Kostenloser ÖPNV für Inhaber*innen von Karlsruher Pass und Kinderpass im Stadtgebiet

Vorlage: 2020/0508
Art: Antrag
Datum: 29.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.05.2020

    TOP: 49

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0508 Kostenloser ÖPNV für Inhaber*innen von Karlsruher Pass und Kinderpass im Stadtgebiet Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 49 x 1. Der KVV verlängert die Regelung, dass Inhaber*innen von Karlsruher Pass und Kinderpass im Stadtgebiet des KVV kostenlos fahren können, wenn sie ihre Pässe vorzeigen können. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende des Jahres 2020. 2. Die Stadt Karlsruhe leistet dem KVV für die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle einen Ausgleich. 3. Über diese Handhabung wird der betroffene Personenkreis breit öffentlich informiert. Sachverhalt / Begründung: Seit Mitte März bis zum 4. Mai können Karlsruher Pass und Kinderpass-Inhaber*innen im Stadtgebiet kostenlos mit dem KVV fahren, weil sie in diesem Zeitraum wegen der Corona- bedingten Schließung der Verkaufsstellen des KVV keine Möglichkeit hatten, eine Monatskarte zu kaufen. Sie müssen nur den Karlsruher Pass bzw. den Kinderpass vorweisen können Dies stellt eine große Erleichterung insbesondere für Familien dar, die wenig Einkommen haben und von der Corona-Krise in mehrfacher Hinsicht betroffen sind: Es fallen Einnahmequellen weg, wie 2-Euro-Jobs und viele Mini-Jobs, Kurzarbeit ist für sie besonders einschneidend. Mahlzeiten für die Kinder in Kitas und Schulen entfallen. Die Eltern haben höhere Ausgaben, um ihre Kinder sinnvoll zu beschäftigen. Diese Situation wird sich auch in den nächsten Monaten nur langsam ändern. Die Corona-Krise betrifft Familien mit geringem finanziellem Spielraum - und da wiederum die Kinder - besonders hart. Dieser sozialen Ungerechtigkeit wollen wir entgegenwirken. Außerdem ist Mobilität ein wichtiger Faktor, um Aktivitäten außerhalb der Wohnung nachkommen zu können und die Bewegung der Kinder z.B. im Wald, an der Alb zu fördern. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Michael Borner Renate Rastätter Johannes Honné Aljoscha Löffler

  • Stellungnahme TOP 49
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0508 Dez. 3 Kostenloser ÖPNV für Inhaber*innen von Karlsruher Pass und Kinderpass im Stadtgebiet Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.05.2020 49 x Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt, den Antrag auf kostenlosen ÖPNV im Stadtgebiet für Inhaberinnen und Inhaber von Karlsruher Pass und Kinderpass abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Seit 2006 bzw. 2009 gibt es den Karlsruher Pass und den Kinderpass als wirksames Mittel der Armutsbekämpfung. Ziel dabei ist es, Teilhabegerechtigkeit herzustellen und faire Zugänge zu den verschiedenen Lebensbereichen unabhängig von der sozialen und finanziellen Lage zu ermöglichen. Inhaberinnen und Inhaber der Karlsruher Pässe erhalten eine meist 50-prozentige Ermäßigung auf Angebote des öffentlichen Lebens wie z.B. den ÖPNV, Bäderbesuche und Kurse der Volkshochschule. 50 Prozent der Kosten für eine Leistung bezahlen dabei die Passinhaberinnen und Passinhaber direkt an die Leistungserbringer, z. B. den KVV. Die anderen 50 Prozent für die Leistung erhält der Leistungserbringer nach Rechnungsstellung von der Stadt Karlsruhe. Zuletzt wurde zum 1. Januar 2020 die Berechnungsgrundlage für einen Anspruch auf einen der Karlsruher Pässe auf das Nettoäquivalenzeinkommen (NÄE) umgestellt und gleichzeitig die Einkommensgrenze für eine Berechtigung um weitere 10 Prozent angehoben. Somit haben derzeit Personengruppen, deren NÄE 20 Prozent über der Berechtigungsgrenze für SGB II und SGB XII Leistungen liegt, einen Anspruch auf einen Karlsruher Pass. Aufgrund fehlender Zahlen, wie viele Personen dadurch seit 1. Januar einen Anspruch auf einen Karlsruher Pass haben, können die finanziellen Auswirkungen dieser Ausweitung auch heute noch nicht abgeschätzt werden. Zum 1. Januar 2021 wird die Einkommensgrenze nochmals um 10 Prozentpunkte auf dann 1.300 Euro NÄE angehoben. Eine Anpassung des Leistungsumfangs der Pässe fand 2016 statt. Damals wurde bei fast allen Leistungen die Kostenübernahme durch den Karlsruher Pass auf 50 Prozent reduziert. Es hatte sich gezeigt, dass bei einer höheren Kostenübernahme die Leistung unverhältnismäßig stark nachgefragt wurde. Dies führte zu einem ungleichen Nutzungsverhältnis in Bezug auf die restliche Bevölkerung. Aufgrund der Corona-Krise waren die Kundenzentren des KVV vom 18. März 2020 bis 4. Mai 2020 geschlossen. In dieser Zeit war es den Inhabern und Inhaberinnen des Karlsruher Passes und des Kinderpasses nicht möglich, eine vergünstigte Monatskarte zu erwerben. Damit diese Kunden trotzdem den ÖPNV nutzen konnten, wurden die gültigen Karlsruher Pässe im Stadtgebiet als Fahrschein akzeptiert. In dieser Zeit hat der KVV aus Kulanz darauf verzichtet, von den Kunden ein Entgelt zu erheben. Die Kunden konnten somit umsonst den ÖPNV im Stadtgebiet nutzen. Der Kostenanteil der Stadt Karlsruhe für die Nutzung des ÖPNV durch die Passinhaber und Passinhaberinnen wurde dem KVV auf Grundlage der Nutzerzahlen des Vorjahres erstattet. Die Stadt Karlsruher hat im Jahr 2019 circa 2,1 Millionen Euro an den KVV für die Nutzung des ÖPNV durch die Passinhaber und Passinhaberinnen bezahlt. Bei einer kostenfreien Nutzung würden sich die Kosten mehr als verdoppeln. Für das Jahr 2020 (kostenfreier ÖPNV für acht Monate) bedeutet dies mindestens eine Kostensteigerung um 1,4 Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro. Haushaltsmittel sind dafür nicht vorhanden. Nicht berücksichtigt ist bei dieser Kostensteigerung der starke Anstieg der Bezugsberechtigten durch höhere Arbeitslosigkeit, vereinfachte Zugänge zu SGB II, Wohngeld und Kinderzuschlag und auch die zum 1. Januar 2020 und 1. Januar 2021 beschlossenen Ausweitungen der Bezugsberechtigten durch die Anhebung der Bemessungsgrenzen. Somit würde die kostenlose Nutzung des ÖPNV zu einer nicht einschätzbaren Kostensteigerung führen.