ScoolCard: Abbuchungsstopp oder zeitweise Erstattung der Gebühren
| Vorlage: | 2020/0509 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 29.04.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.05.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0509 ScoolCard: Abbuchungsstopp oder zeitweise Erstattung der Gebühren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 55 x 1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Abbuchungsstopp bei der ScoolCard möglich, wie ihn die Elternbeiräte im Stadt- und Landkreis fordern? 2. Was spricht für, was gegen einen solchen Abbuchungsstopp? 3. Falls ein Abbuchungsstopp nicht möglich oder nicht sinnvoll erscheint, auf welche andere Weise ist geplant, den Eltern oder Schülern die ScoolCard-Gebühren zeitweise zu erlassen bzw. zurückzuerstatten? 4. Welche Person oder welches Gremium hat die Entscheidungskompetenz einen solchen Abbuchungsstopp oder eine solche zeitweise Erlassung von Gebühren betreffend beim KVV, den VBK und/oder der AVG? 5. Vor dem Hintergrund der unten genannten, vom Landesverkehrsminister Herrmann angekündigten Kompensation der Verkehrsbetriebe für entsprechende Erstattungen bei Schüler-Dauerkarten – wann ist mit der ausstehenden Entscheidung den KVV, die VBK oder die AVG betreffend zu rechnen? 6. Ist nach den Aussagen von Landesverkehrsminister Herrmann mit einer vollen Kompensation der entsprechenden Kosten zu rechnen, oder werden Teile der Kosten vom KVV bzw. von den VBK oder der AVG zu tragen sein? Falls ja, voraussichtlich in welcher Höhe? Sachverhalt/Begründung: In einer im April 2020 veröffentlichten Pressemitteilung fordern die Elternbeiräte im Stadt- und Landkreis Karlsruhe „die sofortige Aussetzung der Abbuchungen der ScoolCard-Abos während der vollständigen und teilweisen Schulschließung.“ Sie begründen diese Forderung wie folgt: „Aus Beispielen in anderen Verbünden - u.a. dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) - ist erkennbar, dass dies eine sinnvolle Möglichkeit ist, den von Minister Herrmann versprochenen finanziellen Ausgleich unkompliziert und angemessen zu vollziehen. Vor mehr als einer Woche haben einige Verbünde bzw. Landkreise in Baden- Württemberg entschieden, auf diesem Weg die Elternanteile für mindestens einen Monat zu übernehmen. Es ist davon auszugehen, dass genauso lange auch die Entscheidungsträger im Bereich des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) darüber diskutieren. Da der KVV nur ausführendes Organ ist, ist es die Entscheidung der den KVV tragenden Städte, Gemeinden und Landkreise, an die sich dieser Appell richtet. Von Eltern, die teilweise durch Kurzarbeit, weggefallene Aufträge oder Arbeitslosigkeit massiv unter den Folgen der Corona-Krise leiden, monatliche Beiträge für Leistungen zu verlangen, die sie oder ihre Kinder nicht in Anspruch nehmen dürfen, ist nicht in Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ordnung. Wenn der Verkehrsminister dieses mit der Forderung nach Solidarität begründet, missbraucht er die Situation, um von eigenen Verfehlungen abzulenken. Es ist nicht Aufgabe der Eltern, den ÖPNV zu sichern. Sollte nicht kurzfristig die Abbuchung der Abos gestoppt werden, entsteht ein immenser Aufwand für eine Rückabwicklung. Es kann als sicher angenommen werden, dass in Kürze Politik oder Gerichte entscheiden, dass den Eltern ihr Eigenanteil selbstverständlich zusteht. Wir fordern daher, die Abbuchungen für die ScoolCard sofort, das heißt bereits ab der unmittelbar anstehenden Mai-Abbuchung bis auf Weiteres auszusetzen. Nur so bleibt Eltern, Verwaltungen und dem KVV ein immenser bürokratischer Aufwand erspart – und die Eltern erhalten endlich ein Zeichen, dass Elternrechte bei der Nahverkehrs-Finanzierung nicht in Corona- Zeiten noch weiter eingeschränkt werden.“ Abgesehen davon, dass hier gute Argumente vorgebracht werden, wird auf den angekündigten Kostenersatz durch das Land hingewiesen und auf die Möglichkeit, entsprechende Ansprüche gerichtlich klären zu lassen. Der damit verbundene Aufwand und der zusätzliche bürokratische Aufwand für eine spätere Rückerstattung der Kosten sollen vermieden werden. Die mit dieser Argumentation vorgebrachten Forderungen sind ernst zu nehmen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0509 Dez. 1 ScoolCard: Abbuchungsstopp oder zeitweise Erstattung der Gebühren Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.05.2020 55 x Kurzfassung Im Rahmen der Eindämmung der seit Anfang März bestehenden Corona-Pandemie wurden durch das Kultusministerium in Baden-Württemberg die Schulen zum 17.03.2020 für alle Schüler geschlossen. In Folge dessen ist in nahezu allen Fällen der Bedarf an Schülerfahrten entfallen. Vor diesem Hintergrund hat das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg am 7. Mai 2020 per Pressemitteilung eine Erstattung der Eigenanteile in Höhe von 2 Monatsraten angekündigt. Dies soll für alle Abonnements der Schülerinnen und Schüler gelten, die seit März 2020 nicht gekündigt wurden. Die Abwicklung erfolgt über die Verkehrsverbünde. Im Rahmen der Eindämmung der seit Anfang März bestehenden Corona-Pandemie wurden durch das Kultusministerium in Baden-Württemberg die Schulen zum 17.03.2020 für alle Schüler geschlossen. In Folge dessen ist in nahezu allen Fällen der Bedarf an Schülerfahrten entfallen. Vor diesem Hintergrund hat das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg am 7. Mai 2020 per Pressemitteilung eine Erstattung der Eigenanteile in Höhe von 2 Monatsraten angekündigt. Dies soll für alle Abonnements der Schülerinnen und Schüler gelten, die seit März 2020 nicht gekündigt wurden. Die Abwicklung erfolgt über die Verkehrsverbünde. Die gestellten Fragen 1 – 6 sind wie folgt zu beantworten: 1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Abbuchungsstopp bei der ScoolCard möglich, wie ihn die Elternbeiräte im Stadt- und Landkreis fordern? Ein Abbuchungsstopp bei der ScoolCard ist möglich, wenn ein Dritter die Summe aller Eigenanteile der ScoolCard-Abonnenten in seinem Zuständigkeitsbereich (Stadt oder Landkreis) oder gesamthaft im baden-württembergischen Teil des KVV in den Fahrgeldtopf einzahlt (ca. 2,1 – 2,3 Mio. EUR pro Monat). Dies wäre im Falle der Kostenübernahme durch das Land Baden-Württemberg gewährleistet. 2. Was spricht für, was gegen einen solchen Abbuchungsstopp? Aus sozialpolitischer Sicht kann eine Abbuchungsstopp gegebenenfalls sinnvoll sein, aus verkehrsunternehmerischer Sicht kann ein Verzicht auf Fahrgeld aufgrund eines Abbuchungsstopps jedoch nicht akzeptiert werden, da es im Vertragsverhältnis zwischen Verkehrsunternehmen und Kunden zu keiner Störung kam. Das im Rahmen der Corona- Pandemie zeitweise reduzierte Fahrplanangebot rechtfertigt keine Aussetzung der vertraglich Ergänzende Erläuterungen Seite 2 vereinbarten Zahlungspflicht der monatlichen Raten durch den Kunden. Das Grundangebot im ÖPNV wurde zu jeder Zeit aufrechterhalten. 3. Falls ein Abbuchungsstopp nicht möglich oder nicht sinnvoll erscheint, auf welche andere Weise ist geplant, den Eltern oder Schülern die ScoolCard-Gebühren zeitweise zu erlassen bzw. zurückzuerstatten? Von Seiten der Verkehrsunternehmen, wie z.B. der VBK und AVG bzw. dem Verbund KVV wird es auf eigene Veranlassung hin keine Erstattung oder einen Erlass der Raten geben. (s. Antwort zu Frage 1). 4. Welche Personen oder welches Gremium hat die Entscheidungskompetenz, einen solchen Abbuchungsstopp oder eine solche zeitweise Erlassung von Gebühren betreffend beim KVV, den VBK und/oder der AVG? Grundsätzlich die Gesellschafter-Vertreter in Form eines Gesellschafterbeschlusses und die Geschäftsleitung des KVV, wenn ein Dritter die Kosten für die nicht vorgenommenen Abbuchungsbeträge übernimmt und die entgangenen Fahrgelder ausgleicht (s. Antwort zu Frage 1). 5. Vor dem Hintergrund der unten genannten, vom Landesverkehrsminister Hermann angekündigten Kompensation der Verkehrsbetriebe für entsprechende Erstattungen bei Schüler-Dauerkarten – wann ist mit der ausstehenden Entscheidung den KVV, die VBK oder die AVG betreffend zu rechnen? Es ist damit zu rechnen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen in der KW 20 (11.- 15.05.2020) durch das Land Baden-Württemberg bekannt gegeben werden. Der KVV ist bestrebt, die Erstattung mit dem Abbuchungslauf Ende Mai 2020 vorzunehmen. 6. Ist nach den Aussagen von Landesverkehrsminister Hermann mit einer vollen Kompensation der entsprechenden Kosten zu rechnen, oder werden Teile der Kosten vom KVV bzw. von den VBK oder der AVG zu tragen sein? Falls ja, voraussichtlich in welcher Höhe? Nach Aussage der Pressemitteilung des Verkehrsministeriums vom 07. Mai 2020 werden die Eigenanteile, die die Abo-Inhaber monatlich bezahlen, übernommen. Anteile, die aufgrund von Regelungen in den einzelnen Schülerbeförderungssatzungen durch die Schulverwaltungsämter als Zuschuss zu den Schulbeförderungskosten geleistet werden, fallen nicht unter die Erstattungsregelung.