Notlagenfonds für die Vereinslandschaft öffnen
| Vorlage: | 2020/0494 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 28.04.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.04.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/0494 Notlagenfonds für die Vereinslandschaft öffnen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 8.14.1 x Der Gemeinderat möge beschließen, dass 1. die Stadtverwaltung einen Notlagenfonds einrichtet, der nicht auf Sportvereine beschränkt ist, sondern auch für andere Vereine, die laufende Kosten für Jugendleiter, Räumlichkeiten, etc. haben, und Unterstützung brauchen, zur Verfügung steht. Begründung: Die Unterstützung für Sportvereine ist definitiv wichtig und unbedingt zu realisieren. Die vielfältige Karlsruher Vereinslandschaft hat jedoch auch eine Vielzahl an Vereinen, die mit der aktuellen Situation bedingt durch Corona zu leiden haben. Daher soll nach Bedarfsprüfung auch hier eine Unterstützung erfolgen. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs- antrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/0494 Dez. 4 Notlagenfonds für die Vereinslandschaft öffnen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.04.2020 8.14 Kurzfassung Der Gemeinderat möge beschließen, dass 1. Die Stadtverwaltung einen Notlagenfonds einrichtet, der nicht auf Sportvereine be- schränkt ist, sondern auch für andere Vereine, die laufende Kosten für Jugendleiter, Räumlichkeiten, etc. haben, und Unterstützung brauchen, zur Verfügung steht. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse von Vereinen vor, die von der Corona-Pandemie schwerwiegend betroffen sind. Gleichwohl soll die Situation analog der Sportvereine genauestens beobachtet werden. Da derzeit noch nicht absehbar ist, wie groß die finanziellen Auswirkungen ausfallen, lässt sich nicht abschätzen, ob und in welcher Höhe Notlagen bei „Nicht-Sportvereinen“ eintreten. Daher ist die Verwaltung mit allen Vereinen fortlaufend im Gespräch. Von der Einrichtung eines Notfallfonds ist aus heutiger Sicht abzusehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit