Einsatz für Ausweitung der Bundes- und Landesgesetze für EInschränkung privaten Feuerwerks
| Vorlage: | 2020/0495 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 27.04.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0495 Einsatz für Ausweitung der Bundes- und Landesgesetze für Einschränkung privaten Feuerwerks Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 13.3 x Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 23.07.2020 1 X Gemeinderat 28.07.2020 14.3 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadtverwaltung, insbesondere der Oberbürgermeister, sich für eine Ausweitung der Mög- lichkeiten zur weiteren Einschränkung von privatem Feuerwerk einsetzt. Hierfür soll über den Rah- men der derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten hinaus, u.a. in überregionalen Zusammenschlüssen wie dem Städtetag, bspw. für die Einführung eines Landesimmissionsschutzgesetzes geworben wer- den. Sachverhalt/Begründung: Wie von der Verwaltung festgestellt, gibt es für ein Verbot sämtlicher Silvesterfeuerwerke im gesam- ten Stadtgebiet derzeit keine gesetzliche Grundlage. § 24 Abs. 2 der 1. SprengV (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) eröffnet lediglich die Möglichkeit, Silvesterfeuerwerk in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z.B. Reetdächer und Tankstellen) zu verbieten. Außer- dem ist es rechtlich möglich, Silvesterfeuerwerke mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller) in dicht- besiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu verbieten. Eine entsprechende Untersuchung der Karlsruher Gebiete auf ihre Belastung durch privates Silves- terfeuerwerk ist zu begrüßen und kann ein erster Schritt sein. Weitergehend sollten die Stadt Karls- ruhe und der Oberbürgermeister ihr politisches Gewicht dafür einsetzen, eine entsprechende Aus- weitung der Regelungen zur Einschränkung des privaten Silvesterfeuerwerks im Rahmen ihrer Mit- wirkung im Städtetag auf Landes- und Bundesebene herbeizuführen. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0495 Dez. 2 Einsatz für Ausweitung der Bundes- und Landesgesetze für Einschränkung privaten Feuerwerks Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 13.3 x Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 23.07.2020 1 x Gemeinderat 28.07.2020 14.3 x Kurzfassung Die Stadt Karlsruhe wird sich bei entsprechenden Fragestellungen durch kommunale Landes- oder Bundesverbände für eine Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten zur Einschränkung von privatem Feuerwerk aussprechen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit