Ausstieg aus der Prostitution

Vorlage: 2020/0510
Art: Anfrage
Datum: 30.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2020

    TOP: 45

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0510 Ausstieg aus der Prostitution Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 45 x Teil I: Situation nach Verbot von Prostitution und Sexkauf jeder Art 1. Wie viele Frauen haben sich seit dem Verbot von Prostitution und Sexkauf bei der Stadt gemeldet und nach finanzieller Unterstützung gefragt? Wie vielen Frauen wurde wie viel finanzielle Hilfe gewährt? 2. Wie viele fragten nach einer Unterbringung in einer Wohnung/Hotel? Wie viele Frauen wurden von der Stadt untergebracht? Teil II: Fragen zu den beiden Beratungsstellen in Karlsruhe 1. Wie viele Frauen wandten sich in den letzten 2 Jahren (vor Corona) an Luis.e oder Mariposa? 2. Wie viele Frauen davon hatten in den letzten 2 Jahren ein Ausstiegsanliegen und wurden dann zum Ausstieg beraten? Wie viele Frauen wurden darüberhinausgehend beim Ausstieg begleitet? 3. Welche Nationalität und welchen Kontext (Zwangs-, Armuts- oder andere Prostitution) hatten diejenigen, die beim Ausstieg begleitet wurden? Wie genau sahen die angewendeten Maßnahmen bzw. Hilfen bei den erfolgten Ausstiegsbegleitungen aus? Sachverhalt/Begründung: Eine wichtige Sofortmaßnahme aufgrund der Corona-Pandemie war die Schließung der Bordelle und des Straßenstrichs. Wir wollen daher wissen, ob die Prostituierten nach dem Verbot Hilfen (Unterbringung oder finanzielle Hilfe) angefragt und angenommen haben. In der Januar-Sitzung des Gemeinderates wurde im Rahmen der Umsetzung der Istanbul- Konvention die Erarbeitung eines Konzepts „Ausstiegsprogramm für Frauen in Zwangs- und Armutsprostitution“ beschlossen. Zur Vorbereitung dieses Themas für die Diskussion im Sozialausschuss im Sommer hätten wir gerne Auskunft über Zahlen und bisherige Ausstiegsbegleitungen in Karlsruhe. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien

  • Stellungnahme_Ausstieg aus der Prostitution
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0510 Dez. 1 Ausstieg aus der Prostitution Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 30.06.2020 45 x Teil I: Situation nach Verbot von Prostitution und Sexkauf jeder Art Zu Frage 1: Wie viele Frauen haben sich seit dem Verbot von Prostitution und Sexkauf bei der Stadt gemeldet und nach finanzieller Unterstützung gefragt? Wie vielen Frauen wurde wie viel finanzielle Hilfe gewährt? Jobcenter Karlsruhe (Stand: 4. Juni 2020): 29 in der Prostitution tätige Frauen haben finanzielle Unterstützung angefragt, das heißt Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragt. Alle Anträge wurden in Höhe des Regelsatzes von 432 Euro bewilligt, zum Teil zuzüglich Kosten der Unterkunft. Von den 29 Frauen sind drei abgereist und haben die finanzielle Unterstützung nachträglich nicht in Anspruch genommen und die gewährten Leistungen zurückgegeben (Scheckrückgabe). 26 in der Prostitution tätige Frauen erhalten derzeit ALG II. Beratungsstelle Luis.e (Stand: 4. Juni 2020): 29 Frauen haben finanzielle Unterstützung über Notfonds von dem Diakonischen Werk Karlsruhe und der Diakonie Baden in Höhe von 11.600 Euro erhalten. Die finanzielle Einzelhilfe pro Frau betrug zwischen 100 und 800 Euro. Die Notfonds von dem Diakonischen Werk Karlsruhe und der Diakonie Baden wurden von den Frauen in Anspruch genommen, weil sie eine unbürokratische und schnelle finanzielle Hilfe bieten. Leistungen beim Jobcenter wurden für 11 Frauen beantragt. Beratungsstelle Frauencafé Mariposa (Stand: 11. Mai 2020): Bei der Beratungsstelle Frauencafé Mariposa haben 32 Frauen nach finanzieller Unterstützung gefragt. 17 Frauen wurden bei der Antragstellung von der Beratungsstelle Frauencafé Mariposa unterstützt. Davon haben - sieben Frauen Arbeitslosengeld II beantragt, - sechs Frauen eine Direktauszahlung über 400 Euro beim Notfonds des Diakonischen Werks Karlsruhe und der Diakonie Baden beantragt und - vier Frauen Corona-Soforthilfe des Bundes beantragt (möglich seit 21. April 2020). Den anderen Frauen wurden Informationen zur Antragstellung weitergeleitet, welche diese selbstständig bearbeitet haben. Weitere Frauen haben bereits den Wunsch nach Antragsstellung geäußert. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu Frage 2: Wie viele fragten nach einer Unterbringung in einer Wohnung/Hotel? Wie viele Frauen wurden von der Stadt untergebracht? Sozial- und Jugendbehörde, Fachstelle Wohnungssicherung (Stand: 9. Juni 2020, Ergänzung): Lediglich eine Frau meldete sich bei der Fachstelle Wohnungssicherung. Das Angebot einer Unterbringung in einem Hotelzimmer wurde nicht angenommen. Jobcenter Karlsruhe (Stand: 4. Juni 2020): 17 Frauen erhalten Kosten der Unterkunft zwischen 400 und 800 Euro für die Unterkunft im Bordell. Vier Frauen erhalten je ein Viertel der anfallenden Kosten für Unterkunft in einer gemeinsamen Wohnung. Das Mietverhältnis bestand bereits. Die Wohnung wurde zuvor als Terminwohnung genutzt. Eine Frau erhält Kosten der Unterkunft für ihre Wohnung. Das Mietverhältnis bestand bereits. Vier Frauen wohnen kostenlos bei Freundinnen oder Freunden. Keine Frau wurde obdachlosenrechtlich untergebracht. Beratungsstelle Luis.e (Stand: 4. Juni 2020): Eine Frau wurde in der Notunterkunft des Diakonischen Werks untergebracht. Eine Frau wurde über die Bahnhofsmission untergebracht. Zumeist leben die Frauen in Pensionen, bei Bekannten oder in eigenem (prekären) Wohnraum. Die Notunterkunft des Diakonischen Werks Karlsruhe erhält keinen Zuschuss oder finanzielle Mittel für die Notunterkunft. Sie ist aus den Mitteln des Diakonischen Werks Karlsruhe entstanden in Kooperation mit der Evangelischen Kirche in Karlsruhe. Beratungsstelle Frauencafé Mariposa (Stand: 11. Mai 2020): Eine Frau wurde in die Notunterkunft des Diakonischen Werks vermittelt. Eine Frau wurde an ein Frauenhaus in eine andere Stadt weitervermittelt. Fünf Frauen fragten aufgrund der Corona- Situation nach einer Wohnung. Sie wohnen derzeit übergangsweise bei Verwandten, Freundinnen oder Freunden. Sieben Frauen sind zusätzlich aktuell (unabhängig von Corona) auf Wohnungssuche. Ein großer Teil der im Rotlichtviertel tätigen Frauen ist vorübergehend in ihre Heimatländer zurückgekehrt und dort bei Verwandten, Freundinnen oder Freunden untergekommen. Die meisten der Fachberatungsstelle bekannten Frauen, die auf der Straße tätig waren und die Frauen aus den Wohnungsbordellen, wohnen derzeit in Pensionen, in eigenem beengten und prekären Wohnraum oder leben in abhängigkeitsfördernden Verhältnissen. Teil II: Fragen zu den beiden Beratungsstellen in Karlsruhe Zu Teil II liegen der Verwaltung in der Regel keine Angaben vor. Die nachfolgenden Angaben haben die Beratungsstellen auf Nachfrage übermittelt. Zu Frage 1: Wie viele Frauen wandten sich in den letzten zwei Jahren (vor Corona) an Luis.e oder Mariposa? Ergänzende Erläuterungen Seite 3 An die Beratungsstelle Luis.e haben sich in den vergangenen zwei Jahren 644 Frauen gewandt (persönliche Beratungen ohne telefonische und online-Beratungen). Die Beratungsstelle Frauencafé Mariposa hat 279 Frauen intensiv im Beratungscafé begleitet (ohne aufsuchende Arbeit). Zu Frage 2: Wie viele Frauen davon hatten in den letzten zwei Jahren ein Ausstiegsanliegen und wurden dann zum Ausstieg beraten? Wie viele Frauen wurden darüber hinausgehend beim Ausstieg begleitet? Bei der Beratungsstelle Luis.e hatten 45 Frauen ein Ausstiegsanliegen und wurden entsprechend beraten. 44 Frauen wurden beim Ausstieg begleitet. Bei der Beratungsstelle Frauencafé Mariposa hatten 42 Frauen ein Ausstiegsanliegen, 30 Frauen wurden zum Ausstieg beraten. 17 Frauen wurden beim Ausstieg aus der Prostitution erfolgreich begleitet. Zu Frage 3: Welche Nationalität und welchen Kontext (Zwangs-, Armuts- oder andere Prostitution) hatten diejenigen, die beim Ausstieg begleitet wurden? Wie genau sahen die angewendeten Maßnahmen bzw. Hilfen bei den erfolgten Ausstiegsbegleitungen aus? Beratungsstelle Luis.e: Bei den Frauen, die die Beratungsstelle Luis.e aufsuchen, handelt es sich vorrangig um Armutsmigrantinnen. Die wichtigsten Herkunftsländer sind Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Spanien und Deutschland. In sieben Beratungsfällen war von Menschenhandel auszugehen. Beratungsstelle Frauencafé Mariposa: Unter den Frauen, die das Frauencafé Mariposa aufsuchten, waren vorrangig Armutsmigrantinnen aus Bulgarien und Rumänien. In drei Fällen handelte es sich um Zwangsprostitution beziehungsweise Menschenhandel. Drei Frauen wählten den Ausstieg aufgrund einer Schwangerschaft. Maßnahmen der Ausstiegsbegleitung bei beiden Beratungsstellen waren im Wesentlichen: - Intensive Beratungsgespräche - Beantragung von Arbeitslosengeld II - Klärung bei Versicherungsfragen - Notunterbringung für die ersten Nächte des Ausstiegs - Vermittlungen in Schutzhaus und Ausstiegswohnung - Vermittlung in Wohnungslosenunterkunft - Unterstützung bei der Wohnungssuche - Unterstützung bei der Wohnsitzanmeldung - Beantragung von Kindergeld und Elterngeld - Unterstützung bei der Jobsuche - Begleitung und Vermittlung zu Ärztinnen und Ärzten - Hilfe bei der Eröffnung eines Bankkontos - Angebot zum Duschen, Wäsche waschen und Kochen in der Beratungsstelle Ergänzende Erläuterungen Seite 4 - Unterstützung bei der Rückkehr ins Heimatland - Begleitung bei Anzeigeerstattung - Psychosoziale Begleitung Für ausführliche Informationen stehen die Beratungsstellen zur Verfügung.

  • Protokoll TOP 45
    Extrahierter Text

    Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. Juni 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 26. Punkt 45 der Tagesordnung: Ausstieg aus der Prostitution Anfrage: SPD Vorlage: 2020/0510 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 45 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Juli 2020