu planen. Bei einer Umplanung ist eine spätere Nachrüstung einer Geschäftsstelle im 4.OG nicht mehr möglich. Im 4. Obergeschoss ist neben der Geschäftsstelle die Funktionsloge für Polizei, Feuerwehr, Ordnungsdienst etc. angeordnet. Bei Verschiebung dieser Funktion in ein darunterliegendes Geschoss ist eine umfangreiche Modifikation des Grundrisses notwendig. Ob die Funktionsloge hier überhaupt integrierbar wäre, kann aktuell nicht abschließend bewertet werden. Es käme vermutlich zumindest auf der Tribüne zu Störungen der Sichtlinien. Zudem werden sich erhebliche terminliche Konsequenzen ergeben. Erhebliche Änderungsanträge im Baugenehmigungsverfahren und somit ein erhöhter Abstimmungsbedarf mit den Behörden sind die Folge. Ein Fertigstellungstermin im Sommer 2022 ist damit nahezu ausgeschlossen. 3) Entfall Ausbau Geschäftsstelle 4. OG: Die Variante eines Entfalls des Ausbaus der Geschäftsstelle im 4. Obergeschoss des Hauptgebäudes hat ebenfalls weitreichende Auswirkung. Zum einen, wie bereits oben beschrieben, Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit dem Pächter hinsichtlich einer Reduktion der Pachtzahlungen und zum anderen auf das Vertragsverhältnis mit BAM Sports im Hinblick auf eine Rückabwicklung der bereits geschlossene Nachunternehmer-Verträge, daraus resultierende Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf entgangenen Gewinn von BAM Sports sowie die Vergütung bereits erbrachter Leistungen. Für eine tiefer gehende Beurteilung der Auswirkungen ist eine genauere Definition des verbleibenden Ausbaus, d.h. eine Entscheidung über einen vollständigen Entfall des Ausbaus und der gesamten TGA oder einer Vorhaltung der Vorinstallationen für Lüftung, Heizung und Sanitär, notwendig. Für die Gebrauchstauglichkeit der Geschäftsstelle im 4. Obergeschoss ist bei Umsetzung dieser Ausführungsvariante ein nachträglicher Ausbau nach Fertigstellung des Vollumbaus notwendig. Diese Leistungen müssen somit unabhängig der Leistungen von BAM Sports neu vergeben werden. 4) Entfall veredelter Rohbau Logen: Analog der zuvor beschriebenen Varianten handelt es sich bei dieser Ausführungsvariante um einen Entfall von Leistungen aus dem vertraglichen Leistungsumfang von BAM Sports und ebenfalls um eine zustimmungspflichtige Abweichung. Auch diese Umsetzung hat somit Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit dem Pächter sowie auf das Vertragsverhältnis mit BAM Sports. Siehe hierzu Erläuterungen unter 3). Ergänzende Erläuterungen Seite 16 Für die Gebrauchstauglichkeit der Logen müssen die Leistungen ebenfalls nach Fertigstellung der Baumaßnahme nachträglich ausgeführt werden. Entfall Provisorien – VIP-Zelt (5), Green-Keeping (6), Fan-Shop (7): Aufgrund der Corona-Pandemie wird es auf unbestimmte Zeit zu Geisterspielen kommen, die eine Reduktion der o.g. Provisorien sinnvoll macht. Da es sich hierbei ebenfalls um den Entfall von Leistungen aus dem vertraglichen Leistungsumfang von BAM Sports handelt, hat die Umsetzung dieser Ausführungsvarianten analog zu den zuvor erläuterten Varianten Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit BAM Sports. Darüber hinaus sind im Vertragsverhältnis mit dem Pächter diese Provisorien ebenfalls verankert, wodurch bei einem Entfall Vertragsanpassungen notwendig werden. 8) Entfall Ausbau Business-Club 2. + 3. OG, Minderung Ausbau Catering/Küchen entsprechend Ausbausituation Business-Club: Diese Variante eines Entfalls des Ausbaus des Business-Clubs im 2. und 3. Obergeschoss des Hauptgebäudes hat analoge Auswirkungen zu Variante 3). Zum einen auf das Vertragsverhältnis mit dem Pächter hinsichtlich einer Reduktion der Pachtzahlungen und zum anderen auf das Vertragsverhältnis mit BAM Sports im Hinblick auf eine Rückabwicklung der bereits geschlossene Nachunternehmer-Verträge, daraus resultierende Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf entgangenen Gewinn von BAM Sports sowie die Vergütung bereits erbrachter Leistungen. Neben dem Entfall des Ausbaus der Räumlichkeiten des Business-Club sind hierbei ebenfalls die Catering- und Küchenräumlichkeiten betroffen. Die entfallenen Leistungen sind bei Umsetzung dieser Ausführungsvariante in allen Räumlichkeiten nach Fertigstellung der Baumaßnahme nachträglich auszuführen. 9) Entfall provisorische Mietfläche Geschäftsstelle KSC während der Bauzeit: Während dem Abbruch und Neubau des Hauptgebäudes hat BAM Sports dem KSC Räumlichkeiten für eine provisorische Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen. Es bestehen Überlegungen die Geschäftsstelle in zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten der Stadt unterzubringen. Die Höhe der zu zahlenden Miete an die Stadt ist aktuell nicht bezifferbar. Ein Entfall dieser Leistungen hat ebenfalls Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit BAM Sports, insbesondere im Hinblick auf einen Anspruch auf entgangenen Gewinn und die Vergütung bereits erbrachter Leistungen. 10) Entfall Ausbau Fankneipe: Analoge Auswirkungen zu Variante 3 bezüglich des Vertragsverhältnisses mit dem Pächter (Reduktion Pachtzahlungen) sowie bezüglich des Vertragsverhältnisses mit BAM Sports (Rückabwicklung Verträge, Schadenersatzansprüche, entgangener Gewinn, Vergütung bereits erbrachter Leistungen). Die Entfallenen Leistungen sind nach Fertigstellung der Baumaßname nachträglich auszuführen. 11) potentielle Kostenersparnis aus vorgezogenem Bau der Südtribüne: Ergänzende Erläuterungen Seite 17 Nach Abstimmung mit der städtischen Projektsteuerung und dem Auftragnehmer hat der KSC am 5. Mai 2020 einen erweiterten Änderungsantrag zur vorzeitigen Aufhebung der temporären Tribünen und Vorziehen der Erstellung der Hintertortribünen gestellt. Dieser wurde genehmigt, das bedeutet jedoch nicht, dass dies umgesetzt werden muss. Die detaillierten Auswirkungen aus einem vorgezogenen Bau der Südtribüne sind noch zu prüfen. Der kritische Weg des Bauvorhabens geht aktuell über das Hauptgebäude, daher hat die Umsetzung dieser Ausführungsvariante keine terminlichen Auswirkungen. Durch die Umsetzung dieser Ausführungsvariante kann ggf. eine Entspannung des Bauablaufs erzielt werden. Hierfür sind weitere Prüfungen notwendig. Ein Vorziehen des Hauptgebäudes birgt Gefahren bezüglich der Auflagen des Umweltschutzes (Fledermäuse). Weiterhin ist zu prüfen, ob die Nachunternehmer im Stande sind die Leistung früher zu erbringen. Das Umsetzen dieser Ausführungsvariante hat weder Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit dem Pächter noch auf das Vertragsverhältnis mit BAM Sports. Auch künftig werden Einsparpotenziale geprüft. Alternative Szenarien Ohne Eintreten der dargestellten geänderten Voraussetzungen könnte es somit zu folgenden Szenarien kommen: - Bauzeitverzögerung (Verlassen des ökologischen Bauzeitfensters – Abbruch Hauptgebäude) - zeitliche Verzögerungen führen zu Mehrkosten - Planungs-/Ausführungsstopp - gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Auftragnehmer (Kündigungsszenarien) - gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Pächter - fehlende Lizenzierungsfähigkeit des Stadions - eingeschränktes Vermarktungspotenzial. EU-Beihilferecht EU-Beihilferechtlich ist das Gesamtvorhaben seit Mai 2016 über einen sogenannten Comfort-Letter abgesichert. Die Verwaltung steht im Kontakt mit den Vertretern von Bund und Land zur Klärung der Frage, ob das Projekt auch mit den möglichen Kostensteigerungen noch entsprechend abgesichert ist. Alternativ könnte ein Verfahren über die Freistellung des Gesamtvorhabens gemäß Art. 55 AGVO in Betracht kommen. Dieses Alternativverfahren wird bei Bedarf durch die entsprechende Anzeige zur EU-Kommission eingeleitet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Betriebsausschuss und im Hauptausschuss das Ergebnis der dargestellten Kostenentwicklung und des ausgewiesenen Risikos zur Kenntnis und stimmt der Fortführung des Projekts unter den geänderten Voraussetzungen zu. Dabei sind im Rahmen eines projektbegleitenden Kostencontrollings ständig Optimierungen zu prüfen und Einsparungen einzuarbeiten.

  • Protokoll GR TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Mai 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 17 der Tagesordnung: Stadion im Wildpark: 17.1 Vollumbau Stadion im Wildpark – Kostenentwicklung unter Risiken Vorlage: 2020/0517 17.2 Stadion im Wildpark – Abgeltungsbetrag zur Sondervereinbarung Trainingsplatz 8.6 Vorlage: 2020/0518 Beschluss: 17.1 Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Betriebsausschuss und im Hauptausschuss das Ergebnis der dargestellten Kostenentwicklung und des ausgewiesenen Risikos zur Kenntnis und stimmt der Fortführung des Projekts unter den geänderten Voraussetzungen zu. Dabei sind im Rahmen eines projektbegleitenden Kostencontrollings ständig Optimierungen zu prüfen und Einsparungen einzuarbeiten. 17.2 Der Gemeinderat beschließt die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 132.773 € zzgl. Mehrwertsteuer nachdem der Pächter den Trainingsplatz 8.4 fertiggestellt hat und ermächtigt den Oberbürgermeister zum Abschluss eines Nachtrages zum Pachtvertrag sowie Mietvertrag Freiflächen. Abstimmungsergebnis: 17.1 Bei 4 Enthaltungen und 14 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt 17.2 Bei 1 Enthaltung zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsausschuss „Fußballstadion im Wildpark“ und im Hauptausschuss: – 2 – Herr Stadtrat Hock ist befangen und verlässt das Rund hier. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Wir als GRÜNE-Fraktion waren schon vor zwei Jahren gegen dieses Konstrukt, dass wir als Stadt dem KSC ein Stadion bauen und darauf hoffen, dass wir die Kosten durch die Mieteinnahmen effektiv wieder zurückerhalten. Aus unserer Sicht war es verantwortungslos, mit dem Geld der Stadt quasi eine Sportwette einzugehen und sich dadurch vom sportlichen Erfolg des Vereins abhängig zu machen. Der KSC steckt aktuell nicht nur in einer wirtschaftlich schwierigen Lage, sondern auch in einer sportlich schwierigen Lage, die uns daran zweifeln lässt, dass die angepeilten Einnahmen über die Pachtzahlungen in den nächsten 30 Jahren in der Form zu leisten sind, beziehungsweise dass die Ligenzugehörigkeit sich so positiv entwickelt. Die Kostensteigerungen zeigen aber zusätzlich auch, welches Risiko wir für den Verein übernommen haben und jetzt schultern müssen, ohne dass wir dafür an der Pacht irgend- etwas drehen können. Das lastet zu 100 % auf unseren Schultern. Es sind dabei nicht nur die zu gering abgeschätzten Baupreissteigerungen, so wie es Anfang dieses Jahres anklang. Das sind nämlich nur knapp die Hälfte der 20 Mio. Euro Mehrkosten, die jetzt in dieser Vorlage aufgeführt sind. Die andere Hälfte ist aus unserer Sicht deutlich auf Planungsfehler seitens der Stadt zurückzuführen, damit eingeschlossen der Eigenbetrieb beziehungsweise die KASIG. Und vor allem auch ein Risikozuschlag, der für den Beschluss 2018 auf 5 % beziffert wurde in einer letzten Antwort. Das ist einfach viel zu gering für ein solches Projekt, das nun einmal kein Hochbau aller Tage ist. Wenn wir jetzt Wohngebäude bauen würden, könnte ich damit leben, dass wir dort geringe Risikozuschläge haben, weil wir uns damit besser auskennen. Diesen lockeren Umgang mit den Finanzen lehnen wir ab. Wir fordern die Verwaltung daher auf, das Maximum an Einsparungen herauszuholen und klar zu machen, was möglich ist, und in Verhandlungen mit dem KSC auch über den Leistungsumfang und über die Pachtzahlungen zu treten. Eine Budgeterhöhung an dieser Stelle mit einem einfachen „Weiter so“, bei dem Projekt, das wir vor zwei Jahren schon abgelehnt haben, lehnen wir daher auch heute ab. Stadtrat Hofmann (CDU): Es ist immer wieder erfrischend, den GRÜNEN zuzuhören, wie sie das eine oder andere aus ihrer Sichtweise darstellen, ohne überhaupt die Fakten richtig werten zu wollen. Ich denke, eines ist richtig, wenn man sich die Zahlen anschaut – Sie haben das sehr gut auf Seite 3 der Kostenentwicklung dargestellt, da haben wir im April mehrheitlich beschlossen, dass wir auf ca. 122,9 Mio. Euro gehen. Heute sind wir bei 119,2 Mio. Euro. Das muss man klar sagen. Das ist die IST-Situation von April 2020. Aber ich finde es sehr richtig – deswegen ein großes Lob an den Eigenbetrieb -, dass Sie jetzt schon eine Worst-Case- Betrachtung machen, das heißt, es kann auch anders aussehen. Nicht, dass man immer weitermacht und dann auf einmal feststellt, wie bei anderen Projekten, es könnte doch mehr werden. Dann ist es einfach nicht redlich zu sagen, hier hat die Stadt Planungsfehler gemacht. Hier hat derjenige das gemacht oder man hat einfach zu wenig Unvorhergesehenes eingeplant. Ist es dann vielleicht eher unredlich zu sagen, es ist nicht richtig, von vornherein 30 % oder 40 % Unvorhergesehenes einzuplanen? Da finde ich schon, dass man sich auch ein bisschen zurückhalten könnte. Man hat heute in der Presse lesen können, an was es liegt. Deswegen möchte ich gar nicht näher auf die einzelnen Sachen eingehen. Natürlich stehen da Sachen wie das Regenrückhaltebecken, der Birkenparkplatz, der Brandschutz. Das wissen wir nicht erst – 3 – seit dem Wildparkstadion, sondern da haben wir da drüben ein Projekt stehen, da haben wir andere Projekte gehabt. Ich möchte gar nicht an Dinge, wie Berlin denken, was der Brandschutz mit einem macht. Dies ist nicht immer dann ein Planungsfehler der Stadt oder von anderen, sondern das sind Dinge, die einfach, wenn man in einem Bestand baut oder wenn man insbesondere auch unterschiedliche Einschätzungen hat, passieren können. Das Wichtigste aber, was nicht berücksichtigt wurde oder das heute nicht in der Presse stand, bei der Baukostensteigerung – Herr Löffler, das haben Sie richtig gesagt – ist der Baupreisindex, der sich enorm entwickelt hat. Dies kann man durchaus nachvollziehen. Denn die Entwicklung gerade in den letzten Jahren auf diesen Baupreismärkten ist einfach exorbitant. Ich finde es auch nicht gut, wenn Sie immer sagen, wir haben Einsparpotentiale. Das muss man jetzt alles einfordern. Wenn, dann müssen Sie auch so ehrlich sein, dass alle Kosteneinsparnisse, die hier aufgeführt sind, praktisch ein Wegfall der Geschäftsgrundlage wären, weil die nicht mit dem Businessplan vereinbar sind. Das heißt, es wäre völlig unrealistisch, überhaupt dann eine Miete zu bezahlen. Von daher denke ich, es ist der richtige Weg, diese Dinge jetzt entsprechend weiterzugehen und anzunehmen, dass vielleicht auch eine Kostensteigerung in dieser Höhe stattfinden kann. Stadträtin Uysal (SPD): Wir haben das Ergebnis der dargestellten Kostenentwicklung und des ausgewiesenen Risikos zur Kenntnis genommen und stimmt der Fortführung des Projekts unter den geänderten Voraussetzungen zu. Auch werden wir der Zahlung eines Abgeltungsbetrags zustimmen. Im Zuge der Planungs- und Ausführungsphase haben sich Mehrkosten entwickelt beziehungsweise wurden Mehrkosten identifiziert und Risiken offenbart, die eine Überschreitung der ursprünglichen Budgetobergrenze des Gesamtprojekts von 123 Mio. Euro erwarten lassen. Einige Mehrkosten sind Risikoanalyse und noch ergebnisoffen. Andere sind bereits festgesetzt. Zu diesen gehören rund 370.000 Euro, welche aus den baulichen Mehrkosten resultieren. Offen sind Mehrkosten bei der Dachkonstruktion, beim Regenrückhaltebecken, für Bauprovisorien, Brandschutz und Lüftungen. Teurer wird es auch bei Sonderwünschen des KSC sowie bei der Infrastruktur. Im Worst-Case-Szenarion sind weiterhin Änderungen im Baupreisindex – was mein Vorredner bereits erwähnt hat -, sicherheitsrelevante Themen oder Einfluss der Corona-Pandemie eingepreist. Wir wissen, dass bei einem Großbauvorhaben und beim Bauen im Bestand bestimmte Eventualitäten nicht vorhersehbar sind. Allerdings sollte diese ganze Reihe von Sachverhalten, aus denen Mehrkosten folgen können, im Einzelnen überprüft werden. Die Nachtragsforderungen müssen nicht berechtigt sein. Auch hierauf sollte ein klares Auge geworfen werden. Deshalb ist es wichtig, im Rahmen des Kostencontrollings Optimierungen zu prüfen und Einsparpotentiale einzuarbeiten. Aufgrund der Corona-Pandemie wird es auf unbestimmte Zeit zu Geisterspielen kommen, die vielleicht auch eine Reduktion der Provisorien sinnvoll macht. In dieser Zeit könnten gewisse Bauvorhaben vorgezogen werden, die dann eventuell auch ein Kostenersparnis herbeiführen können. Dies wird alles geprüft und eventuell – falls möglich – in Betracht gezogen. So die Versprechungen. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben Anpassungen durch die Stadt Karlsruhe als Bauherrin, Sonderwünsche des KSC als künftigem Pächter und Nutzer, sowie Nachträge durch die beauftragte Baufirma. Die Gesamtkosten können sich auf bis zu 143 Mio. Euro belaufen. – 4 – Wie anfangs erwähnt, darunter befinden sich sicherheitsrelevante Positionen im Bereich Entlüftung und Brandschutz, für die wir geradestehen wollen, weil wir hier den Menschen im Fokus haben. Dann gibt es Kosten für die Ausstattung, die geprüft und geklärt werden müssen, wie die Aufteilung der Mehrkosten zwischen Stadt und Verein erfolgt. Mit dem Führungswechsel hoffen wir auf vertrauensvollere und konstruktive Gespräche mit dem Verein und somit auch vertretbare Ergebnisse. Wir wollen aber nicht in die Debatte einsteigen und die Rolle rückwärts machen, ob es Sinn macht, noch eine Haupttribüne zu bauen oder zu belassen. Wir wollen uns viel mehr auf die Einsparpotentiale konzentrieren. Zum Abschluss möchte ich noch einmal erwähnen, dass es für uns wichtig ist, dass die Kostenrisiken laufend überprüft werden und das ganze Projekt intensiv auf Einsparpotentiale untersucht wird. Wir wünschen natürlich auch dem Verein viel Erfolg für das Bleiben in der 2. Liga. Stadtrat Jooß (FDP): Nach einer unendlichen Geschichte steht jetzt endlich ein Teil des neuen Wildparks. Es war marketingtechnisch nicht sehr günstig, aber er steht. Wir stimmten dem Wildpark damals zu, damit endlich etwas passiert und Karlsruhe ein bundesligataugliches Stadion bekommt. Nach dem Milliardenprojekt Kombilösung sollen wir uns heute über das ausufernden dreistellige Millionenprojekt Wildpark entscheiden. Wir hoffen auch, dass endlich in der Stadthalle etwas passiert. Wir sehen, dass die Fachleute der öffentlichen Hand dies nicht gebacken bekommen. Wir Bäcker können auch nicht das Brot versalzen und verbrennen. Sonst bekommen wir es nachgeschmissen. Von 114 Mio. Euro auf 123 Mio. Euro und im Worst Case auf 143 Mio. Euro. Warum? Da geht man von einem völlig unterdimensionierten Rückhaltebecken aus, von 300 cbm auf 1.700 cbm. Wo sollen denn die Wassermengen des Stadiondaches bei zunehmendem Starkregen hin? Sollen sie den Hardtwald, den Adenauerring oder den Birkenparkplatz überfluten? Genauso der Brandschutz. Dass hier die Branddirektion nicht mitspielt, musste doch völlig klar sein. Auch hier müssen zusätzliche Entlüftungen geschaffen werden. Warum keine Absprache mit der Branddirektion und dem Tiefbauamt? Zum Thema Klimatisierung. Es kann nicht sein, dass man mit Lüftung versucht zu klimatisieren. Es geht nur mit getrennt zu steuernden Businessseats. Die Besucher, die viel Geld bezahlen, erwarten eine individuelle Kühlung und nicht eine Einheitstemperatur. Wir haben in unseren Wohnungen auch keine Einheitstemperatur. Das ist übrigens auch energetisch sinnvoll. Von den jetzt nachträglich vorgestellten Sparmaßnahmen können wir nur dringend abraten, weil Regressansprüche und Mietminderungen unumgängliche Folgen wären. Die CDU hat damals beim Tullabad auch sparen wollen. Das ging in die Hose. Wir haben jetzt ein tolles neues Tullabad. (Zuruf: Wegen uns!) - Genau. Es gilt jetzt das geflügelte Wort der Kanzlerin: alternativlos. Denn wir wollen eine vernünftige, gute Lösung und keine Karlsruher Lösung, wie bei der Europahalle, wie in der Vergangenheit. Deshalb noch einmal das Wort unserer Kanzlerin: alternativlos. Mit dem neuen KSC in eine neue gute Zukunft. Deswegen stimmen wir der Vorlage zu. – 5 – Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich muss mich kurz fangen aufgrund der wahnsinnig vielen Metaphern, die hier in den Reden eingebaut wurden. Ich bin wirklich begeistert. Mein Vorgänger hier im Gemeinderat, Herr Fostiropoulos, hätte jetzt eine wütende Rede gehalten, dass er ihnen schon seit Jahren gesagt hätte, dass der Stadionneubau viel teurer wird als geplant, und dass die Refinanzierung nicht funktioniert. Das ist auch eine Meinung, für die ich mich an der Stelle bei ihm bedanken will, weil er dafür auch viel Gegenwind bekommen hat, aber dabei immer ehrlich geblieben ist. Das ist gar nicht so einfach bei dem Thema. Wir erleben nun einmal bei Großprojekten, dazu gehört das KSC-Stadion auch, dass wir immer wieder Mehrkosten haben, als wir ursprünglich eingeplant hatten. Jetzt kann man natürlich immer wieder sagen, man hat falsch geplant und in Besserwisserei machen. Am Ende vertraue ich der Verwaltung, dass sie im besten Wissen und Gewissen diese Projekte geplant hat und weise auch darauf hin, dass viele Projekte sinnvoll und ohne weitere Kostensteigerung ablaufen. Jetzt tue ich mich immer schwer, bei Einzelprojekten zu sagen, das ist jetzt alles falsch verlaufen, und verweise noch einmal auf die Diskussion, die wir beim Kostendeckel beim Staatstheater hatten. Auch auf den Antrag der Fraktion, dass wir generell über das Thema Risikomanagement bei Großprojekten sprechen müssen, wie wir da von Anfang an vernünftig die Kosten einplanen, die Risiken einplanen und eventuell im Voraus auch schon Themen wie ein Worst-Case-Szenario ehrlich debattieren und auch in der Öffentlichkeit sagen, wir gehen im Moment von diesen Kosten aus. Wir wissen aber, dass es Unabwägbarkeiten gibt, so dass nicht der Eindruck entsteht, dass dieser Gemeindeart immer wieder über Projekte entscheidet und danach immer wieder in der Bevölkerung Mehrkosten in Millionenhöhe verkaufen muss. Jetzt stehen wir natürlich vor der Frage, wie man mit so einem Projekt umgeht. Wir haben als Fraktion den Stadionneubau abgelehnt, aus vielen verschiedenen Gründen. Aber wir müssen jetzt auch die politische und bauliche Realität akzeptieren, dass dieser Stadionneubau jetzt vernünftig zu Ende geführt werden muss. Deshalb begrüßen wir alle Vorschläge der Verwaltung, wie man Kosten optimieren kann, weisen aber auch darauf hin, dass es nicht darum gehen kann, Kosten nur einzusparen um des Einsparens Willen, wenn es damit einhergehend Änderungen am Businessplan gibt. Dies kann nicht Sinn und Zweck so einer Entscheidung sein. Ich habe in den verschiedenen Ausschüssen mehrmals darauf hingewiesen, ob wir nicht entsprechende Risikoeinplanungen machen. Da, Herr Oberbürgermeister, muss ich mich jetzt auf Ihr Wort verlassen, dass Sie das wirklich nach bestem Wissen und Gewissen getan haben und wir jetzt ein realistisches Best-Case-/Worst-Case-Szenario haben, um dieses Projekt zu verwirklichen. Ein kurzer Ausflug noch zur Finanzierung. Ich glaube auch, Herr Löffler, da stimme ich Ihnen zu, dass wir irgendwann über die Refinanzierung sprechen müssen. Als realistischer Stadtrat wird es dazu führen. Die Unabwägbarkeiten im Profifußball sind so enorm geworden, mit Investorenvereinen, die immer weiter vorstehen und Traditionsvereinen, die in der dritten Liga enden. Als KSC-Fan hoffe ich nicht, dass wir das tun werden. Aber an dieser Stelle werden wir uns als Fraktion enthalten. Wir akzeptieren die Entscheidung, die damals im Gemeinderat getroffen wurde, und hoffen, dass dieses Großbauprojekt ohne weitere Mehrkosten erledigt wird und der KSC eine gute Zukunft hat. – 6 – Stadträtin Fenrich (AfD): Fast mag man sagen, im Juli 2016 hat das Ganze seinen Lauf genommen. Es ist vielleicht nicht unglücklich gestartet, aber man hat zwei Jahre später festgestellt, dass eine Steigerung von 113 Mio. Euro auf 122 Mio. Euro vorlag. Die Kostensituation von vor zwei Monaten war 119 Mio. Euro. Das war noch im Rahmen. Es sieht gar nicht schlecht aus. Jetzt aber das Worst-Case-Szenario 143 Mio. Euro, das heißt, gegenüber 2018 ist es eine Steigerung um 20 %. Ich will nicht auf die einzelnen Kosten eingehen, die verursacht werden durch Nachträge oder sonstige Risiken. Das können wir alles wunderbar nachlesen und haben es auch sicherlich getan. Die Kostenerhöhung ist im Moment zu Zeiten von Corona sehr bitter. Wir haben gesagt, wir müssen sparen. Wir können hier vielleicht sparen. Wir können hoffen, dass wir unter den 143 Mio. Euro bleiben, und dass wir diesen Worst Case gar nicht erleben müssen. Aber der KSC gehört zu Karlsruhe. Er ist Teil unserer Sportkultur. Mein Stadtratskollege Dr. Schmidt hat mir gesagt, seinerzeit, als es darum ging zu beschließen, macht man den Vollumbau oder macht man ihn nicht, ging es darum, nicht das abzulehnen, sondern man hat auf die Kostenrisiken hingewiesen. Das hat sich jetzt bewahrheitet. Aber wir dürfen auf ein besseres Zusammenarbeiten zwischen KSC und Stadt hoffen. Es hat sich einiges getan. Es ist organisatorisch etwas umstrukturiert worden. Wir denken auch, dass persönliche Animositäten, die in der Vergangenheit hin und wieder zutage getreten sind, ausgeräumt sind. Finanziell scheint der KSC jetzt erst einmal gerettet zu sein. Eine Insolvenz ist abgewendet worden, dank mutiger Akteure, auch dank seitens der Stadtverwaltung. Wir sind auch überzeugt, dass die Stadt hier sehr genau prüfen wird, wenn mehr Geld seitens des Generalunternehmers verlangt wird. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Zentrale Juristische Dienst und alle Fachabteilungen alles dafür einsetzen, um die Kosten möglichst gering zu halten. Jetzt würde ich eigentlich fast wiederholen, was der Kollege Jooß gesagt hat. Was bleibt uns Stadträten eigentlich übrig in dem Zustand, wie das Stadion jetzt ist, als zu sagen, es ist alternativlos, wir müssen weiterbauen. Zu TOP 17.2 Abgeltungsbetrag Trainingsplatz möchte ich nur zwei Worte sagen. Es sind vom städtischen Tiefbauamt 130.000 Euro ermittelt worden. Der Pächter hat 136.000 Euro genannt. Man hat es geteilt durch zwei. Als Differenz kam 158.000 Euro heraus. Wir können damit leben. Ich hätte es mir gerne etwas genauer gewünscht. Aber wir können damit leben. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Wir als Fraktion haben drei Stimmen. Eine Stimme gibt es dafür, dass wir ein neues Vertrauensverhältnis zum KSC sehen, dass wir sehen, da gibt es eine Zukunft, die wohl besser gehen wird als die Vergangenheit. Die zweite Stimme gibt es dafür, dass wir sagen, wir haben wirklich keine Alternative. Wenn wir nein sagen, schaden wir dem Projekt. Es wäre nichts schlimmeres, als dass das Projekt begonnen wird, wird dann an die Wand gefahren und bleibt als Bauruine stehen. Die dritte Stimme ist eine Enthaltung, die eigentlich ein Nein wäre. Aber wir haben uns zu einer Enthaltung durchgerungen. Die möchte ich auch begründen. Herr Oberbürgermeister, wir haben es immer wieder mit Preisgestaltung zu tun. Wir hatten einen Festpreis. Das ist ein tiefes Geheimnis. Ich ging naiverweise, muss ich zugeben, davon aus, dass ein Festpreis ein Festpreis ist. Ich habe zu vielen Leuten, die mich kritisiert haben, die gesagt haben, dass schafft ihr nie, gesagt, wir schaffen das. Im Brustton der Überzeugung. Das Kleingedruckte ist uns verschwiegen worden. Das würde ich auch als Kritikpunkt anführen. Uns – 7 – wurde nicht gesagt, dass in den Verträgen drinsteht, dass durch einen Baupreisindex Kostensteigerungen möglich sind, ist es doch so, dass der Bau in der Zeit ist. Normalweise ist ein Festpreis auch für die Zeitdauer des Baus soweit fest. Nur, wenn er länger geht, dann greift die Preisindexklausel. Hier greift sie sofort. Das kapiere ich bis heute nicht. Normalweise ist ein Festpreis anders kalkuliert oder anders kommuniziert. Das wurde uns nicht kommuniziert. Das ist mein Vorwurf an die Verwaltung. Deswegen geht mein Redebeitrag eher dahin, wie können wir das zukünftig machen. Wir wollen das Kleingedruckte, das mit Risiko behaftet ist, mitlesen bei unserer Entscheidung. Wir möchten wissen, wie hoch ist die Risikosumme. Ist es, wie bei der Kombilösung? Sind es Herstellungskosten oder Baukosten? Wo ist das Kleingedruckte? Mich würde interessieren, wo das tatsächlich steht. Den Vertrag habe ich nie gesehen. Ich weiß nicht, ob ich da überhaupt hineinschauen darf. Aber das würde ich gerne sehen, wo das steht. So müssen wir mit Großprojekten ganz anders lernen umzugehen. Wie können wir den Menschen draußen glaubhaft sagen, dass es jetzt eine Preissteigerung gibt und wir hatten einen Festpreis? Ich werde ganz komisch angemacht von verschiedenen Stellen. Wie gesagt, wir haben die Verantwortung für das Projekt. Ich möchte auch kein Bremser sein. Wir müssen da durchgehen. Ich gebe dem KSC neues Vertrauen. Aber das ist eine ganz schwierige Entscheidung. Insofern ist die Enthaltung ein ganz freundliches nein, oder andersherum, eine freundliche Enthaltung. Ich möchte noch einen Impuls geben. Es gibt mittlerweile Bundesbehörden, die fangen an, eine unabhängige Taskforce einzuschalten, die sich solche Projekte anschaut, wo die Risiken sind und deswegen auch erkennen, wo die eigenen Leute das nicht sehen. Deswegen, so eine Einrichtung wäre eine gute Sache. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Wir sehen die Entscheidung heute nicht als schwerwiegend. Denn es geht heute nur darum, die ausgerechneten Risiken faktisch mitzutragen für die Zukunft. Das größte Risiko für uns ist das Grundkonzept, kann der Verein das Stadion überhaupt bezahlen. Da sind wir mittlerweile der Meinung, das können wir uns abschminken. Wir müssen davon ausgehen, dass letztendlich die Stadt das Stadion baut, die Stadt das auch finanziert und es der Stadt gehört. Wir gehen nicht mehr davon aus, dass der Verein es jemals schaffen wird, das zurückzukaufen, wie es so schön heißt, durch die Pacht. Das akzeptiert die Karlsruher Liste politisch. Deswegen werden wir auch heute der Vorlage zustimmen, weil wir einer städtischen Immobilie zustimmen, die der Stadt in Zukunft gehören wird. Davon gehen wir aus. Dann muss man das auch ordentlich fertigmachen. Wir sagen nicht, dass der Eigenbetrieb oder die KASIG etwas falsch gemacht hat. Das wurde teilweise von Vorrednerinnen und Vorrednern so benannt. Das sehen wir nicht so, dass da etwas falsch gemacht wurde, vielleicht marginal, aber nicht wirklich, dass es um die großen Summen geht. Wir sollten einmal versuchen, uns darauf einzulassen. Kann der KSC das Stadion wirklich bezahlen? Wir sind der Meinung, er kann es nicht. Deswegen werden wir heute dieser Vorlage zustimmen, um ein ordentliches städtisches Stadion endgültig auf den Weg zu bringen und letztendlich dann auch fertigzubauen. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal zu drei Punkten kurz etwas ergänzen. – 8 – Das eine ist, davon habe ich mich auch im Wahlkampf vor sieben Jahren überzeugen können auf zahlreichen Veranstaltungen und zahlreichen Gesprächen, dass der KSC zur Geschichte Karlsruhes, vor allem aber zur Identifizierung, vor allem auch der Menschen aus der Region, eine ganz große Bedeutung hat. Wann immer etwas mit dem KSC ist oder mit dem Fußball in Karlsruhe, dann ist das etwas, was auch außerhalb von Karlsruhe in der Region fast noch häufiger angesprochen wird, als es oft in Karlsruhe selbst ist. Das hat mich seinerzeit vor die Frage gestellt, motten wir das KSC-Stadion irgendwann ein. Denn es hat uns immense jährliche Unterhaltskosten beschwert, und es war in hohem Maße instandsetzungs- und sanierungsnötig. Gleichzeitig war es aber auch nicht die Grundlage, dauerhaft eine höhere Pacht vom KSC verlangen zu können, weil es wirtschaftlich nicht sinnvoll betreibbar ist. Insofern war die Fragestellung, motten wir es irgendwann ein, damit wir nicht jährlich auf diesen mitunter siebenstelligen Betriebskosten sitzen bleiben, oder müssen wir ein völlig neues Modell auflegen, das diesen kompletten Betrieb dann an den, der es nutzt, ein Stück weit übergehen lässt. Der Gemeinderat ist dem letztlich gefolgt, dass wir versuchen, ein neues Stadion bereitzustellen und damit auch in ein neues Wirtschaftsmodell zu kommen. Das wird das eine Ziel. Das zweite Ziel, wir wollten die Finanzierung so machen, dass die Infrastrukturkosten durch die Stadt getragen werden, weil viele dieser Infrastrukturkosten, auch wenn wir das alte Stadion behalten hätten, auf uns zugekommen wären, dieses ganze Thema Gästetrennung, Fantrennung usw. Die Polizei hat uns auch gedroht, dass sie nicht mehr bereit ist, für Sicherheit zu sorgen, wenn nicht bestimmte Missstände dort endlich beseitig werden. Insofern war die Idee, für diese Dinge übernimmt die Stadt die Verantwortung. Für das eigentliche Stadion selber findet man eine Refinanzierung über einen gewissen Zeitraum, so dass es nicht eine Direktbezuschussung für das Stadion gibt, den eigentlichen Stadionkörper. Dabei holt man auch noch die 11 Mio. Euro Zuschuss des Landes ab, die seit 2008 im Landeshaushalt stehen und mit großer Mühe immer von Landeshaushalt zu Landeshaushalt vorangetragen werden. Wenn ich diese drei Ziele einmal Revue passieren lasse, dann haben wir, um das zu erreichen, einen Kostendeckel eingezogen. Herr Stadtrat Kalmbach, ich kann Ihnen in allem nur zustimmen. Als man mir noch einmal genau erklärt hat, was in diesem Vertrag drin steht mit dieser Indexanpassung, und dass das auch erst eine beträchtliche Zeit nach Start des ganzen Projektes stattfindet, da haben Sie völlig Recht. Wenn mir das zum Zeitpunkt der damaligen Beschlussvorlage so klar geworden wäre, hätten wir damals schon in den Gemeinderat gehen und sagen müssen, es gibt erhebliche Risiken, dass dieser Kostendeckel nicht zu halten ist, weil wir auf Dauer nicht vorhersagen können, wie sich der Baupreisindex entwickelt. Auch dass trotz aller Festpreis- und Budgetverträge, man am Ende auf einem Planungsstadion Berechnungen macht und dann in der Konkretisierung der Ausführungsplanung sich zum Beispiel erst eine Notwendigkeit herauskristallisiert, dass man ein größeres Rückhaltebecken braucht, als es ursprünglich für ein Standardstadion nötig ist, das, lieber Herr Stadtrat Jooß, hat Gott sei Dank nichts mit dem Brandschutz zu tun, sondern einfach mit der konkreten Wassermenge, die anfällt durch die vergrößerte Dachfläche. Auch das sind alles Punkte, aus denen ich das Resümee ziehe, dass ich mit Ihnen nicht mehr über Kostendeckel bei solchen Großprojekten rede, sondern wir müssen über Kostenschätzungen reden. Wir müssen über Risikozuschläge reden. Wir müssen aber auch – 9 – über verbleibende Risiken reden, die wir einfach nicht sauber abschätzen können. Da müssen wir ein Verfahren finden. Da nehme ich alle Anregungen hier gerne auf. Trotzdem kann ich Ihnen heute mit gutem Gewissen empfehlen, dass wir weitermachen. Denn es wird ein tolles Stadion werden, das die Voraussetzungen schafft, einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, der doch einen erheblichen Teil der Bausumme refinanzieren lässt. Wir haben dann diese ganzen jährlichen Betriebskosten von der Backe. Und wir haben auch ein hohes Risiko dieses Betriebs an die Betriebsgesellschaft übertragen, was heute nicht der Fall ist. Wir konnten es aber nur machen, indem wir uns auch ein Stück weit dem sportlichen Risiko annähern, indem wir eine ligaabhängige Pacht vereinbaren. Alles andere wäre auch völlig unrealistisch gewesen. Ich kann Ihnen das heute auch empfehlen, weil der Verein diese tiefe Krise jetzt ein Stück weit – noch nicht ganz, aber zumindest teilweise – überwunden hat, und ich Ihnen jetzt nicht eine Zustimmung zu einem Projekt abringen müsste, wo der Partner erkennbar in die Insolvenz trudelt oder schon in der Insolvenz ist. Das wäre heute auch eine schwierige Entscheidungsgrundlage gewesen. Deswegen gestehe ich Ihnen zu, wir haben uns darüber auch schon einmal persönlich unterhalten, wenn ich Ihnen jemals wieder einen Kostendeckel verspreche, dann nehmen Sie mich an den Ohren und ziehen die lang. Dann müssen wir das noch einmal vertiefter miteinander ausloten. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17.1 Vollumbau Stadion im Wildpark. Da geht es um die Kostenentwicklung. Ich bitte Sie jetzt um Ihr Kartenzeichen. – Ich zähle die Enthaltungen. Das sind vier Enthaltungen. Dann zähle ich die Gegenstimmen. Ich denke, die GRÜNEN sind fast vollständig. Das sind 14 Gegenstimmen. Der Rest ist Zustimmung. Das sind 27, wenn ich das richtig gerechnet habe. Damit hat die Beschlussvorlage eine Mehrheit gefunden. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 17.2. Da geht es um den Abgeltungsbetrag. Auch hier bitte ich Sie um Ihr Kartenzeichen. Da sehe ich eine Enthaltung, ansonsten ist gelb, damit eine mehrheitliche Zustimmung. Das sind 45 Zustimmungen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 5. Juni 2020