Leerung der Altglascontainer dem tatsächlichen Bedarf anpassen

Vorlage: 2020/0507
Art: Antrag
Datum: 29.04.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.05.2020

    TOP: 50.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2020

    TOP: 32.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.07.2020

    TOP: 25.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0507 Leerung der Altglascontainer dem tatsächlichen Bedarf anpassen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 25.2 x Der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, den Leerungsturnus der Altglascontainer dem tatsächlichen Bedarf vor Ort anzupassen. Sachverhalt/Begründung: Mit der Vergabe der Altglasabholung an den neuen Entsorger wurden auch die Altglascontainer ausgetauscht. Die neuen Container haben ein geringeres Fassungsvermögen. An verschiedenen Standorten führt dies zu Problemen, da aus Platzgründen nicht mehr Behälter aufgestellt werden können. So kommt es, dass es Standorte gibt, an denen die Altglascontainer immer wieder vor der Leerung übervoll sind und Flaschen und Gläser vor oder auf dem Behälter abgestellt werden. Dies ist nicht nur ein unschöner Anblick, sondern auch ein Verletzungsrisiko. Glasgefäße fallen herunter oder werden mit Absicht oder unbeabsichtigt beschädigt. Auch viele Fahrradfahrer haben ihre Erfahrungen mit den herumliegenden Scherben gemacht. Daher möge die Verwaltung alle Standorte überprüfen, die betroffenen identifizieren und mit der Entsorgungsfirma einen passenden Leerungsturnus entwickeln. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Stellungnahme Leerung Altglas
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0507 Dez. 5 Leerung der Altglascontainer dem tatsächlichen Bedarf anpassen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 21.07.2020 25.2 x Kurzfassung Die Entsorgung von Altgläsern ist im Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt. Sie wird in der Regel alle 2 bis 3 Jahre von den Dualen Systemen neu ausgeschrieben. Seit 2018 ist für den Stadtkreis Karlsruhe ein neuer Altglasentsorger zuständig. Die Stadt Karlsruhe hat im Rahmen des VerpackG lediglich eine Abstimmungserklärung mit den Dualen Systemen abgeschlossen. Ein Vertragsverhältnis gibt es nur zwischen den Dualen Systemen und dem von diesen beauftragten privaten Entsorgungsunternehmen. Im Hinblick auf den Abschluss einer neuen Abstimmungserklärung hat die Stadt Karlsruhe darauf gedrängt, die Altglasentsorgung künftig besser an den Bedarf anzupassen und die Container in kürzeren Abständen zu leeren. In der Vergangenheit war hier nur eine mindestens zweiwöchentliche Leerung möglich, die neue Vereinbarung sieht nun auch standortbezogen eine wöchentliche Leerung vor. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Altglassammelgefäße, welche seit 2018 verwendet werden, haben bauartbedingt ein geringeres Volumen als die Behälter, welche vor diesem Zeitpunkt aufgestellt wurden. Allerdings hat das zuständige Entsorgungsunternehmen, um dieses Volumendefizit zu kompensieren, rund 35 Prozent mehr Glascontainer im gesamten Stadtgebiet aufgestellt, als dies vor 2018 der Fall war. Die Altglassammlung geschieht im Rahmen des Verpackungsgesetzes unter der Regie der Dualen Systeme. Deswegen liegt diese außerhalb der städtischen Zuständigkeit. Die Stadt Karlsruhe hat insofern keinen unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung und Koordination der Sammlung und Verwertung. Diese Aufgabe obliegt allein den Dualen Systemen als Systembetreiber. Zwischen der Stadt Karlsruhe und den Dualen Systemen gibt es lediglich eine Abstimmungserklärung, in der die Anzahl der Container und deren Leerungsrhythmus pauschal geregelt sind. Dagegen besteht ein eigentliches Vertragsverhältnis mit konkretisierten Bedingungen ausschließlich zwischen den Dualen Systemen und dem von diesen beauftragten Entsorgungsunternehmen. Im Hinblick auf den Abschluss einer neuen Abstimmungserklärung im Rahmen der neuen Ausschreibung der Dualen Systeme ab 1. Januar 2021 hat die Stadt Karlsruhe darauf gedrängt, dass künftig die Leerung der Altglasbehälter besser an den Bedarf angepasst wird als bisher. War in der Vergangenheit nur eine mindestens zweiwöchentliche Leerung möglich, sieht die neue Vereinbarung standortbezogen auch wöchentliche Leerungen vor. Des Weiteren wurde mit dem Auftraggeber (Duale Systeme) vereinbart, dass künftig eine deutlich bessere Kommunikation in Form von Kennzeichnungen (korrektes Entsorgungsverhalten sowie Einhaltung der Einwurfzeiten) an den Sammelbehältern stattfindet. In Bezug auf die Aufstellung der Altglassammelcontainer kann die Stadt Karlsruhe den Dualen Systemen auf Anfrage lediglich entsprechende öffentliche Flächen zur Aufstellung zur Verfügung stellen. Dies erfolgt in Karlsruhe durch das Tiefbauamt im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis. Das Amt für Abfallwirtschaft ist nur für die Säuberung der Flächen rund um die Altglascontainer zuständig. Hierzu gehört auch die Beseitigung von wilden Abfallablagerungen an den einzelnen Containerstandorten, die regelmäßig, aber mindestens einmal in der Woche erfolgt. Die Dualen Systeme sind einer der größten Auftraggeber in der bundesdeutschen Abfallwirtschaft, die Entsorgungsunternehmen mit der Einsammlung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen beauftragen. Hierzu gehört auch das Altglas. Die Vergabe erfolgt dabei über regelmäßige Ausschreibungen. Die Finanzierung erfolgt über Lizenzentgelte, die jedes Unternehmen, welches Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, an die Dualen Systeme abführen muss. Die auf Seiten der Hersteller entstehenden Kosten werden zum Teil an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergereicht, sobald von diesen ein Produkt mit Umverpackung im Einzelhandel gekauft wird. Somit bezahlen die Bürgerinnen und Bürger schon beim Kauf eines Produktes die nachgelagerte Verwertung von Verkaufsverpackungen.